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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 21. Sep 2025, 19:37
von phaesun
angryscientist hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 12:15 Meine Verwahrungskontrolle steht bevor, und angesichts der Gesetzesänderung hinsichtlich der Meldung von Griffstücken, stellt sich mir folgende Frage - darf die Polizei (nach dem Inkrafttreten des Gesetzes) nach meinen Griffstücken fragen, wenn ich sie bist zur Kontrolle noch nicht gemeldet habe? Ich nehme an, es wird eine Übergangsfrist für die Meldung geben, und wenn die Kontrolle genau dazwischen (Inkrafttreten - Meldung) fällt, wie kann/wird das gehandhabt werden?
Lt Entwurf hast du für die Meldung 2 Jahre Zeit. Dann bist halt noch nicht dazu gekommen, was ja sein kann.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 21. Sep 2025, 20:16
von Laubmasta_reloaded
Laut Krone Statistik sanken die Schusswaffendelikte von 2015 mit 639 auf 352 im Jahre 2024.

https://www.krone.at/3904891

Wäre eigentlich ein starkes Argument für eine Liberalisierung des WffG.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 21. Sep 2025, 20:31
von Steppenwolf
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 20:16 Laut Krone Statistik sanken die Schusswaffendelikte von 2015 mit 639 auf 352 im Jahre 2024.

https://www.krone.at/3904891

Wäre eigentlich ein starkes Argument für eine Liberalisierung des WffG.
Laut Krone formiert der Staat, Österreich in einen Polizeistaat um und die Bevölkerung jubelt ohne zu wissen was auf sie zukommt.

Mehr lese ich da nicht raus :think:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 21. Sep 2025, 21:59
von Vadar
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 20:16 Laut Krone Statistik sanken die Schusswaffendelikte von 2015 mit 639 auf 352 im Jahre 2024.

https://www.krone.at/3904891

Wäre eigentlich ein starkes Argument für eine Liberalisierung des WffG.
Zumindest ein starkes Argument dass das noch aktuelle Waffengesetz nicht so schlecht ist.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 21. Sep 2025, 23:53
von skrufmaster
fast12 hat geschrieben: Sa 20. Sep 2025, 17:27 @freigeist56: du hast übrigens die vorletzte Version gepostet, da gibts schon zwei neuere Versionen.

Diese Version wird voraussichtlich am 24. beschloßen:

https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711020.pdf
Absolute Katastrophe...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 22. Sep 2025, 00:26
von gewo
skrufmaster hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 23:53
fast12 hat geschrieben: Sa 20. Sep 2025, 17:27 @freigeist56: du hast übrigens die vorletzte Version gepostet, da gibts schon zwei neuere Versionen.

Diese Version wird voraussichtlich am 24. beschloßen:

https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711020.pdf
Absolute Katastrophe...
Siehe punkt 87

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 13:01
von FdH22
Messerverbot macht Polizistengroße Sorge:

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/o ... a3d84&ei=7

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 13:24
von Poirot
FdH22 hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 13:01 Messerverbot macht Polizistengroße Sorge:

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/o ... a3d84&ei=7
Polizei jammert grundsätzlich damit die mehr Kohle und Personal bekommen.
Denen ist so ein Messerverbot Banane. Mehr Spielraum um durch Gesetze legitimiert Macht auszuüben.
"ja was haben wir den da. Ein Victorinox Jausenmesser. Umdrehen Omi, wird Zeit für die Achter. Und Impfpass kontrollieren wir sicherheitshalber auch gleich. Nicht das der dreiundfünfzigste Booster vergessen wurde".

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 13:33
von Nordi
Dieses Gesetz dient ja nur dazu das die Polizei quasi jeden, jederzeit aufhalten und kontrollieren kann...und was das Ziel dahinter ist wissen wir ja.

Naja...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 14:03
von Steppenwolf
Nordi hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 13:33 Dieses Gesetz dient ja nur dazu das die Polizei quasi jeden, jederzeit aufhalten und kontrollieren kann...und was das Ziel dahinter ist wissen wir ja.

Naja...
Das Gesetz müsse man sich ganz genau ansehen was da reingepackt wird. Nicht das irgend wer mal da z.B. einer Frührentnerin erklären muss dass der Pfefferspray u.a. nicht mehr erlaubt ist

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 14:10
von ebner33
Gibts denn jetzt schonmal irgendeinen Vorschlag,wie dieser "neue " Privatverkauf von KatB bzw KatC Waffen nun aussehen soll?

Im Entwurf steht dass ein Händler eingebunden werden muss,um festzustellen,dass der Erwerber einerseits kein Waffenverbot hat (was sowieso hinfällig ist,da für KatC ja jetzt eh ne WBK gebraucht wird) und andererseits die neue Abkühlphase eingehalten wird.

Reicht das dann,wenn ich die Daten vom Interessenten dann meinem Händler telefonisch durchgeb,der gibt mir das "OK" und nach Ablauf der Abkühlphase darfs der Interessent dann bei mir mitnehmen?

Ab wann soll der ganze Zirkus jetzt eigtl dann in Kraft treten?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 14:14
von Admin
ebner33 hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 14:10 Gibts denn jetzt schonmal irgendeinen Vorschlag,wie dieser "neue " Privatverkauf von KatB bzw KatC Waffen nun aussehen soll?

Im Entwurf steht dass ein Händler eingebunden werden muss,um festzustellen,dass der Erwerber einerseits kein Waffenverbot hat (was sowieso hinfällig ist,da für KatC ja jetzt eh ne WBK gebraucht wird) und andererseits die neue Abkühlphase eingehalten wird.

Reicht das dann,wenn ich die Daten vom Interessenten dann meinem Händler telefonisch durchgeb,der gibt mir das "OK" und nach Ablauf der Abkühlphase darfs der Interessent dann bei mir mitnehmen?

Ab wann soll der ganze Zirkus jetzt eigtl dann in Kraft treten?
es wird wohl eine durchführungsverordnung geben muessen.
morgen werden wir hoffentlich das datum erfahren wann was in kraft treten soll
dann sehen wir weiter

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 14:25
von ebner33
@Admin: Alles klar,danke schonmal.


Hab mir das im Entwurf jetzt mal durchgelesen,wie immer maximal verwirrend.... :headslap:

Wartefrist

§ 41f. (1) Beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe darf diese erst nach Ablauf von vier Wochen
nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes an den Erwerber überlassen werden, es sei denn, es
handelt sich um einen Inhaber eines Waffenpasses oder der Erwerber kann die unverzügliche Ausfuhr
dieser Waffe oder die unverzügliche Verbringung dieser Waffe in seinen Wohnsitzstaat, insbesondere
durch einen Erlaubnisschein gemäß § 37, glaubhaft machen.

Was heißt das jetzt konkret für WBK Besitzer?
Wie lange ist die Wartefrist von WBK Besitzer an WBK Besitzer?


(2) Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für
den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung
eingetragen ist.

Auch das macht so wie es da steht keinen Sinn,dh jedesmal wenn ich gerade keine KatC eingetragen habe,zählt es wieder alls "Erstkauf",obwohl ich voher schon 20 Stück hatte??

(3) Während der Wartefrist ist die Schusswaffe bei einem Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2 zu
lagern. Dem Gewerbetreibenden gebührt hierfür ein angemessenes Entgelt.

WARUM??
Ob der Interessent die Waffe nach Abklärung aller Modalitäten und Check vom Händler bei mir oder beim Händler abholt,sollte doch keinen Unterschied machen?
So ist man wieder an die Launen und vorallem Öffnungszeiten irgendeines Händlers gebunden!

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 14:42
von Steppenwolf
Bissl Klatsch und Tratsch zum Waffengesetz auf ORF

https://orf.at/#/stories/3406290/

Ich frag mich wie die das alles abdecken werden wenn doch die eierlegende Wollmilchsau in Zukunft (die Psychologen) kaum greifbar sind? Freue mich schon auf die Mondpreise die sie da verlangen können weil der Gesetzgeber ihnen einen Blankoschein ohne Haftung gegeben hat.

https://orf.at/#/stories/3406285/

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 23. Sep 2025, 16:05
von mänsn
Admin hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 14:14
ebner33 hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 14:10 Gibts denn jetzt schonmal irgendeinen Vorschlag,wie dieser "neue " Privatverkauf von KatB bzw KatC Waffen nun aussehen soll?

Im Entwurf steht dass ein Händler eingebunden werden muss,um festzustellen,dass der Erwerber einerseits kein Waffenverbot hat (was sowieso hinfällig ist,da für KatC ja jetzt eh ne WBK gebraucht wird) und andererseits die neue Abkühlphase eingehalten wird.

Reicht das dann,wenn ich die Daten vom Interessenten dann meinem Händler telefonisch durchgeb,der gibt mir das "OK" und nach Ablauf der Abkühlphase darfs der Interessent dann bei mir mitnehmen?

Ab wann soll der ganze Zirkus jetzt eigtl dann in Kraft treten?
es wird wohl eine durchführungsverordnung geben muessen.
morgen werden wir hoffentlich das datum erfahren wann was in kraft treten soll
dann sehen wir weiter
Ich, und mit Sicherheit auch mehrere andere, würde mich freuen, wenn das neue Gesetz gleich nach Fixierung hier im Forum etwas vereinfacht "übersetzt" wird.
Mit dem Juristendeutsch kommen wie in jedem anderen Forum auch nur Spekulationen und falsche Interpretationen.
Zumindest auf die wichtigsten Kernpunkte reduziert welche hier schon seit 175 Seiten diskutiert werden.
Eventuell nimmt sich da wer an.