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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 22:48
von Scout17
Habe ein für mich passendes Gewehr von einer Privatperson auf Wg gesehen. Kann ich es mir noch bei ihm ganz normal kaufen oder müssen wir jetzt schon gemeinsam zum Händler deswegen gehen?
Laut orf würde ich interpretieren dass Privatkauf ohne Händler erst ab 2026 nicht mehr geht. Und die Abkühlphase ist ja eh nur bei der ersten Waffe oder und zählt ja jetzt noch nicht bei Privatkauf oder?
Hir der orftext dazu:
"Schrittweises Inkrafttreten
Bereits mit der Kundmachung in Kraft treten wird die von drei Tagen auf vier Wochen ausgedehnte „Abkühlphase“, bis die Waffe nach dem Kauf tatsächlich ausgefolgt wird, sowie der bessere Datenaustausch zwischen Behörden.

Im ersten bzw. zweiten Quartal 2026 folgt dann der Rest des Pakets, darunter etwa psychologische Eignungstests und ein höheres Mindestalter. Ausgenommen sind Jäger, betonte Karner einmal mehr – für sie gebe es bereits eine strenge Ausbildung."

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 23:25
von SectionThree
Aktuell kannst du dir alles noch kaufen wie immer; das Gesetz ist ja noch nicht einmal erlassen. Du musst das Gewehr dann binnen 6 Wochen im ZWR eintragen lassen. Ansonsten kann man sich bei Gesetzen leider nicht auf die Medien verlassen, man muss immer selbst einen Blick hinein werfen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 01:48
von Auslandsoester
SectionThree hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 15:33
Auslandsoester hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 13:45 Wird die Abstimmung über das neue Gesetz eigentlich namentlich durchgeführt werden …
Davon gehe ich eigentlich nicht aus.
Ist das Usus? Müßte es extra beantragt werden?
Nein¹ und ja.² Es braucht dazu 20 Abgeordnete: Wenigstens das könnte die FPÖ (57/183 Sitze) also von sich aus tun.
Man stelle sich vor nachher würde ein Gericht zumindest Teile davon für ungültig/nichtig/verfassungswidrig erklären.
Na und? Das kommt laufend vor. Dafür (u.a.) gibt es den VfGH ja.
___
¹ § 66 Abs. 1 GeschäftsordnungsG Nationalrat: Die Abstimmung findet in der Regel durch Aufstehen und Sitzenbleiben statt.
² § 66 Abs. 4 leg. cit.: Wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer namentlichen Abstimmung verlangen, ist diesem Verlangen ohne weiteres stattzugeben.
Ich habe die Parlamentsdiskussion nebenher verfolgt.
Es wurde entgegen Deiner Annahme doch namentlich abgestimmt.
Allerdings - soweit ich das verstanden habe - nicht auf Antrag der FPÖ, sondern auf Antrag von Abgeordneten der anderen Parteien.
Und es gab nur 50 Gegenstimmen.
Sollten die von Dir angeführten Stimmverhältnisse stimmen (57 Stimmen der FPÖ), hätte somit die FPÖ nicht geschlossen dagegen gestimmt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 02:12
von Auslandsoester
Gibt es eigentlich eine Statistik, wie viele der LWB nur Kat-C-Waffen haben?

Kann es sein, dass die Befürworter des neuen WaffG jetzt eigentlich genau das Gegenteil erreichen werden, von dem, was sie ursprünglich beabsichtigt haben?

Sie wollten ja wohl insgesamt eine Reduzierung der Anzahl der Schusswaffen in der Bevölkerung im Allgemeinen sowie eine Reduzierung der Anzahl der "gefährlicheren" Schusswaffen (Kat-B-Waffen) in der Bevölkerung im Speziellen.

Aber: Was hat Kat-C-LWB bisher davon abgehalten, sich gleich Kat-B-Waffen ("gefährlichere Waffen": z.B. weil Pistolen, Revolver einfacher verdeckt zu tragen (klar, verboten solange kein WP, aber man geht ja genau von angeblichem Missbrauchsrisiko aus), und wie bei Halbautomaten: Schnellere Schussfolge und schnellerer Magazinwechsel möglich usw.) zu holen?

Ja wohl ganz klar: Wegen den Kosten und ggf. Scheu vor dem Psychotest und der Bürokratie sowie vor den regelmäßigen Verwahrungskontrollen.

Deswegen kauften bestimmt viele dann SV-Kat-C-Waffen wie Doppelflinten, Unterhebel-Repetierer oder Revolvergewehre.

Diese Kat-C-Waffen sind aber nicht mal viel billiger wie eigentlich "gefährlichere Waffen" der Kat B: Eine Doppelflinte kostet mehr oder weniger genau so viel wie Glockpistole. Ein Alfa Proj Revolvergewehr kostet mehr oder weniger genau so viel wie ein AR15.

Mit dem neuen Gesetz werden wohl diverse SV-Flinten-LWB ihre Flinte verkaufen und fertig.

Aber alle anderen werden sich denken:
Da nun die Kosten für Beantragung von Kat-C-Waffen genau so hoch sind und genau so viel erfordern (Psychotest, Bürokratie, Verwahrungskontrollen) kann ich auch gleich Kat-B beantragen.

Und statten sich dann eben gleich mit den "gefährlicheren" Waffen der Kat B aus.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 02:17
von Auslandsoester
Doppelpost aus Versehen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 09:14
von Nordi
Also 2 Punkte hab ich noch immer nicht gecheckt bzw bin verwirrt:

1: Werden C Kat Waffen Plätze auf der WBK belegen? Ja oder Nein?
2: Wenn jemand vor 5 Jahren seine erste C Kat gekauft hat, und dann vor 1 Jahr ne zweite...gilt für ihn die rückwirkende WBK Pflicht auch? Weil ich konnte dem Text nicht entnehmen ob Kauf / Meldung allgemein oder ERSTKAUF / Meldung gilt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 09:26
von euvassal
Die größte "Überraschung" der ganzen Debatte war für mich die Ablehnung des Antrags zu den illegalen Waffen. Es scheint so, als werde ich als LWB von der Regierung als noch gefährlicher eingestuft. Und wenn man sich gewisse Redner_innen ansieht, muss man schon von Hass sprechen. Ich ziehe meine Schlüsse daraus.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 09:30
von kawaz
Nordi hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 09:14 Also 2 Punkte hab ich noch immer nicht gecheckt bzw bin verwirrt:

1: Werden C Kat Waffen Plätze auf der WBK belegen? Ja oder Nein?
2: Wenn jemand vor 5 Jahren seine erste C Kat gekauft hat, und dann vor 1 Jahr ne zweite...gilt für ihn die rückwirkende WBK Pflicht auch? Weil ich konnte dem Text nicht entnehmen ob Kauf / Meldung allgemein oder ERSTKAUF / Meldung gilt.
Auf deiner WBK steht Anzahl der B Plätze... warum sollen Waffen der Kategorie C diese belegen

Es geht um den Erstkauf und nicht um den Kauf der zweiten oder zehnten Waffe der Kategorie C

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 09:36
von Poirot
euvassal hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 09:26 Und wenn man sich gewisse Redner_innen ansieht, muss man schon von Hass sprechen.
Mit der SPÖ als starken Regierungspartner hat sich die ÖVP den Hass in die Regierung geholt.

In den USA wurde die linke Antifa als Terrororganisation eingestuft:
https://www.diepresse.com/20126578/wer- ... tro-antifa

In Österreich....
https://www.sjoe.at/antifa

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 09:47
von Nordi
kawaz hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 09:30
Nordi hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 09:14 Also 2 Punkte hab ich noch immer nicht gecheckt bzw bin verwirrt:

1: Werden C Kat Waffen Plätze auf der WBK belegen? Ja oder Nein?
2: Wenn jemand vor 5 Jahren seine erste C Kat gekauft hat, und dann vor 1 Jahr ne zweite...gilt für ihn die rückwirkende WBK Pflicht auch? Weil ich konnte dem Text nicht entnehmen ob Kauf / Meldung allgemein oder ERSTKAUF / Meldung gilt.
Auf deiner WBK steht Anzahl der B Plätze... warum sollen Waffen der Kategorie C diese belegen

Es geht um den Erstkauf und nicht um den Kauf der zweiten oder zehnten Waffe der Kategorie C
Schon klar :) Aber ich weis ja nicht ob es da vl eine Änderung gab, daher Frage ich ;)
Ok und das ist FIX das der ERSTKAUF gilt?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 09:50
von kemira
Poirot hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 09:36
euvassal hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 09:26 Und wenn man sich gewisse Redner_innen ansieht, muss man schon von Hass sprechen.
Mit der SPÖ als starken Regierungspartner hat sich die ÖVP den Hass in die Regierung geholt.
www.sjoe.at/antifa hat geschrieben:Her mit der Welt ohne Hass und Hetze!
Das nenne ich Selbstironie!!! :laughing-rolling: :laughing-rolling: :laughing-rolling:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 10:02
von MichaelN
Hallo,

Wie wird ein Sportschütze nach dem Gesetz definiert? Sind es diejenigen, die in Vereinen gemeldet sind und brav Bewerbe schießen?
Wenn ja, wie viele Bewerbe brauchts um als Sportschütze zu gelten?

Lg
MichaelN

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 10:10
von euvassal
Steht alles im Waffg.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 10:13
von fast12
Hmm - wenn es doch nur zB im Waffengesetz ein eigenen Paragraphen dafür gäbe wo solche Sachen drinstehen... so irgenwo zwischen 11a und 12 zb

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 25. Sep 2025, 10:27
von Nordi
Hier war nix.