Simon80 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 08:57
Das kann ja lustig werden, ich kenne keinen Händler der Wechselsysteme getrennt gemeldet hat und auch für die Behörde war das nie ein Thema. Da müssen dann aus einem AR upper drei Teile gemacht werden quasi? (Lauf, Verschluss, Gehäuse)
Was wird aus den ganzen "freien Teilesätzen" z.B. vom M16, da hat man dann ein Gehäuse und einen Lower von einer Vollautomatischen Waffe die plötzlich "wesentliche Teile" sind.
Absurde Sammlung von Sinnlosigkeiten wieder mal dieser Gesetzesvorschlag.
Ich habe mir den Entwurf jetzt durchgelesen und kann keine Änderungen bezüglich Zubehör und Wechselsysteme entdecken.
Bis jetzt waren Wechselsysteme nie definiert, weder im Gesetz noch in der Verordnung noch im Runderlass.
Die Eintragung von Wechselsystemen basierte bis jetzt nur darauf, dass es die schon lange gab und die schon immer als ein Teil eingetragen wurden, und die Behörden haben das so akzeptiert, in dem sie die ZWR-Einträge nie beanstandet haben. Da der Gesetzesentwurf dem nicht neues hinzufügt kann ich auch keinen Handlungsbedarf für Wechselsystembesitzer erkennen, sollte der Entwurf genau so beschlossen werden.
Damit sich etwas ändert müsste meiner Meinung nach entweder das Gesetz dies explizit regeln oder die Behörde (aufgrund einer Verordnung, eines Runderlasses, einer Weisung oder eigenem Antrieb) tätig werden und auf die Besitzer zugehen.
Ich kann nicht erkennen, wieso nach jetzigem Stand Leute, die seit langem Wechselsysteme registriert haben, aktiv werden sollten.
Falls ich etwas übersehen habe korrigiert mich gerne.