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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 18:36
von mgritsch
gewo hat geschrieben: jaein
bei den bisherigen §30 meldungen musstest du den nachweis erbringen dass die meldepflicht noch nicht eingetreten ist (oder eben die meldung vorweisen)
ich weiss ned wie sie das in der neufassung formuliert haben
wenn nix von nachweis da steht wird die behauptung reichen muessen das du sie schon vor dem 1.10. besessen hast
da hast du recht
was für einen nachweis musste ich bisher erbringen? gar keinen!
ich wäre nur theoretisch in der beweispflicht gewesen wenn ich mit einer nicht registrierten "erwischt" werde, dass die 6-Wo-frist noch nicht verstrichen ist. Generell bei der meldung einen nachweis zu erbringen wäre mir neu. auf was stützt du diese behauptung?

Ich hab heute noch nicht ins registrierungssystem geschaut wie das alles funktioniert, du hast da vermutlich wesentlich mehr ahnung. gibt es im neuen system irgendwas was die angabe oder den nachweis des kaufdatums erfordert?



woher weisst du denn dass die waffe noch nicht ins ZWR gemeldet war?[/quote]
noch spannender ist es bei waffen die erst nach dem stichtag - zb ueber egun - nach oesterreich importiert wurden
der importzeitpunkt liegt dann definitiv NACH dem 1.10.2012 und ist nachweisbar
das die waffe also vor 1.10. in oesterreich erworben wurde ist definitiv nicht moeglich

ganz so einfach wie du es darstellst ist es also nicht...
jaein. :)

ich könnte natürlich anhand des egun-geschäfts einen kaufzeitpunkt nachweisen wenn mir daran gelegen ist. ob für die frist der kaufzeitpunkt (das rechtsgeschäft) relevant ist oder die tatsächliche gewalterlangung (import) oder evtl sogar das datum der importbewilligung würde ich auch nicht so klar sehen. aber das ist nur ein kurzfristiges übergangsproblem.

bei egun-importen wirst sowieso entweder einen händler dazwischen haben der die meldung für dich erledigt. oder du hast selbst eine importbewilligung, dann ist für die behörde sowieso schon alles transparent. über die fälle brauchma ned diskutieren, klar.

aber wenn meine behauptung zB wäre: "ich habe die waffe aufgrund eines am schiesstand ausgehängten kaszettels erworben. ich habe den käufer in XY getroffen (nicht bei ihm zuhause) und ware gegen geld ohne kaufvertrag getauscht. Ausweisdaten habe ich von ihm nicht verlangt, ich kann ihn daher nicht nennen. den kaszettel mit der telefonnummer hab ich danach weggeworfen. das geschäft wurde am 28.09. so abgewickelt."
was soll dann wer dagegen halten? Vor allem: wozu, nachdem ich ja letztendlich belegt habe dass ich ein williger und gesetztestreuer bürger bin und fleissig melde. ich kann mir nicht vorstellen, dass die größte sorge der behörde ist nach formalfehlern zu suchen wie zB selbst melden vs. via bürgerkarte.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 18:38
von mgritsch
gewo hat geschrieben:nein, kein abgleich, kein "abmelden"
was es gibt ist eine listung
du kannst dir offenbar eine listung holen auf der aufscheint welche waffen auf dich gemeldet sind
hab ich aber live noch ned gesehen
und was mach ich wenn ich dort sehe dass eine auf mich gemeldet ist die ich aber schon lange nicht mehr habe?
achselzucken, da ich sie eh nicht abmelden kann (mangels gesetzlicher grundlage - perverser weise...)?
:at2:

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:11
von gewo
mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:nein, kein abgleich, kein "abmelden"
was es gibt ist eine listung
du kannst dir offenbar eine listung holen auf der aufscheint welche waffen auf dich gemeldet sind
hab ich aber live noch ned gesehen
und was mach ich wenn ich dort sehe dass eine auf mich gemeldet ist die ich aber schon lange nicht mehr habe?
achselzucken, da ich sie eh nicht abmelden kann (mangels gesetzlicher grundlage - perverser weise...)?
:at2:

hi

ja
interessante frage

keine ahnung

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:17
von Teal'c
gewo hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:nein, kein abgleich, kein "abmelden"
was es gibt ist eine listung
du kannst dir offenbar eine listung holen auf der aufscheint welche waffen auf dich gemeldet sind
hab ich aber live noch ned gesehen
und was mach ich wenn ich dort sehe dass eine auf mich gemeldet ist die ich aber schon lange nicht mehr habe?
achselzucken, da ich sie eh nicht abmelden kann (mangels gesetzlicher grundlage - perverser weise...)?
:at2:

hi

ja
interessante frage

keine ahnung
die Frage interessiert mich auch schon seit längerem. Denn SOWAS könnte dann echt "interessant" werden... :think:

Die Daten vom Käufer aufschreiben wird ja auch nix bringen, der könnte das Teil ja schon wieder weiterverkauft haben.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:21
von howa308
Hallo ich habe mich gerade ein bisschen über die Registrierung informiert, dort einloggen geht ganz einfach wenn man schon eine bürgerkarte (karte oder Handy) hat.
Login: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/
Info: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 50100.html

Und hier hab ich noch eine Screenshot für euch.
Bild

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:23
von Teal'c
howa308 hat geschrieben:Hallo ich habe mich gerade ein bisschen über die Registrierung informiert, dort einloggen geht ganz einfach wenn man schon eine bürgerkarte (karte oder Handy) hat.
Login https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/

Und hier hab ich noch eine Screenshot für euch.
Bild
Siehst du eigentlich auch deine eigenen Waffen dort irgendwo aufgelistet :?: Oder ist die Seite rein zum registrieren solcher?

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:24
von gewo
mgritsch hat geschrieben: aber wenn meine behauptung zB wäre: "ich habe die waffe aufgrund eines am schiesstand ausgehängten kaszettels erworben. ich habe den käufer in XY getroffen (nicht bei ihm zuhause) und ware gegen geld ohne kaufvertrag getauscht. Ausweisdaten habe ich von ihm nicht verlangt, ich kann ihn daher nicht nennen. den kaszettel mit der telefonnummer hab ich danach weggeworfen. das geschäft wurde am 28.09. so abgewickelt."
was soll dann wer dagegen halten? .
hallo

naja, vor allem dass deine verpflichtung innerhalb von sechs (oder vier? bin grad ned im thema) die meldung zu machen ned eingehalten wurde

das was du da in den raum stellst geht ned bis mitte 2014 sondern nur bis mitte november

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:24
von therion
Wieso störts Euch? Die Registrierungsbestätigung ist ja kein Eigentumsnachweis, sondern einfach ein Nachweis, dass man irgendeine Waffe zu irgendeinem Zeitpunkt länger als ein paar Wochen in seinem Besitz hatte. Nicht mehr und nicht weniger, aber das weiß man ja schon seit Jahren.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:24
von howa308
Ja man sollte sie sehen bei mir steh "keine Waffen vorhanden"

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:27
von gewo
mgritsch hat geschrieben: ich wäre nur theoretisch in der beweispflicht gewesen wenn ich mit einer nicht registrierten "erwischt" werde, dass die 6-Wo-frist noch nicht verstrichen ist. Generell bei der meldung einen nachweis zu erbringen wäre mir neu. auf was stützt du diese behauptung?
hi

auf den §30 (alt) des waffG 1996
da steht es ja drinnen

und genau die 6-wochen frist meine ich ja die du jetzt eben selbet gerdae zustehst nachweisen zu muessen ...
hab ich auch so geschrieben:
gewo hat geschrieben: bei den bisherigen §30 meldungen musstest du den nachweis erbringen dass die meldepflicht noch nicht eingetreten ist
edit:
ich sehe grad das kann man auch so verstehe dass dass beim melden selber der fall war
nein
natuerlich nicht
sondern bei kontrollen durch die behoerden und so kram ..

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:30
von howa308
Teal'c hat geschrieben:
howa308 hat geschrieben:Hallo ich habe mich gerade ein bisschen über die Registrierung informiert, dort einloggen geht ganz einfach wenn man schon eine bürgerkarte (karte oder Handy) hat.
Login https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/

Und hier hab ich noch eine Screenshot für euch.
Bild
Siehst du eigentlich auch deine eigenen Waffen dort irgendwo aufgelistet :?: Oder ist die Seite rein zum registrieren solcher?
Ja man sollte sie sehen bei mir steh "keine Waffen vorhanden"

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:41
von GreaseMonkey
howa308 hat geschrieben:Ja man sollte sie sehen bei mir steh "keine Waffen vorhanden"

Interessant.

Wenn ich also eine Waffe auf mich angemeldet habe sehe ich sie dort.
Sollte ich sie verkaufen und der neue Besitzer meldet sie bei seiner BH bevor ich dazu gekommen bin zu meiner BH zu fahren um die Überlassung zu melden - sehe ich das dann in meinem ZWR Zugang dass die Waffe aus meinem Register ausgetragen wurde?
Müsste ja so sein oder?

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:43
von gewo
.951 hat geschrieben:
howa308 hat geschrieben:Ja man sollte sie sehen bei mir steh "keine Waffen vorhanden"
Sollte ich sie verkaufen und der neue Besitzer meldet sie bei seiner BH bevor ich dazu gekommen bin zu meiner BH zu fahren um die Überlassung zu melden
du KANNST die ueberlassung einer kat C oder kat D ned melden
da kannst nur den KAUF melden

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:52
von Teal'c
womöglich meint er ja Kat. B Waffen? Sieht man die auch dort? Oder nur Kat C und D?

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:55
von Maggo
Sofern man die Waffen auch nicht abmelden kann ist das die selbe Wischiwaschigeschichte wie die §30 Meldungen. Vollkommen nutzlos wenn man eine Waffe Rückverfolgen möchte,Ich könne die Waffe vor kurzen verkauft haben und der Neubesitzer die Waffen noch nicht angemeldet haben.
Wenn man einen hohen Durchsatz an Waffen hat stehen einige Waffen im ZWR die ich schon gar nicht mehr in meinen Besitz sind..........