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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 12. Dez 2025, 11:26
von rider650
gewo hat geschrieben: Fr 12. Dez 2025, 09:50
...
Sollte jetzt in der Phase zwei ab Frühjahr 2026 wirklich in eine Verordnung reingetextet werden, dass 41f Wartefristwaffen wirklich auf den Händler umregistriert werden müssen, dann ist ein Auftragsversand privat-privat durch Händler nicht mehr möglich da es sich dabei für den versendenden Händler um Versandhandel handeln würde.
Die offensichtliche Lösung wäre dass der empfangende Händler die Lagerung übernimmt und die Waffe in sein Waffenbuch nimmt, nicht der versendende Händler.
Gadai hat geschrieben: Fr 12. Dez 2025, 09:36
Das wird die Politik aber sehr ärgern, dass wir jetzt so viele Unannehmlichkeiten Haben.
Sicher werden die verantwortlichen jetzt zurücktreten und auf ihren Sold verzichten.
Die Politik wird sich vermutlich ärgern falls doch ein Weg gefunden werden sollte, Privatverkauf von einem Ende Österreichs ans andere zu ermöglichen. Nicht wenige von denen hoffen sicher, dass sie dem ein Ende gesetzt haben.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 19. Dez 2025, 18:49
von cal22
Wie ist das jetzt, wenn ich jemandem mit einem Waffenpass eine Kat B verkaufen möchte dieser aber noch keine solche registriert hat gibt es aufgrund der Ausnahme für WP Besitzer trotzdem keine Abkühlphase oder?
Hier steht WP Besitzer sind ausgenommen von der "neuen längeren Abkühlfrist", vorher gab es ja keine Abkühlfrist wie ist das jetzt zu verstehen?
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... fenverkauf
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 19. Dez 2025, 19:01
von gewo
Bei Käufern die einen WP haben muss keine Wartefrist gem par 41f eingehalten werden.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 19. Dez 2025, 19:27
von cal22
Ok, geht dann auch ohne Händler wie gehabt bei Privat-Privat?
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 19. Dez 2025, 20:13
von eierkopf
Derzeit ja.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mo 29. Dez 2025, 14:11
von Promo
cal22 hat geschrieben: Fr 19. Dez 2025, 18:49
Wie ist das jetzt, wenn ich jemandem mit einem Waffenpass eine Kat B verkaufen möchte dieser aber noch keine solche registriert hat gibt es aufgrund der Ausnahme für WP Besitzer trotzdem keine Abkühlphase oder?
Hier steht WP Besitzer sind ausgenommen von der "neuen längeren Abkühlfrist", vorher gab es ja keine Abkühlfrist wie ist das jetzt zu verstehen?
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... fenverkauf
WP-Inhaber haben oft auch eine WBK - ich empfehle aufgrund der Privilegierung von WP-Inhabern daher bevorzugt immer die WP-Daten anzugeben, damit man sich gegenüber der Behörde niemals rechtfertigen muss, ob man § 41f eingehalten hat.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 23. Jan 2026, 07:39
von Elmo12
Da ich in kürze eine meiner kat b waffen verkaufen werde, möchte ich hier noch einmal nachfragen:
die einzige Änderung zu früher ist bis jetzt, dass der Käufer eine waffe der selben Kategorie gemeldet haben muss da ansonsten die abkühlphase schlagend wird. Einbeziehung eines Händlers kommt erst ab Phase zwei.
Ist mein Wissensstand hier korrekt und aktuell?
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 23. Jan 2026, 09:21
von Knurl
das ist korrekt. D.h. am besten aktuellen ZWR auszug zeigen/drucken/fotografieren wenn du ganz sicher sein willst.
Und die Wartefrist gilt auch für Inhaber eines Jagdscheins mWn. Hab einen Verkauf abgeblasen weils mir der Käufer nicht geglaubt hat.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 23. Jan 2026, 11:00
von Promo
Elmo12 hat geschrieben: Fr 23. Jan 2026, 07:39
Da ich in kürze eine meiner kat b waffen verkaufen werde, möchte ich hier noch einmal nachfragen:
die einzige Änderung zu früher ist bis jetzt, dass der Käufer eine waffe der selben Kategorie gemeldet haben muss da ansonsten die abkühlphase schlagend wird.
Einbeziehung eines Händlers kommt erst ab Phase zwei.
Ist mein Wissensstand hier korrekt und aktuell?
Einbeziehen eines Händlers ist auch aktuell notwendig, wenn kein aufrechter Besitz einer entsprechenden Kategorie beim Käufer gegeben ist, d.h. die Waffe muss dann bereits jetzt beim Händler verwahrt werden (ausgenommen WP-Inhaber). Ansonsten korrekt.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 23. Jan 2026, 13:54
von Voxeren
Was passieren wird:
Die Händler werden für die 4-wöchige Verwahrung einer Waffe mindestens 100 Euro verlangen (je nach Händler und Größe der Waffe). Außerdem wird für die Abmeldung und Registrierung in der ZWR ebenfalls Geld fällig. Dadurch steigen die Kosten beim Waffenverkauf um 100 bis 150 Euro (wenn nicht sogar mehr).
Das bedeutet, dass Waffen kaufen und verkaufen unattraktiv wird. Manche Waffen werden dann gar nicht mehr verkauft, sondern einfach verschrottet, weil sich kein Käufer mehr findet. Insgesamt werden die Waffentransaktionen stark zurückgehen. Und es werden auch weniger neue Waffen gekauft, weil man davon ausgeht, dass man beim Verkauf viel Geld verliert.
Am Ende werden die Händler weniger Umsatz machen. Und in den nächsten Jahren werden weniger neue Leute in den Schießsport einsteigen.
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 23. Jan 2026, 14:46
von titan
Ah geh.. Niemand wird dafür 100€ verlangen. Ein zufriedener Kunde kommt wieder und ein unzufriedener nicht mehr. So einfach ist das.
Bei der nächsten Novelle ist der Schrott Geschichte. Warum? Weil es eine Frotzelei ohne Sicherheitsgewinn ist, sonst gar nichts.
Sie steht im Widerspruch zu den Ausstellungskriterien der Karte und ist in sich widersprüchlich (Ersterwerb Kategorien).
Wer bspw. eine Kat B FFW hat, muss 4 Wochen für eine Kat C warten, obwohl er ein Kat B Gewehr kaufen könnte. Und wer nur einen Platz einer Kat B oder §17 Kategorie hat, muss bei Veräußerung 4 Wochen warten, damit er den Platz wieder belegen darf?
come on.. wenn das mal nicht Stoff für eine Verfassungsbeschwerde ist.
Und weiters ist die Vermietung nicht von der 4 Wochen Frist betroffen.
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 23. Jan 2026, 15:05
von ebner33
titan hat geschrieben: Fr 23. Jan 2026, 14:46
Ah geh.. Niemand wird dafür 100€ verlangen. Ein zufriedener Kunde kommt wieder und ein unzufriedener nicht mehr. So einfach ist das.
Bei der nächsten Novelle ist der Schrott Geschichte. Warum? Weil es eine Frotzelei ohne Sicherheitsgewinn ist, sonst gar nichts.
Sie steht im Widerspruch zu den Ausstellungskriterien der Karte und ist in sich widersprüchlich (Ersterwerb Kategorien).
Wer bspw. eine Kat B FFW hat, muss 4 Wochen für eine Kat C warten, obwohl er ein Kat B Gewehr kaufen könnte. Und wer nur einen Platz einer Kat B oder §17 Kategorie hat, muss bei Veräußerung 4 Wochen warten, damit er den Platz wieder belegen darf?
come on.. wenn das mal nicht Stoff für eine Verfassungsbeschwerde ist.
Und weiters ist die Vermietung nicht von der 4 Wochen Frist betroffen.
Dein Wort in Gottes Ohr.
Aber so recht dann glauben tu ich nicht.
Die Logik funktioniert halt nur so lange,bis es einfach kollektiv alle so machen.
Ich hab bei mir im Umkreis schon Preise von 80€ für den Service gehört,also soo unwahrscheinlich sind diese Preise nicht.
Man kann echt nur hoffen dass dieser sinnbefreite Unfug bei der nächsten Novelle gänzlich gekippt wird,aber auch dafür fehlt mir der Glaube.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 23. Jan 2026, 15:32
von Elmo12
Danke euch allen recht herzlich für die Unterstützung! Bei dem s**Haufen von Gesetz und der Kommunikation ist es besser einmal zu viel nach zu fragen
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 23. Jan 2026, 17:59
von gewo
titan hat geschrieben: Fr 23. Jan 2026, 14:46
Ah geh.. Niemand wird dafür 100€ verlangen. Ein zufriedener Kunde kommt wieder und ein unzufriedener nicht mehr. So einfach ist das.
Das ist halt leider ned durchgehend so.
Ich hab in den letzten 20 Jahren schon so oft Fälle gehabt wo ich für an Kunden in meiner Gutmütigkeit an Handstand auf an Finger gemacht hab um ihm zu helfen und drei wochen später fahrt er 80km pro richtung um muni irgendwo um 3,-/ 1000 billiger zu bekommen.
Soll ned verdrossen klingen, ich halt das aus, ich bin ja schon gross.
Aber über die Jahre lernt man auf die harte Tour dass jedes Geschäft ein Geschäft sein muss für beide Seiten, und auf mögliche zukünftige Gschichtln geb ich nix mehr.
Wir verlangen dzt 33,- für die Abwicklung und 0,5 pro Tag für die Lagerung von Privatperlassungen mit Wartefrist 41f.
Wenn in Zukunft alle Privat Überlassung über den Handel laufen müssen, dann wird es bei uns wohl auf den gleichen Preis rauslaufen. D.h. die 33 € für die Abwicklung und Kosten für die Wartefrist nur dann, wenn sie auch tatsächlich anfällt.
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 23. Jan 2026, 18:05
von Poirot
titan hat geschrieben: Fr 23. Jan 2026, 14:46
Bei der nächsten Novelle ist der Schrott Geschichte. Warum? Weil es eine Frotzelei ohne Sicherheitsgewinn ist, sonst gar nichts.
Wie das pumpgun Verbot das ja auch gekippt wurde.
O wait
