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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Ausstellungsgrund geht den Psychologen eigentlich nichts an. Die korrekte Antwort ist immer, das sei Sache zwischen mir und der Behörde. Gleiches gilt bei der Verwahrungskontrolle, wenn ein Beamter/eine Beamtin wissen möchte, warum man das hat/ braucht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Psychologe wird aber nach dem Grund fragen. Eine freundliche korrekte Antwort finde ich schon respektvoller.titan hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:43 Der Ausstellungsgrund geht den Psychologen eigentlich nichts an. Die korrekte Antwort ist immer, das sei Sache zwischen mir und der Behörde. Gleiches gilt bei der Verwahrungskontrolle, wenn ein Beamter/eine Beamtin wissen möchte, warum man das hat/ braucht.
Und bei Selbstverteidigung und Schießsport kann keiner etwas negatives reininterpretieren schließlich werden Schusswaffen genau für diesen Zweck gefertigt. Nur Blackout und Zombiapokalypse sollte man bei Selbstverteidigung villeicht weglassen

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Psychologe hat nicht nach dem Grund zu fragen. Der Hinweis dazu ist nicht unhöflich, auch wenn du das so interpretierst.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bei der aktuellen Regierungsvorlage wird in den Ergänzungen zu § 2 Abs. 2 WaffG angeführt, dass im ZWR jeder Lauf und Verschluss einzeln vermerkt werden muss, da ein Wechselsystem aus Sicht der Regierung/BM.I aus zwei wesentlichen Bestandteilen besteht.
Hier liegt folglich der Schluss nahe, dass Lauf und Verschluss jeweils einen eigenen „Zubehörplatz“ nach § 23 Abs. 3 WaffG belegen.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie man einfache Sachverhalte künstlich verkomplizieren kann.
Hier liegt folglich der Schluss nahe, dass Lauf und Verschluss jeweils einen eigenen „Zubehörplatz“ nach § 23 Abs. 3 WaffG belegen.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie man einfache Sachverhalte künstlich verkomplizieren kann.
- Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ja aber dennoch tun sie es und du wirst wohl kaum ihm eine juristische Schnauze anhängen.titan hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:57 Der Psychologe hat nicht nach dem Grund zu fragen. Der Hinweis dazu ist nicht unhöflich, auch wenn du das so interpretierst.
War bei mir im übrigen auch so und ich habe SV angegeben und auch so mit ihm besprochen. Wie gesagt ich hatte vor 7 Jahren einen Test und ein Gespräch daher wundert es mich wie der Psychologe in Graz behauptet hat es sei nicht vorgesehen( wo auch immer das steht das es nicht vorgesehen ist).
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich hatte schon 2006 einen multiple choice + Gespräch. Und soweit ich mich erinnere, war die Rechtfertigung SV durchaus ein Thema. Zumindest hat er mich gefragt, ob ich mich mit der Waffe verteidigen würde, was ich wahrheitsgetreu beantwortet habe. (Wenn es um mein Leben geht, vermutlich ja)
Und er hat mich trotz rechtzeitigem Erscheinen zum Termin 30min im Zimmer warten lassen...."er müsse noch etwas dringend erledigen". Heute würde ich annehmen, es war ein Test.
Nun, als Neuling könnte man ja argumentieren, dass man SV angegeben hat, damit die Behörde ausstellen muss und man "eigentlich eh" nur Sportschießen will.
Und er hat mich trotz rechtzeitigem Erscheinen zum Termin 30min im Zimmer warten lassen...."er müsse noch etwas dringend erledigen". Heute würde ich annehmen, es war ein Test.
Nun, als Neuling könnte man ja argumentieren, dass man SV angegeben hat, damit die Behörde ausstellen muss und man "eigentlich eh" nur Sportschießen will.
- Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Man kann auch Waffensammeln angeben auch das ist geregelt. Man fangt halt erst an mit der Waffe ….
Steht aber eh alles im WaffG drinnen was alles als Rechtfertigung für die Ausstellung der WBK als Begründung ausreicht. Außer sie haben es geändert
Steht aber eh alles im WaffG drinnen was alles als Rechtfertigung für die Ausstellung der WBK als Begründung ausreicht. Außer sie haben es geändert
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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- .357 Magnum
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
... und genau hier fängt dann in der Regel eine äußerst schwierige Gesprächs-Gratwanderung an: Hat man ein vernünftiges Gegenüber, müßte derjenige dann Recht geben: "Stimmt, Verzeihung" oder so.titan hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 11:57 Der Psychologe hat nicht nach dem Grund zu fragen. Der Hinweis dazu ist nicht unhöflich, auch wenn du das so interpretierst.
Tatsächlich ist es aber oft so: Die Frage wurde ja nun schon gestellt (der Fragende kann insofern nicht zurückrudern, ohne einräumen zu müssen, etwas erfragt zu haben, das ihn tatsächlich nichts angeht oder das er tatsächlich nicht zu fragen hat = neugierig) und ein Hinweis darauf, zunächst vielleicht diplomtisch formuliert ala "Das möchte ich nicht beantworten" oder bestimmter wie z.B. "Das geht Sie mit Verlaub nichts an" wird von einem Fragenden als Affront gegen seine (vermeintliche) Autorität oder (vermeintliche) Expertise angesehen und dann kann es schon losgehen, dass der Befragte dem Fragenden unsympathisch wird.
So kann ein Gespräch ganz leicht zum Nachteil des Befragten kippen, weil er sich erdreistet hat, eine Frage für den Fragenden nicht zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Zuletzt geändert von Auslandsoester am Di 9. Sep 2025, 13:49, insgesamt 2-mal geändert.
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- .50 BMG
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- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ja, die Zubehörteile werden in Zukunft einzeln vermerkt werden.
Tatsächlich halte ich das auch für sinnvoll, da es keine Möglichkeiten für inkompetente BHs gibt, hier rechtschaffenen LWB einen Strick zu drehen. Das ist in der Vergangenheit passiert. Zum Glück hat der LWB gewonnen...
Dass vermutlich nicht mehr Plätze fürs Zubehör zur Verfügung gestellt werden, ist ein Nachteil. Allerdings werden alle Teile aus dem Altbestand weiterbesessen werden können.
Hat irgendwer einen Passus gefunden, wie das mit den WS in Zukunft geregelt werden soll? Ich mein, auch wenn die Griffstücke jetzt relevante Teile werden, dann braucht es eben 3 Zubehörplätze statt 2 für einen "extra Platz"...
Tatsächlich halte ich das auch für sinnvoll, da es keine Möglichkeiten für inkompetente BHs gibt, hier rechtschaffenen LWB einen Strick zu drehen. Das ist in der Vergangenheit passiert. Zum Glück hat der LWB gewonnen...
Dass vermutlich nicht mehr Plätze fürs Zubehör zur Verfügung gestellt werden, ist ein Nachteil. Allerdings werden alle Teile aus dem Altbestand weiterbesessen werden können.
Hat irgendwer einen Passus gefunden, wie das mit den WS in Zukunft geregelt werden soll? Ich mein, auch wenn die Griffstücke jetzt relevante Teile werden, dann braucht es eben 3 Zubehörplätze statt 2 für einen "extra Platz"...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Könntest du das bitte ein wenig erläutern? Hat eine BH versucht einem LWB irgendetwas zu unterstellen weil er Lauf+Verschluß als Wechselsystem gemeldet hatte, oder worum gehts da?Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 13:42 Tatsächlich halte ich das auch für sinnvoll, da es keine Möglichkeiten für inkompetente BHs gibt, hier rechtschaffenen LWB einen Strick zu drehen. Das ist in der Vergangenheit passiert. Zum Glück hat der LWB gewonnen...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Man kann die Frage ganz normal mit Hinweis auf vorheriges beantworten, auch ohne deswegen ungut zu sein oder für verhärtete Fronten zu sorgen. Wüsste nicht was das Problem sein soll. Ich teile mein Vermögen /Kontostand auch nicht dem Psychologen mit, nur weil er/sie daraus etwas herausinterpretieren möchte. So professionell darf man ruhig sein. Aber ich versteh schon, wo die Angst vor dem "allmächtigen" Psychologen herkommt, wenn es an Kommunikationsskills fehlt.
Wenn der gesetzlich gedeckte legale Rechtfertigungsgrund ausschlaggebend für den Gutachtenausgang sein soll, dann ist das Gutachten wohl wertlos.Wäre ja wohl gelacht, wenn es nicht so wäre.
Wenn der gesetzlich gedeckte legale Rechtfertigungsgrund ausschlaggebend für den Gutachtenausgang sein soll, dann ist das Gutachten wohl wertlos.Wäre ja wohl gelacht, wenn es nicht so wäre.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Eher 3 statt 1, oder?Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 13:42dann braucht es eben 3 Zubehörplätze statt 2 für einen "extra Platz"...![]()
Übrigends wurde der Bedarf tatsächlich mal auf Sammeln und Sportschießen erweitert. Da war ich nicht am neuesten Stand. Ich würde trotzdem SV mit angeben, wer weiß, was noch kommt. (Verwahrung im Verein zum Beispiel)
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das muss überhaupt nichts mit "fehlenden Kommunikationsskills" zu tun haben, sondern einfach mit persönlichen Befindlichkeiten und Egos.titan hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 14:03 Man kann die Frage ganz normal mit Hinweis auf vorheriges beantworten, auch ohne deswegen ungut zu sein oder für verhärtete Fronten zu sorgen. Wüsste nicht was das Problem sein soll. Ich teile mein Vermögen /Kontostand auch nicht dem Psychologen mit, nur weil er/sie daraus etwas herausinterpretieren möchte. So professionell darf man ruhig sein. Aber ich versteh schon, wo die Angst vor dem "allmächtigen" Psychologen herkommt, wenn es an Kommunikationsskills fehlt.
Wenn der gesetzlich gedeckte legale Rechtfertigungsgrund ausschlaggebend für den Gutachtenausgang sein soll, dann ist das Gutachten wohl wertlos.Wäre ja wohl gelacht, wenn es nicht so wäre.
Wenn man z.B. gewohnt ist, dass einem WBK-Werber alles brav beantworten (weil "sie wollen ja was", wie an anderer Stelle von Anderen in diesem Forum argumentiert), dann empfindet man Weigerung zur Beantwortung von Fragen, die andere doch immer brav beantworten, vielleicht auch umso ungewöhnlicher, obwohl die die anderen, die jede Frage brav beantworten nicht der objektive Masstab sein sollten, was "normal" ist.
Wo da ganz allegmein das für dich nicht sichtbare "Problem" liegt, wurde doch kurz vorher hier im Thread angeschnitten: Wenn Psychologen rechtliche Gründe, die objektiv gesehen kein Problem sind (Krisenvorsorge als Grund für SV , Preppen) aber als Problem erachten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nochmal. Wenn man Fragen beantworten soll, die mit einer objektiven Beurteilung nichts zu tun haben, nämlich ob man psychisch zuverlässig ist, dann ist das eine subtile Machtausübung für die es keinen Grund gibt, mitzuspielen. Wer dabei aus Angst umfällt, selber schuld. Ja, als junger Mensch macht man das vielleicht mit. Was solls.. die Diskussion führt zu nichts. Rückgrat, seine Interessen aufgeschlossen, aber selbstbewusst zu vertreten, hat man, oder eben nicht.. man ist deswegen auch nicht automatisch ein Querulant.