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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Betrifft mich nicht, aber habe ich das richtig verstanden …..? (mein aktueller Kenntnisstand - Abänderungsantrag)
Langwaffe Kat. C
1. Wer sich vor z.B. 5Jahren oder länger zurück eine oder mehrere Kat. C gekauft hat, muss KEINE WBK lösen!?
2. Wer sich vor z.B. 5Jahren oder länger zurück eine oder mehrere Kat. C gekauft hat UND … vor einem Jahr eine weitere Kat. C gekauft hat, MUSS eine WBK lösen !?
Wenn dem so ist, wird das für den Händler spannend. Stichtagregelung und Ausnahme … In 5Jahren hat der erste genannte Fall den ganzen Altbestand verkauft und kauft sich eine Neue Kat. C und dafür muss er dann eine WBK lösen!?
Langwaffe Kat. C
1. Wer sich vor z.B. 5Jahren oder länger zurück eine oder mehrere Kat. C gekauft hat, muss KEINE WBK lösen!?
2. Wer sich vor z.B. 5Jahren oder länger zurück eine oder mehrere Kat. C gekauft hat UND … vor einem Jahr eine weitere Kat. C gekauft hat, MUSS eine WBK lösen !?
Wenn dem so ist, wird das für den Händler spannend. Stichtagregelung und Ausnahme … In 5Jahren hat der erste genannte Fall den ganzen Altbestand verkauft und kauft sich eine Neue Kat. C und dafür muss er dann eine WBK lösen!?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
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- 9mm Para
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Da hätte ich wohl vorab eine Sarkasmus-Warnung aussprechen müssenrider650 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 20:36Ich lese hier nur Argumente für und wider den Psychotest. Leuten die dagegen argumentieren Angst zu unterstellen obwohl es dafür keine Anzeichen gibt, sowas nennt man Pathologisierung des Gegners - sowas disqualifiziert einen in höflichen Diskussionen.Tirolensis hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 20:09 Es macht mich schon ein wenig nachdenklich, dass hier so viele, so große Angst vorm Psychologen haben
So, jetzt ist es raus…


Angst ist übrigens eine Emotion und keine Krankheit

Ich verstehe dich natürlich und sehe darin auch nichts anderes als Schikane und Boshaftigkeit.
Aber jetzt mal ganz ehrlich, bei ein paar Leuten, die da immer wieder mal am Stand auftauchen, habe ich schon ganz stark den Eindruck, da hätte jemand genauer hinschauen sollen.
Und am Ende wird es sicher wieder empfohlene Vertrauens-Psychologen geben, die dir nicht jedes Wort, bzw. jeden Klick beim Test, negativ auslegen.
Unterm Strich ist das alles wieder nur typisch österreichisch. Es wird einem zwar immer schwerer, aber nicht unmöglich gemacht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Und genau das gleiche werden sich auch manche von dir denken.Tirolensis hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 20:52
Aber jetzt mal ganz ehrlich, bei ein paar Leuten, die da immer wieder mal am Stand auftauchen, habe ich schon ganz stark den Eindruck, da hätte jemand genauer hinschauen sollen.
Deshalb bekommt der Staat solche Repressionsmaßnahmen auch problemlos durchgedrückt weil sich sehr viele denken, dass es sie nicht betrifft und sie die einzig Normalen sind.
Zieht sich durch die ganze Menschheitsgeschichte. Ganz krass natürlich im Bereich um 1938-45. Da gab es auch ganz ganz viele Gesetze.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Selten dämlich wie der ganze Entwurf.fast12 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 20:27 naja, nach § 2 Abs. 4 sind jetzt Schreckschusswaffen und Leuchtpistolen (und nach § 2 Abs. 2 auch Metallrohre aus dem Baumarkt) Schußwaffen:
„Ein Gegenstand gilt überdies als Schusswaffe, wenn er zum Verschießen von Schrot, einer Kugel oder
eines anderen Geschosses mittels Treibladung umbaubar ist. Ein Gegenstand ist umbaubar, wenn er das
Aussehen einer Schusswaffe hat und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er
hergestellt ist, zu einem Umbau eignet."
Wenn es dafür keine Ausnahme gibt, wird für diese Schusswaffen wohl eine WBK nötig sein.
Ich überleg grad ob unter § 2 Abs. 4 jetzt eigentlich auch Airsoft fällt....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Hast Du dafür Quellen?nils hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 16:10Eine konkrete Regelung zu Zubehörteilen, die eine „ganze“ ergeben, habe ich derzeit noch nicht gefunden.Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 13:42 Hat irgendwer einen Passus gefunden, wie das mit den WS in Zukunft geregelt werden soll? Ich mein, auch wenn die Griffstücke jetzt relevante Teile werden, dann braucht es eben 3 Zubehörplätze statt 2 für einen "extra Platz"...![]()
Richtig aus waffentechnischer Sicht bräuchte man dann drei Zubehörplätze. Wesentlich wichtiger ist jedoch, dass meines Wissens die Behörde dazu angehalten ist, bei Zubehörmeldungen zu prüfen, ob jemand alle wesentlichen Bestandteile einzeln besitzt, um damit eine „ganze“ Waffe zusammensetzen zu können.
Der Verdacht einer Umgehungshandlung bzw. eines allfälligen verbotenen Waffenbesitzes bei Überschreitung der Stückzahl ist zumindest gegeben.
Ein gewisses Risiko dürfte bei diesem Vorgehen mittlerweile bestehen.
Was bedeutet verbotener Waffenbesitz? Es gibt Regeln wie ein Wechselsystem zu behandeln ist - wenn man sich daran hält wüsste ich nicht wie man gegen das derzeit geltende Waffengesetz verstößt.
Die bloße Möglichkeit etwas illegal zu machen ist (noch) nicht strafbar.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Da gebe ich dir vollkommen recht.Poirot hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 21:19Und genau das gleiche werden sich auch manche von dir denken.Tirolensis hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 20:52
Aber jetzt mal ganz ehrlich, bei ein paar Leuten, die da immer wieder mal am Stand auftauchen, habe ich schon ganz stark den Eindruck, da hätte jemand genauer hinschauen sollen.
Deshalb bekommt der Staat solche Repressionsmaßnahmen auch problemlos durchgedrückt weil sich sehr viele denken, dass es sie nicht betrifft und sie die einzig Normalen sind.
Zieht sich durch die ganze Menschheitsgeschichte. Ganz krass natürlich im Bereich um 1938-45. Da gab es auch ganz ganz viele Gesetze.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass es erst Norbert Darabosch (politisch, durch Streichung des Datenaustausches zwischen den Behörden ) ermöglicht hat, dass der Täter von Graz an genehmigungspflichtige Waffen kommt.
Aber grundsätzlich hätte das Testen in diesem konkreten Fall schon was gebracht, oder?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das wird sich wohl eher um Bastelprojekte drehen. Baumarkt Slamfire usw.fast12 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 20:27 naja, nach § 2 Abs. 4 sind jetzt Schreckschusswaffen und Leuchtpistolen (und nach § 2 Abs. 2 auch Metallrohre aus dem Baumarkt) Schußwaffen:
„Ein Gegenstand gilt überdies als Schusswaffe, wenn er zum Verschießen von Schrot, einer Kugel oder
eines anderen Geschosses mittels Treibladung umbaubar ist. Ein Gegenstand ist umbaubar, wenn er das
Aussehen einer Schusswaffe hat und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er
hergestellt ist, zu einem Umbau eignet."
Wenn es dafür keine Ausnahme gibt, wird für diese Schusswaffen wohl eine WBK nötig sein.
Ich überleg grad ob unter § 2 Abs. 4 jetzt eigentlich auch Airsoft fällt....
Die üblichen Zink-Gus whatever sind nicht wirklich geeignet.
Vor langer Zeit wurden Schreckschuss teilweise in gleicher Qualität gebaut wie scharfe Waffen. Häufig in der 22lr liga. Revolver noch ohne getrennte trommel, da brauchte man nur von 22 platz auf 22lr aufbohren (ĺänge)
In Ländern wo Läufe frei ... umbau durchaus machbar ... Reagan

Heute sind auch die alten Gas und Schreckschuss ohne blockierten Lauf Kategorie B auch wenn einst tatsächlich als Schreckschuss Gas usw erzeugt. Da gibt es schon sehr solide Geräte, da würde ich.nich eher was daraus abfeuern als aus den Reck und Co Derringern
Auf welches Kaliber baut man eine Kal4 Leuchtpistole einfach um? Ohne Einstecklauf (und der ist eh jetzt dann in jedem Kaliber registrierungspflichtig.
Klar gibts auch hier sonderformen und massive Bauten. Die eine Walther Reihe aus WW2 wobei diese variante eh schon B war wenn ich richtig liege (Kampfpistole)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
da steht nichts von "einfach". Es muss nur möglich sein. Entweder Bauweise ODER Material.
Die Bestimmungen gelten auch für wesentliche Teile - zB Läufe. Aus jedem Stahlrohr kann man einen Lauf bauen aus dem man Schrot verschießen kann.
Es geht hier nicht darum es tatsächlich zu machen sondern die theoretische Möglichkeit.
Und theoretisch geht sehr, sehr viel...
Die Bestimmungen gelten auch für wesentliche Teile - zB Läufe. Aus jedem Stahlrohr kann man einen Lauf bauen aus dem man Schrot verschießen kann.
Es geht hier nicht darum es tatsächlich zu machen sondern die theoretische Möglichkeit.
Und theoretisch geht sehr, sehr viel...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Niemand weiß, aus welchen Gründen genau das ÖBH die psychologische Eignung ausgeschlossen hat. Auch nicht, ob es für die waffenrechtliche Verlässlichkeit relevant gewesen wäre.Tirolensis hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 22:34 Aber grundsätzlich hätte das Testen in diesem konkreten Fall schon was gebracht, oder?
Das spätere Gutachten war jedenfalls ein Fehlurteil, also 50% Treffsicherheit im besten Fall...keine tolle Quote wie ich finde.
Aber..he...genug um unsere Freiheit immer weiter zu beschneiden, höre ich schon wieder welche sagen!
Zuletzt geändert von euvassal am Di 9. Sep 2025, 23:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Jein.Tirolensis hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 22:34 Man darf aber auch nicht vergessen, dass es erst Norbert Darabosch (politisch, durch Streichung des Datenaustausches zwischen den Behörden ) ermöglicht hat, dass der Täter von Graz an genehmigungspflichtige Waffen kommt.
Aber grundsätzlich hätte das Testen in diesem konkreten Fall schon was gebracht, oder?
Es stimmt schon: mit einem Datenaustausch hätte man verhindern können das der Grazer Täter legal an eine Schusswaffe kommt. Sofern man das einholen einer zweiten psychologischen Meinung, wie es im medizinischen Bereich eigentlich üblich ist und sogar empfohlen wird, gesetzlich verunmöglicht. Hier stehen zwei psychologische Untersuchungen im krassen Gegensatz was deren Fehleranfälligkeit aufzeigt.
Wie dem ORF Artikel darunter zu entnehmen ist, hat der Täter die Tat extrem gut geplant. Es ist also durchaus wahrscheinlich das er auch illegal an Waffen für die Tat gekommen wäre.
Fakt ist aber: die Psychologen bzw ihre Pseudowissenschaft haben versagt. Und als Reaktion gibt die Politik ihnen noch mehr Macht. Verrückte Kurzschlussreaktion.
https://orf.at/stories/3396571/
Interessant wäre übrigens auch die Zahl der psychisch untauglichen. Ich kann mir vorstellen das nicht wenige versuchen mit dem Schmäh dem Zwangsdienst zu entkommen. Im Prinzip folgenlos den die Masse, ohne Interesse an legalen Schusswaffenbesitz, hat keinerlei Nachteile im Leben durch diese Diagnose.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Eher habe ich die Vermutung, dass bestimmte Politikerpersönlichkeiten (welche schreib ich natürlich nicht) genau auf solchen Anlass spekuliert haben um den legalen Waffenbesitz abzuschaffen od. wenigstens den LWB zu schikanieren.Poirot hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 23:23
Fakt ist aber: die Psychologen bzw ihre Pseudowissenschaft haben versagt. Und als Reaktion gibt die Politik ihnen noch mehr Macht. Verrückte Kurzschlussreaktion.

Jetzt braucht mir aber keiner mit Verschwörungstheoretiker zu kommen, man muss nur ausreichend weit über den Tellerrand blicken.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ein durchaus mögliches Szenario - das Gegenteil wird keiner beweisen können.FdH22 hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 00:52 Jetzt braucht mir aber keiner mit Verschwörungstheoretiker zu kommen...
Gutes Beispiel:
https://www.zeit.de/kultur/2025-03/coro ... on-podcast
https://www.tagesanzeiger.ch/wahre-vers ... 3475343573 #5 finde ich lustig

https://praxistipps.focus.de/7-verschwo ... ste_125089