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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Abkühlphase und Datenaustausch ab sofort, Rest 1. oder 2. Quartal 2026
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Karner: Nicht nur Datenaustausch mit der Stellungskommission, auch mit anderen Behörden.
Datenaustausch tritt sofort in Kraft.
Datenaustausch tritt sofort in Kraft.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
bzgl. der Änderungen bei §6 "Erwerb und Besitz".
Ich bin mir nicht ganz sicher was die Folgen sind, aber bedeutet dass, dass "Waffendepots" wieder erlaubt sind?
Ich bin mir nicht ganz sicher was die Folgen sind, aber bedeutet dass, dass "Waffendepots" wieder erlaubt sind?
Der Erwerb von Waffen und Munition erfolgt durch die Einräumung deren Besitzes
Ich meine dadurch ergibt sich doch, dass wenn ich einem Waffenhändler den Besitz an meiner Waffe einräume (und er sie nicht repariert, sondern nur lagert...) die Waffe nicht mehr in meinem Besitz ist - oder?Nicht als Besitz gilt zudem die Innehabung von Waffen durch einen
Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2 im Rahmen von Reparaturen und Instandsetzungen.“
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- .223 Rem
- Beiträge: 190
- Registriert: Fr 2. Sep 2022, 10:16
- Wohnort: Wien
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Aufbewahrungskontrollen bei Kat. C. waffen?
Aufbewahrungskontrollen bei Kat. C. waffen?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gewessler verwendet Doppelfrauenmord durch Serben mit illegaler Waffe als Argument gegen den privaten Waffenbesitz
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Lügen erscheinen dem Verstand häufig viel einleuchtender und anziehender als die Wahrheit, weil der Lügner den großen Vorteil hat, im voraus zu wissen, was das Publikum zu hören wünscht. Hannah ArendtAmorphous hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 14:16 Wie kann man sich hinstellen und behaupten, dass diese Novelle die Sicherheit in Österreich erhöht, aber gleichzeitig ignorieren, dass sich die Anzahl der angezeigten Gewaltdelikte, die mit Schusswaffen begangen wurden, innerhalb der letzten 10 Jahren beinahe halbiert hat..
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gut das die Gewesslerin nix zu sagen hat.Bulletmonk hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 14:54 Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Aufbewahrungskontrollen bei Kat. C. waffen?
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- Steppenwolf
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- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Naja WBK Besitzer haben immer eine Verwahrungkontrolle. Da du für Kat C jetzt eine WBK benötigst wird diese auch kontrolliert.Bulletmonk hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 14:54 Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Aufbewahrungskontrollen bei Kat. C. waffen?
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ja wollen sie, unklar ist mir immer noch welche Behörden außer Stellungskommission noch gemeint sind.bino71 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 14:42 Abkühlphase und Datenaustausch ab sofort, Rest 1. oder 2. Quartal 2026
vermutlich ja.Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Aufbewahrungskontrollen bei Kat. C. waffen?
Die hab ich sowieso gleich stumm geschaltet kaum zu ertragen diese selbstherrliche Ideologie.Musashi hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 14:57 Gewessler verwendet Doppelfrauenmord durch Serben mit illegaler Waffe als Argument gegen den privaten Waffenbesitz
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Doch, die Regierung hat einige Forderungen der Grünen umgesetzt.Michl9mm hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 15:01Gut das die Gewesslerin nix zu sagen hat.Bulletmonk hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 14:54 Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Aufbewahrungskontrollen bei Kat. C. waffen?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die Regierung hat den grünen Gesetzesentwurf 1:1 übernommen, weil es sich aus Effizienzgründen angeboten hat
Oder ist irgendeine Forderung der Grünen von Anfang des Jahres nicht umgesetzt worden?
Oder ist irgendeine Forderung der Grünen von Anfang des Jahres nicht umgesetzt worden?
- Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich versteh das mit der Abkühlphase sowieso nicht. Bis heute war - der der kein Waffendokument hat, hat 3 Tage Abkühlphase.
Die, Die eine WBK oder WP haben haben 0 Abkühlphase.
In Zukunft, geprüft durch Gottes Gnaden dem Staat und deren Sherpen die Behörden+ Psychologen+ Waffenführerschein die einen dann für Waffenbesitztauglich halten wo, wenn alles eingereicht wird bis zu 6 Monate brauchen können für eine WBK Ausstellung- bedarf es überdies auch noch eine 4 Wochen "Abkühlphase" Was will da noch abkühlen?
Neu wird jetzt sein, dass Jäger ja auch eine WBK benötigen und somit wird ja auch bei den Jägern die KatC kontrolliert (sofern er keine B hat) oder seh ich das falsch?
Die, Die eine WBK oder WP haben haben 0 Abkühlphase.
In Zukunft, geprüft durch Gottes Gnaden dem Staat und deren Sherpen die Behörden+ Psychologen+ Waffenführerschein die einen dann für Waffenbesitztauglich halten wo, wenn alles eingereicht wird bis zu 6 Monate brauchen können für eine WBK Ausstellung- bedarf es überdies auch noch eine 4 Wochen "Abkühlphase" Was will da noch abkühlen?
Neu wird jetzt sein, dass Jäger ja auch eine WBK benötigen und somit wird ja auch bei den Jägern die KatC kontrolliert (sofern er keine B hat) oder seh ich das falsch?

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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- .357 Magnum
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wie sehr die einzelnen FPÖ-Abgeordneten richtig lagen konnte man dem (zunehmenden) Ausmass an störenden Zwischenrufen und lautem Stimmgewirr entnehmen.
Wird nun später namentlich abgestimmt?
Gerade bei diesem Punkt hiess es zunächst, die Abstimmung finde "anonym" statt und dann hiess es "namentlich".
Wird nun später namentlich abgestimmt?
Gerade bei diesem Punkt hiess es zunächst, die Abstimmung finde "anonym" statt und dann hiess es "namentlich".
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich finde es auch wichtig hervorzuheben was Darmann (FPÖ) erwähnt hat.
Die FPÖ hat bei den Regierungsverhandlungen mit der ÖVP versucht, die "Stellungslücke" zu schließen.
Siehe geleaktes Verhandlungspapier https://epicenter.works/fileadmin/medie ... -clean.pdf unter FPÖ Punkte auf Seite 70:
Untauglichkeit aus psychologischen Gründen wird künftig auch verstärkte
Auswirkungen auf das Zivilleben haben (Führerschein, Jagdkarte, etc.).
Die FPÖ hat bei den Regierungsverhandlungen mit der ÖVP versucht, die "Stellungslücke" zu schließen.
Siehe geleaktes Verhandlungspapier https://epicenter.works/fileadmin/medie ... -clean.pdf unter FPÖ Punkte auf Seite 70:
Untauglichkeit aus psychologischen Gründen wird künftig auch verstärkte
Auswirkungen auf das Zivilleben haben (Führerschein, Jagdkarte, etc.).
Zuletzt geändert von the_kole am Mi 24. Sep 2025, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Jäger brauchen für Kat C nach wie vor keine WBK.Steppenwolf hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 15:15 Neu wird jetzt sein, dass Jäger ja auch eine WBK benötigen und somit wird ja auch bei den Jägern die KatC kontrolliert (sofern er keine B hat) oder seh ich das falsch?![]()