gewo hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 20:40
Wie soll ich feststellen ob der kunde eine kat B hat?
Selbst wenn
- das ZWR mal prompt funktioniert
- er eine kat B im bestand hat laut ZWR
heisst das noch lang nicht dass er wirklich noch der eigentümer und besitzer ist.
Die kann er vor wochen privat verkauft haben und die austragung im ZWR ist einfach noch nicht erfolgt durch die behörde …
In dem die das ZWR massiv umprogrammieren müssen. Einsehbarkeit, historische Waffen, uvm.
Besser:
Statusausdruck für den Händler. Das kann die Liste sein oder einfach eine Seite auf der Bürger und Bestand in Stück steht. Digitale Amtssignatur. Status zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes.
Mehraufwand ist natürlich ein Hammer. Und ohne ZWR (in Funktion) darfst dann nicht ausfolgen???
Da haben die (noch) nicht nachgedacht aber in einer Sache funktioniert das neue Gesetz: Dann gibt es eben keine Waffe für die Bürger
Außerdem wollens alles unmittelbar ...
Eine Reisepass geht auch bis am nächsten Werktag. Die Regierung will ja wissen wann und wo alle Waffen sind, sollens das sicherstellen, dass heißt nicht nur Gesetze feierlich aufzwingen sondern auch danach hackeln.
In der DurchführungsVO bzw falls sowas kommt wird man dan die Praxis regulieren müssen.