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Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 11:47
von hasgunz
Ben, du sprichst von LANGwaffen.
Wie schaut es mit der Kurzen (MP 5k Klon = T94 KN) aus?
Wie die im Video meines ersten Beitrages.
Das ist ja eine KURZwaffe.
Lg
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 11:54
von gewo
hasgunz hat geschrieben:Ben, du sprichst von LANGwaffen.
Wie schaut es mit der Kurzen (MP 5k Klon) aus?
Das ist ja eine KURZwaffe.
Lg
bt96 ist eine langwaffe
auch wenn sie kuerzer als 60cm ist
die bauform und wirkweise der waffe entscheidet
nicht die laenge
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 12:33
von Mr. Danger
BT96(k) wurde vom Seidler als Pistole verkauft. Der wird es wohl wissen weil er die Einstufung durchgebracht hat.
Ist in diesem Fall aber eher irrelevant, siehe z.B. B&T TP9 --> auch Pistole und verboten vs B&T SPP --> erlaubt.
Die SIG 550 in der kürzesten Variante ist auch unter 60cm und trotzdem ein Gewehr / Langwaffe.
LG, Hans
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 12:37
von gewo
Mr. Danger hat geschrieben:BT96(k) wurde vom Seidler als Pistole verkauft. Der wird es wohl wissen weil er die Einstufung durchgebracht hat.
Ist in diesem Fall aber eher irrelevant, siehe z.B. B&T TP9 --> auch Pistole und verboten vs B&T SPP --> erlaubt.
Die SIG 550 in der kürzesten Variante ist auch unter 60cm und trotzdem ein Gewehr / Langwaffe.
LG, Hans
wie kommst denn aif den schmarrn?
du kannst keine waffe "als pistole" oder "als gewehr" verkaufen
du kannst eine waffe als "genehmigungspflichtige waffe nach par 28 waffg" oder als "meldepflichtige waffe nach par 33waffg" oder von mir aus als sonstige oder sonstwas verkaufen
aber nicht als "pistole"
das kannst evt auf die rechnung schreiben
das ist aber dort unbedeutsam
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 13:01
von Mr. Danger
@ Gewo:
Also nach Deiner Auffassung darf auf die BT96(k) oder B&T SPP kein Licht drauf weil es ja ein Gewehr / Langwaffe ist?
Hat schon Relevanz als was ich die Waffe verkaufe.
BT96(k) + Licht = OK
Sig550 in Kurz + Licht = nicht OK
Bitte nicht Kat A / B / C mit Pistole vs Gewehr verwechseln
LG, Hans
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 13:05
von rupi
Mr. Danger hat geschrieben:@ Gewo:
Also nach Deiner Auffassung darf auf die BT96(k) oder B&T SPP kein Licht drauf weil es ja ein Gewehr / Langwaffe ist?
Hat schon Relevanz als was ich die Waffe verkaufe.
BT96(k) + Licht = OK
Sig550 in Kurz + Licht = nicht OK
Bitte nicht Kat A / B / C mit Pistole vs Gewehr verwechseln
LG, Hans
wenn es einen Einstufungsbescheid gibt dann steht da drin obs eine Langwaffe oder eine Kurzwaffe ist
als was sie dir der Händler verkauft ist wurscht, es zählt als was es die Behörde sieht
wenn dir der Händler sagt es sei eine Pistole, aber der Gesetzgeber meint es wär eine Langwaffe dann darfst keine Lampe draufpappen
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 13:09
von Scaar
Vielleicht kommt er drauf weil Seidler die BT96 damals so gemeldet hat. Ob die Behörde das auch so sieht, ist eine andere Geschichte.
Bestätigung über die Meldung der Kategorie B genehmigungspflichtige Schußwaffen gemäß Waffengesetz 1996 §28 Abs. 3
Erwerber: ...
Überlasser: Firma Seidler KG
Schusswaffe Kat. B:
Art: Pistole
Kaliber: 9mmP
Marke: Brügger & Thomet
Type: BT-96
Waffennr.: .....
Datum: ....
Die Firma Seidler meldet Ihre Waffe bei der Behörde an. Bewahren Sie dieses Schreiben sorgfältig auf.
edit: Seidler hat die BT96 und BT96k damals ohne Schaft verkauft. Könnte vielleicht die Bedingung gewesen sein, damit die Behörde die BT96 als Pistole einstuft
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 13:13
von Mr. Danger
Und deshalb würde ich gerne wissen wer recht hat (als BT96k Besitzer

)
Gewo sagt Langwaffe --> keine Lampe
Seidler sagt (ok es war der Kogelbauer der es gesagt hat

) es ist eine Pistole und Licht ist ok.
@ Scaar --> Besten Dank
LG, Hans
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 13:16
von rupi
Scaar hat geschrieben:
edit: Seidler hat die BT96 und BT96k damals ohne Schaft verkauft. Könnte vielleicht die Bedingung gewesen sein, damit die Behörde die BT96 als Pistole einstuft
genau
und eine Waffe ändert eben den Charakter nicht, auch wennst drauf rumbaust (außer zum Vollautomat)
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 14:03
von Promo
Meines Wissens war BT96 auch Kurzwaffe, ansonsten wäre MFD nicht OK gewesen. Und es geht von der kürzest möglichen Länge in der die Waffe feuerbereit ist aus. Die BT96 funktioniert auch ohne Schaft hinten, ein AR15 hingegen nicht.
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 14:19
von Martin P
DerDaniel hat geschrieben:rupi hat geschrieben:Hmmhh, das wage ich jetzt mal aufgrund einiger anderer Geschichten zu bezweifeln.
zb ?
Hier gab es letztens eine Waffe, bei der außer dem Verschlusskopf und der Barrelextension nichts mehr vom original übrig war, trotzdem wurde sie von einem Büma der sich damit auskennen sollte als Kat. B behandelt.
Schmeisser wie OA wird ihre diversen Varianten auch nicht alle einzeln eingestuft haben (zumal ja manche Modelle erst auf den Markt kamen als schon gewisse Personen an gewissen stellen saßen) und trotzdem wird es munter als Kat. B verkauft, sie müssen sich also auf eine Typen-Einstufung berufen.
Aus den beiden oben genannten Gründen gehe ich davon aus, dass eine Typen-Einstufung, wobei alle Modelle dann die nötigen Abänderungen in den wesentlichen Teilen vorweisen müssen, ausreicht. Spätestens aber bei der Anfechtung sollte dann die Technische übereinstimmen festgestellt und dementsprechend die Einstufung vorgenommen werden.
Aber wie Ben schon sagte, "Auf hoher See und vor Gericht ...".
Dass irgendein Büchsenmacher eine Waffe als Kat. B behandelt, macht sie noch lange nicht dazu. Wenn du für die "Einstufung" wesentliche Teile veränderst, kannst du keineswegs sicher sein, dass die Waffe danach immer noch Kat. B ist. Ich schreibe jetzt bewusst nicht, welche Änderungen kritisch sein können, da das hier regelmäßig regelrechte Glaubenskriege auslöst. Fakt ist, dass man meiner Ansicht nach mit Umbauten zurückhaltend sein sollte, damit nicht unsere österreichischen Behörden auf die Idee kommen, die EU links zu überholen.
Zum Thema: es wäre tatsächlich schwer zu erklären, warum eine halbautomatische Waffe, die eindeutig Faustfeuerwaffenmerkmale besitzt, nicht als solche gelten sollte, wenn das einzige Abgrenzungsmerkmal die
editGesamtlänge ist. Denkbar wäre, dass solche Waffen von der Vollziehung deswegen dem Regime für Kriegsmaterial unterstellt werden, weil das urspüngliche Modell als vollautomatische Waffe konzipiert wurde (wie die hier Pate stehende HK MP 5).
Edit: ich bin mir im Übrigen nicht sicher, dass ein eingestufter HA seinen Charakter (als Kat. B) erst dann ändert, wenn man ihn auf Full Auto umgebaut hat ...
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 16:06
von piefke
Ich habe 2 Gedanken:
Ich habe hier irgendwo mal im Forum gelesen, dass es möglich wäre eine MKE vom Büchsenmacher auf B&T 96 umbauen zu lassen, wurde damals zwar als zu teuer abgetan, aber sollte möglich sein, ob das stimmt?
2. H&K hat ja nun diese neue "Pistole" auf den Markt gebracht, gebe es da vll. eine Möglichkeit für AT, oder bräuchte die auch in jedem Fall einen Bescheid, der momentan ja fast ein Ding der Unmöglichkeit wäre.
http://www.heckler-koch.com/de/produkte ... ibung.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 16:09
von Promo
Lauflänge? Kriegswaffen? Wovon redet ihr hier? Steht doch ausdrücklich im Gesetz:
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Gesamtlänge höchstens 60 cm ... Ganz einfach. Und für die konkrete Waffe spricht auch noch das Kaliber, was ein FFW Kaliber ist.
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 16:13
von Scaar
Auch wenn die MKE nach dem Umbau baugleich mit einer BT96 Austria wäre, wäre es immer noch eine MKE. Und die ist nunmal nicht eingestuft worden.
Die HK MP5 Pistole wird nicht als Kat B eingestuft werden, da wesentliche Bauteile denen der Vollautomatik-Version entsprechen. Zumindest wird das die Begründung der Behörde sein. Damit haben sie auch damals die Semi Auto Kriss Vector in der Pistolenversion abgewiesen.
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 16:18
von Martin P
Promo hat geschrieben:Lauflänge? Kriegswaffen? Wovon redet ihr hier? Steht doch ausdrücklich im Gesetz:
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Gesamtlänge höchstens 60 cm ... Ganz einfach. Und für die konkrete Waffe spricht auch noch das Kaliber, was ein FFW Kaliber ist.
... deswegen schreibe ich ja im Konjunktiv, "wäre schwer zu erklären ...".
Hast recht, Lauflänge ist Quatsch, soll natürlich Gesamtlänge heißen!