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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 21:28
von gewo
fast12 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:57
perplexity.ai Pro: Mit welcher Partei wird das KFV assoziert? Schließe Quellen aus, die das KFV selbst publiziert hat um Objektivität zu waren. Antworte in einem Satz“
LOL
Llama4@whatsapp hängt sich bei dieser Fragestellung wiederholbar auf ….
Hatte ich bisher noch nie
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 21:28
von Scout17
Hallo, habe meine wbk schon seit ca 10 Jahren. Auch meine erste C waffe habe ich vor ca 10 Jahren gekauft.
Habe,aber die letzten 2 Jahre noch weitere kat C Gewehre gekauft. Muss ich nun deswegen irgendwelche anderen Tests bzw Prüfungen machen, da ja jetzt auch für kat c sowas vorgesehen ist oder muss ich nicht und bekomme die Karte für Kategorie C automatisch da ich ja seit 10 Jahren eine wbk habe und auch meine erste kat c Waffe vor 10 Jahren gekauft habe?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 21:34
von gewo
Machts Euch ned narrisch.
Bevor ned die Durchführungsverordnung heraussen ist wissen wir sehr wenig.
„neuerliche psychologische Überprüfung“ kann - im besten Fall - auch bedeuten dass die waffenbehörde die nun verfügbaren quellen nach 5 jahren nochmal abfragt…
Wird es jetzt im moment eher ned spielen, logisch.
Aber bei anderer politischer Wetterlage ist der Spuk auch ohne umfassende neuerliche Gesetzesänderung schnell wieder vom Tisch.
Und bis zu den nächsten nationalratswahlen sind es noch ca 4 jahre …
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 21:41
von gewo
Auch ohne insiderwissen glaube ich sagen zu können:
3x psychotest ist kaum vorstellbar
Ich vermute laienhaft:
Wer seit 1.6. (oder 1.7. ?) die WBK gemacht hat der fällt unter die selben bestimmungen wie der, der sie erst nach inkrafttreten des gesetzes machen wird.
Dh:
1x psychodings bei der beantragung der WBK erstausstellung
UND
Neuerliche psychologische überprüfung (wie immer die auch aussehen mag) bei erreichen der 5 jahre
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 21:45
von euvassal
@ BartimäusOhneBart Du gibst Selbstverteidigung und Sportschießen an. Und Nein,du musst nur 2 Psychotests, einen jetzt und einen nach 5 Jahren machen. Also pronto!
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 21:48
von fast12
gewo hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 21:34
Und bis zu den nächsten nationalratswahlen sind es noch ca 4 jahre …
Danke für die Erinnerung, jetzt bin ich depremiert. In 4 Jahren bringen die noch einiges weiter.
extrem verschärftes Waffengesetz
Messertrageverbot
Bundestrojaner
Messenger-Überwachung
Klarnamenpflicht im Internet
Durchsuchungsbefugnisse immer und überall
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit
usw. usf.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 21:54
von euvassal
Scout17 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 21:28
Hallo, habe meine wbk schon seit ca 10 Jahren. Auch meine erste C waffe habe ich vor ca 10 Jahren gekauft.
Habe,aber die letzten 2 Jahre noch weitere kat C Gewehre gekauft. Muss ich nun deswegen irgendwelche anderen Tests bzw Prüfungen machen, da ja jetzt auch für kat c sowas vorgesehen ist oder muss ich nicht und bekomme die Karte für Kategorie C automatisch da ich ja seit 10 Jahren eine wbk habe und auch meine erste kat c Waffe vor 10 Jahren gekauft habe?
Die WBK für Kat.B gilt automatisch für Kat.C. Und du bekommst keine "eigene Karte" für Kat.C.
Wieso auch???????????
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 21:55
von Kreizsakra
Scout17 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 21:28
Hallo, habe meine wbk schon seit ca 10 Jahren. Auch meine erste C waffe habe ich vor ca 10 Jahren gekauft.
Habe,aber die letzten 2 Jahre noch weitere kat C Gewehre gekauft. Muss ich nun deswegen irgendwelche anderen Tests bzw Prüfungen machen, da ja jetzt auch für kat c sowas vorgesehen ist oder muss ich nicht und bekomme die Karte für Kategorie C automatisch da ich ja seit 10 Jahren eine wbk habe und auch meine erste kat c Waffe vor 10 Jahren gekauft habe?
Also so wie ich es lese brauchst du wenn du in den letzten 2 Jahren eine Kat C-Waffe gekauft hast nun auch eine WBK Kat C, jedoch nur wenn du nicht schon eine WBK für Kat B und/oder für Kat A hast.
§ 34. ( 1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen der Kategorie C ist nur auf Grund
einer behördlichen Bewilligung zulässig. Die Bewilligung zum Erwerb, Besitz und zum Führen dieser
Waffen ist von der Behörde durch die Ausstellung eines Waffenpasses, die Bewilligung zum Erwerb und
zum Besitz dieser Waffen ist von der Behörde durch die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu erteilen.
Zudem berechtigt auch eine
1. gültige Jagdkarte,
2. Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie A oder B oder
3. Bewilligung gemäß§ 18 Abs. 2, soweit sich diese auf eine Schusswaffe bezieht,
zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie C.
Du solltest also save sein.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 22:26
von Michl9mm
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 21:13
Änderungen zur Begründung für die WBK?
Servus!
Irgendwelche empfehlungen für die Begründung Stand 2025?
Mag mit dem Sportschießen beginnen. Aber hab vorerst nicht vor mich bei Wettbewerben anzumelden. Sondern einfach alle Monate bissl zu üben. Kann ich dann "Sportschütze" angeben oder geht das nicht wenn ich nicht bei Wettbewerben mitnache? Selbst Verteidigung wär natürlich auch ein Grund, aber weiß nicht ob das dann nicht im Nachhinein kompliziert wird zu argumentieren oder die neuen änderungen probleme machen usw usw.
Irgendwelche Infos/Tipps?
Bin komplett neu in diesem Hobby, aber mache gerade die WBK wegen den neuen Regelungen (hab bis jetzt nur eine Kat C aber muss mit den neuen Regelungen den WBK machen)
Welche Begründung wäre in meinem Fall gscheit?
…Mag mit dem Sportschießen beginnen… Damit hast du deine Frage schon selbst beantwortet.
Du brauchst auch an keinen Bewerben teilnehmen. (noch nicht)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 22:47
von euvassal
gewo hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 21:28
LOL
Llama4@whatsapp hängt sich bei dieser Fragestellung wiederholbar auf ….
Hatte ich bisher noch nie
"Llama" deutet auf "Kaufhaus Österreich" hin. Wurde vermutlich von den selben Programmierern erstellt
Edit: Falsch, waren ja Alpakas. Halt auch so ein "Viehzeug"
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 01:37
von Martin245
Aus Fragen wie "Würden Sie gerne einmal Fallschirm springen?" eine erhöhte Risokobreitschaft abzuleiten erschließt sich mir als ehemaliger Fallschirmjäger und als Fallschirmspringer, Fallschirmsprungleher und Tandemmaster irgendwie einfach nicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 06:46
von befluegeltkostbarer
Martin245 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 01:37
Aus Fragen wie "Würden Sie gerne einmal Fallschirm springen?" eine eröhte Risokobreitschaft abzuleiten erschliesst sich mir als ehemaliger Fallschirmjäger und als Fallschirmspringer, Fallschirmsprungleher und Tandemmaster irgendwie einfach nicht.
Deswegen reden die ja auch mit dir, und das zu relativieren.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 07:39
von L3MNTRIX
fast12 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 21:48
gewo hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 21:34
Und bis zu den nächsten nationalratswahlen sind es noch ca 4 jahre …
Danke für die Erinnerung, jetzt bin ich depremiert. In 4 Jahren bringen die noch einiges weiter.
extrem verschärftes Waffengesetz
Messertrageverbot
Bundestrojaner
Messenger-Überwachung
Klarnamenpflicht im Internet
Durchsuchungsbefugnisse immer und überall
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit
usw. usf.
Könnte....möglich ist alles, aber malen wir den Teufel nicht an die Wand!
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 09:38
von balahu
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 06:46
Martin245 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 01:37
Aus Fragen wie "Würden Sie gerne einmal Fallschirm springen?" eine eröhte Risokobreitschaft abzuleiten erschliesst sich mir als ehemaliger Fallschirmjäger und als Fallschirmspringer, Fallschirmsprungleher und Tandemmaster irgendwie einfach nicht.
Deswegen reden die ja auch mit dir, und das zu relativieren.
Da reden Leut mit Dir wie die bekannte Psychologin die auch in der Abeitsgruppe dabei ist die Ende Juli im TV in einer Talkshow mal gemeint hat:
Wenn wer wegen Angst davor dass ihm bei einem Blackout wer seine Nahrungsmittel wegnehmen will, dann ist das scvhon bedenklich.
Kein Mensch braucht eine Schusswaffe wenn es wirklich mal ein paar Wochen (!) keinen Strom gibt.
Hier paar sich bei einer massgeblichen Entscheidungsträgerin
- völliges Unwissen über das was bei einem Blackout passiert,
- mit der Einstellung, dass etwas das per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist, in wirklichkeit bedenklich im Sinn der psychologischen Untersuchung ist.
Und mit
solchen Leuten - die zudem noch den Richtwert für ca. 10% Anteil an Antragstellern haben die nicht durchkommen sollen - willst Du über Riskosportarten reden?
Viel Erfolg
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 09:39
von Coolhand1980
Was mich besonders stören würde, wäre ich Neuling, ist die Absicht, die befristete WBK erst nach 5 Jahren in eine unbefristete umzuwandeln, wenn der Psychotest bestanden wird, wobei die Zeit für die mögliche §23/2/b Erweiterung erst mit der unbefristeten WBK zu laufen beginnt. Soll heißen, dass die Erweiterung von 2 auf 5 erst nach 10 Jahren möglich sein soll.
Ob es eine andere Möglichkeit gibt, die befristete WBK in den ersten 5 Jahren zu erweitern, weiß ich nicht. Selbst wenn es geht wie bisher, wird es im Ermessen der Behörde liegen. Und wir alle wissen, was das bedeuten kann.
Auf jeden Fall wird das der Handel spüren, wenn das so bleibt.