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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 19:22
von GoodReason
Also ich kenn mich jetzt nimmer aus.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 20:09
von Poirot
Kapselpracker hat geschrieben: Mo 19. Okt 2026, 16:01
Das bedeutet für mich, solange die Waffe nicht in Einzelteilen weiterverkauft wird muss man auch nichts Nachkennzeichnen.

Übergangsregelung

§ 5.
Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die noch nicht gemäß § 1 gekennzeichnet und ab dem 14. September 2018 erworben wurden, sind innerhalb von sechs Monaten ab dem gemäß § 62 Abs. 23 WaffG kundzumachenden Zeitpunkt gemäß § 1 zu kennzeichnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20011325

Und hier auch eine Zusammenfassung der oberösterr. Jägerschaft, die im Prinzip das gleiche aussagt:
https://www.ooeljv.at/home/rund-um-die- ... usswaffen/

Und auch die WKO kommuniziert das gleiche:
https://www.wko.at/arge-zivile-sicherhe ... tz-novelle

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 20:20
von itadakimasu
gewo hat geschrieben: Mo 19. Okt 2026, 18:53 - andererseits bei Verwahrungskontrollen Exekutivbeamte vereinzelt Waffenbesitzern mitteilen ihnen wir das Dokument entzzogen werden weil sie auf einem schwedenmauser aus 1898 keine Angabe des Herstellungslandes am Kammerstengel haben - und das dann. auch noch tw. von Waffenbehörden gestützt wird.
Selbst mir als Gewerbetreibenden geht da dann irgendwann mal der Schmäh aus.
Bitte wo ist das passiert? :o

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 20:32
von Master-chief1000
Was mich ja wirklich interessieren würde sind alle noch nicht im ZWR erfassten wesentlichen Bestandteile. Dabei ist es ja absolut nicht nachvollziehbar wann etwas gekauft wurde. Da braucht dann z.b. ein Griffstück überhaupt keine Aufschrift wenn man einfach behauptet es vor 2018 gekauft zu haben.

Und noch witziger. Ich keine einen Besitzer eines Norinco Wechselsystems. Da war die Seriennummer ausschließlich auf dem Griffstück. Da steht genau garnichts auf dem Wechselsystem und die Behörde hat es einfach mit 0000 verspeichert. Soviel ich weiß ist das ja sogar öfters so gehandhabt worden.

Versteh ich das jetzt richtig das in solchen Fällen die Behörde den Besitzern einen Strick drehen will obwohl sie vor 2018 gekauft haben und eigentlich nichts anbringen müssen?

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 20:51
von Master-chief1000
Nächste Frage was wird z.b. mit einem Nagant gemacht der 2019 gekauft wurde. Reicht da der Herstellerstempel als Symbol das drauf ist oder muss der Hersteller dann schriftlich nachangebracht werden?

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 21:05
von Kapselpracker
Poirot hat geschrieben: Mo 19. Okt 2026, 20:09
Kapselpracker hat geschrieben: Mo 19. Okt 2026, 16:01
Das bedeutet für mich, solange die Waffe nicht in Einzelteilen weiterverkauft wird muss man auch nichts Nachkennzeichnen.
§ 5.
Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die noch nicht gemäß § 1 gekennzeichnet und ab dem 14. September 2018 erworben wurden, sind innerhalb von sechs Monaten ab dem gemäß § 62 Abs. 23 WaffG kundzumachenden Zeitpunkt gemäß § 1 zu kennzeichnen.
Stimmt ganz genau, aber dann solltest du auch den §1 lesen, denn dort steht unter Abs.2 das drinnen was ich gepostet habe.
Abgesehen davon steht im §5:
§ 5. Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen,

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 21:18
von Poirot
Kapselpracker hat geschrieben: Mo 19. Okt 2026, 21:05
Stimmt ganz genau, aber dann solltest du auch den §1 lesen, denn dort steht unter Abs.2 das drinnen was ich gepostet habe.
In §1 Abs2 ist beschrieben was ein wesentlicher Bestandteil ist - wissen wir ja alle.
Und wird ein nicht gekennzeichneter Bestandteil getrennt (also bei Altbestand vor 14. September 2018), ist dieser vor der Weitergabe zu kennzeichnen.

Das einzige was ich aus dem Gesetz nicht herauslesen kann: Altbestand Komplettwaffe vor 14. September 2018 - nicht voll beschriftet - wird als Komplettwaffe weiterverkauft oder weitervererbt. Nachbeschriften ja oder nein ?
Im Netz liest man oft ja aber aus dem Gesetz lässt sich das nicht ableiten. Dort bezieht sich die Nachbeschriftungspflicht nur auf getrennte Bestandteile die vor Weitergabe nachgekennzeichnet werden müssen.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 21:23
von Kapselpracker
Poirot hat geschrieben: Mo 19. Okt 2026, 21:18
Kapselpracker hat geschrieben: Mo 19. Okt 2026, 21:05
Stimmt ganz genau, aber dann solltest du auch den §1 lesen, denn dort steht unter Abs.2 das drinnen was ich gepostet habe.
...
Im Netz liest man oft ja aber aus dem Gesetz lässt sich das nicht ableiten. Dort bezieht sich die Nachbeschriftungspflicht nur auf getrennte Bestandteile die vor Weitergabe nachgekennzeichnet werden müssen.
Genau so ist es, solange die Waffe nicht in Einzelteilen verkauft wird, brauch man auch nichts nach zu beschriften.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 21:31
von Master-chief1000
Aber was definiert der Gesetzgeber als Angabe zum Hersteller. Zählt da ein Logo wie es bei Nagants üblich ist?

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 21:46
von titan
Schau.
Wer ist der Hersteller bei einer Waffe, deren Komponenten von verschiedenen Herstellern kommen..?
Lässt es sich weiters nachweisen, wer ein möglicher Hersteller ist (zb Laufwurzel)? Wenn ein Logo vorhanden ist, dann ja (Kenntzeichnung vorhanden) wenn nicht, dann kann auch keine Angabe zum Hersteller gemacht werden.

Weiters beachtet in der Diskussion §3 Abs1 Z1 und die Erläuterungen von Promo irgendwo am Beginn des Threads, bevor hier ständig die selben Fragen wiedergekäut werden.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 19. Okt 2026, 22:31
von Gadai
Und wenn z.B. ein alter Karabiner nicht nummerngleich wäre?
Die haben ja damals glaub ich nur die Nummer des Verschlußgehäuses eingetragen?