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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 20:35
von Wild Boar
„48a. ln § 2 i wird nach Abs. i folgender Abs. 1 a eingefügt:
„( 1 a) Für Inhaber einer gültigen Jagdkarte gilt als erforderliches Mindestalter hinsichtlich des Erwerbs
und des Besitzes von Schusswaffen der Kategorie B das vollendete 21. Lebensjahr, sofern sie den Nachweis
erbringen, dass der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung der Jagd erforderlich ist. Bezieht sich die
Rechtfertigung nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Schusswaffen, kann die Behörde die
Befugnis zum Erwerb und Besitz durch einen Vermerk in der Waffenbesitzkarte so beschränken, dass der
Inhaber bis zur Voll endung des 25. Lebensjahres Faustfeuerwaffen nicht erwerben oder besitzen darf.""
Es liegt im Ermessen der Behörden. Also keine Handfeuerwaffen für Jäger bis 25........?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 20:41
von jirgel
Wild Boar hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 20:35
„48a. ln § 2 i wird nach Abs. i folgender Abs. 1 a eingefügt:
„( 1 a) Für Inhaber einer gültigen Jagdkarte gilt als erforderliches Mindestalter hinsichtlich des Erwerbs
und des Besitzes von Schusswaffen der Kategorie B das vollendete 21. Lebensjahr, sofern sie den Nachweis
erbringen, dass der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung der Jagd erforderlich ist. Bezieht sich die
Rechtfertigung nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Schusswaffen, kann die Behörde die
Befugnis zum Erwerb und Besitz durch einen Vermerk in der Waffenbesitzkarte so beschränken, dass der
Inhaber bis zur Voll endung des 25. Lebensjahres Faustfeuerwaffen nicht erwerben oder besitzen darf.""
Es liegt im Ermessen der Behörden. Also keine Handfeuerwaffen für Jäger bis 25........?
korrekt so viel zu Karner seinem für Jäger ändert sich nichts ...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 20:42
von Poirot
Wild Boar hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 20:35
Es liegt im Ermessen der Behörden. Also keine Handfeuerwaffen für Jäger bis 25........?
Sag ich ja: da machen sich künftig Bezirkshauptmann, Sachbearbeiter und Bezirksjägermeister aus was wer wann haben darf.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 20:52
von Wild Boar
In der Realität bedeutet dies, dass es in Österreich möglich ist, ohne Verwendung einer halbautomatischen Schrotflinte oder eines halbautomatischen Gewehrs zu jagen, und diese nun dem Ermessen des BH unterliegen..... sie sind praktisch verschwunden.
Waidmannsheil.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 20:58
von Darengus
Somit hat Österreich jetzt eigentlich die schärfsten Waffenrechte in ganz Europa, oder?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 21:02
von Steppenwolf
Wie sieht das neue Gesetz der Waffenhandel?
Könnte mir vorstellen, dass mit heute der stationäre Geschäftsklimaindex der Waffenhändler einige Punkte nach unten korrigieren wird. Gebrauchtwaffen werden den Markt fluten. Neuwaffenkäufe gehen zurück .
Einige Jäger bei uns befürchten Schießstände werden langfristig weniger Mitglieder haben was wiederum zu Umsatzeinbußen führt und schlussendlich zu….
Das heißt im Umkehrschluss weniger Schießstände und daher auch weniger Routine selbst bei den Jägern.
Wie siehtst du das gewo?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 21:08
von Maria
Wenn das für Jäger schon so ist, wie ist es dann mit uns WBK Besitzern? Künftig Langwaffen verboten?
Oder was ist mit den AR15 und ähnliche Langwaffen?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 21:33
von RBM
Wild Boar hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 20:35
„48a. ln § 2 i wird nach Abs. i folgender Abs. 1 a eingefügt:
„( 1 a) Für Inhaber einer gültigen Jagdkarte gilt als erforderliches Mindestalter hinsichtlich des Erwerbs
und des Besitzes von Schusswaffen der Kategorie B das vollendete 21. Lebensjahr, sofern sie den Nachweis
erbringen, dass der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung der Jagd erforderlich ist. Bezieht sich die
Rechtfertigung nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Schusswaffen, kann die Behörde die
Befugnis zum Erwerb und Besitz durch einen Vermerk in der Waffenbesitzkarte so beschränken, dass der
Inhaber bis zur Voll endung des 25. Lebensjahres Faustfeuerwaffen nicht erwerben oder besitzen darf.""
Es liegt im Ermessen der Behörden. Also keine Handfeuerwaffen für Jäger bis 25........?
Da steht aber Faustfeuerwaffe. Nicht Handfeuerwaffe.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 21:40
von euvassal
Die letzten 2 postings lassen mich ratlos zurück.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 21:49
von befluegeltkostbarer
euvassal hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:50
ENTSCHL/ESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung , insbesondere der Bu ndesminister für Inneres, wird
aufgefordert ein bundesweites , gezieltes Rückgabeprogramm für illegale Waffen
einzurichten . Es benötigt gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Anreize zur Rückgabe, um
den illegalen Waffenbesitz nachhaltig zu reduzieren ."
Für diesen Antrag wurde von der Opposition, also Grüne und FPÖ, dafür, von den Regierungsparteien dagegen gestimmt. Was soll man dazu noch sagen
Sie sind Heuchler, wenn sie behaupten, es geht um Menschenleben!
Folgender Antrag wurde ebenfalls beschlossen. Meldung Zubehör 1 Jahr anstelle 2 Jahren etc.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711977.pdf
Wo steht das ca.? Am Handy is es schwer zu lesen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 21:59
von euvassal
Was soll wo stehen, das mit 1 Jahr? Seite 2 ganz unten
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 22:02
von FdH22
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 21:02
Wie sieht das neue Gesetz der Waffenhandel?
Könnte mir vorstellen, dass mit heute der stationäre Geschäftsklimaindex der Waffenhändler einige Punkte nach unten korrigieren wird. Gebrauchtwaffen werden den Markt fluten. Neuwaffenkäufe gehen zurück .
Einige Jäger bei uns befürchten Schießstände werden langfristig weniger Mitglieder haben was wiederum zu Umsatzeinbußen führt und schlussendlich zu….
Das heißt im Umkehrschluss weniger Schießstände und daher auch weniger Routine selbst bei den Jägern.
Wie siehtst du das gewo?
Steppi, jetzt lass´ doch mal die Unkenrufe.
Wenigstens findet gegenwärtig keine Totalentwaffnung ala England (nach Dunblane) statt.
Das wäre dann wirklich ein Grund zum Verzweifeln.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 22:03
von mikonis
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:28
mikonis hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:23
fast12 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 15:38
….. In Zukunft kann man es sich als Jäger mit WBK dann aussuchen ob man die Kat C Waffen als Jäger oder als WBK Besitzer hat - abhängig davon werden dann die Kat C Waffen auch einer Verwahrungskontrolle unterzogen.
Hätt ich halt jetzt so verstanden...
Eher nicht.
Ein WBK-C-Besitzer wird kontrolliert. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt Jäger, wird er als WBK-Besitzer wohl weiterhin kontrolliert.
Ein Jäger ohne WBK wird wohl zu keinem Zeitpunkt kontrolliert.
in Zukunft wird es nicht so viele geben die in so eine Eventualität kommen.
Wenn, wird man Jäger oder Sportschütze. Alles andere wird in die Bedeutungslosigkeit (ist ja auch so gewollt undmacht Sinn) verschwinden.
Da stimme ich dir zu.
Jäger benötigen für ihre Langwaffen keine WBK und unterliegen dann auch keinerlei Kontrollen. Das ist ein einfacher Weg und diesen werden alle jagdaffinen gehen. Ohne FFW.
Das Sportschützentum wird neue Facetten erfahren, da es der einzige Weg ist in jungen Jahren Kategorie B zu erlangen. Allerdings wird es da nicht viele geben, die sich das antun werden. Die Alten berührt das Gesetz wenig, außer ein paar wenige Langwaffenbesitzer.
Diejenigen, welche 2015 in Massen zum Waffenbesitzer wurden, werden sich in 2 Gruppen aufteilen: Langwaffenbesitzer (mit SV-Flinten) werden verschwinden, FFW-Besitzer mit 1 bis 2 Stück berührt das Gesetz wenig. Diese Aufteilung wäre sehr interessant. Ich schätze das auf 2/3 LW zu 1/3 FFW. Ich denke diese Gruppe ist der Angelpunkt des Gesetzes.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 22:23
von Steppenwolf
FdH22 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 22:02
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 21:02
Wie sieht das neue Gesetz der Waffenhandel?
Könnte mir vorstellen, dass mit heute der stationäre Geschäftsklimaindex der Waffenhändler einige Punkte nach unten korrigieren wird. Gebrauchtwaffen werden den Markt fluten. Neuwaffenkäufe gehen zurück .
Einige Jäger bei uns befürchten Schießstände werden langfristig weniger Mitglieder haben was wiederum zu Umsatzeinbußen führt und schlussendlich zu….
Das heißt im Umkehrschluss weniger Schießstände und daher auch weniger Routine selbst bei den Jägern.
Wie siehtst du das gewo?
Steppi, jetzt lass´ doch mal die Unkenrufe.
Wenigstens findet gegenwärtig keine Totalentwaffnung ala England (nach Dunblane) statt.
Das wäre dann wirklich ein Grund zum Verzweifeln.
Nein da tust du mir unrecht, mir geht es nicht um Wunden aufzureißen. Zugegeben, berufsbedingt muss ich drei Schritte vorausschauen was hin und wieder abfärbt. . Ja ich, aber damit bin ich ja nicht alleine, seh das neue Gesetz absolut verschärft das ich befürchte dass der Nachwuchs gefährdet ist.
Uns betrifft es weniger, stimmt schon. Wir profitieren dennoch von einen lebendigen Markt in dem investiert wird als in einen Markt der austrocknet siehe unsere Industrie…
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 22:33
von mikonis
Maria hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 21:08
Wenn das für Jäger schon so ist, wie ist es dann mit uns WBK Besitzern? Künftig Langwaffen verboten?
Oder was ist mit den AR15 und ähnliche Langwaffen?
Manche Jäger befürchten, dass es aufgrund der einschränkenden Gesetze zukünftig weniger Schießstände und überhaupt weniger Angebot geben wird. Wieso sollte das denn WBK-Besitzer nicht auch treffen? Na selbstverständlich wird sie das auch treffen.
Wieso sollten Langwaffen der Kategorie C (Repetiergewehre) zukünftig verboten sein? Wieso sollten Langwaffen der Kategorie B (wie ein AR15 Selbstlader) zukünftig verboten sein? Nein, sind sie nicht.
Liebe Maria! Du fragst schon viel Schrott. Und immer dieselben schrottigen Fragen. BITTE !
Und entschuldige meine Ungeduld.