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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 19:58
von gewo
Teal'c hat geschrieben:womöglich meint er ja Kat. B Waffen? Sieht man die auch dort? Oder nur Kat C und D?
hi
an sich werden in den system auch alle kat B verwaltet
aber nicht durch den endkunden sondern nur durch haendler und behoerden ...
keine ahnung ob der endkunde das sieht was da eingetragen ist an kat B
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 20:11
von Hausmasta
Da man nur den Kauf melden kann, bin ich gespannt, ob die Waffe dann beim Vorbesitzer ausgetragen wird. Wird wahrscheinlich vorkommen, dass eine Waffe dann auf mehrere Besitzer gemeldet ist. Das Chaos ist also vorprogrammiert...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 20:12
von GreaseMonkey
Teal'c hat geschrieben:womöglich meint er ja Kat. B Waffen? Sieht man die auch dort? Oder nur Kat C und D?
Ja sorry hatte ich jetzt nicht hingeschrieben, aber im Kopf hatte ich einen Kat.B verkauf.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 20:14
von therion
Hausmasta hat geschrieben:Da man nur den Kauf melden kann, bin ich gespannt, ob die Waffe dann beim Vorbesitzer ausgetragen wird. Wird wahrscheinlich vorkommen, dass eine Waffe dann auf mehrere Besitzer gemeldet ist. Das Chaos ist also vorprogrammiert...
Wieso chaos? Das untersucht ja ohnehin keiner. Es ist einfach komplett egal. Wenn eine Waffe 7 mal regisrtiert ist, dann ist sie eben 7 mal im System. Schert keinen und hat keine Auswirkungen.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 20:20
von savage3000
Hausmasta hat geschrieben:Da man nur den Kauf melden kann, bin ich gespannt, ob die Waffe dann beim Vorbesitzer ausgetragen wird. Wird wahrscheinlich vorkommen, dass eine Waffe dann auf mehrere Besitzer gemeldet ist. Das Chaos ist also vorprogrammiert...
+1 das wollt ich nämlich auch grad fragen ... wenn ich meine C eintrage und dann verkaufe, kann ich also NICHT selbst AUStragen? Also wenn das ned geht, hat das system NULL sinn...(zumals e überhaupt keinen sinn hat...)
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 20:31
von therion
Verstanden!
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 20:51
von Hausmasta
savage3000 hat geschrieben:Also wenn das ned geht, hat das system NULL sinn...(zumals e überhaupt keinen sinn hat...)
Aber ja, wart's nur ab. Über den tieferen Sinn der Erfassung aller Waffen wurde schon mehrmals geschrieben...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 21:03
von IT Guy
howa308 hat geschrieben:...
Und hier hab ich noch eine Screenshot für euch.

jo ahhhhh... wie kommstn du auf de seitn? i find des ned ...
EDIT: Danke, nach dem posten hab ichs gesehn ...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 21:12
von IT Guy
woolf hat geschrieben:Die Felder für Marke und Type sehen so aus, als könnte man nur aus einer vorgegebenen Liste auswählen, das kann ja heiter werden....

Ja, stimmt, ist eine Auswahl. Gibt da Mo
isin Nagant

aber ohne Modell, dafür aber Hersteller Glock (in Kat.C) und bei Beretta 92F etc.
Was mir aber mehr Sorgen macht ist die Kaliberauswahl "keine Schusswaffe"

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 22:22
von Hausmasta
therion hat geschrieben:
Wieso chaos? Das untersucht ja ohnehin keiner. Es ist einfach komplett egal. Wenn eine Waffe 7 mal regisrtiert ist, dann ist sie eben 7 mal im System. Schert keinen und hat keine Auswirkungen.
Optimist

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 2. Okt 2012, 12:33
von Pelzgoschn
Hausmasta hat geschrieben:therion hat geschrieben:
Wieso chaos? Das untersucht ja ohnehin keiner. Es ist einfach komplett egal. Wenn eine Waffe 7 mal regisrtiert ist, dann ist sie eben 7 mal im System. Schert keinen und hat keine Auswirkungen.
denk ich auch, wer soll denn das überprüfen ? die Polizisten und die Krimineser werden eh immer weniger ...

Grund: EINSPARUNGEN !
die verschollenen "Pumpguns" hat auch keiner gesucht..............................
aber natürlich, wenn dich irgendeiner anzeigt,auch wenns nicht stimmt, dann räumen sie dir die Bude um

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 2. Okt 2012, 13:02
von therion
Nein, so einfach geht das Gott sei Dank auch nicht. Eine Hausdruchsuchung muss erstmals genehmigt werden und das passiert nicht nur aufgrund irgendeiner Anzeige. Da muss schon ein konkreter Verdacht vorliegen. Ansonsten kommt vll mal die Polizei und "bittet" um Einlass, welchen Du ihnen ja einfach verwehren kannst.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 3. Okt 2012, 12:05
von eXistenZ
Thule hat geschrieben:
So wie bisher. Der Verkäufer muss gar nichts melden.
Im Grunde kann es einem wie bisher auch egal sein ob der Käufer seiner Meldepflicht nachkommt, aber da das jetzt zentral, elektronisch und sozusagen per Knopfdruck und namensverknüpft aufscheint werden wohl einige ein ungutes Gefühl haben.
Grundsätzlich ist nichts dabei wenn, aus welchem Grund auch immer, bei einer Überprüfung eine Kat C oder D Waffe im ZWR auf eine Person als gemeldet aufscheint und diese tatsächlich verkauft wurde.
"Habe ich verkauft" muss da genügen, da mich als privater Verkäufer wie bisher keinerlei weitere Verpflichtungen treffen.
Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass bei der bei uns verbreiteteten Waffenbesitzermentalität die Privatverkäufe der Kat C und D Waffen komplizierter werden. Ich denke da an so selbst erfundene Sachen wie ich möchte einen Nachweis haben, dass die Waffe gemeldet wurde usw.
Sollte man das riesige Pech haben das mit einer Waffe eine Straftat verübt wurde die man selbst irgendwann mal privat weiterverkauft hat und man im ZWR als momentaner Besitzer der Waffe drinnen steht stell ich mir das ohne jeglichen Beweis für einen privaten Verkauf doch sehr unangenehm vor.
Ob man da mit einem lockeren "Hab ich irgendwann mal an irgendwem verkauft. Keine Ahnung wann das war und wem ich die verkauft habe" sofort eine Ruhe von der Polizei hat?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 3. Okt 2012, 12:20
von eXistenZ
Es muss sich ja nicht unbedingt um eine schwere Straftat handeln, daher anderes Beispiel:
Vermutlich ist das ZWR eine Vorbereitung für eine Waffensteuer.
Auch in diesem Fall wäre es ungünstig im ZWR als momentaner Besitzer drinnen zu stehen (ohne Beweis eines Weiterverkaufs) wenn man die Waffe in Wirklichkeit schon lange nicht mehr besitzt.