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Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 17:03
von mgritsch
gewo hat geschrieben: es ist doch eh ned so kompliziert

regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...

lg
martin

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:19
von Vintageologist
gewo hat geschrieben: pistolen von ausserhalb musst du nicht genehmigen lassen
aber das US zeugs ist faktisch nicht zu bekommen in der EU
1. wegen ITAR und
2. wegen der gesetzlichen gewaehrleistung
Das stimmt so nicht. Was dir österreichische Händler erzählen, weil sie zu faul sind, es zu importieren und was die Realität ist, sind zwei paar Schuhe.

ITAR ist etwas komplex... aber grundsätzlich ist es in den MEISTEN Fällen, abgesehen von Dingen wie Gewehren im AR-Style, "Scharfschützen"gewehren und grundsätzlich "Behördengewehren" vergleichbar mit einer normal Exportbewilligung.

Pistolen sind eigentlich einfach zu bekommen, wenn es der Händler denn so will.

Der beste Ansprechpartner für US Zeugs ist der hier http://www.theduke.de. Der kann dir das mit großer Wahrscheinlichkeit besorgen. Du musst bei solchen Sachen aber von längerer Lieferzeit ausgehen, weil er das direkt importiert und natürlich entsprechend zammwartet, weil sonst für jedes Stück Versand und Lizenzgebühren anfallen würden.

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:22
von gewo
mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: es ist doch eh ned so kompliziert

regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...
hi martin

soweit ich weiss steht dass in den erlaessen zum WaffG
wo genau weiss ich auch ned auf die schnelle

habs da aber definitiv schon selber gelesen

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:29
von Vintageologist
mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: es ist doch eh ned so kompliziert

regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...

lg
martin
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz ... 57%3A26%22
Verordnung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977
Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977, BGBl. Nr. 540, über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte

1.

a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:32
von Vintageologist
gewo hat geschrieben:
Floodplainer hat geschrieben:Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.
Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
Haben jagdliche Halbautomaten (solche mit Verzierungen von Edel-Büchenmacher Hochnase&Co) BMI Gutachten?
Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
Muss man Halbautomaten "von ausserhalb" genehmigen lassen? -> Da schauts ja immer besonders übel aus, aber WARUM eigentlich. Warum gibts bei uns kein USC? SL8? KelTec SUB?
Fragen über Fragen :think:
hi

es ist doch eh ned so kompliziert

regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.

ausnahmen:
jagdliche waffen
waffen fuer sportschuetzen
bisher bereits per bescheid (frueher) genehmigte ausnahmen (SLB 2000, browning BAR, ect ect)
per bescheid als "faustfeuerwaffen" eingestufte langwaffen (zb BT 96 usw)
Genau wie gewo es sagt ist es grundsätzlich.

Vereinfacht:
Halbautomatische Gewehre ansich sind mal A, solange nicht B festgestellt wurde.
Kurzwaffen immer B. Mit Ausnahme derer, die Umbauten von A sind. :)
Somit nicht automatisch B trotz Kurzwaffe: Superkurze Karabiner, Semi Autos von Maschinenpistolen.

Das PROBLEM ist, dass die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial von "Halbautomatische Karabiner und Gewehre" spricht. Somit nicht eindeutig von "Langwaffen", auch wenn das grundsätzlich "üblicherweise" so gehandhabt wird. Somit könnte man deine Pistole im Langwaffenkaliber auch als "Karabiner" ansehen... für solche Grauzonen wendet der Jurist an:
Die wörtliche Interpretation.
Die systematische Interpretation.
Die historische Interpretation.
Und schließlich noch die teleologische Interpretation.
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:47
von Floody
Karabiner gehören da eindeutig raus. :violin:

...und Halbautomaten :violin:

...und Vollmantelgeschoße :violin:

...und dann bin ich aufgewacht :?

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 19:17
von haunclesam
1. was ist eine teleologische interpretation? (EDIT: hat sich dank http://www.gidf.at/ erledigt)
2. um beim Beispiel dieser Pistole zu bleiben: müsste diese nicht um als Karabiner eingestuft/angesehen zu werden einen Hinter-/Anschlagschaft haben!?

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 19:27
von Freiwild
jungs es ist ganz einfach. ALLES mit gezogenem lauf unter 60cm ist eine Faustfeuerwaffe! Und wenn's eine 600 nitro express EL "Pistole" ist!

auch das hier Bild ist eindeutig vor dem gesetz eine pistole. auch wenn's ein "karabiner" ist!

ist ja bei den HA büchsen nichts anderes.

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 19:31
von haunclesam
achso, dachte das fällt in die Kategorie KM als Flammenwerfer ;)

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 21:38
von mgritsch
Vintageologist hat geschrieben: https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz ... 57%3A26%22
Verordnung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977
Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977, BGBl. Nr. 540, über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte

1.

a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
danke - das war klar uns kurz auf den punkt, alle unklarheiten (leider) beseitigt... 8-)

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 21:39
von Freiwild
haunclesam hat geschrieben:achso, dachte das fällt in die Kategorie KM als Flammenwerfer ;)
:music-rockout:

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 21:40
von mgritsch
Freiwild hat geschrieben:auch das hier Bild ist eindeutig vor dem gesetz eine pistole. auch wenn's ein "karabiner" ist!
:shock: :shock: :shock:
wie geil ist DAS denn?
wäre doch glat mal einen versuch wert sowas zu basteln wenn da nicht die sache mit den WBK plätzen wäre :)
(da war doch unlängst ein thread wo einer ein problem mit rost im vorderen laufbereich bei einem naggie hatte? :twisted: )

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 21:46
von Freiwild
@martin: lieber nicht. bevor noch dein wüstenadler neidische augen bekommt ;) ´obwohl.. surplusmunition für das teil ist billiger als .50er handladungen :twisted:

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 22:28
von Stickhead
Freiwild hat geschrieben:jungs es ist ganz einfach. ALLES mit gezogenem lauf unter 60cm ist eine Faustfeuerwaffe! Und wenn's eine 600 nitro express EL "Pistole" ist!
:!:
WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.
Überlesen? :think:

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: So 9. Jan 2011, 22:50
von mgritsch
Stickhead hat geschrieben:
WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.
gibt es eigentlich eine "offizielle" definition ab wo die laufläge zu nmessen ist? inkl patronenlager oder ohne? (= ab übergangskonus)
(ich weiß, üblich ist inkl patronenlager)

lg
Martin