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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 14:01
von plainwaviness
Danke euch, dann werde ich schnellstmöglich von 2 auf 5 Plätze erweitern.

Soll ich auch einen Europäischer Feuerwaffenpass ausstellen lassen? Das wäre der Erstantrag, aber der ist wohl sowieso auf fünf Jahre befristet. Also falls ich an einem Wettbewerb im EU Ausland teilnehmen will für größere Magazine für Langwaffen (Kat. A)?
Coolhand1980 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:41 ...und dass in Zukunft sehr viele den Jagdkurs machen werden und die Mitgliederzahlen der LJV explodieren werden...
Hat(te) das Vorteile? Also einen Schalldämpfer bekommt man als Jäger, aber wohl nur, wenn man aktiv jagt? Also ich glaube in Wien ist der Bedarf nicht so gegeben nach so 100+ zusätzlichen Jägern.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 14:08
von proton
Thema Kontrollen d. Verwahrung:
Werden nun bei den 5-jährigen Kontrollen auch die Kat. C Waffen geprüft?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 14:16
von MannOMann
plainwaviness hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 14:01 Danke euch, dann werde ich schnellstmöglich von 2 auf 5 Plätze erweitern.

Soll ich auch einen Europäischer Feuerwaffenpass ausstellen lassen? Das wäre der Erstantrag, aber der ist wohl sowieso auf fünf Jahre befristet. Also falls ich an einem Wettbewerb im EU Ausland teilnehmen will für größere Magazine für Langwaffen (Kat. A)?
Coolhand1980 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:41 ...und dass in Zukunft sehr viele den Jagdkurs machen werden und die Mitgliederzahlen der LJV explodieren werden...
Hat(te) das Vorteile? Also einen Schalldämpfer bekommt man als Jäger, aber wohl nur, wenn man aktiv jagt? Also ich glaube in Wien ist der Bedarf nicht so gegeben nach so 100+ zusätzlichen Jägern.

Kat A Magazine bekommt man nicht auf den eu Feuerwaffen Pass. Wir es mit Kat A Waffen aussieht kann ich aber nicht sagen

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 14:23
von fast12
Coolhand1980 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:41 ...und dass in Zukunft sehr viele den Jagdkurs machen werden und die Mitgliederzahlen der LJV explodieren werden...
Für eine gültige Jagdkarte brauchst den Jagdkurs (mindestens 1.000 €) + die jährliche Mitgliedschaft (ca. 105 €) - Zahlen aus Wien, in den Bundesländern gibts natürlich andere Zahlen. Außerdem hast du einen signifikanten Lernaufwand wenn du nicht sowieso mit der Jagd aufgewachsen bist und das Risiko von Mehrkosten falls du es beim ersten Mal nicht schaffst.

Und das nur damit du dir den zweistufigen Psycho-Tests ersparst? Das ist sowohl vom Aufwand als auch aus wirtschaftlicher Sicht absolut nicht sinnvoll...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 17:07
von Admin
Off Topic Beiträge gelöscht.

Bitte beim Thema bleiben, danke

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 18:01
von Doktorkuh
fast12 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 14:23
Coolhand1980 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:41 ...und dass in Zukunft sehr viele den Jagdkurs machen werden und die Mitgliederzahlen der LJV explodieren werden...
Für eine gültige Jagdkarte brauchst den Jagdkurs (mindestens 1.000 €) + die jährliche Mitgliedschaft (ca. 105 €) - Zahlen aus Wien, in den Bundesländern gibts natürlich andere Zahlen. Außerdem hast du einen signifikanten Lernaufwand wenn du nicht sowieso mit der Jagd aufgewachsen bist und das Risiko von Mehrkosten falls du es beim ersten Mal nicht schaffst.

Und das nur damit du dir den zweistufigen Psycho-Tests ersparst? Das ist sowohl vom Aufwand als auch aus wirtschaftlicher Sicht absolut nicht sinnvoll...
Ich hab mit 20 die Jagdprüfung abgelegt, obwohl ich aus der Stadt komme, hat Spaß gmacht und man hat immer eine gute Erklärung für den Waffenbesitz ;) Die WBK ging natürlich anschließend auch leichter sowie das Erweitern.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 18:01
von Maria
Du hast ja die „alte“ WBK. Soweit ich es verstanden habe ändert sich für dich nichts.
Auch nicht, wenn du erst im November erweiterst.
Was ich bis jetzt noch nicht verstanden habe, es heisst Verlässlichkeit Kontrollen alle 5 Jahre , bleibt das im neuem Gesetz so oder kann die Polizei oder Behörden auftauchen wann immer die wollen?
Theoretisch müssten dann diese ominösen Datenaustausch Aktivitäten auch alle 5 Jahre erfolgen und nicht misch masch irgendwo dazwischen?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 19:14
von Michl9mm
Maria hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 18:01
Du hast ja die „alte“ WBK. Soweit ich es verstanden habe ändert sich für dich nichts.
Auch nicht, wenn du erst im November erweiterst.
Was ich bis jetzt noch nicht verstanden habe, es heisst Verlässlichkeit Kontrollen alle 5 Jahre , bleibt das im neuem Gesetz so oder kann die Polizei oder Behörden auftauchen wann immer die wollen?
Theoretisch müssten dann diese ominösen Datenaustausch Aktivitäten auch alle 5 Jahre erfolgen und nicht misch masch irgendwo dazwischen?
Kontrolle bleibt wie gehabt, alle 5 Jahre.

Ein Datenaustausch zwischen dem Bundesheer und der Waffenbehörde ist sehr wahrscheinlich und erscheint mir auch in der praktischen Umsetzung nachvollziehbar.
Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass unsere Rechte in einem solchen Ausmaß eingeschränkt werden, dass ein Datenaustausch zwischen Behörden und zivilen Ärzten stattfinden wird.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 19:39
von Maria
Michl9mm hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 19:14
Maria hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 18:01
Du hast ja die „alte“ WBK. Soweit ich es verstanden habe ändert sich für dich nichts.
Auch nicht, wenn du erst im November erweiterst.
Was ich bis jetzt noch nicht verstanden habe, es heisst Verlässlichkeit Kontrollen alle 5 Jahre , bleibt das im neuem Gesetz so oder kann die Polizei oder Behörden auftauchen wann immer die wollen?
Theoretisch müssten dann diese ominösen Datenaustausch Aktivitäten auch alle 5 Jahre erfolgen und nicht misch masch irgendwo dazwischen?
Kontrolle bleibt wie gehabt, alle 5 Jahre.

Ein Datenaustausch zwischen dem Bundesheer und der Waffenbehörde ist sehr wahrscheinlich und erscheint mir auch in der praktischen Umsetzung nachvollziehbar.
Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass unsere Rechte in einem solchen Ausmaß eingeschränkt werden, dass ein Datenaustausch zwischen Behörden und zivilen Ärzten stattfinden wird.
Ja wegen dem Bundesheer ist nachvollziehbar sehe ich auch so, soweit ich weiß heißt es zwischen allen Behörden Sozialversicherung, Pensionsversicherung usw. da hat die Datenschutzbehörde doch Mängel geäußert was verständlich ist wenn da willkürlich plötzlich ohne wissen und jederzeit Daten ausgetauscht werden.
Ich bezieh mich jetzt auf diesen Gesetzestext darin heißt es auf Anfrage sind die Behörden verpflichtet daten bekannt zu geben,
was jetzt wirklich von jeweiligen WBK Besitzer voraussehbar ist das nach Ablauf der 5 Jahre eventuell solche Daten Transformationen stattfinden könnten damit rechne ich, aber was dazwischen stattfindet ist jetzt die frage.

Ja wegen dieser BH Stellung von diesem Verbrecher aus Graz denke ich da gehört schon sehr viel dazu um bei sowas durchzufallen selbst die es versuchen zu simulieren haben zumindest eine teil Tauglichkeit erhalten und die Untersuchung beim BH ist sicher leichter als bei einem Speziellen Gutachter wenn es um Waffenbesitz geht, ich selbst hatte Profil 9 und da hatte ich mich echt überhaupt nicht angestrengt.
Ich denke da an Simulation anders kann ich mir das sehr schwer vorstellen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 20:03
von Ldollar
Doktorkuh hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 18:01
fast12 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 14:23
Coolhand1980 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:41 ...und dass in Zukunft sehr viele den Jagdkurs machen werden und die Mitgliederzahlen der LJV explodieren werden...
Für eine gültige Jagdkarte brauchst den Jagdkurs (mindestens 1.000 €) + die jährliche Mitgliedschaft (ca. 105 €) - Zahlen aus Wien, in den Bundesländern gibts natürlich andere Zahlen. Außerdem hast du einen signifikanten Lernaufwand wenn du nicht sowieso mit der Jagd aufgewachsen bist und das Risiko von Mehrkosten falls du es beim ersten Mal nicht schaffst.

Und das nur damit du dir den zweistufigen Psycho-Tests ersparst? Das ist sowohl vom Aufwand als auch aus wirtschaftlicher Sicht absolut nicht sinnvoll...
Ich hab mit 20 die Jagdprüfung abgelegt, obwohl ich aus der Stadt komme, hat Spaß gmacht und man hat immer eine gute Erklärung für den Waffenbesitz ;) Die WBK ging natürlich anschließend auch leichter sowie das Erweitern.
Könntest du deine Erfahrung teilen von Erweiterung mithilfe von Jagdkarte?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 21:18
von Steppenwolf
Ldollar hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 20:03
Doktorkuh hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 18:01
fast12 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 14:23
Coolhand1980 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 13:41 ...und dass in Zukunft sehr viele den Jagdkurs machen werden und die Mitgliederzahlen der LJV explodieren werden...
Für eine gültige Jagdkarte brauchst den Jagdkurs (mindestens 1.000 €) + die jährliche Mitgliedschaft (ca. 105 €) - Zahlen aus Wien, in den Bundesländern gibts natürlich andere Zahlen. Außerdem hast du einen signifikanten Lernaufwand wenn du nicht sowieso mit der Jagd aufgewachsen bist und das Risiko von Mehrkosten falls du es beim ersten Mal nicht schaffst.

Und das nur damit du dir den zweistufigen Psycho-Tests ersparst? Das ist sowohl vom Aufwand als auch aus wirtschaftlicher Sicht absolut nicht sinnvoll...
Ich hab mit 20 die Jagdprüfung abgelegt, obwohl ich aus der Stadt komme, hat Spaß gmacht und man hat immer eine gute Erklärung für den Waffenbesitz ;) Die WBK ging natürlich anschließend auch leichter sowie das Erweitern.
Könntest du deine Erfahrung teilen von Erweiterung mithilfe von Jagdkarte?
Die Jagdkarte ist dabei eher zweitrangig. Diese sollte nur zur Erlangung der WBK dienlich sein.
Anbei das „noch“ gültige Gesetz.
§ 23.Paragraph ,
(1)Absatz einsIm Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2)Absatz 2Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 21:50
von kawaz
Ldollar hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 20:03 [

Könntest du deine Erfahrung teilen von Erweiterung mithilfe von Jagdkarte?
​Ein Bekannter der Jäger ist hat vor Jahren seine Waffenbesitzkarte von zwei auf vier Plätze erweitert. Er bekam die zusätzlichen Plätze für eine halbautomatische Büchse für die Drückjagd und eine halbautomatische Flinte für die Krähenbejagung genehmigt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 22:03
von Akustik
panhandle hat geschrieben: So 28. Sep 2025, 01:25
Akustik hat geschrieben: Sa 27. Sep 2025, 18:13 Hat jemand eine zuverlässige Quelle für mich, wo die relevanten Änderungen zusammengefasst werden?
So das hier hilft....
https://www.parlament.gv.at/dokument/BR ... 713058.pdf

( Scheint - zumindest nach Datum - aktuell zu sein )

g
Willi
Herzlichen Dank! Aber da muss man wohl auf das fertige Gesetz warten, wenn man das en detail verstehen will...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 22:24
von Doktorkuh
kawaz hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 21:50
Ldollar hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 20:03 [

Könntest du deine Erfahrung teilen von Erweiterung mithilfe von Jagdkarte?
​Ein Bekannter der Jäger ist hat vor Jahren seine Waffenbesitzkarte von zwei auf vier Plätze erweitert. Er bekam die zusätzlichen Plätze für eine halbautomatische Büchse für die Drückjagd und eine halbautomatische Flinte für die Krähenbejagung genehmigt.
Mit Sport und der Jagd warens bei mir von 2 auf 8 nach 12 Monaten

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 29. Sep 2025, 23:11
von rhodium
Weil jemand schrieb: freie Teile sollte man jetzt noch kaufen

Wo ist Handeln angebracht? Bei Wechselsystemen oder Ersatzteilen oder wo konkret?