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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 19:54
von fast12
Steppenwolf hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 19:08
sind die 4 Wochen Abkühlungsphase bei Kat C auch für "ALT" WBK ler oder ist das tatsächlich so dass ich A/B Waffen habe aber für eine Kat C müsste ich mich hintenastellen und 4 Wochen Abkühlungsphase erdulden?
Also imho ergibt sich aus §41f ff tatsächlich, dass du beim erstmaligen Erwerb PRO KATEGORIE 4 Wochen Abhkühlphase hast.
https://www.parlament.gv.at/dokument/BR ... 713058.pdf
Also wenn du nur Kat B hast und dann erstmalig eine Kat C kaufst, hast für diese eine 4 wöchtige Abkühlphase

- für weitere Kat B allerdings nicht

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 19:59
von Steppenwolf
fast12 hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 19:54
Steppenwolf hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 19:08
sind die 4 Wochen Abkühlungsphase bei Kat C auch für "ALT" WBK ler oder ist das tatsächlich so dass ich A/B Waffen habe aber für eine Kat C müsste ich mich hintenastellen und 4 Wochen Abkühlungsphase erdulden?
Also imho ergibt sich aus §41f ff tatsächlich, dass du beim erstmaligen Erwerb PRO KATEGORIE 4 Wochen Abhkühlphase hast.
https://www.parlament.gv.at/dokument/BR ... 713058.pdf
Also wenn du nur Kat B hast und dann erstmalig eine Kat C kaufst, hast für diese eine 4 wöchtige Abkühlphase

- für weitere Kat B allerdings nicht
Ja klar, macht auch voll Sinn
Was war nochmal der Grund der Abkühlphase?
ironie off
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 20:29
von SectionThree
Steppenwolf hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 19:08
sind die 4 Wochen Abkühlungsphase bei Kat C auch für "ALT" WBK ler oder ist das tatsächlich so dass ich A/B Waffen habe aber für eine Kat C müsste ich mich hintenastellen und 4 Wochen Abkühlungsphase erdulden?
Die 4 Wochen gelte jeweils nur für die erste Waffe
pro Kategorie. Zumindest steht es so im Gesetz. Wer also bisher noch keine B-Waffe hatte, muss 4 Wochen warten (obwohl er C-Waffen hat), und umgekehrt. Sinnvoll? Da enthalte ich mich der Stimme.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 20:40
von gewo
Wie soll ich feststellen ob der kunde eine kat B hat?
Selbst wenn
- das ZWR mal prompt funktioniert
- er eine kat B im bestand hat laut ZWR
heisst das noch lang nicht dass er wirklich noch der eigentümer und besitzer ist.
Die kann er vor wochen privat verkauft haben und die austragung im ZWR ist einfach noch nicht erfolgt durch die behörde …
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 20:42
von Poirot
SectionThree hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 20:29
Die 4 Wochen gelte jeweils nur für die erste Waffe
pro Kategorie. Zumindest steht es so im Gesetz. Wer also bisher noch keine B-Waffe hatte, muss 4 Wochen warten (obwohl er C-Waffen hat), und umgekehrt. Sinnvoll? Da enthalte ich mich der Stimme.
Alles schön kompliziert machen. So provoziert man Gesetzesverstöße beim braven Bürger die man exekutieren kann.
Manchmal stelle ich mir vor die neue Regierung ist nur ein Satiereprojekt und irgendwann erklärt der ORF es war alles nur Spaß....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 20:43
von Steppenwolf
SectionThree hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 20:29
Steppenwolf hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 19:08
sind die 4 Wochen Abkühlungsphase bei Kat C auch für "ALT" WBK ler oder ist das tatsächlich so dass ich A/B Waffen habe aber für eine Kat C müsste ich mich hintenastellen und 4 Wochen Abkühlungsphase erdulden?
Die 4 Wochen gelte jeweils nur für die erste Waffe
pro Kategorie. Zumindest steht es so im Gesetz. Wer also bisher noch keine B-Waffe hatte, muss 4 Wochen warten (obwohl er C-Waffen hat), und umgekehrt. Sinnvoll? Da enthalte ich mich der Stimme.
Was mir auffällt sind halt Aussagen seitens der Politik aber (natürlich) auch der Medien wo man ständig hört Kat B = Pistole/ Revolver und Kat C = Langwaffe.
Was natürlich so nicht stimmt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 20:45
von fast12
gewo hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 20:40
Wie soll ich feststellen ob der kunde eine kat B hat?
§ 41f. (2) Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für
den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung
eingetragen ist.
Es zählt also was im ZWR steht, nicht die Realität. Bedeutet aber auch, wenn jemand eine Kat C verkauft, das meldet und sich ein paar Wochen/Monate/Jahre später wieder eine kauft, gelten die 4 Wochen des "erstmaligen Erwerbs" wieder (da ja keine Kat C auf ihn gemeldet ist...)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 20:49
von titan
Was erwartet ihr? Das ist Gesetzerstellung, ala SPÖ.. die können mit Exceltabellen auch nicht umgehen, was soll dabei also schon rauskommen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 21:03
von Steppenwolf
Aber soll nicht der Eintrag im ZWR sofort erfolgen wenn privat zu privat eh nur mehr im Waffenhandel erfolgen soll? Dann wäre ja nach einer Übergangsphase das ZWR eh immer aktuell oder übersehe ich da etwas?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 21:11
von fast12
hmm - naja, es gibt ja Händler die nicht ans ZWR angebunden sind, die würden das dann mittels "Datenfernverkehr" an die Behörde melden - da gäbe es dann eine Verzögerung bei der Eintragung..
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 21:20
von Chris_82
Ab wann gilt das mit der neuen Abkühlphase eigentlich und wie wollen die Händler das handhaben?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 21:41
von SectionThree
gewo hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 20:40
Wie soll ich feststellen ob der kunde eine kat B hat?
Warum solltest du das müssen?
Die kann er vor wochen privat verkauft haben und die austragung im ZWR ist einfach noch nicht erfolgt durch die behörde …
Ja, und? Ist dann ja trotzdem nicht seine erste B-Waffe, und du darfst ihm nach meinem Verständnis eine verkaufen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 21:42
von SectionThree
Steppenwolf hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 20:43
Was mir auffällt sind halt Aussagen seitens der Politik aber (natürlich) auch der Medien wo man ständig hört Kat B = Pistole/ Revolver und Kat C = Langwaffe. Was natürlich so nicht stimmt.
Nein, aber es ist nahe genug. Klar sind auch Halbautomaten etc. B-Waffen, aber man muss die Öffentlichkeit ja nicht noch mehr verwirren.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 21:47
von glockfun
gewo hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 20:40
Wie soll ich feststellen ob der kunde eine kat B hat?
Selbst wenn
- das ZWR mal prompt funktioniert
- er eine kat B im bestand hat laut ZWR
heisst das noch lang nicht dass er wirklich noch der eigentümer und besitzer ist.
Die kann er vor wochen privat verkauft haben und die austragung im ZWR ist einfach noch nicht erfolgt durch die behörde …
In dem die das ZWR massiv umprogrammieren müssen. Einsehbarkeit, historische Waffen, uvm.
Besser:
Statusausdruck für den Händler. Das kann die Liste sein oder einfach eine Seite auf der Bürger und Bestand in Stück steht. Digitale Amtssignatur. Status zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes.
Mehraufwand ist natürlich ein Hammer. Und ohne ZWR (in Funktion) darfst dann nicht ausfolgen???
Da haben die (noch) nicht nachgedacht aber in einer Sache funktioniert das neue Gesetz: Dann gibt es eben keine Waffe für die Bürger
Außerdem wollens alles unmittelbar ...
Eine Reisepass geht auch bis am nächsten Werktag. Die Regierung will ja wissen wann und wo alle Waffen sind, sollens das sicherstellen, dass heißt nicht nur Gesetze feierlich aufzwingen sondern auch danach hackeln.
In der DurchführungsVO bzw falls sowas kommt wird man dan die Praxis regulieren müssen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 28. Sep 2025, 21:49
von Gadai
Es ist also durchaus positiv zu bewerten, dass vor Jahren C und D zusammen gelegt wurden.
