Ein paar Kuriositäten ... Ziffer 15:
Ein Gegenstand gilt überdies als Schusswaffe, wenn er zum Verschießen von Schrot, einer Kugel oder eines anderen Geschosses mittels Treibladung umbaubar ist. Ein Gegenstand ist umbaubar, wenn er das Aussehen einer Schusswaffe hat und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er hergestellt ist, zu einem Umbau eignet.
... also sind zukünftig Metallrohre - da sie aussehen wie ein Lauf (und die Bestimmungen über Schusswaffen auch für die relevanten Teile gelten) - als Schusswaffen zu qualifizieren. Installateure werden daher zukünftig einen Anspruch auf einen Waffenpass haben, da sonst die Arbeit nicht ausgeübt werden kann

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Ziffer 24:
In § 11 Abs. 2 wird nach der Wendung „Kategorie C“ die Wendung „oder für Waffen gemäß § 45“ eingefügt.
Wow, eine Liberalisierung. Ein 16-jähriger kann daher zukünftig auch eine Luftdruckwaffe oder eine vor 1871 hergestellte Waffe besitzen.
Ziffer 42:
(5) Im Übrigen gelten für Kriegsmaterial die Bestimmungen des 1. Abschnitts (Begriffsbestimmungen), die [..] 43 (Erbschaft oder Vermächtnis), [..]
der § 43 stand bislang nicht drin im § 18 - betrifft wohl nur wenige, wäre aber dann ein Erbenprivileg, was für Inhaber einer Ausnahmegenehmigung nach § 18 gelten würde? Andererseits widerspricht der weitestgehend unberührte § 43 Abs 4 dem wieder?
Ziffer 84, Schlussteil § 45 wird geändert:
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 und 7, 9 bis 15, 34 im Hinblick auf das Führen von Schusswaffen der Kategorie C, 36 bis 40, 41f, 44, 46 bis 49, 50 Abs. 1 Z 3, Abs. 2 und 3, 51 Abs. 1 Z 1, 2a, 3 bis 3c, 5a, 9 bis 11 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
Der § 17 gilt somit nicht mehr für Waffen nach § 45, d.h. z.B. Schalldämpfer für Luftdruckwaffen sind für jedermann möglich.
Ziffer 117:
Dem § 58 werden folgende Abs. 23 bis 38 angefügt:
[..](24) Wer zum gemäß § 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für Schusswaffen der Kategorie A oder B besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel, sowie über eine, jedoch keine entsprechende waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder – sofern es sich um Kriegsmaterial handelt – dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von zwei Jahren zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen. Die Behörde hat Inhabern einer waffenrechtlichen Bewilligung eine Bewilligung gemäß § 23 Abs. 3 für diesen wesentlichen Bestandteil zu erteilen. Handelt es sich hierbei um wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz dieses wesentlichen Bestandteils zu erteilen (§ 23 Abs. 3). Die zusätzliche Bewilligung erlischt, sobald der Berechtigte nicht mehr Inhaber dieses wesentlichen Bestandteils ist.
Hervorhebung durch mich - Plätze für Zubehör, z.B. Griffstücke, gelten daher also nur noch solange man diesen Gegenstand hat. Man kann diese praktisch somit nicht mehr wirklich verkaufen, und diese Gegenstände sind damit faktisch wertlos.
Und noch was aus Ziffer 117:
(32) Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 eine Schusswaffe der Kategorie C rechtmäßig besitzt, das 21. Lebensjahr vollendet hat, über keine waffenrechtliche Bewilligung verfügt und die erste Registrierung einer Schusswaffe der Kategorie C innerhalb von zwei Jahren vor Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/202X oder bis zum Inkrafttreten vorgenommen wurde, hat bei der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten einen Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden waffenrechtlichen Bewilligung (zB Waffenbesitzkarte) zu stellen oder die Schusswaffe der Kategorie C einem Berechtigten zu überlassen. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, hat er die Schusswaffe der Kategorie C binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides einem Berechtigten zu überlassen. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag ist der Besitz dieser Schusswaffe der Kategorie C jedenfalls erlaubt.
Bitte beachten - hier steht im Gegensatz zu den üblichen Übergangsbestimmungen (und auch an anderer Stelle oberhalb zu finden) ausdrücklich nicht, dass die Behörde eine Bewilligung zu erteilen hat. Nur, dass man beantragen muss. Will heißen, jedem der in den letzten beiden Jahren erstmals eine Kat.C gekauft hat, dem kann es blühen, dass die Behörde einfach keine WBK ausstellt - weil sie ja nicht muss.