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Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 13:44
von Isegrim
yoda hat geschrieben: Weisst du wer solche lärmtechnischen Gutachten erstellt ? Welche Vorgaben gibt es da ? Hast du vielleicht Beispiele dafür ?
Wo ist der Unterschied zwischen gewerblich/privat wenn man den Schießstand behördlich genehmigt haben möchte ?
Ich hab mich beim Thema Kugelfang, Seitenwand, Hochblenden etc. auf die Önorm S1240 bezogen um zu zeigen, dass es in der oben genannten Halle eher schwierig ist einen Schießstand einzurichten.
Für lärmtechnische Gutachten benötigst du einen Sachverstaändigen bzw ein technisches (berechtigtes) Büro - Kosten für ein derartiges Gutachten ca. 5.000 bis 7.000 €!!!!
Bei einem privaten Schiessstand gibt es keine Richtlinien - es gibt keine gesetzliche Bestimmung dafür - hier kannst du dich im Eigeninteresse nur an die Norm anlehnen.
Im Privatbereich gibt es die Feuerbeschau durch die Gemeinde und .. AUS!!!!

DVC

ISEGRIM

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 13:52
von yoda
Also wenn ich als Privatperson den Raum im Plan als "Schießkeller" benenne und in der Baubeschreibung kurz anmerke das ich mich an die Önorm S1240, S1242 und S1243 halte ist der Privatschießstand behördlich genehmigt ? Oder meinst du das man als Privatperson im Keller sowieso keine Genehmigung braucht.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 14:46
von nuovolemon
Das wäre dann mal für den Anfang, wenn man es gewerblich aufziehen möchte:

ÖNORM S 1240, Schiessstätten - Planung, Bau und Betrieb

Und hier die Vorschau

Wahnsinn, dass der Zugang zu den verbindlichen Normen zu bezahlen ist :shock:

In Niedrigsteuerländern, ok. aber hier :tipphead:

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 16:55
von gewo
yoda hat geschrieben:...Oder meinst du das man als Privatperson im Keller sowieso keine Genehmigung braucht.
hi

genau ...

solange nicht gewerblich musst du nur die bestimmungend es waffG einhalten

gewerblich ist dann ein anderes thema

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 20:33
von Maggo
Es ist zwar richtig das es eine Norm über Schießstände gibt,ich muss mich aber nicht daran halten.
Eine Norm ist kein Gesetz,sondern eine Übereinkunft der Industrie nach einen Standart zu Produzieren oder etwas zu bauen.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 20:57
von yoda
Normengesetz 1971 - "§ 5. ÖNORMEN können durch Gesetze oder Verordnungen zur Gänze oder teilweise für verbindlich erklärt werden."
Die Frage ist ob die Önorm S1240 im Moment verbindlich ist oder nicht, nur selbst wenn nicht, wenn man viel Geld reinsteckt wird mans wohl eher so machen dass es den Normen genügt, sonst hat mein ein Problem solltens es mal für verbindlich erklären.

Edit: Laut folgendem Link ist die Önorm S1240 nicht verbindlich, da nicht im gesamten Wortlaut veröffentlicht, wers lesen will muss Geld bezahlen.
http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=46501" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 23:03
von nuovolemon
danke, yoda!

doch noch ein licht im dunklen tunnel

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 07:23
von yoda
http://www.schuetzenbund.at/oesb/storie ... 2011-1.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Seite 9 ist interessant, anscheinend ist die Anwedung der Norm theoretisch wirklich freiwillig, wird aber trotzdem von allen eingehalten.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 15:45
von DonPapa
Hallo : Hoffe das passt da rein.

Hab gerade die neue ÖNORM 1240 , Ausgabe 2019-11-15, erhalten.

Unter Absatz 15.2 Gedeckte und teilgedeckte Schießanlagen

Für die Reinigungsarbeiten (Saugen) dürfen nur bauartgeprüfte und zugelassene staubexplosionsge- schützte Staubsauger verwendet werden.
Das Kehren der Schießbahnsohle ist nicht zulässig.

Zur Info : Diese neue Norm ersetzt S1242:2005-02 / S1243:2004-01 / S1240:2010-08

Mir wurde das alles vorgeschrieben, sonst gibt es auch keine Genehmigung für einen privaten Schießstand. Ohne Staubsauger geht nix mehr.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 17:36
von Parallaxe
Es ist ein Jammer, dass Österreich das Land der Pistolenschützen bleibt und dass alles über 100m fürs Gewehr kaum zu finden ist, außer man hat das Glück, in Wien oder südlich davon zu leben...

Wär ja geil, wenn eine Interessensgemeinschaft sich fände, die gemeinsam ein solches Projekt startet. Ich wär ja mit ein bissl Geld dabei, aber das müsste halt auch wieder dabei rauskommen, wenn schon kein Gewinn dabei rauskäme, sondern maximal eine Anlage, die sich selbst erhält. Aber wer würde das schon machen, denn es bleibt ja Arbeit, Arbeit, Arbeit....

Naja, Träume halt. Also sieht man sich auf YouTube die Videos vom Long Range Shooting an und denkt sich, dass es nicht nur Nachteile gehabt hätte, in Texas geboren worden zu sein...

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 18:36
von Papa Bär
DonPapa hat geschrieben: Do 26. Dez 2019, 15:45 Mir wurde das alles vorgeschrieben, sonst gibt es auch keine Genehmigung für einen privaten Schießstand. Ohne Staubsauger geht nix mehr.
Ich bin verwirrt... du hast eine behördlich genehmigten, privaten Schiessstand?
Ich brauch also, wenn ich alleine in meiner Weinröhre ballern will, die im nichts unter der Erde endet, eine behörliche Genehmigung?

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 18:54
von yoda
Papa Bär hat geschrieben: Do 26. Dez 2019, 18:36
DonPapa hat geschrieben: Do 26. Dez 2019, 15:45 Mir wurde das alles vorgeschrieben, sonst gibt es auch keine Genehmigung für einen privaten Schießstand. Ohne Staubsauger geht nix mehr.
Ich bin verwirrt... du hast eine behördlich genehmigten, privaten Schiessstand?
Ich brauch also, wenn ich alleine in meiner Weinröhre ballern will, die im nichts unter der Erde endet, eine behörliche Genehmigung?
Wenn du eine dauerhafte Nutzungsänderung durchführst baubehördlich JA, wenn du den Weinkeller zu 99% als Weinkeller verwendest und dort gelegentlich mal schießt baubehördlich NEIN.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 19:07
von Papa Bär
yoda hat geschrieben: Do 26. Dez 2019, 18:54 Wenn du eine dauerhafte Nutzungsänderung durchführst baubehördlich JA, wenn du den Weinkeller zu 99% als Weinkeller verwendest und dort gelegentlich mal schießt baubehördlich NEIN.
Ab wann ist es eine dauerhafte Nutzungsänderung?

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 26. Dez 2019, 21:43
von DonPapa
@ Yoda > Ja richtig. Privater Schießstand nach der neuesten Norm. Nutzungsänderung muß gemacht werden.
Baubehördlich abgenommen. Bauverhandlung, wo die Rechte der Nachbarn beachtet werden. Lärm - Emissionen - Baurechtlich etc.
Die Nutzungsänderung geht nur durch, wenn auch ein SSV an Bord ist, sonst beauftragt die Gemeinde einen. Ich hab mich im Vorfeld schon mit meinen Baufachmann besprochen, was ich brauche. Das ganze war ein Thema von einer Stunde, weil alles zu 100% gepasst hat.
Hatte auch einen spitzen SSV ! Dieser haftet ja auch mit seinem Gutachten. Also damit schaut sich die Gemeinde nur noch die baulichen Dinge(Bausubstanz), die Emissionen (Lärm/Absaugung wegen Pulver) an. Alles andere, wie Sicherheit, Kugelfang und und und acht der SSV.

@Papa Bär > solange nur du schießt kein Problem, wenn sich niemand "aufregt" ! Wenn Freunde schießen, auch solange kein Problem, bis etwas passiert. Dann bist voll in der Haftung, weil dich den Regeln der Technik entsprechend.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 2. Jan 2020, 12:23
von burggraben
DonPapa hat geschrieben: Do 26. Dez 2019, 21:43 @ Yoda > Ja richtig. Privater Schießstand nach der neuesten Norm. Nutzungsänderung muß gemacht werden.
Baubehördlich abgenommen.
Die baubehördliche Abnahme ist dann jene welche maßgebliche für "behördlich genehmigt" nach den WaffG ist? In anderen Worten, gilt auf deinem privaten Schießstand jetzt das WaffG nicht mehr und die kannst Menschen ohne WBK dort schießen lassen und Menschen mit WBK aber ohne Kat A Platz dort große Magazine anstecken lassen?