Seite 17 von 22
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 3. Okt 2012, 12:24
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:Es muss sich ja nicht unbedingt um eine schwere Straftat handeln, daher anderes Beispiel:
Vermutlich ist das ZWR eine Vorbereitung für eine Waffensteuer.
Auch in diesem Fall wäre es ungünstig im ZWR als momentaner Besitzer drinnen zu stehen (ohne Beweis eines Weiterverkaufs) wenn man die Waffe in Wirklichkeit schon lange nicht mehr besitzt.
hi
naja ...
also wir "ueberstehen" dzt ja echt viel
aber besteuerung auf verdacht ....
weil was frueher mal besessen wurde
des haette sich ned mal der grasser getraut ...
da ist das mit der straftat schon heikler
da werden durch das ZWR quasi "verdaechtige" produziert
hast ka alibi dann hast evt a problem
je nach sachlage
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 3. Okt 2012, 17:36
von therion
Man muss Dir eine Straftat erst beweisen, wird wohl schlecht gehen in den meisten Fällen, wo man nicht mal im Entferntesten damit zu tun hatte.
Und bitte: KEINE selber ausgedachten Verträge oder so an Schas.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 3. Okt 2012, 23:16
von Das_Frettchen
therion hat geschrieben:Man muss Dir eine Straftat erst beweisen, wird wohl schlecht gehen in den meisten Fällen, wo man nicht mal im Entferntesten damit zu tun hatte.
Und bitte: KEINE selber ausgedachten Verträge oder so an Schas.
Grundsätzlich muss dir der Staatsanwalt deine Schuld erst beweisen. Praktisch, musst du deine Unschuld beweisen sonst gibs die sogenannten "Indizienprozesse" und kanns dir dann auch als "Unschuldiger" passieren dasd verurteilst wirst aufgrund irgendwelcher beweise.
Bestes Beispiel wäre wenn du während deines Lauftrainings eine weibliche vergewaltigte Leiche findest. Wenn die keinen anderen Verdächtigen haben, wirst wohl du zum Handkuss kommen

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Do 4. Okt 2012, 00:37
von therion
Ich denke, da schätzt ihr die Justiz auf Grund einer Medienberichte falsch ein

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Do 4. Okt 2012, 12:22
von GreaseMonkey
Hat eigentlich schon jemand die neue plastik WBK oder ein Bild davon gesehen?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Do 4. Okt 2012, 12:29
von Stickhead
Im Entwurf zum neuen WaffG war eine Abbildung drinnen!
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Do 4. Okt 2012, 12:37
von josephiner
.951 hat geschrieben:Hat eigentlich schon jemand die neue plastik WBK oder ein Bild davon gesehen?
Eine Plastik WBK wirds in Zukunft auch geben?
edit: Satzbau war nicht ganz korrekt
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Do 4. Okt 2012, 12:38
von gewo
josephiner hat geschrieben:.951 hat geschrieben:Hat eigentlich schon jemand die neue plastik WBK oder ein Bild davon gesehen?
Eine Plastik WBK wirds auch in Zukunft geben?
nur mehr solche ..
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Do 4. Okt 2012, 12:40
von Stickhead
Ahm.. seit 01.10.2012.. lest euch einfach die Threads durch!!
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 23. Okt 2012, 16:50
von eos666
ich bin sicher das steht hier schon im thread aber 26 seiten wollt ich jetzt nicht durchforsten
also, das neue gesetz gilt nun am 1.10 korrekt?
was genau bedeutet das für jmd der nur kat C/D daheim hat - irgendwelche konkreten veränderungen? (von einer nachregistrierung beim händler hab ich mal was gelesen) aber kommt da sonst noch was neues dazu?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 23. Okt 2012, 17:04
von therion
Ja. DIe Änderungen finden sich im neuen WaffG und wenn man hier aufmerksam die Beiträge liest in diesem Thread.
Kurz: Kat. C/D küftig im ZWR gemeldet durch den Büchser bei Neukauf. Altbestand selbst oder bei Büchser bis 2014 zu melden.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 23. Okt 2012, 17:04
von BigBen
eos666 hat geschrieben:ich bin sicher das steht hier schon im thread aber 26 seiten wollt ich jetzt nicht durchforsten
also, das neue gesetz gilt nun am 1.10 korrekt?
was genau bedeutet das für jmd der nur kat C/D daheim hat - irgendwelche konkreten veränderungen? (von einer nachregistrierung beim händler hab ich mal was gelesen) aber kommt da sonst noch was neues dazu?
Sowas nennt man Zeitdiebstahl...bzw. warum soll unsere Zeit weniger wert sein als deine? Also versuchs mal mit der Suchfunktion, danke!

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 23. Okt 2012, 18:25
von eos666
BigBen hat geschrieben:eos666 hat geschrieben:ich bin sicher das steht hier schon im thread aber 26 seiten wollt ich jetzt nicht durchforsten
also, das neue gesetz gilt nun am 1.10 korrekt?
was genau bedeutet das für jmd der nur kat C/D daheim hat - irgendwelche konkreten veränderungen? (von einer nachregistrierung beim händler hab ich mal was gelesen) aber kommt da sonst noch was neues dazu?
Sowas nennt man Zeitdiebstahl...bzw. warum soll unsere Zeit weniger wert sein als deine? Also versuchs mal mit der Suchfunktion, danke!

darum gehts nicht, aber jmd der sich mit dem thema intensiver beschäftigt wird mir weit weniger aufwand eine antwort geben können als wenn ich mir das ganze wissen nochmal aneignen muss.
wenn du in ein forum zu sagen IT gehst und nach der vorratsdatenspeicherung fragst werden dir die leute das auch vel schneller und kürzer in ihren worten sagen können und nicht "dann lies halt selber"
