Absolut! Das ist mir auch sauer aufgestoßen.balahu hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 09:38 Hier paar sich bei einer massgeblichen Entscheidungsträgerin
- völliges Unwissen über das was bei einem Blackout passiert,
- mit der Einstellung, dass etwas das per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist, in wirklichkeit bedenklich im Sinn der psychologischen Untersuchung ist.
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das habe ich auch so gelesen.Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 09:39 Was mich besonders stören würde, wäre ich Neuling, ist die Absicht, die befristete WBK erst nach 5 Jahren in eine unbefristete umzuwandeln, wenn der Psychotest bestanden wird, wobei die Zeit für die mögliche §23/2/b Erweiterung erst mit der unbefristeten WBK zu laufen beginnt. Soll heißen, dass die Erweiterung von 2 auf 5 erst nach 10 Jahren möglich sein soll.
Ob es eine andere Möglichkeit gibt, die befristete WBK in den ersten 5 Jahren zu erweitern, weiß ich nicht. Selbst wenn es geht wie bisher, wird es im Ermessen der Behörde liegen. Und wir alle wissen, was das bedeuten kann.
Auf jeden Fall wird das der Handel spüren, wenn das so bleibt.
Das bedeutet für mich weiters, dass ein sportliches Schießen mit vielfältigen Waffen der Kategorie A (?) und B erst ab 30 Jahren möglich ist, da man vorher möglicherweise mit der befristeten WBK auf 2 Stück beschränkt bleibt. IPSC wird zwar kaum von jungen Erwachsenen betrieben, aber damit wird eine Einschränkung bei der Weitergabe des Sports von Eltern auf Kinder etabliert.
Als ob eine Anhäufung von Waffen Kategorie B vor dem 30 Lebensjahr unterbunden würde.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gibt es, als Sportschüzte, wie bisher. Aber den Rechtsanspruch (!) von 2 auf 5 (oder waren es nur mehr 4?) gibt es dann eben erst nach insg. 10 Jahren, ja. Was das bringen soll, außer LWB zu schikanieren, weiß niemand.Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 09:39 Ob es eine andere Möglichkeit gibt, die befristete WBK in den ersten 5 Jahren zu erweitern, weiß ich nicht.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Handel hat ja eine mächtige Standesvertretung mit Milliardenguthaben am Konto.Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 09:39 Auf jeden Fall wird das der Handel spüren, wenn das so bleibt.
Ich denke die werden sehr bemüht sein sich für ihre zahlenden Zwangs Schützlinge einzusetzen

Schließlich ist die WKO nicht für ihre Politnähe bekannt und nickt deshalb stillschweigend alles zum Nachteil der Zwangs Schützlinge ab

/s
https://www.derstandard.at/story/300000 ... arden-euro
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
2 auf 5 gilt eher für die Nicht-Sportschützen. Sportschützen können nachwievor nach 2-3 Jahren (mit dem neuen Waffg halt nach 6-7 Jahren) erweitern, wenn sie es ernst meinen. Wobei, es wird wieder eine Ermessenssache werden.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich kann nicht sagen, ob Die Vorbereitung (inkl. Selbstverteidigung) auf einen etwaigen mehrwöchigen Blackout bedenklich ist; ich weiß aber, dass es definitiv nicht normal ist.balahu hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 09:38Da reden Leut mit Dir wie die bekannte Psychologin die auch in der Abeitsgruppe dabei ist die Ende Juli im TV in einer Talkshow mal gemeint hat:befluegeltkostbarer hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 06:46Deswegen reden die ja auch mit dir, und das zu relativieren.Martin245 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 01:37 Aus Fragen wie "Würden Sie gerne einmal Fallschirm springen?" eine eröhte Risokobreitschaft abzuleiten erschliesst sich mir als ehemaliger Fallschirmjäger und als Fallschirmspringer, Fallschirmsprungleher und Tandemmaster irgendwie einfach nicht.
Wenn wer wegen Angst davor dass ihm bei einem Blackout wer seine Nahrungsmittel wegnehmen will, dann ist das scvhon bedenklich.
Kein Mensch braucht eine Schusswaffe wenn es wirklich mal ein paar Wochen (!) keinen Strom gibt.
Hier paar sich bei einer massgeblichen Entscheidungsträgerin
- völliges Unwissen über das was bei einem Blackout passiert,
- mit der Einstellung, dass etwas das per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist, in wirklichkeit bedenklich im Sinn der psychologischen Untersuchung ist.
Und mit solchen Leuten - die zudem noch den Richtwert für ca. 10% Anteil an Antragstellern haben die nicht durchkommen sollen - willst Du über Riskosportarten reden?
Viel Erfolg
Normales Verhalten ist solche unangenehmen Szenarien auszublenden und Hinweise auf ein mögliches Eintreten so gut wie möglich zu ignorieren.
Es gibt kein Naturgesetz, dass normales Verhalten rational, vorsichtig oder sinnvoll sein muss.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich bezweifle, dass das Gesetz hält. Es ist doch einigermaßen Absurd, dass man als volljâhriger Mensch und Staatsbürger privat vom Waffenbesitz ausgeschlossen ist. Weiters ist es einigermaßen absurd, das EU Staatsbürger mit diesen Waffen zur Bewerbsteilnahme einreisen dürfen, und man selbst aus gegebenen Tatsachen nicht an Bewerben teilnehmen kann.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
sieht der Staat anders:HS911 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 10:26 Normales Verhalten ist solche unangenehmen Szenarien auszublenden und Hinweise auf ein mögliches Eintreten so gut wie möglich zu ignorieren.
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen ... e.29500328
Die google ki sagt:
Es gibt keine festen Zeitangaben, wann Plünderungen nach einem Blackout beginnen, da sie von vielen Faktoren abhängen, doch die allgemeine öffentliche Ordnung und die Versorgungssicherheit könnten bereits nach wenigen Tagen zusammenbrechen, wodurch das Risiko von Plünderungen steigt. Studien zufolge können nach drei bis vier Tagen Engpässe bei Lebensmitteln und Trinkwasser auftreten, da die Menschen ihre Vorräte aufgebraucht haben, was die soziale Unruhe und die Gefahr von Plünderungen erhöht.
Eine der Gefahren für einen großflächigen Blackout wäre aktuell übrigens eine weitere Eskalation im Osten Europas, an der man ja unter dem Decknamen "Friedensbemühungen" fleissig arbeitet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Starfish_Prime
https://www.spiegel.de/netzwelt/tech/e- ... 42078.html
https://militaeraktuell.at/emp-waffen-d ... bedrohung/
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Was hat das hier verloren? Bleib beim Thema.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bis vor kurzem war Prepping ja noch rääächts.
Vor 2 Monaten war ich am Bezirksamt um meine Handysignatur auf ID Austria aufpimpen zu lassen.
Ich war verwundert als dort in einer Vitrine Notradios, Taschen und Petroleumlampen u dgl ausgestellt waren.
Die Sachbearbeiterin vom Waffenreferat meinte aber Selbstverteidigung sollte man als Grund für eine WBK eher nicht angeben...
Vor 2 Monaten war ich am Bezirksamt um meine Handysignatur auf ID Austria aufpimpen zu lassen.
Ich war verwundert als dort in einer Vitrine Notradios, Taschen und Petroleumlampen u dgl ausgestellt waren.
Die Sachbearbeiterin vom Waffenreferat meinte aber Selbstverteidigung sollte man als Grund für eine WBK eher nicht angeben...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
....was die Psychologie dann in anderen Fällen gerne als "Krankheitsverleugnung" oder "Verdrängung" auslegt....HS911 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 10:26Normales Verhalten ist solche unangenehmen Szenarien auszublenden und Hinweise auf ein mögliches Eintreten so gut wie möglich zu ignorieren.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Warum sollte man das nicht tun? Weil es einen verbindlichen Grund darstellt einem eine WBK auszustellen?Gadai hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:06 Die Sachbearbeiterin vom Waffenreferat meinte aber Selbstverteidigung sollte man als Grund für eine WBK eher nicht angeben...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Weil?Gadai hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:06 Bis vor kurzem war Prepping ja noch rääächts.
Vor 2 Monaten war ich am Bezirksamt um meine Handysignatur auf ID Austria aufpimpen zu lassen.
Ich war verwundert als dort in einer Vitrine Notradios, Taschen und Petroleumlampen u dgl ausgestellt waren.
Die Sachbearbeiterin vom Waffenreferat meinte aber Selbstverteidigung sollte man als Grund für eine WBK eher nicht angeben...
Man kann auch Waffensammler angeben
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ist aber nach wie vor der einzige Grund, nach dem die Behörde das Dokument ausstellen "muss".Gadai hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:06Die Sachbearbeiterin vom Waffenreferat meinte aber Selbstverteidigung sollte man als Grund für eine WBK eher nicht angeben...
Also wenn mir geraten wird, lieber nicht anzugeben, was im Gesetz steht, dann ist der Rest auch nicht mehr weit.
Und warum sagt sie das????
Weil sie weiß, dass es beim psychologischen Gutachten damit Probleme geben könnte.
Und wer jetzt noch "bedenklich" findet, dass man "Angst" vor dem Psychotest hat.......dem ist wirklich nicht mehr zu helfen

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
In diesem Kontext heißt es "normalcy bias" und ca. 80% der Leute haben das scheinbar in unterschiedlichen Abstufungen.euvassal hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:16....was die Psychologie dann in anderen Fällen gerne als "Krankheitsverleugnung" oder "Verdrängung" auslegt....HS911 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 10:26Normales Verhalten ist solche unangenehmen Szenarien auszublenden und Hinweise auf ein mögliches Eintreten so gut wie möglich zu ignorieren.
Ist meiner Laieneinschätzung nach aber definitiv ein Verdrängen um sich selbst nicht mit unangenehmen Gedanken belasten zu müssen.
Ich würd halt nicht daraus ableiten, dass nicht-normale Bewältigungsstrategien bedenklich sind.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
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