Seite 2 von 3

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 12:21
von Revierler_old
Das stimmt ja nicht. Nur Teilmantel/Hohlspitz wurde verboten (respektive der Nutzerkreis eingeschränkt). Monoblock zB nicht.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 12:25
von Bud Spencer
Richtig normale Teilmantel oder andere deformationsgeschosse wie eben das Fiocchi EMB od Federal Guard Dog respektive EFMJ od Magtech first defense fielen und fallen da nicht darunter.
Diese Geschosse sind eben vollkupfer Hohlspitz oder deformierende Vollmantel.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 12:51
von Barry08
Entschuldigt bitte meine Unwissenheit:

Was ist ein Schützenpass?

ich besitze einen Waffenpass, mit dem ich auch schon Munition eingekauft habe, aber nach einem Schützenpass hat mich noch nie jemand gefragt.
Obwohl ich auch Mitglied in (Jagd-)Schützenvereinen bin, war mir der Schützenpass bisher nicht bekannt.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 12:52
von BlackAce
Das beantwortet die Frage eigentlich immer noch nicht. Teilmantelhohlspitz müsste doch jetzt eigentlich, soweit ich den Runderlass verstehe, für jeden Sportschützen zu haben sein. Oder übersehe ich da was?

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 12:58
von gewo
Barry08 hat geschrieben:Entschuldigt bitte meine Unwissenheit:
Was ist ein Schützenpass?
hi

der oesterreichische schuetzenbund - ÖSB - ist die dachorganisation der neun landesschuetzenverbaende

die neun landesschuetzenverbaende sind mitglieder beim ÖSB

die einzelnen schiessportvereine sind mitglieder bei ihrem landesverband (in wien zb der SSLV - Wien, der sportschuetzen landesverband wien)

ein verein MUSS aber nicht unbedingt mitglied im landesverband sein
dass muss er nur wenn er will dass seine mitglieder landes- bundes- oder internationaler ebene bewerbe bestreiten koennen
es kommt auch vor dass vereine zwar mitglied sind, aber nicht alle ihre mitglieder zum landesverband nennen sondern nur jene die auch aktiv bewerbe bestreitet
um sich den mitgliedsbeitrag von zwischen 8,- und 20,- pro person pro jahr zu sparen

jene personen, welche mitglied in einem verein sind, der mitglied im landesverband ist, und die von ihrem verein dem landesverband als schuetze gemeldet worden sind (und fuer die bezahlt wurde) bekommen einen schuetzenpass ausgestellt

bis zum runderlass 2012 war diese schuetzenpass die (zusaetzliche) voraussetzung fuer sportschuetzen expansivmunition erwerben zu koennen

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 13:00
von gewo
BlackAce hat geschrieben:Das beantwortet die Frage eigentlich immer noch nicht. Teilmantelhohlspitz müsste doch jetzt eigentlich, soweit ich den Runderlass verstehe, für jeden Sportschützen zu haben sein. Oder übersehe ich da was?
nein
du uebersiehst nichts

seit dem runderlass 2012 ist der schuetzenpass nicht mehr voraussetzung fuer den erwerb
es reicht eine "einfache" mitgliedschaft in einem schuetzenverein (oder die jagdkarte)

es wird sich sicher bald wo wer finden der "das fuer uns erkaempft hat" und dessen "toller erfolg" das war ...

:violin:

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 13:24
von Helmal
Moooment. Mit meinem Ausweis vom S...ler Plinking Club krieg ich bei dir jetzt TM-Hohlspitz?
Seit wann bitte?

Liebe Grüße, Philipp

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 13:36
von kemira
Helmal hat geschrieben:Moooment. Mit meinem Ausweis vom S...ler Plinking Club krieg ich bei dir jetzt TM-Hohlspitz?
Seit wann bitte?

Liebe Grüße, Philipp
gewo hat geschrieben:seit dem runderlass 2012

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 13:52
von Casull
Das wissen sicher die wenigsten Büchsenmacher und ich vermute auch Polizisten.
Könnte vielleicht zu Reibereien führen bei einer Kontrolle.

Ein Bekannter hatte Bleimassivgeschosse mit Hohlspitz und die Beamten sagen, des is aber verboten, wissens des eh? Kontrolle trotzdem Ok.

Gibts hierzu vielleicht einen Link, wo man sich diesen Absatz downloaden kann, damit solche Missverständnisse erst gar nicht entstehen?

Danke, Casull

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 14:15
von Bud Spencer
gewo hat geschrieben:
es wird sich sicher bald wo wer finden der "das fuer uns erkaempft hat" und dessen "toller erfolg" das war ...

:violin:

:lol:
Ach Gewo :D YOU MADE MY DAY :whistle:

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 14:16
von rhodium
"Des is verboten wissens des eh" ist doch die beste Meldung aller Zeiten.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 15:38
von gewo
Casull hat geschrieben: Gibts hierzu vielleicht einen Link, wo man sich diesen Absatz downloaden kann, damit solche Missverständnisse erst gar nicht entstehen?
hi

es gibt keinen link
erlaesse sind nichtoeffentliche arbeitsanweisungen von behoerdenstellen fuer ihre beamten

im waffenbereich sind diese aber - sinnvollerweise - weitgehen bekannt

die "alte" fassung lautet:

GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 Wien, am 29. Mai 2008
---------------------------------------------------------------------------------------
2. Expansivmunition
Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres Munition für
Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme
solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.
In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26.4.2005, Zl. 2005/03/0031,
festgestellt, dass diese Regelung zwar nicht gesetzwidrig ist, aber man ihr nicht den Inhalt
unterstellen dürfe, dass dieses Verbot auch Munition für Jagd- und Sportwaffen umfasse.
Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche
Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es
angezeigt, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen
darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes
die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
Bemerkt wird, dass die in § 24 WaffG genannte Munition nur Inhabern eines Waffenpasses
oder einer Waffenbesitzkarte überlassen und nur von diesen besessen werden darf.
Hinzuweisen ist, dass die obigen Ausführungen nicht für sonstige verbotene Munition
gemäß § 6 der 1. WaffV gelten und sich nicht auf Munition erstreckt, die Kriegsmaterial
darstellt.
-------------------------------------------------------------------------------------

die neue version lautet:

GZ: BMI-VA1900/0219-III/3/2012
Expansivmunition
§ 5 (1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz, sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern. (2) Der Besitz der in Abs. 1 genannten Gegenstände ist, außer zum Zweck des alsbaldigen Verschießens oder des Exportes, bereits mit 1. Oktober 1997 verboten.
(3) Die Einfuhr von Gegenstände gemäß Abs. 1 ist bereits mit 1. Juli 1997 verboten; dasselbe gilt für den Erwerb und das Überlassen dieser Gegenstände, außer zum Zweck des sofortigen Verschießens.
Anmerkung: Teilmantelgeschosse sind Geschosse, die über einen Weichkern und einen Mantel aus härterem Material verfügen, der in dem mündungsseitigen Geschoßende dermaßen geöffnet ist, dass der Weichkern sichtbar ist. Teilmantelgeschosse mit offenem Hohlspitz verfügen darüber hinaus in dem mündungsseitigen Geschoßende über eine körperliche Vertiefung.
Teilmantelgeschosse mit geschlossenem Hohlspitz verfügen darüber hinaus in dem mündungsseitigen Geschoßende über eine körperliche Vertiefung, welche mit einem weicheren Material, als das aus dem der Geschoßkern besteht, verschlossen ist.
1. Expansivmunition
Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres, Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.
In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26.4.2005, Zl. 2005/03/0031, festgestellt, dass diese Regelung zwar nicht gesetzwidrig ist, aber man ihr nicht den Inhalt unterstellen dürfe, dass dieses Verbot auch Munition für Jagd- und Sportwaffen umfasse.
Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es vertretbar, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie die Jagd (im Regelfall durch eine gültige Jagdkarte) oder den Schießsport (etwa durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
Hinzuweisen ist, dass die obigen Ausführungen nicht für sonstige verbotene Munition gemäß § 6 der 1. WaffV gelten und für Munition, die Kriegsmaterial darstellt, ausschließlich die einschlägigen Bestimmungen des WaffG und des KMG gelten.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 17:06
von Barry08
@gewo
Danke für die ausführliche Atwort auf meine Frage.

Nachdem ich nur an Jagdbewerben teilnehme, reicht dabei das Vorlegen der Jagdkarte.
Deshalb meine Wissenslücke.
Gruß & Schützenheil
Barry

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 17:15
von gewo
Barry08 hat geschrieben:...reicht dabei das Vorlegen der Jagdkarte....
genau

zwischen 1996 und 2012:
jagdkarte oder schuetzenpass

seit 10-2012:
jagdkarte oder mitgliedsausweis schiesssportverein

natuerlich ZUSAETZLICH zur WBK bzw. ggf. dem WP