den kenn ich nichtIT Guy hat geschrieben: Im Aktenkoffer -> führen
aktentasche ist nach meiner einschaetzung problemlos
den kenn ich nichtIT Guy hat geschrieben: Im Aktenkoffer -> führen
Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
Ok, also eine weitere komplette Unsinnigkeit im österreichischen WaffG bzw. dessen Interpretation (für die ja reichlich Spielraum ist).Stickhead hat geschrieben:Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
Floody +1
hiBud Spencer hat geschrieben: ein zweckentsprechendes Einsetzen
hiStickhead hat geschrieben:Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
higewo hat geschrieben:hiBud Spencer hat geschrieben: ein zweckentsprechendes Einsetzen
den terminus kenne ich weder aus dem waffengesetz noch aus verordnungen oder aus erlaessen..
quelle?
Mach ich immer so. Geht ja quasi ned anders, fang ja nicht bei einem Bewerb dort vor Ort an 200 Schuss zu laden ...gewo hat geschrieben:
...
meiner meinung ist einiges zum thema " fuehren einer waffe" im kepplinger seinem kommentar sehr unausgegoren
er ist a auch der ansicht dass alleine schon das mitfuehren von vorgeladenen magazinen - auch wenn diese nicht in der waffe stecken - als fuehren zu sehen ist
...
hab ihn ned bei mirStickhead hat geschrieben:Exakt, aber ein großer Teil der Behörden würde sich bei der Auslegung wohl daran halten.
Das mit den vorgeladenen Magazinen hab ich beim Keplinger noch nicht gelesen.
Nö. Noch detailierter sozusagen von der quelle.Bud Spencer hat geschrieben: OGH urteile sind da wesentlich griffiger![]()
Detailkurs Ö-Waffenrecht Uni-Wien.
Der führbegriff an sich ist allgemein. Ich kann ein Messer führen, Ich kann einen schweren Stein als Waffe führen usw usf
Der Waffenbegriff im WaffG ist aber ein technischer und kein sachlicher. bei schusswaffen noch genauer. Schusswaffen ohne Munition sind defacto nutzlos, da sie den Zweck der Schussabgabe nicht erfüllen.
Kurs haltet sich stark an den neuen Kepplinger