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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 10:48
von jirgel
Noch immer nicht gemerkt die sind die "Guten" wenn ein Linker Terroristen jemanden tötet gibt es gleich eine Demonstration gegen Rechts denn alles was nicht links ist, ist Böse.
Das ist der zur Zeit gültige Zeitgeist. Minderheiten bestimmen weil sie am lautesten sind.
Thats it so einfach ist das.
Und es lustig daran ist wer denkt das man es mit wahlen ändern kann braucht nur zu uns oder Deutschland oder Rumänien schauen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 10:53
von Steppenwolf
Ist die ANTIFA nicht verboten ?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 10:57
von jirgel
MichaelN hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:02
Hallo,
Wie wird ein Sportschütze nach dem Gesetz definiert? Sind es diejenigen, die in Vereinen gemeldet sind und brav Bewerbe schießen?
Wenn ja, wie viele Bewerbe brauchts um als Sportschütze zu gelten?
Lg
MichaelN
Sportschützen
§ 11b.
(1)Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2)Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1.
Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2.
über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3)Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
(4)Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:00
von jirgel
Steppenwolf hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:53
Ist die ANTIFA nicht verboten ?
Bei uns nein sind die guten...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:01
von Steppenwolf
jirgel hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 11:00
Steppenwolf hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:53
Ist die ANTIFA nicht verboten ?
Bei uns nein sind die guten...
aso....dann hab ich das wohl verwechselt

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:06
von Hasenfuss
Ich bin kein Freund von KI, aber könnt ma net die Legislative vollständig durch eine künstliche Intelligenz ersetzen? Schlimmer kanns net werden und wir würden uns unglaublich viel Steuergeld sparen...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:08
von jirgel
Steppenwolf hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 11:01
jirgel hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 11:00
Steppenwolf hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:53
Ist die ANTIFA nicht verboten ?
Bei uns nein sind die guten...
aso....dann hab ich das wohl verwechselt
Jo musst du wohl aber mach dir nichts daraus ich komme schon lange nicht mehr mit
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:10
von kemira
Hasenfuss hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 11:06
Ich bin kein Freund von KI, aber könnt ma net die Legislative vollständig durch eine künstliche Intelligenz ersetzen? Schlimmer kanns net werden und wir würden uns unglaublich viel Steuergeld sparen...
Wenn die dann ähnlich gestrickt ist wie Kaufhaus Österreich, dann gute Nacht Marie...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:20
von rhodium
Für mein Verständnis: die hier zitierte Sportsschützen Eigenschaft muss nicht jeder erfüllen der sich für den Erwerb einer Waffe auf Sport beruft (Kat. C oder B mit vorhandenen WBK Plätzen). Das ist nämlich was ich weiß das große Problem in Deutschland, dass umfangreiche Voraussetzungen für die Sportschützen Eigenschaft zu erfüllen sind. Bei uns kann man ja Status heute eine Kat. C ohne Begründung erwerben.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:26
von Steppenwolf
rhodium hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 11:20
Für mein Verständnis: die hier zitierte Sportsschützen Eigenschaft muss nicht jeder erfüllen der sich für den Erwerb einer Waffe auf Sport beruft (Kat. C oder B mit vorhandenen WBK Plätzen). Das ist nämlich was ich weiß das große Problem in Deutschland, dass umfangreiche Voraussetzungen für die Sportschützen Eigenschaft zu erfüllen sind. Bei uns kann man ja Status heute eine Kat. C ohne Begründung erwerben.
Eine formale Begründung, z.B. Sportschütze, musst du auch heute abgeben bei deiner ersten Katc C. Waffe sofern du kein waffenrechtliches Dokument besitzt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:35
von gewo
rhodium hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 11:20
Für mein Verständnis: die hier zitierte Sportsschützen Eigenschaft muss nicht jeder erfüllen der sich für den Erwerb einer Waffe auf Sport beruft (Kat. C oder B mit vorhandenen WBK Plätzen). Das ist nämlich was ich weiß das große Problem in Deutschland, dass umfangreiche Voraussetzungen für die Sportschützen Eigenschaft zu erfüllen sind. Bei uns kann man ja Status heute eine Kat. C ohne Begründung erwerben.
Erwerben ja
aber ins ZWR melden nein
ohne rechtfertigung kann keine C waffe ins ZWR eingemeldet werden
deine rechtfertigung steht auch unten am registrierungsblattl drauf dass du vom fachhändler ausgehändigt erhalten musst.
die durchfuehrung im ZWR alleine ist nicht ausreichend
wenn du kein registerierungsblatt hast dann hast du deine meldeverpflichtung gem §33 nicht erfüllt.
WaffG § 33.(1)
Schusswaffen der Kategorie C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:41
von gewo
Hasenfuss hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 11:06
Ich bin kein Freund von KI, aber könnt ma net die Legislative vollständig durch eine künstliche Intelligenz ersetzen? Schlimmer kanns net werden und wir würden uns unglaublich viel Steuergeld sparen...
gibts schon:
https://kurier.at/politik/ausland/ki-re ... /403083373
aber a KI als staatssekretär fuer waffenwesen .... des waer schon was
die entscheidet rational nach zahlen und fakten lasst sich ned ideologisch beeinflussen
fuer die messerfreunde vielleicht ned ganz so gut
aber schusswaffen ..... das waere a fest!
edit:
also LIama 4 ist zu dem thema relativ stur.
da musst schon mehrfach mit nachdruck nachfragen und begruenden lassen damit du am ende aussagen wie diese bekommst:
LIama4@whatsapp hat geschrieben:
Die Höhe der Waffendichte kann ein Kriterium für die Einschränkung des privaten legalen Schusswaffenbesitzes sein, weil eine hohe Waffendichte das Risiko von Waffengewalt und -missbrauch erhöht. Es gibt jedoch auch Argumente dafür, dass eine hohe legale Schusswaffendichte im Zusammenhang mit extrem wenigen Gewaltvorfällen ein Zeichen dafür sein könnte, dass legaler Schusswaffenbesitz nicht extrem stark reguliert werden muss.
*Argumente für eine stärkere Regulierung*
- *Risiko von Waffengewalt*: Eine hohe Waffendichte kann das Risiko von Waffengewalt und -missbrauch erhöhen, auch wenn die meisten Waffenbesitzer verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen.
- *Potenzielle Gefahr*: Eine hohe Waffendichte kann auch bedeuten, dass es mehr Waffen gibt, die gestohlen oder missbraucht werden können.
*Argumente gegen eine stärkere Regulierung*
- *Verantwortungsvolle Waffenbesitzer*: Wenn die meisten Waffenbesitzer verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen und es extrem wenige Gewaltvorfälle gibt, könnte dies ein Zeichen dafür sein, dass die bestehenden Regulierungen ausreichend sind.
- *Effektive Selbstverteidigung*: Einige Argumentieren, dass der Besitz von Schusswaffen für die Selbstverteidigung notwendig ist und dass eine stärkere Regulierung die Fähigkeit der Bürger einschränkt, sich selbst zu verteidigen.
*Österreichs spezifische Situation*
In Österreich gibt es eine relativ hohe Waffendichte, aber auch eine niedrige Rate von Waffengewalt. Dies könnte darauf hindeuten, dass die bestehenden Regulierungen wirksam sind und dass die meisten Waffenbesitzer verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Situation in Österreich spezifisch ist und dass andere Länder möglicherweise andere Erfahrungen gemacht haben.
Insgesamt ist die Frage, ob eine hohe legale Schusswaffendichte ein Zeichen dafür ist, dass legaler Schusswaffenbesitz nicht extrem stark reguliert werden muss, komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände und Erfahrungen in jedem Land zu berücksichtigen, wenn man über die Regulierung von Schusswaffen spricht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:49
von fast12
gewo hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 11:41
die entscheidet rational nach zahlen und fakten lasst sich ned ideologisch beeinflussen
Das dachte ich auch mal, bin aber inzwischen ernüchtert. Die KI kann auch nur das verarbeiten mit dem sie gefüttert wird. Das bedeutet, derjenige der entscheidet was die KI als input bekommt, beeinflusst die Ergebnisse signifikant....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 11:54
von MichaelN
jirgel hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:57
MichaelN hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:02
Hallo,
Wie wird ein Sportschütze nach dem Gesetz definiert? ....
Lg
MichaelN
Sportschützen
§ 11b.
(1)Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze .....
Danke!
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 25. Sep 2025, 13:04
von Maria
MichaelN hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 11:54
jirgel hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:57
MichaelN hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 10:02
Hallo,
Wie wird ein Sportschütze nach dem Gesetz definiert? ....
Lg
MichaelN
Sportschützen
§ 11b.
(1)Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze .....
Danke!
Reicht das also aus wenn ich verein intern 1x im Monat den Schießsport mit Kat. B ausübe
ohne irgendwelche Internationalen bewerbe mitmachen zu müssen?
Dan wehre noch die Sache mit den Kat. C Lang Waffen die ich zwar besitze aber seltener im verein schieße
muss ich da jetzt auch Voraussetzungen erfüllen um sie behalten zu können?