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Re: AW: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: So 6. Jan 2013, 16:01
von Bud Spencer
Helmal hat geschrieben: Achtung - hat das BMI keine Kompetenz zur Einstufung, dürfte es meines Erachtens (eine Recht auf Stellungnahme wäre mir ohne gesetzliche Anordnung nämlich neu) auch keine Parteistellung in einem Verfahren gegen dich vor dem VwGH haben und wäre daher dort nicht zu hören... Die Rechtsfrage, ob es sich um eine Kat A oder B handelt hätte der Gerichtshof zu klären.

Das Kostenrisiko hingegen ist wirklich nicht zu verachten...
Nunja jetzt hat des BMI aber schon eine Reihe von Einstufungen durchgeführt und die haben einige Sachverständige. Ob der Gerichtshof da nicht aufs BMI verweist. :think:
Das Steyr HS .4?? ;) wurde doch auch obwohl es eindeutig als Sportwaffe deklariert war in erster Instanz zu KM (Panzerbrecher) erklärt. Erst später wurde das aufgehoben.

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: So 6. Jan 2013, 16:42
von Noldi
Danke Bud Spencer für den Hinweis.
Darauf hätte ich selbst kommen müssen. Ich habe dieses VwGH Urteil (http://www.ris.bka.gv.at/JudikaturRecht ... 0101125X00" onclick="window.open(this.href);return false;) zu Hause liegen und eigentlich schon gelesen. In diesem Zusammenhang habe ich es aber noch nicht betrachtet. Wenn das BMI keine Zulassungen (Einstufung nennt es das BMI - Privatmeinung wäre passender) machen darf, weil es keine Gesetzliche Grundlage dafür gibt, wer macht dass dann? Denn wenn Steyr vor Gericht zieht, dann muss das sein, weil sie gegen einen Bescheid vorgegangen sind.

Im Urteil steht nun dass sie gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland NÖ vorgegangen sind, betreffend Feststellung der Kategorie einer Schusswaffe nach dem Waffengesetz.

Also so wie ich es weiter oben schon geschrieben habe und vermutet habe: Zuständig ist nicht das BMI, sondern gem. §44 iVm §48 WaffG die jeweilige BH (im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion) in 1. Instanz. In 2. Instanz dann die SID. Im Urteil steht natürlich nur dass sie gegen den Bescheid des Sid, als letztinstanzlichen Bescheid vorgegangen sind. 1. Instanz der Sid ist aber nicht das BMI sondern die jeweilige BH.

Somit Rechtssicherheit kann für einen selbst nur die "eigene" BH herstellen bzw. endgültig der VwGH. Würde genaugenommen bedeuten, dass die ganzen bisherigen Einstufungen des BMI der HAs eigentlich rechtlich nur Klopapier wären. Nicht ganz, weil die Sid ja 2. Instanz ist und dem BMI weisungsgebunden ...

Weiß wer bei wem User Jimmy seinen Antrag auf Einstufung eingebraucht hat? Bei der BH oder direkt beim BMI? Sprich hat er einstufen lassen oder zulassen?

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: So 6. Jan 2013, 16:57
von Noldi
Hat eine BH Zugang zu derartigen "Einstufungen" des BMI? Sprich, wissen die davon überhaupt?!?

Re: AW: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: So 6. Jan 2013, 17:20
von Helmal
Wie oben schon geschrieben: ob die Landespolizeikommanden in den Fällen wirklich weisungsgebunden sind, find ich morgen raus. Ich erinnere dunkel, dass da was war .... Verfassungsrecht is halt schon a weng her... Jedenfalls ist ein Instanzenzug an das BMI nicht vorgesehen.

Die "Einstufungen" bei den BHs werden auf Grund von Gutachten von Sachverständigen erfolgen. Davon gibts halt nicht unendlich viele und man wird in Amtshilfe einen solchen beim BMI anfragen...

Wie macht man's jetzt praktisch? Die Waffe reinholen und zum berechtigten Händler legen, der sie dann an die BH übergibt, wo man deren Einstufung vornimmt, gegen die man dann gegebenenfalls beruft und dann mit Beschwerde zum VwGH weiterhangelt und am Ende vielleicht einen teuren Haufen Alteisen hat, der als Kat A-Waffe eingezogen wird?
Sollte es nicht genügen, den versierten Sachverständigen die Konstruktionszeichnungen vorzulegen?

Zur Rechtssicherheit: Zumindest Erkenntnisse des VwGH sollten in diesen fällen weitgehend verallgemeinerungsfähig sein. Aber Noldi hat Recht: Je nach Landespolizeikommando/SD können an unterschiedlichen Orten unterschiedliche Ergebnisse auftreten. Das ist leider gar nicht im Sinne der Rechtssicherheit (die Weisungsfrage außen vor gelassen).

viele Grüße
Philipp

PS: Zum Zugang der BH zu "Einstufungen" - über Amtshilfe geht sehr viel.

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: So 6. Jan 2013, 22:02
von gewo
hi

pfffff

da koennte ich jetzt seitenlang schreiben
hab ich aber keinen bock drauf

triotzdem ein paar kurzinfos dazu

zum einstufen brauchst die waffe selber nicht
es reichen plaene oder zb auch fotos der wesentlichen teile

in der theorie mag die BH zustaendig sein
die bedient sich aber bei derlei dingen immer vom anfang an des bundessachverstandigen am BMI

daher reicht man einstufungen zweckmaessiger weise gleich bei der abt III/3 am BMI ein

die kosten sind ueberschaubar
wenn man durchkommen will ist es aber sinnvoll die unterlagen entsprechnend durch einen mit derlei zulassungen vertrauten waffentechniker aufbereiten zu lassen
alles in allem ist es ein knapp vierstelliger eurobetrag mit dem man rechnen muss wenn die sache durchgewunken wird
wenns probleme gibt kanns aber auch viel teurer werden
weiss ned ob der jimmy am ende sein knight jetzt wirklich schon zur zulassung vorlegen musste oder nicht
es war jedenfalls im gespraech
in der gaengigen rechtssprechnung geht man bisher davon aus dass die zulassung zu sportlichen zwecken einer sportordnung bedarf. umkehrschluss: es gibt dzt immer noch keine nationale sportordnung fuer HA langwaffen, daher kann "sportliche nutzung" auch keine begruendung sein.
die jagdliche nutzung hingegen wird dzt so interpretiert dass die waffe kein abnehmbares magazin und keinen vorderschaftgriff haben darf, weiters auch keine bajonettwarze

unabhaengig von diesen beurteilungsfragen geht es - quasi auf einer voellig anderen baustelle - darum ob in diesen waffen teile enthalten sind die zu kriegswaffen kompatibel sind.
wenn in einer waffe ein verschluss verbaut ist der in eine kat A (oder KM) waffe eingebaut werden koennte dann ist diese automatisch auch kat A
dazu muss es nicht mal ne waffe sein. wenn so ein system an einem rasenmaeher verwendet wird dann waere der auch kat A ...

umgekehrt gilt das gleiche, kein teil einer HA langwaffe darf in eine kat A waffe einbaubar sein, ansonsten ist die HA waffa jedenfalls kat A

daher kommt die ganze verstifterei und warzenabschleiferei

steyr hat uebrigens fuer die AUG-Z einen eigenen schaft entworfen, dieser schaft ist mit dem STG schaft inkompatibel, weder kann man die stg77 laeufe im AUG-Z verwenden noch umgekehrt
nur so war eine zulassung moeglich

und ganz am ende werden noch die ueblichen waffenrechtlichen themen abgecheckt
- schnelle zerlegbarkeit nicht gegeben?
- mindestgesamtlaenge 60cm eingehalten?
usw


die befassung des bundessachverstaendigen am BMI mit derlei zulassungen macht vor allem deshalb sinn weil NUR er es ist der am ende beim gerichtsverfahren am OGH dazu stellung bezieht ob die waffe kat A bzw KM ist oder nicht

PS:
meine privatmeinung:
die ganzen jagdlichen waffen werden - glaube ich - grundsaetzlich nicht eingestuft
da gibt es einige aktuelle modelle die im (schnell) zerlegten zustand unter 60cm und trotzdem schussfaehig sind
wenn die wer einreichen wuerde kriegt er mit hoher sicherheit einen negativen bescheid ...

Re: AW: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: Mo 7. Jan 2013, 11:39
von Helmal
Also der Weisungszug vom BMI dürfte zulässig sein.

viele Grüße
Philipp

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 20:02
von waldemar
gewo hat geschrieben:PS:
meine privatmeinung:
die ganzen jagdlichen waffen werden - glaube ich - grundsaetzlich nicht eingestuft
da gibt es einige aktuelle modelle die im (schnell) zerlegten zustand unter 60cm und trotzdem schussfaehig sind
wenn die wer einreichen wuerde kriegt er mit hoher sicherheit einen negativen bescheid ...
Und die werden trotzdem nicht nur einfach so verkauft, sondern sind auch auf der Website der Händler, und Jäger posten ihre Bilder mit diesen Waffen im WWW? O_O

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 20:20
von gewo
waldemar hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:PS:
meine privatmeinung:
...
Und die werden trotzdem ...
hi

nochmal:
ich "darf" bitte auch eine privatmeinung haben ;-)
und dieser meinung nach .. ja, ich glaube das

wer es genau wissen will kann das ja per email anfragen am BMI
ich muss es ned wissen
verkaufe so teile ned ...

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 23:54
von Vintageologist
gewo hat geschrieben: da gibt es einige aktuelle modelle die im (schnell) zerlegten zustand unter 60cm und trotzdem schussfaehig sind
wenn die wer einreichen wuerde kriegt er mit hoher sicherheit einen negativen bescheid ...
Das ist bei Kugelwaffen irrelevant. Sie sollen nur nicht über das übliche Maß hinaus zerlegbar sein laut Gesetz. Und das übliche Maß orientiert sich eben daran, was z.B. in jagdlichen Kreisen so üblich ist. Somit -> alles im grünen Bereich. (In jeglicher Hinsicht. :D)

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 09:12
von gewo
Vintageologist hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: ....unter 60cm und trotzdem schussfaehig ....
Das ist bei Kugelwaffen irrelevant. ....
????
meinst?
mir hat man das mal anders erklaert ..
;-)

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 09:25
von Varminter
waldemar hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:PS:
meine privatmeinung:
die ganzen jagdlichen waffen werden - glaube ich - grundsaetzlich nicht eingestuft
da gibt es einige aktuelle modelle die im (schnell) zerlegten zustand unter 60cm und trotzdem schussfaehig sind
wenn die wer einreichen wuerde kriegt er mit hoher sicherheit einen negativen bescheid ...
Und die werden trotzdem nicht nur einfach so verkauft, sondern sind auch auf der Website der Händler, und Jäger posten ihre Bilder mit diesen Waffen im WWW? O_O

Die jagdlichen HA werden auch nit als kriegswichtig oder soooo gefährlich gesehen... vergiss nicht, sie dürfen für die Jagd in AT nur mit einem 2 Schuss - Magazin betrieben werden...

Eine normale Sauer 200/202 Repetierbixn kannst mit dem 8-Schüssigen Drückjagdmagazin betreiben, das zum Vergleich... :roll:

Re: AW: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 09:42
von sandman
Vintageologist hat geschrieben:
Das ist bei Kugelwaffen irrelevant. ....
Ähhhhh
Die mind 60cm Gesamtlänge gelten aber sehr wohl für Langwaffen.

Grüße

Sandman

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Re: AW: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 14:05
von gewo
woolf hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben: Das ist bei Kugelwaffen irrelevant. ....
Ähhhhh
Die mind 60cm Gesamtlänge gelten aber sehr wohl für Langwaffen.
Jetzt mal blöd gefragt: Eine halbautomatische Langwaffe ist ja immer Kat B. Wenn sie jetzt kürzer als 60cm ist, wäre sie eben eine halbautomatische Kurzwaffe, ebenfalls Kat B. Wo ist das Problem?
hi

eine waffe aendert durch ihre einstufung nicht ihre "art"

eine kurzwaffe ist eine kurzwaffe
und unterliegt den bestimmungen fuer kurzwaffen

eine langwaffe ist eine langwaffe
und unterliegt den bestimmungen fuer langwaffen

eine selbstladeflinte zb muss trotzdem 90cm lang sein und einen mind. 45cm langen lauf haben
auch dann wenn sie eh schon kat B ist

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 14:59
von buckshot
kann das sein dass ihr aneinander vorbei schreibt?
woolf von büchse, gewo von flinte...?

edit is jetzt auch verwirrt - mein wissensstand:

1. ich hab eine repetierbüchse (kat c) und schneide die (zum silhuettenschießen?) auf 59cm ab =>Kat B
2. ich hab eine selbstladebüchse zb oa 15 mit 20" lauf und a2 schaft mit einem guten meter länge (kat B) und kürze diese auf eine 10" mit m4 schubschaft und komme auf sagen wir 55cm länge - hab ich immer noch eine kat B;
3. ich hab eine doppelflinte (kat D) und säge diese auf lauflänge kleiner 45cm bzw gesamtlänge kleiner 90cm ab hab ich eine kat A
(ein "pump gun" (kat A) absägen bleibt vermutlich auch kat a... :whistle: )

und eine (nichtselbstlade)pistole bzw revolver mit fixem anschlagschaft und 40cm lauf - also gesamtlänge größer 60 cm ist kat c...(diese revolverkarabiner...)