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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:02
von Archbishop Gumby
Emil hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 17:00
Auch der neu hinzugekommene § 107c StGB [...] - da reicht theoretisch ein Posting mit einer derberen Beleidigung für ein paar Tage online gestellt schon aus.
Glaube nicht, dass das die Voraussetzungen für "länger Zeit" bzw. "fortdauernd" erfüllen würde.
Emil hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 17:00
z.B. ist jetzt auch der § 218 1b umfasst [...] Da reicht es theoretisch aus, z.B. betrunken irgendein Foto von einem Politiker mit einem menschlichen Genital zu fotoshoppen weil man das vermeintlich "lustig" findet und das jemandem zu schicken der einem dann irgendwann böse ist.
Kein Mitleid, wenn sich jemand so wenig im Griff hat.
Emil hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 17:00
Jeglicher Verstoß gegen das Verbotsgesetz sowieso.
Und das ist gut so.
Wiederholte und/oder schwerer Straftäter (bei einem erstmaligen kleinen Vergehen bekommt eh fast jeder eine Diversion) will ich als gesetzestreuer Waffenbesitzer sicher nicht in Schutz nehmen. Eine der wenigen Änderungen im Gesetz, die ich sinnvoll finde.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:05
von Maria
Ist der gesamt Entwurf abgelehnt worden?
Irgendwas ist abgelehnt, was bleibt jetzt noch?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:13
von Steppenwolf
Nein, er wurde heute angenommen, das neue WaffG tritt somit in Kraft.
https://orf.at/#/stories/3406437/
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:23
von mikonis
fast12 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 15:38
….. In Zukunft kann man es sich als Jäger mit WBK dann aussuchen ob man die Kat C Waffen als Jäger oder als WBK Besitzer hat - abhängig davon werden dann die Kat C Waffen auch einer Verwahrungskontrolle unterzogen.
Hätt ich halt jetzt so verstanden...
Eher nicht.
Ein WBK-C-Besitzer wird kontrolliert. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt Jäger, wird er als WBK-Besitzer wohl weiterhin kontrolliert.
Ein Jäger ohne WBK wird wohl zu keinem Zeitpunkt kontrolliert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:28
von Steppenwolf
mikonis hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:23
fast12 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 15:38
….. In Zukunft kann man es sich als Jäger mit WBK dann aussuchen ob man die Kat C Waffen als Jäger oder als WBK Besitzer hat - abhängig davon werden dann die Kat C Waffen auch einer Verwahrungskontrolle unterzogen.
Hätt ich halt jetzt so verstanden...
Eher nicht.
Ein WBK-C-Besitzer wird kontrolliert. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt Jäger, wird er als WBK-Besitzer wohl weiterhin kontrolliert.
Ein Jäger ohne WBK wird wohl zu keinem Zeitpunkt kontrolliert.
in Zukunft wird es nicht so viele geben die in so eine Eventualität kommen.
Wenn, wird man Jäger oder Sportschütze. Alles andere wird in die Bedeutungslosigkeit (ist ja auch so gewollt undmacht Sinn) verschwinden.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:34
von fast12
mikonis hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:23
Eher nicht.
Ein WBK-C-Besitzer wird kontrolliert. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt Jäger, wird er als WBK-Besitzer wohl weiterhin kontrolliert.
Ein Jäger ohne WBK wird wohl zu keinem Zeitpunkt kontrolliert.
Ich seh da jetzt eigentlich keinen Widerspruch.
Ich bin Jäger und WBK Besitzer. Als Jäger hab ich vermutlich keine Kat C Verwahrungskontrolle (zumindest seh ich keine rechtliche Grundlage dafür), als (B)WBK Besitzer schon. Als jmd. der über 21 Jahre alt ist und Kat C Waffen schon länger als 2 Jahre besitzt, hab ich wohl auch keine Verwahrungskontrolle.
Ich bin also dreifach berechtigt Kategorie C Waffen zu haben, aus einer der drei Berechtigungen ergibt sich potenziell eine Verwahrungskontrolle ("Kat B WBK")
Mir is es eigentlich eh wurscht obs die KatC auch anschauen oder nicht. Es ist nur eine von vielen Absurditäten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:42
von Maria
Als jmd. der über 21 Jahre alt ist und Kat C Waffen schon länger als 2 Jahre besitzt, hab ich wohl auch keine Verwahrungskontrolle.
Was heißt das jetzt? Rückwirkung bis 2 Jahre?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:47
von Atscha
Gibt es das neue beschlossene Gesetz schon irgendwo zum Nachlesen?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:50
von euvassal
ENTSCHL/ESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung , insbesondere der Bu ndesminister für Inneres, wird
aufgefordert ein bundesweites , gezieltes Rückgabeprogramm für illegale Waffen
einzurichten . Es benötigt gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Anreize zur Rückgabe, um
den illegalen Waffenbesitz nachhaltig zu reduzieren ."
Für diesen Antrag wurde von der Opposition, also Grüne und FPÖ, dafür, von den Regierungsparteien dagegen gestimmt. Was soll man dazu noch sagen
Sie sind Heuchler, wenn sie behaupten, es geht um Menschenleben!
Folgender Antrag wurde ebenfalls beschlossen. Meldung Zubehör 1 Jahr anstelle 2 Jahren etc.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711977.pdf
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:52
von mikonis
fast12 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:34
mikonis hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:23
Eher nicht.
Ein WBK-C-Besitzer wird kontrolliert. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt Jäger, wird er als WBK-Besitzer wohl weiterhin kontrolliert.
Ein Jäger ohne WBK wird wohl zu keinem Zeitpunkt kontrolliert.
Ich seh da jetzt eigentlich keinen Widerspruch.
Ich bin Jäger und WBK Besitzer. Als Jäger hab ich vermutlich keine Kat C Verwahrungskontrolle (zumindest seh ich keine rechtliche Grundlage dafür), als (B)WBK Besitzer schon. Als jmd. der über 21 Jahre alt ist und Kat C Waffen schon länger als 2 Jahre besitzt, hab ich wohl auch keine Verwahrungskontrolle.
Ich bin also dreifach berechtigt Kategorie C Waffen zu haben, aus einer der drei Berechtigungen ergibt sich potenziell eine Verwahrungskontrolle ("Kat B WBK")
Mir is es eigentlich eh wurscht obs die KatC auch anschauen oder nicht. Es ist nur eine von vielen Absurditäten.
Sinn ist es wohl, alle Waffenbesitzer einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen und alle Waffen zu zählen. Sobald du irgendeine WBK besitzt, wird alles kontrolliert. Wo sollte dir da dein Jagdschein helfen?
Die Absurdität dabei liegt mE darin, dass Jäger ohne WBK gar nicht kontrolliert werden.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 19:02
von mikonis
Maria hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:42
Als jmd. der über 21 Jahre alt ist und Kat C Waffen schon länger als 2 Jahre besitzt, hab ich wohl auch keine Verwahrungskontrolle.
Was heißt das jetzt? Rückwirkung bis 2 Jahre?
Du musst gar nichts machen, außer Griffstücke melden. Alle anderen Waffen sind registriert. Du hast eine WBK-B und es werden alle deine Waffen alle 5 Jahre kontrolliert und die Magazine Kategorie A gezählt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 19:15
von SectionThree
mikonis hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:52
Sobald du irgendeine WBK besitzt, wird alles kontrolliert.
Bisher war das eben gerade nicht so: Bei der Fünfjährigen dürfen sich die Polizisten die FFWs anschauen, und sonst nichts. Die Langwaffen waren, auch nachdem sie registriert waren, nicht von der Kontrolle umfasst. Zum neuen Gesetz kann man erst etwas sagen, wenn es im BGBl. veröffentlich ist.
Die Absurdität dabei liegt mE darin, dass Jäger ohne WBK gar nicht kontrolliert werden.
Langwaffenbesitzer (also ohne WBK) wurden das bisher auch nicht. „Absurd“ finde ich das eigtl. nicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 19:24
von euvassal
SectionThree hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 19:15Bisher war das eben gerade nicht so: Bei der Fünfjährigen dürfen sich die Polizisten die FFWs anschauen, und sonst nichts. Die Langwaffen waren, auch nachdem sie registriert waren, nicht von der Kontrolle umfasst.
Kat.B und Kat.A wurde kontrolliert, Kat.C nicht. (auch wenn es manchmal versucht wurde). Gibt ja auch Kat.B (A) Langwaffen!
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 20:00
von fast12
Wenn man keine WBK hat und eine Kat C (oder ehemalige D) Waffe länger als zwei Jahre hat, hat man auch keine Kontrolle.
Das macht auch Sinn - wenn die wirklich jede Kat C Waffe im ZWR kontrollieren würden, wären die Behörden mal 2 Jahre mit Bereinigungen des ZWR beschäftigt....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 20:23
von SectionThree
euvassal hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 19:24
Gibt ja auch Kat.B (A) Langwaffen!
Einverstanden, Halbautomaten & Co. natürlich auch. Aber eben, wie Du schreibst, nicht die regulären C-Waffen. (Wobei man natürlich den Ausdruck aus dem ZWR mithatte, und Nachfragen durchaus vorgekommen sein sollen.)