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Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- BoeZeR_OnKeL
- 9mm Para

- Beiträge: 23
- Registriert: So 6. Jan 2013, 19:20
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
jetzt gibts ja auch bei C-D eine 3tägige "abkühlphase" oder wie der dreck heißt zum überprüfen ob Waffenverbot etc...oder ?!

" μολών λαβέ "
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Hats doch fuer personen ohne waffenrechtliches dokument scho immer geben.

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
KGR hat Recht, die 3 Tage gab es für Personen ohne WBK, WP oder Jagdkarte schon immer (zumindest auch schon vor der letzten Gesetzesänderung)!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- BoeZeR_OnKeL
- 9mm Para

- Beiträge: 23
- Registriert: So 6. Jan 2013, 19:20
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
also bevor ich den WP hatte, kann ich mich noch erinnern, hab ich mein KK gleich mitnehmen können 
" μολών λαβέ "
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
hiBoeZeR_OnKeL hat geschrieben:also bevor ich den WP hatte, kann ich mich noch erinnern, hab ich mein KK gleich mitnehmen können
kat C oder D ?
das war entweder vor 1996 oder du hattest eine jagdkarte oder dein haendler hat da eine kleinigkeit uebersehen ...
sollte nicht so sein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- BoeZeR_OnKeL
- 9mm Para

- Beiträge: 23
- Registriert: So 6. Jan 2013, 19:20
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
das war pffff....gewo hat geschrieben:hiBoeZeR_OnKeL hat geschrieben:also bevor ich den WP hatte, kann ich mich noch erinnern, hab ich mein KK gleich mitnehmen können
kat C oder D ?
das war entweder vor 1996 oder du hattest eine jagdkarte oder dein haendler hat da eine kleinigkeit uebersehen ...
sollte nicht so sein
ja und KK ist ja immer Kat.C was ich weiß
" μολών λαβέ "
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Nein, KK-Halbautomaten ob LW oder KW sind genauso genehmigungspflichtig wie alle anderen HA.BoeZeR_OnKeL hat geschrieben: ja und KK ist ja immer Kat.C was ich weiß
Grüße,
Starfox
Freiheit!
- BoeZeR_OnKeL
- 9mm Para

- Beiträge: 23
- Registriert: So 6. Jan 2013, 19:20
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
ja kk-HA brauchst auch WBK bzw. WP ...DAS ist klarStarfox hat geschrieben:Nein, KK-Halbautomaten ob LW oder KW sind genauso genehmigungspflichtig wie alle anderen HA.BoeZeR_OnKeL hat geschrieben: ja und KK ist ja immer Kat.C was ich weiß
Grüße,
Starfox
Zuletzt geändert von BoeZeR_OnKeL am Fr 25. Jan 2013, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
" μολών λαβέ "
Re: AW: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
wbk reicht.
viele Grüße
Philipp
viele Grüße
Philipp
Der Schmu war ein äußerst liebenswertes Wesen. Er legte Eier, gab Milch und wurde geradezu ekstatisch, wenn man ihn hungrig ansah.
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Ist das die richtige Email adresse?KGR84 hat geschrieben:Ich bin da wohl nicht arschkriechend höflich, sondern sachlich. Hier die Kopie der Mail:
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 03 Apr 2012 11:23:57 +0200
Von: "MrX" <MrX@gmx.net>
An: bpd-w-bwv@polizei.gv.at
Betreff: Meldung §28 WaffG - MrX
Sehr geehrte Damen und Herren,
angehängt befindet sich das pdf mit der Meldung gem. §28 WaffG.
Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Meldung.
Danke,
mit freundlichen Grüßen
MrX
Ist das nicht "LPD-W-SVA-REF-WAFFEN-VERANSTALTUNGSANGEL@POLIZEI.GV.AT"?
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Funktionieren glaub ich beide.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Hoi Leute,
nur damit ich es richtig mache, bestätigt bitte ob das so richtig is:
Ich will meiner Freundin die ebenfalls die WBK hat und 1 FW auf ihre Karte drauf hat, meine FW überlassen das ich wieder Platz hab auf meiner hab und Sie dann mit 2 voll besetzt ist.
Ich schreib jetzt so einen Wisch wo die ganzen Daten von mir als Überlasser drauf sind, sowie ihre Daten als Erwerber.
Dann kopier ich diesen Zettel damit wir beide jeweils den Zettel in der Hand haben und BEIDE schicken den Wisch an die LPD Wien (unser gemeinsamer Aussteller der WBK) Sie unter ihre Mailadresse, ich unter meiner.
Mailadresse ist noch immer die LPD-W-SVA-REF-WAFFEN-VERANSTALTUNGSANGEL@POLIZEI.GV.AT ? oder hat sich das geändert seitdem die Behörde am Schottenring umgezogen sind?
Weil auf der LPD Seite steht nur die allgemeine Email.
Und das wars dann oder? Das ist quasi die ganze Hexerei...oder was vergessen...
Frag halt deshalb so behindert weil ich halt nix falsch machen will weil das so heikl ist...
nur damit ich es richtig mache, bestätigt bitte ob das so richtig is:
Ich will meiner Freundin die ebenfalls die WBK hat und 1 FW auf ihre Karte drauf hat, meine FW überlassen das ich wieder Platz hab auf meiner hab und Sie dann mit 2 voll besetzt ist.
Ich schreib jetzt so einen Wisch wo die ganzen Daten von mir als Überlasser drauf sind, sowie ihre Daten als Erwerber.
Dann kopier ich diesen Zettel damit wir beide jeweils den Zettel in der Hand haben und BEIDE schicken den Wisch an die LPD Wien (unser gemeinsamer Aussteller der WBK) Sie unter ihre Mailadresse, ich unter meiner.
Mailadresse ist noch immer die LPD-W-SVA-REF-WAFFEN-VERANSTALTUNGSANGEL@POLIZEI.GV.AT ? oder hat sich das geändert seitdem die Behörde am Schottenring umgezogen sind?
Weil auf der LPD Seite steht nur die allgemeine Email.
Und das wars dann oder? Das ist quasi die ganze Hexerei...oder was vergessen...
Frag halt deshalb so behindert weil ich halt nix falsch machen will weil das so heikl ist...
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
- pointi2009
- .50 BMG

- Beiträge: 5545
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
vorher bei deiner Behörde anfragen, ob ein Versand per Mail für einen Eingang der Überlassung ausreichend ist. Es gibt Behörden, da musst du den Wisch persönlich abgeben. Ansonsten stimmt das soweit ich das weiss.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."


