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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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combatmiles
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von combatmiles » So 28. Jun 2026, 13:12

Republikska Austria Banana sag i imma...

FdH22
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von FdH22 » So 28. Jun 2026, 14:17

combatmiles hat geschrieben: So 28. Jun 2026, 13:12 Republikska Austria Banana sag i imma...

"schauns amoi Herr Combatmiles, erschtens hob´n mia des imma so g´mocht, u. zweitens kennt do a jeda kumma......." :lol: :lol: :lol:

sch99
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von sch99 » Di 7. Jul 2026, 16:52

Hallo zusammen!

Ich konnte leider auch nach intensiver Suche nichts dazu finden.

Ich habe heute meine neu erweiterte WBK abgeholt und meine alte im Gegenzug abgeben. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf der alten WBK, welche 2021 ausgestellt wurde stand:

„2 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.“

Auf der Neuen mit Ausstellungsdatum 30.06.2026 steht nun nur noch:

„4 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen.“

Ich habe natürlich sofort nachgefragt, ob da etwas fehlt und die Sachbearbeiterin ist gleich nachfragen gegangen und mit der Aussage, dass das schon so passt zurück gekommen.

Stimmt das tatsächlich so, oder ist da ein Fehler passiert?

Möchte nur verhindern, dass irgendwelche Einspruchsfristen verstrichen.

Danke euch im Voraus und LG
Sch99

mikonis
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von mikonis » Di 7. Jul 2026, 20:07

sch99 hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 16:52 Hallo zusammen!

Ich konnte leider auch nach intensiver Suche nichts dazu finden.

Ich habe heute meine neu erweiterte WBK abgeholt und meine alte im Gegenzug abgeben. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf der alten WBK, welche 2021 ausgestellt wurde stand:

„2 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.“

Auf der Neuen mit Ausstellungsdatum 30.06.2026 steht nun nur noch:

„4 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen.“

Ich habe natürlich sofort nachgefragt, ob da etwas fehlt und die Sachbearbeiterin ist gleich nachfragen gegangen und mit der Aussage, dass das schon so passt zurück gekommen.

Stimmt das tatsächlich so, oder ist da ein Fehler passiert?

Möchte nur verhindern, dass irgendwelche Einspruchsfristen verstrichen.

Danke euch im Voraus und LG
Sch99
Du sprichst von Einspruchsfristen aufgrund eines Fehlers. Wäre da nicht der Gang zu einem Rechtsanwalt sinnvoller als eine Forumsrecherche? Es ist für mich auch nicht klar, welchen Fehler du meinst.

Aus meiner Sicht als rechtsunkundiger Laie klingt die Ausführung der Sachbearbeiterin plausibel: 4 Waffen sind mehr wie 2 und der Erwerb, Import etc. von Munition für Kategorie B und C wird im neuen Waffengesetz in mehreren Paragrafen geregelt. Früher war das anders.
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AUG-andy
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Di 7. Jul 2026, 20:53

mikonis hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 20:07
Aus meiner Sicht als rechtsunkundiger Laie klingt die Ausführung der Sachbearbeiterin plausibel: 4 Waffen sind mehr wie 2 und der Erwerb, Import etc. von Munition für Kategorie B und C wird im neuen Waffengesetz in mehreren Paragrafen geregelt. Früher war das anders.
Vielleicht meint er die 5 jährige Erweiterung von 2 auf 5.
MfG
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mikonis
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von mikonis » Di 7. Jul 2026, 21:32

AUG-andy hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 20:53 Vielleicht meint er die 5 jährige Erweiterung von 2 auf 5.
Ja eh, aber ich kann im Forum schlecht fragen, ob er den Antrag bescheuert formuliert hat. Wiewohl er ins Blitzblaue hinein fragt, ohne irgendwas preiszugeben. Es gibt ein paar solche Spezialisten, die nur höflich Fragen stellen, ohne irgendeinen Finger zu rühren - Sprich, das Gesetz zu lesen. Wo ich ganz zappelig werde und mir grobe Antworten verkneifen muss. Aber es ist OK. Solche muss es auch geben.
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Di 7. Jul 2026, 21:52

mikonis hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 21:32
AUG-andy hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 20:53 Vielleicht meint er die 5 jährige Erweiterung von 2 auf 5.
Ja eh, aber ich kann im Forum schlecht fragen, ob er den Antrag bescheuert formuliert hat. Wiewohl er ins Blitzblaue hinein fragt, ohne irgendwas preiszugeben. Es gibt ein paar solche Spezialisten, die nur höflich Fragen stellen, ohne irgendeinen Finger zu rühren - Sprich, das Gesetz zu lesen. Wo ich ganz zappelig werde und mir grobe Antworten verkneifen muss. Aber es ist OK. Solche muss es auch geben.
Kann ich nachvollziehen.
Ein paar Informationen mehr wären nicht schlecht gewesen für eine brauchbare Antwort auf seine verkorkste Frage.
MfG
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Doktorkuh » Di 7. Jul 2026, 22:38

sch99 hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 16:52 Hallo zusammen!

Ich konnte leider auch nach intensiver Suche nichts dazu finden.

Ich habe heute meine neu erweiterte WBK abgeholt und meine alte im Gegenzug abgeben. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf der alten WBK, welche 2021 ausgestellt wurde stand:

„2 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.“

Auf der Neuen mit Ausstellungsdatum 30.06.2026 steht nun nur noch:

„4 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen.“

Ich habe natürlich sofort nachgefragt, ob da etwas fehlt und die Sachbearbeiterin ist gleich nachfragen gegangen und mit der Aussage, dass das schon so passt zurück gekommen.

Stimmt das tatsächlich so, oder ist da ein Fehler passiert?

Möchte nur verhindern, dass irgendwelche Einspruchsfristen verstrichen.

Danke euch im Voraus und LG
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Wo auch immer du ¨Intensiv gesucht" haben willst 30 sek im RIS
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 277286.pdf


Den Text gibts nicht mehr, was stringent ist da nunmehr §§ 24 31 auf das Dokument abstellen.
Kat B Muni - WBK nach 20 Abs 1,
Bei Kat C Muni - WBK nach 34 Abs. 1, nach Abs 2 umfasst die WBK nach 20 Abs 1 auch Muni für Kat C

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Promo » Mi 8. Jul 2026, 09:33

sch99 hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 16:52 auf der alten WBK, welche 2021 ausgestellt wurde stand:
„2 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.
Auf der Neuen mit Ausstellungsdatum 30.06.2026 steht nun nur noch:
„4 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen.“
Es gibt keine "Munition für Faustfeuerwaffen" mehr laut WaffG, das heißt jetzt "Munition für Schusswaffen der Kategorie B" (wenngleich das noch undefinierter ist als vorher). Der Text auf der WBK ist mittels Anlage zum WaffG vorgegeben (ebenso die Farben und das Aussehen) - da kannst du auch vergleichen, ob deine WBK dem gesetzlichen Muster entspricht. Insoweit liegt hier mE kein Fehler vor.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von sch99 » Mi 8. Jul 2026, 10:39

Super, danke. Das PDF mit dem Muster habe ich tatsächlich erst jetzt gefunden.

Mit intensiver Suche meinte ich dieses Forum. Konnte mit keinerlei Suchbegriffen etwas in die Richtung finden. Danke jedenfalls.

Lg
Sch99

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von sch99 » Mi 8. Jul 2026, 10:42

AUG-andy hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 21:52
mikonis hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 21:32
AUG-andy hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 20:53 Vielleicht meint er die 5 jährige Erweiterung von 2 auf 5.
Ja eh, aber ich kann im Forum schlecht fragen, ob er den Antrag bescheuert formuliert hat. Wiewohl er ins Blitzblaue hinein fragt, ohne irgendwas preiszugeben. Es gibt ein paar solche Spezialisten, die nur höflich Fragen stellen, ohne irgendeinen Finger zu rühren - Sprich, das Gesetz zu lesen. Wo ich ganz zappelig werde und mir grobe Antworten verkneifen muss. Aber es ist OK. Solche muss es auch geben.
Kann ich nachvollziehen.
Ein paar Informationen mehr wären nicht schlecht gewesen für eine brauchbare Antwort auf seine verkorkste Frage.

Die verkorkste Frage bezog sich auf den Satz mit der Munition. Die anderen Herrschaften haben meine Frage verstanden und zu meiner Zufriedenheit beantworten können.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von sch99 » Mi 8. Jul 2026, 10:48

mikonis hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 21:32
AUG-andy hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 20:53 Vielleicht meint er die 5 jährige Erweiterung von 2 auf 5.
Ja eh, aber ich kann im Forum schlecht fragen, ob er den Antrag bescheuert formuliert hat. Wiewohl er ins Blitzblaue hinein fragt, ohne irgendwas preiszugeben. Es gibt ein paar solche Spezialisten, die nur höflich Fragen stellen, ohne irgendeinen Finger zu rühren - Sprich, das Gesetz zu lesen. Wo ich ganz zappelig werde und mir grobe Antworten verkneifen muss. Aber es ist OK. Solche muss es auch geben.
Ich habe meinen Antrag so bescheuert formuliert -so wie du es nennst-, dass ich nun berechtigt bin 5 Schusswaffen der Kategorie B zu besitzen.
Die anderen Waffenrechtlichen Dokumente, die ich besitze und in die Anzahl der Plätze einfließen habe ich nicht erwähnt, da es mir nicht um dies gegangen ist.

Mir ging es allein um den Satz mit der Munition, da mir das nur eben aufgefallen ist und ich mir nicht sicher war, ob das nun eben so ist. (Ich sehe schon ein, dass ich die Frage da ein bisschen ungenau formuliert habe. Wusste aber nicht, dass man damit gleich jemanden so triggert.)

Ich habe bereits gewusst, dass es nur noch „Munition für Schusswaffen der Kategorie B “ gibt, nur hätte ich mit einem Satz aller: „Sowie Munition für Schusswaffen der Kategorie B zu erwerben und zu besitzen.“ gerechnet.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Mi 8. Jul 2026, 11:28

sch99 hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 16:52
Auf der Neuen mit Ausstellungsdatum 30.06.2026 steht nun nur noch:

„4 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen.“
Was jetzt, 4 oder 5 Kategorie B Plätze?
Du schreibst schon ungenau.

sch99 hat geschrieben: Mi 8. Jul 2026, 10:48
Ich habe meinen Antrag so bescheuert formuliert -so wie du es nennst-, dass ich nun berechtigt bin 5 Schusswaffen der Kategorie B zu besitzen.
Das mit der Munition wäre das kleinste Übel.
Wenn du allerdings nur 4 statt 5 Plätze bekommen hast würde ich was unternehmen dagegen.
MfG
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von sch99 » Mi 8. Jul 2026, 11:32

AUG-andy hat geschrieben: Mi 8. Jul 2026, 11:28
sch99 hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 16:52
Auf der Neuen mit Ausstellungsdatum 30.06.2026 steht nun nur noch:

„4 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen.“
Was jetzt, 4 oder 5 Kategorie B Plätze?
Du schreibst schon ungenau.

sch99 hat geschrieben: Mi 8. Jul 2026, 10:48
Ich habe meinen Antrag so bescheuert formuliert -so wie du es nennst-, dass ich nun berechtigt bin 5 Schusswaffen der Kategorie B zu besitzen.
Das mit der Munition wäre das kleinste Übel.
Wenn du allerdings nur 4 statt 5 Plätze bekommen hast würde ich was unternehmen dagegen.
Ich habe einen Waffenpass mit einem Platz und jetzt eine WBK mit 4.
Das sollte meiner Meinung nach so passen.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Glock1768 » Mi 8. Jul 2026, 13:57

Sollte so nicht passen, da wbk und wp zwei dinge sind …

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