Seite 145 von 213
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 10:01
von euvassal
balahu hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 09:38
Hier paar sich bei einer massgeblichen Entscheidungsträgerin
- völliges Unwissen über das was bei einem Blackout passiert,
- mit der Einstellung, dass etwas das per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist, in wirklichkeit bedenklich im Sinn der psychologischen Untersuchung ist.
Absolut! Das ist mir auch sauer aufgestoßen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 10:16
von mikonis
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 09:39
Was mich besonders stören würde, wäre ich Neuling, ist die Absicht, die befristete WBK erst nach 5 Jahren in eine unbefristete umzuwandeln, wenn der Psychotest bestanden wird, wobei die Zeit für die mögliche §23/2/b Erweiterung erst mit der unbefristeten WBK zu laufen beginnt. Soll heißen, dass die Erweiterung von 2 auf 5 erst nach 10 Jahren möglich sein soll.
Ob es eine andere Möglichkeit gibt, die befristete WBK in den ersten 5 Jahren zu erweitern, weiß ich nicht. Selbst wenn es geht wie bisher, wird es im Ermessen der Behörde liegen. Und wir alle wissen, was das bedeuten kann.
Auf jeden Fall wird das der Handel spüren, wenn das so bleibt.
Das habe ich auch so gelesen.
Das bedeutet für mich weiters, dass ein sportliches Schießen mit vielfältigen Waffen der Kategorie A (?) und B erst ab 30 Jahren möglich ist, da man vorher möglicherweise mit der befristeten WBK auf 2 Stück beschränkt bleibt. IPSC wird zwar kaum von jungen Erwachsenen betrieben, aber damit wird eine Einschränkung bei der Weitergabe des Sports von Eltern auf Kinder etabliert.
Als ob eine Anhäufung von Waffen Kategorie B vor dem 30 Lebensjahr unterbunden würde.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 10:18
von SectionThree
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 09:39
Ob es eine andere Möglichkeit gibt, die befristete WBK in den ersten 5 Jahren zu erweitern, weiß ich nicht.
Gibt es, als Sportschüzte, wie bisher. Aber den Rechtsanspruch (!) von 2 auf 5 (oder waren es nur mehr 4?) gibt es dann eben erst nach insg. 10 Jahren, ja. Was das bringen soll, außer LWB zu schikanieren, weiß niemand.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 10:19
von Poirot
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 09:39
Auf jeden Fall wird das der Handel spüren, wenn das so bleibt.
Der Handel hat ja eine mächtige Standesvertretung mit Milliardenguthaben am Konto.
Ich denke die werden sehr bemüht sein sich für ihre zahlenden Zwangs Schützlinge einzusetzen
Schließlich ist die WKO nicht für ihre Politnähe bekannt und nickt deshalb stillschweigend alles zum Nachteil der Zwangs Schützlinge ab
/s
https://www.derstandard.at/story/300000 ... arden-euro
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 10:21
von bino71
2 auf 5 gilt eher für die Nicht-Sportschützen. Sportschützen können nachwievor nach 2-3 Jahren (mit dem neuen Waffg halt nach 6-7 Jahren) erweitern, wenn sie es ernst meinen. Wobei, es wird wieder eine Ermessenssache werden.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 10:26
von HS911
balahu hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 09:38
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 06:46
Martin245 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 01:37
Aus Fragen wie "Würden Sie gerne einmal Fallschirm springen?" eine eröhte Risokobreitschaft abzuleiten erschliesst sich mir als ehemaliger Fallschirmjäger und als Fallschirmspringer, Fallschirmsprungleher und Tandemmaster irgendwie einfach nicht.
Deswegen reden die ja auch mit dir, und das zu relativieren.
Da reden Leut mit Dir wie die bekannte Psychologin die auch in der Abeitsgruppe dabei ist die Ende Juli im TV in einer Talkshow mal gemeint hat:
Wenn wer wegen Angst davor dass ihm bei einem Blackout wer seine Nahrungsmittel wegnehmen will, dann ist das scvhon bedenklich.
Kein Mensch braucht eine Schusswaffe wenn es wirklich mal ein paar Wochen (!) keinen Strom gibt.
Hier paar sich bei einer massgeblichen Entscheidungsträgerin
- völliges Unwissen über das was bei einem Blackout passiert,
- mit der Einstellung, dass etwas das per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist, in wirklichkeit bedenklich im Sinn der psychologischen Untersuchung ist.
Und mit
solchen Leuten - die zudem noch den Richtwert für ca. 10% Anteil an Antragstellern haben die nicht durchkommen sollen - willst Du über Riskosportarten reden?
Viel Erfolg
Ich kann nicht sagen, ob Die Vorbereitung (inkl. Selbstverteidigung) auf einen etwaigen mehrwöchigen Blackout bedenklich ist; ich weiß aber, dass es definitiv nicht normal ist.
Normales Verhalten ist solche unangenehmen Szenarien auszublenden und Hinweise auf ein mögliches Eintreten so gut wie möglich zu ignorieren.
Es gibt kein Naturgesetz, dass normales Verhalten rational, vorsichtig oder sinnvoll sein muss.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 10:28
von titan
Ich bezweifle, dass das Gesetz hält. Es ist doch einigermaßen Absurd, dass man als volljâhriger Mensch und Staatsbürger privat vom Waffenbesitz ausgeschlossen ist. Weiters ist es einigermaßen absurd, das EU Staatsbürger mit diesen Waffen zur Bewerbsteilnahme einreisen dürfen, und man selbst aus gegebenen Tatsachen nicht an Bewerben teilnehmen kann.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 10:34
von Poirot
HS911 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 10:26
Normales Verhalten ist solche unangenehmen Szenarien auszublenden und Hinweise auf ein mögliches Eintreten so gut wie möglich zu ignorieren.
sieht der Staat anders:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen ... e.29500328
Die google ki sagt:
Es gibt keine festen Zeitangaben, wann Plünderungen nach einem Blackout beginnen, da sie von vielen Faktoren abhängen, doch die allgemeine öffentliche Ordnung und die Versorgungssicherheit könnten bereits nach wenigen Tagen zusammenbrechen, wodurch das Risiko von Plünderungen steigt. Studien zufolge können nach drei bis vier Tagen Engpässe bei Lebensmitteln und Trinkwasser auftreten, da die Menschen ihre Vorräte aufgebraucht haben, was die soziale Unruhe und die Gefahr von Plünderungen erhöht.
Eine der Gefahren für einen großflächigen Blackout wäre aktuell übrigens eine weitere Eskalation im Osten Europas, an der man ja unter dem Decknamen "Friedensbemühungen" fleissig arbeitet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Starfish_Prime
https://www.spiegel.de/netzwelt/tech/e- ... 42078.html
https://militaeraktuell.at/emp-waffen-d ... bedrohung/
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 10:54
von titan
Was hat das hier verloren? Bleib beim Thema.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 11:06
von Gadai
Bis vor kurzem war Prepping ja noch rääächts.
Vor 2 Monaten war ich am Bezirksamt um meine Handysignatur auf ID Austria aufpimpen zu lassen.
Ich war verwundert als dort in einer Vitrine Notradios, Taschen und Petroleumlampen u dgl ausgestellt waren.
Die Sachbearbeiterin vom Waffenreferat meinte aber Selbstverteidigung sollte man als Grund für eine WBK eher nicht angeben...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 11:16
von euvassal
HS911 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 10:26Normales Verhalten ist solche unangenehmen Szenarien auszublenden und Hinweise auf ein mögliches Eintreten so gut wie möglich zu ignorieren.
....was die Psychologie dann in anderen Fällen gerne als "Krankheitsverleugnung" oder "Verdrängung" auslegt....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 11:17
von Martin_Q
Gadai hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:06
Die Sachbearbeiterin vom Waffenreferat meinte aber Selbstverteidigung sollte man als Grund für eine WBK eher nicht angeben...
Warum sollte man das nicht tun? Weil es einen verbindlichen Grund darstellt einem eine WBK auszustellen?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 11:17
von Steppenwolf
Gadai hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:06
Bis vor kurzem war Prepping ja noch rääächts.
Vor 2 Monaten war ich am Bezirksamt um meine Handysignatur auf ID Austria aufpimpen zu lassen.
Ich war verwundert als dort in einer Vitrine Notradios, Taschen und Petroleumlampen u dgl ausgestellt waren.
Die Sachbearbeiterin vom Waffenreferat meinte aber Selbstverteidigung sollte man als Grund für eine WBK eher nicht angeben...
Weil?
Man kann auch Waffensammler angeben
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 11:23
von euvassal
Gadai hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:06Die Sachbearbeiterin vom Waffenreferat meinte aber Selbstverteidigung sollte man als Grund für eine WBK eher nicht angeben...
Ist aber nach wie vor der einzige Grund, nach dem die Behörde das Dokument ausstellen "muss".
Also wenn mir geraten wird, lieber nicht anzugeben, was im Gesetz steht, dann ist der Rest auch nicht mehr weit.
Und warum sagt sie das????
Weil sie weiß, dass es beim psychologischen Gutachten damit Probleme geben könnte.
Und wer jetzt noch "bedenklich" findet, dass man "Angst" vor dem Psychotest hat.......dem ist wirklich nicht mehr zu helfen

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 9. Sep 2025, 11:33
von HS911
euvassal hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:16
HS911 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 10:26Normales Verhalten ist solche unangenehmen Szenarien auszublenden und Hinweise auf ein mögliches Eintreten so gut wie möglich zu ignorieren.
....was die Psychologie dann in anderen Fällen gerne als "Krankheitsverleugnung" oder "Verdrängung" auslegt....
In diesem Kontext heißt es "normalcy bias" und ca. 80% der Leute haben das scheinbar in unterschiedlichen Abstufungen.
Ist meiner Laieneinschätzung nach aber definitiv ein Verdrängen um sich selbst nicht mit unangenehmen Gedanken belasten zu müssen.
Ich würd halt nicht daraus ableiten, dass nicht-normale Bewältigungsstrategien bedenklich sind.