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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 15:45
von MrRiesa
Scout17 hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 15:26
Wie ist das jetzt mit Verwahrungskontrollen für Kategorie C? Kommen die jetzt? Und wenn ja, von wo soll man das nötige Polizeipersonal dafür nehmen? Die Polizei ist ja,jetzt schon heillos mit ihren anderen Aufgaben überfordert. Hab dazu leider nichts gefunden.
Liest sich zumindest im Entwurf so.. ist aber noch nicht beschlossen..also.. abwarten..
Woher das Personal, auch bei den Behörden kommen soll, ist zum Glück nicht unser Problem.. darüber hat sich auch vermutlich noch keiner Gedanken gemacht der an diesem Entwurf mitgearbeitet hat..
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 15:59
von panhandle
Scout17 hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 15:26
Wie ist das jetzt mit Verwahrungskontrollen für Kategorie C? Kommen die jetzt? Und wenn ja, von wo soll man das nötige Polizeipersonal dafür nehmen? Die Polizei ist ja,jetzt schon heillos mit ihren anderen Aufgaben überfordert. Hab dazu leider nichts gefunden.
Volltext aus Abänderungsantrag:
Zu§ 41a samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis:
Vor dem Hintergrund, dass künftig für den Erwerb, Besitz und das Führen von Schusswaffen der
Kategorie C eine waffenrechtliche Bewilligung erforderlich ist, sollen die Bestimmungen betreffend die
Überprüfung der Verlässlichkeit im 7. Abschnitt („Gemeinsame Bestimmungen") geregelt werden.
Die vorgeschlagene Bestimmung betreffend die Überprüfung der Verlässlichkeit entspricht dem
Regelungsinhalt des bisherigen§ 25 Abs. 1 bis 3. Damit sind keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich
zur geltenden Rechtslage verbunden, da lediglich Verweisanpassungen vorgenommen wurden.
Der Inhalt des bisherigen § 41 a („Verlust und Diebstahl") soll unverändert in § 41 g verschoben werden.
Und hier die Gegenüberstellung aus der derzeit gültigen Rechtslage:
Überprüfung der Verläßlichkeit
§ 25.
(1) Die Behörde hat die Verläßlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses
oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der
Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre
vergangen sind.
(2) Die Behörde hat außerdem die Verläßlichkeit des Inhabers einer
waffenrechtlichen Urkunde zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte
dafür vorliegen, daß der Berechtigte nicht mehr verläßlich ist. Sofern sich
diese Anhaltspunkte auf einen der in § 8 Abs. 2 genannten Gründe oder
darauf beziehen, daß der Betroffene dazu neigen könnte, insbesondere
unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder
sie leichtfertig zu verwenden, ist die Behörde zu einem entsprechenden
Vorgehen gemäß § 8 Abs. 7 ermächtigt.
(3) Ergibt sich, daß der Berechtigte nicht mehr verläßlich ist, so hat die
Behörde waffenrechtliche Urkunden zu entziehen. Von einer Entziehung
auf Grund einer nicht sicheren Verwahrung ist abzusehen, wenn das
Verschulden des Berechtigten geringfügig ist, die Folgen unbedeutend
sind und der ordnungsgemäße Zustand innerhalb einer von der Behörde
festgesetzten, zwei Wochen nicht unterschreitenden Frist hergestellt
wird.
Das wäre wohl einmal für die "NEU" C Besitzer mit Kat C WBK....
Was mit den "Altbeständlern", also die zb. nur Kat C Waffen haben, ( und für die ja auch keine extra WBK angedacht ist ) gemacht wird.....who knows !?
(Ist aber nur meine Interpretation)
g
Willi
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 16:08
von titan
Eine Verwahrungskontrolle wird wohl nur bei WBK Inhabern stattfinden.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 16:23
von Promo
Die Landesjagdverbände als auch der Dachverband üben reihum und umfangreich sehr herbe Kritik am Entwurf (bzw. an einzelnen Abschnitten), das hat mich sehr erstaunt. Die geforderten Änderungen sind doch umfangreich, das ist nicht sehr trivial und würde Einiges über den Haufen werfen. Mal sehen, ob dies vielleicht in der ÖVP ein Umdenken herbeiführt?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 16:31
von Scout17
titan hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 16:08
Eine Verwahrungskontrolle wird wohl nur bei WBK Inhabern stattfinden.
Meinst Verwahrungskontrolle für Gewehre der Kategorie C nur bei den neuen Wbk Besitzern die sich wegen Kategorie C ne wbk lösen müssen oder bei allen neuen wbk Besitzern? Oder meinst du auch, dass bei uns alt Wbk Besitzern ab jetzt Kategorie C Gewehre kontrolliert werden?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 16:32
von Promo
Stellungnahme der WKO ist auch eine äußerst herbe Kritik, allerdings auch mit ganz konkreten Verbesserungsvorschlägen. Unterschrieben von Dr. Harald Mahrer als Präsident und Mag. Jochen Danninger als Generalsekretär -->
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/611/
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 16:36
von Promo
Landwirtschaftsministerium/BM Totschnig äußerst sich sehr kritisch zu einzelnen Punkten ->
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/610/
Schön langsam bin ich sehr verwundert ob der Stellungnahmen .. wenn sogar die eigenen Minister am Entwurf Kritik üben, dann muss doch etwas im Argen liegen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 16:47
von Davomon1979
Ich denke es ist was im Busch
Berufsverband der Psychologen: wollen keine Daten von der Waffenbehörde
Justizministerium: Datenschutzrechtliche Bedenken, möchte weiter mit Eigen- Fremdgefährdung arbeiten.
Sozialministerium: psychische Störung darf kein Ausschlussgrund sein
Schaut so aus als killen die Beamten den Entwurf.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 16:49
von Darengus
Promo hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 16:36
Landwirtschaftsministerium/BM Totschnig äußerst sich sehr kritisch zu einzelnen Punkten ->
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/610/
Schön langsam bin ich sehr verwundert ob der Stellungnahmen .. wenn sogar die eigenen Minister am Entwurf Kritik üben, dann muss doch etwas im Argen liegen.
"...dass viele Bürgerinnen und Bürger, die nur
Waffen der Kat. C besitzen, nicht mehr zu ihrer Munition kommen, da sie eben keine WBK oder
einen Waffenpass besitzen..."
"Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuer- oder Randzündung darf nur Inhabern eines
Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen
erworben und besessen werden.
Durch die Hereinnahme des Begriffs „Schusswaffen der Kategorie B“ fällt auch sämtliche
Munition für Selbstladegewehre unter diese Bestimmung. Darunter sind auch Patronen für
Schrothalbautomaten und alle Gewehrpatronen, für die es irgendwo irgendwelche gängigen oder
exotischen Selbstladegewehre gibt."
Ui wenn das durchgeht, können dann alle ohne WBK nichtmal mehr Muni für Ihre KAT C kaufen

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 16:50
von Promo
Stellungnahme des roten BMJ / Dr. Anna Sporrer -->
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/609/
Ebenfalls sehr viele Detailanmerkungen, liest sich "nicht eingebunden". Bemerkenswert, auf Seite 7 weist man darauf hin, dass die "datenschutzkonforme Ausgestaltung insbesondere iHa § 54 Abs. 2a und § 56a Abs.5 nochmals geprüft werden" sollte - damit bezieht man sich etwa auch darauf, dass sämtliche Behörden und die Sozialversicherungsträger ermächtigt und verpflichtet sind, Daten an die Waffenbehörden weiterzugeben.
Edit: die Stellungnahme des Land Wien wünscht sich neben zusätzlichen Verschärfungen (schnelleres Waffenverbot) auch eine Präzisierung bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung. Beachtlich, wenn sogar die SPÖ bereits jetzt da schon Probleme sieht..
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 16:53
von Steyrer
Diese Stümper, haben sie ihren Entwurf nicht einmal mit ihren Parteigängern abgestimmt?
Einen Rückzieher können sie sich auch kaum leisten.
Was soll da nur aus unserem schönen Land werden wenn sie ihr Prestigeprojekt so versemmeln?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 16:56
von titan
@Darengus
Betreffend Munition für Kat C, Kat B:
Das stimmt aber so nicht. Bisher konnte man auch mit einer Gewehr im FFW Kaliber diese Munition erwerben, wenn man eine entsprechende Waffe registriert hatte. Der psychogetestete Kat C Besitzer ist wohl nicht das Problem.
Und wer den angedachten Test schafft, der beantragt gleich 2 B Plätze dazu. Im Grunde eine absurde Regelung, wer dann eine WBK beantragt bzw. bereits hat.
Jene aber ohne WBK und Kat C Altbestand kaufen lediglich Munition für Kat C.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 17:05
von Promo
Stellungnahme des österreichischen Städtebund, diverse Verschärfungsvorschläge, aber auch das:
§ 58 Abs. 30a ff (Rückwirkende Gültigkeit der neuen Bestimmungen):
In den Übergangsregelungen (bzw. der Begründung dazu) wird mehrfach erwähnt, dass kein Eingriff in wohlerworbene Rechte erfolgen soll. Dass nun gewisse Regelungen ab dem 01. Juni 2025 oder für innerhalb der letzten beiden Jahre erworbene Schusswaffen gelten sollen, wirkt widersprüchlich und entspricht nicht der bisherigen Praxis. Eine genaue verfassungsrechtliche Prüfung der Vorgehensweise wird daher angeregt, insbesondere da mit Anfechtungen von Betroffenen zu rechnen ist.
Quelle:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/616/
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 17:06
von Davomon1979
Promo hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 16:50
Stellungnahme des roten BMJ / Dr. Anna Sporrer -->
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/609/
Ebenfalls sehr viele Detailanmerkungen, liest sich "nicht eingebunden". Bemerkenswert, auf Seite 7 weist man darauf hin, dass die "datenschutzkonforme Ausgestaltung insbesondere iHa § 54 Abs. 2a und § 56a Abs.5 nochmals geprüft werden" sollte - damit bezieht man sich etwa auch darauf, dass sämtliche Behörden und die Sozialversicherungsträger ermächtigt und verpflichtet sind, Daten an die Waffenbehörden weiterzugeben.
Edit: die Stellungnahme des Land Wien wünscht sich neben zusätzlichen Verschärfungen (schnelleres Waffenverbot) auch eine Präzisierung bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung. Beachtlich, wenn sogar die SPÖ bereits jetzt da schon Probleme sieht..
Marterbauer sagt ist im Wurst nur kosten darf es nix.
Noch besser Totschnig: Für den Datenaustausch müsste § 55a Abs. 1a Z 1 Wehrgesetz geändert werden (mit 2/3 Mehrheit?)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 16. Sep 2025, 17:20
von Steppenwolf
Die werden einen Erfolgsdruck haben. Besser irgend was als nix wird die Devise sein.
Arme Politiker, für das bissl Geld auch noch a Leistung bringen müssen was zuende gedacht ist....nein nein so nicht!
