Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Fr 23. Jan 2026, 21:37
Was man halt auch nicht vergessen darf:
Sobald ein Händler täglich mehrere Waffen in Verwahrung nehmen muss, ist das nicht mehr „einfach irgendwo hinstellen“. Das bedeutet Investitionen in zusätzliche bzw. größere Waffenschränke, mehr Platz, mehr Organisation, Dokumentation und Verantwortung.
0,50 € pro Tag für eine FFW mag noch halbwegs machbar sein. Aber wenn ein Händler plötzlich viele unterschiedliche Langwaffen, teils mit Optiken und Zubehör, fachgerecht verwahren und gleichzeitig ZWR-seitig abwickeln muss, kommt er relativ schnell an seine Kapazitätsgrenze.
Ab diesem Punkt steigen die Kosten zwangsläufig. Nicht aus Bosheit, sondern weil der Aufwand und die Infrastruktur bezahlt werden müssen. Meiner Meinung nach wird das in der Praxis sehr wohl dazu führen, dass die Preise bei solchen Verwahrungen am Ende deutlich über 100 Euro liegen werden.
Sobald ein Händler täglich mehrere Waffen in Verwahrung nehmen muss, ist das nicht mehr „einfach irgendwo hinstellen“. Das bedeutet Investitionen in zusätzliche bzw. größere Waffenschränke, mehr Platz, mehr Organisation, Dokumentation und Verantwortung.
0,50 € pro Tag für eine FFW mag noch halbwegs machbar sein. Aber wenn ein Händler plötzlich viele unterschiedliche Langwaffen, teils mit Optiken und Zubehör, fachgerecht verwahren und gleichzeitig ZWR-seitig abwickeln muss, kommt er relativ schnell an seine Kapazitätsgrenze.
Ab diesem Punkt steigen die Kosten zwangsläufig. Nicht aus Bosheit, sondern weil der Aufwand und die Infrastruktur bezahlt werden müssen. Meiner Meinung nach wird das in der Praxis sehr wohl dazu führen, dass die Preise bei solchen Verwahrungen am Ende deutlich über 100 Euro liegen werden.