XToni hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 09:00
Somit sind gemäß dieser Gesetzesvorlage seit Anfang Juni 2025 ausgestellte WBKs für Personen zwischen 21 und 25 Jahren ungültig, richtig ?
Nein, Gott sei Dank nicht.
§ 58
(30) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 das 25. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben und Schusswaffen der Kategorie A oder B oder deren wesentliche Bestandteile
rechtmäßig besitzen, ist unbeschadet der Abs. 23 bis 26 und 30a der Erwerb, der Besitz und das Führen im
Ausmaß ihrer bestehenden waffenrechtlichen Bewilligung weiterhin zulässig.