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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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McMonkey
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von McMonkey » Di 9. Sep 2025, 20:36

Betrifft mich nicht, aber habe ich das richtig verstanden …..? (mein aktueller Kenntnisstand - Abänderungsantrag)

Langwaffe Kat. C

1. Wer sich vor z.B. 5Jahren oder länger zurück eine oder mehrere Kat. C gekauft hat, muss KEINE WBK lösen!?

2. Wer sich vor z.B. 5Jahren oder länger zurück eine oder mehrere Kat. C gekauft hat UND … vor einem Jahr eine weitere Kat. C gekauft hat, MUSS eine WBK lösen !?

Wenn dem so ist, wird das für den Händler spannend. Stichtagregelung und Ausnahme … In 5Jahren hat der erste genannte Fall den ganzen Altbestand verkauft und kauft sich eine Neue Kat. C und dafür muss er dann eine WBK lösen!?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

Tirolensis
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Tirolensis » Di 9. Sep 2025, 20:52

rider650 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 20:36
Tirolensis hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 20:09 Es macht mich schon ein wenig nachdenklich, dass hier so viele, so große Angst vorm Psychologen haben 🤔
So, jetzt ist es raus…
Ich lese hier nur Argumente für und wider den Psychotest. Leuten die dagegen argumentieren Angst zu unterstellen obwohl es dafür keine Anzeichen gibt, sowas nennt man Pathologisierung des Gegners - sowas disqualifiziert einen in höflichen Diskussionen.
Da hätte ich wohl vorab eine Sarkasmus-Warnung aussprechen müssen :D :D

Angst ist übrigens eine Emotion und keine Krankheit ;)

Ich verstehe dich natürlich und sehe darin auch nichts anderes als Schikane und Boshaftigkeit.
Aber jetzt mal ganz ehrlich, bei ein paar Leuten, die da immer wieder mal am Stand auftauchen, habe ich schon ganz stark den Eindruck, da hätte jemand genauer hinschauen sollen.
Und am Ende wird es sicher wieder empfohlene Vertrauens-Psychologen geben, die dir nicht jedes Wort, bzw. jeden Klick beim Test, negativ auslegen.
Unterm Strich ist das alles wieder nur typisch österreichisch. Es wird einem zwar immer schwerer, aber nicht unmöglich gemacht.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Di 9. Sep 2025, 21:19

Tirolensis hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 20:52
Aber jetzt mal ganz ehrlich, bei ein paar Leuten, die da immer wieder mal am Stand auftauchen, habe ich schon ganz stark den Eindruck, da hätte jemand genauer hinschauen sollen.
Und genau das gleiche werden sich auch manche von dir denken.
Deshalb bekommt der Staat solche Repressionsmaßnahmen auch problemlos durchgedrückt weil sich sehr viele denken, dass es sie nicht betrifft und sie die einzig Normalen sind.
Zieht sich durch die ganze Menschheitsgeschichte. Ganz krass natürlich im Bereich um 1938-45. Da gab es auch ganz ganz viele Gesetze.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Di 9. Sep 2025, 21:58

fast12 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 20:27 naja, nach § 2 Abs. 4 sind jetzt Schreckschusswaffen und Leuchtpistolen (und nach § 2 Abs. 2 auch Metallrohre aus dem Baumarkt) Schußwaffen:

„Ein Gegenstand gilt überdies als Schusswaffe, wenn er zum Verschießen von Schrot, einer Kugel oder
eines anderen Geschosses mittels Treibladung umbaubar ist. Ein Gegenstand ist umbaubar, wenn er das
Aussehen einer Schusswaffe hat und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er
hergestellt ist, zu einem Umbau eignet."

Wenn es dafür keine Ausnahme gibt, wird für diese Schusswaffen wohl eine WBK nötig sein.

Ich überleg grad ob unter § 2 Abs. 4 jetzt eigentlich auch Airsoft fällt....
Selten dämlich wie der ganze Entwurf.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von DumbDummy » Di 9. Sep 2025, 22:18

nils hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 16:10
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 13:42 Hat irgendwer einen Passus gefunden, wie das mit den WS in Zukunft geregelt werden soll? Ich mein, auch wenn die Griffstücke jetzt relevante Teile werden, dann braucht es eben 3 Zubehörplätze statt 2 für einen "extra Platz"... :violin:
Eine konkrete Regelung zu Zubehörteilen, die eine „ganze“ ergeben, habe ich derzeit noch nicht gefunden.

Richtig aus waffentechnischer Sicht bräuchte man dann drei Zubehörplätze. Wesentlich wichtiger ist jedoch, dass meines Wissens die Behörde dazu angehalten ist, bei Zubehörmeldungen zu prüfen, ob jemand alle wesentlichen Bestandteile einzeln besitzt, um damit eine „ganze“ Waffe zusammensetzen zu können.

Der Verdacht einer Umgehungshandlung bzw. eines allfälligen verbotenen Waffenbesitzes bei Überschreitung der Stückzahl ist zumindest gegeben.

Ein gewisses Risiko dürfte bei diesem Vorgehen mittlerweile bestehen.
Hast Du dafür Quellen?
Was bedeutet verbotener Waffenbesitz? Es gibt Regeln wie ein Wechselsystem zu behandeln ist - wenn man sich daran hält wüsste ich nicht wie man gegen das derzeit geltende Waffengesetz verstößt.
Die bloße Möglichkeit etwas illegal zu machen ist (noch) nicht strafbar.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Tirolensis » Di 9. Sep 2025, 22:34

Poirot hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 21:19
Tirolensis hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 20:52
Aber jetzt mal ganz ehrlich, bei ein paar Leuten, die da immer wieder mal am Stand auftauchen, habe ich schon ganz stark den Eindruck, da hätte jemand genauer hinschauen sollen.
Und genau das gleiche werden sich auch manche von dir denken.
Deshalb bekommt der Staat solche Repressionsmaßnahmen auch problemlos durchgedrückt weil sich sehr viele denken, dass es sie nicht betrifft und sie die einzig Normalen sind.
Zieht sich durch die ganze Menschheitsgeschichte. Ganz krass natürlich im Bereich um 1938-45. Da gab es auch ganz ganz viele Gesetze.
Da gebe ich dir vollkommen recht.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass es erst Norbert Darabosch (politisch, durch Streichung des Datenaustausches zwischen den Behörden ) ermöglicht hat, dass der Täter von Graz an genehmigungspflichtige Waffen kommt.
Aber grundsätzlich hätte das Testen in diesem konkreten Fall schon was gebracht, oder?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von glockfun » Di 9. Sep 2025, 22:52

fast12 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 20:27 naja, nach § 2 Abs. 4 sind jetzt Schreckschusswaffen und Leuchtpistolen (und nach § 2 Abs. 2 auch Metallrohre aus dem Baumarkt) Schußwaffen:

„Ein Gegenstand gilt überdies als Schusswaffe, wenn er zum Verschießen von Schrot, einer Kugel oder
eines anderen Geschosses mittels Treibladung umbaubar ist. Ein Gegenstand ist umbaubar, wenn er das
Aussehen einer Schusswaffe hat und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er
hergestellt ist, zu einem Umbau eignet."

Wenn es dafür keine Ausnahme gibt, wird für diese Schusswaffen wohl eine WBK nötig sein.

Ich überleg grad ob unter § 2 Abs. 4 jetzt eigentlich auch Airsoft fällt....
Das wird sich wohl eher um Bastelprojekte drehen. Baumarkt Slamfire usw.
Die üblichen Zink-Gus whatever sind nicht wirklich geeignet.

Vor langer Zeit wurden Schreckschuss teilweise in gleicher Qualität gebaut wie scharfe Waffen. Häufig in der 22lr liga. Revolver noch ohne getrennte trommel, da brauchte man nur von 22 platz auf 22lr aufbohren (ĺänge)

In Ländern wo Läufe frei ... umbau durchaus machbar ... Reagan ;)

Heute sind auch die alten Gas und Schreckschuss ohne blockierten Lauf Kategorie B auch wenn einst tatsächlich als Schreckschuss Gas usw erzeugt. Da gibt es schon sehr solide Geräte, da würde ich.nich eher was daraus abfeuern als aus den Reck und Co Derringern

Auf welches Kaliber baut man eine Kal4 Leuchtpistole einfach um? Ohne Einstecklauf (und der ist eh jetzt dann in jedem Kaliber registrierungspflichtig.
Klar gibts auch hier sonderformen und massive Bauten. Die eine Walther Reihe aus WW2 wobei diese variante eh schon B war wenn ich richtig liege (Kampfpistole)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Di 9. Sep 2025, 23:10

da steht nichts von "einfach". Es muss nur möglich sein. Entweder Bauweise ODER Material.

Die Bestimmungen gelten auch für wesentliche Teile - zB Läufe. Aus jedem Stahlrohr kann man einen Lauf bauen aus dem man Schrot verschießen kann.

Es geht hier nicht darum es tatsächlich zu machen sondern die theoretische Möglichkeit.

Und theoretisch geht sehr, sehr viel...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Di 9. Sep 2025, 23:21

Tirolensis hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 22:34 Aber grundsätzlich hätte das Testen in diesem konkreten Fall schon was gebracht, oder?
Niemand weiß, aus welchen Gründen genau das ÖBH die psychologische Eignung ausgeschlossen hat. Auch nicht, ob es für die waffenrechtliche Verlässlichkeit relevant gewesen wäre.

Das spätere Gutachten war jedenfalls ein Fehlurteil, also 50% Treffsicherheit im besten Fall...keine tolle Quote wie ich finde.

Aber..he...genug um unsere Freiheit immer weiter zu beschneiden, höre ich schon wieder welche sagen!
Zuletzt geändert von euvassal am Di 9. Sep 2025, 23:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Di 9. Sep 2025, 23:23

Tirolensis hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 22:34 Man darf aber auch nicht vergessen, dass es erst Norbert Darabosch (politisch, durch Streichung des Datenaustausches zwischen den Behörden ) ermöglicht hat, dass der Täter von Graz an genehmigungspflichtige Waffen kommt.
Aber grundsätzlich hätte das Testen in diesem konkreten Fall schon was gebracht, oder?
Jein.
Es stimmt schon: mit einem Datenaustausch hätte man verhindern können das der Grazer Täter legal an eine Schusswaffe kommt. Sofern man das einholen einer zweiten psychologischen Meinung, wie es im medizinischen Bereich eigentlich üblich ist und sogar empfohlen wird, gesetzlich verunmöglicht. Hier stehen zwei psychologische Untersuchungen im krassen Gegensatz was deren Fehleranfälligkeit aufzeigt.
Wie dem ORF Artikel darunter zu entnehmen ist, hat der Täter die Tat extrem gut geplant. Es ist also durchaus wahrscheinlich das er auch illegal an Waffen für die Tat gekommen wäre.

Fakt ist aber: die Psychologen bzw ihre Pseudowissenschaft haben versagt. Und als Reaktion gibt die Politik ihnen noch mehr Macht. Verrückte Kurzschlussreaktion.

https://orf.at/stories/3396571/

Interessant wäre übrigens auch die Zahl der psychisch untauglichen. Ich kann mir vorstellen das nicht wenige versuchen mit dem Schmäh dem Zwangsdienst zu entkommen. Im Prinzip folgenlos den die Masse, ohne Interesse an legalen Schusswaffenbesitz, hat keinerlei Nachteile im Leben durch diese Diagnose.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Mi 10. Sep 2025, 00:52

Poirot hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 23:23
Fakt ist aber: die Psychologen bzw ihre Pseudowissenschaft haben versagt. Und als Reaktion gibt die Politik ihnen noch mehr Macht. Verrückte Kurzschlussreaktion.
Eher habe ich die Vermutung, dass bestimmte Politikerpersönlichkeiten (welche schreib ich natürlich nicht) genau auf solchen Anlass spekuliert haben um den legalen Waffenbesitz abzuschaffen od. wenigstens den LWB zu schikanieren. :(

Jetzt braucht mir aber keiner mit Verschwörungstheoretiker zu kommen, man muss nur ausreichend weit über den Tellerrand blicken. :o

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 10. Sep 2025, 01:09

FdH22 hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 00:52 Jetzt braucht mir aber keiner mit Verschwörungstheoretiker zu kommen...
Ein durchaus mögliches Szenario - das Gegenteil wird keiner beweisen können.
Gutes Beispiel:
https://www.zeit.de/kultur/2025-03/coro ... on-podcast
https://www.tagesanzeiger.ch/wahre-vers ... 3475343573 #5 finde ich lustig :)
https://praxistipps.focus.de/7-verschwo ... ste_125089

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