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Habe ein paar Fragen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Habe ein paar Fragen
Durchführungsverordnung lesen, die ist ganz gut in manchen Punkten.
Wegen der sicheren Verwahrung und irgendeiner Verordnung mach Dir mal keine Sorgen. So ein Tresor wird schon noch paar Jahre hinhauen. Garantiert sagen kann das allerdings niemand.
Wegen der sicheren Verwahrung und irgendeiner Verordnung mach Dir mal keine Sorgen. So ein Tresor wird schon noch paar Jahre hinhauen. Garantiert sagen kann das allerdings niemand.
Re: Habe ein paar Fragen
Aber eben das steht ja nirgends im Gesetz, auch nicht was für einen Zweck der Transport haben muss, es steht schlicht und einfach das Wort "Ort" drin. Da das Gesetz den Begriff "Ort" nicht definiert müsste somit eigentlich ein Cafe oder Ausflugsziel auch als Ort gelten und das was ich beschrieben habe müsste legal sein. Kann man sich mit solchen Fragen eigentlich an das BMI wenden?IT Guy hat geschrieben: Und jetzt einfach: Stehen der Zielort und die Waffe in einem Zusammenhang ist es kein Führen sondern ein Transportieren.
@therion
Meinst du die "Änderung der Waffengesetz-Durchführungsverordnung 1997 - 2007"? Das ist das aktuellste was ich auf der Verband-Seite finden kann.
Re: Habe ein paar Fragen
Tut mir leid, ist schon spät. Ich meinte den Runderlass: BMI-VA1900/0147-III/3/2006 (WAFFENRECHT Runderlass)
Zuletzt geändert von therion am Do 10. Jan 2013, 23:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Habe ein paar Fragen
wenn keine verwendung, reparatur usw oder verwahrung am zielort vorgesehen ist, ist es kein transport und damit nicht vorgesehen. is so, glaubs afoch. und wenns dich im cafe mit einer waffe dawischn und du keine begründung hasd warumst sie mit hasd, gibts eine auf die nussSerjo hat geschrieben:Aber eben das steht ja nirgends im Gesetz, auch nicht was für einen Zweck der Transport haben muss, es steht schlicht und einfach das Wort "Ort" drin. Da das Gesetz den Begriff "Ort" nicht definiert müsste somit eigentlich ein Cafe oder Ausflugsziel auch als Ort gelten und das was ich beschrieben habe müsste legal sein. Kann man sich mit solchen Fragen eigentlich an das BMI wenden?IT Guy hat geschrieben: Und jetzt einfach: Stehen der Zielort und die Waffe in einem Zusammenhang ist es kein Führen sondern ein Transportieren.
Re: Habe ein paar Fragen
Nocheinmal, und wenn Du es jetzt nicht verstehst bin ich raus: wenn Du mit der Waffe im Koffer spazieren gehst und die Waffe dabei hast. WAS IST DER ZWECK DES "DABEIHABENS"?§ 7. (1) hat geschrieben: ... und lediglich zu dem Zweck,
sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen ...
Willst Du die Waffe ins Cafe bringen: OK
Willst Du die Waffe "dabei haben": NIX GUT
Wohin Du gehst ist völlig egal, es ist der ZWECK DES "DABEIHABENS".
Und noch zur Sicherheit: http://www.duden.de/rechtschreibung/Zweck" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Habe ein paar Fragen
Überleg mal was ein Transport von A nach B im "Alltagsleben" ist.
Du nimmst die Waffe und nimmst sie mit zum Schießstand um dort zu schießen. Transport von A nach B.
Du kommst vom Schießstand und kehrst mit deinen Schützenkollegen noch auf einen Kaffee ein und danach fährst du heim. Transport von A nach B (mit Umweg).
Du nimmst die Waffe mit weil sie was hat und bringst sie zum Büchsner. Transport von A nach B.
Fällt dir was auf?!
Du packst die Glock im Glockkoffer in den Rucksack und gehst damit 10km laufen. Ausgangspunkt und Endpunkt ist A. Das wirst du ja kaum als Transport titulieren können. Mitnahme ins Kaffee. Was willst du dort damit?
Überleg mal wofür du eine WBK überhaupt bekommst!
WBK -> du darfst die Waffe haben um dich zu Hause damit zu verteidigen, oder zum Sportschießen, Sammeln etc. Du darfst die Waffe dort haben, wofür sie bestimmt ist bzw. damit sie der Büchsner repariert etc.
Was du willst ist die Waffe bei dir haben ohne einen Transport vorzuhaben. Dafür brauchst du einen Waffenpass!
Edit: Da waren wohl schon ein paar schneller.
Du nimmst die Waffe und nimmst sie mit zum Schießstand um dort zu schießen. Transport von A nach B.
Du kommst vom Schießstand und kehrst mit deinen Schützenkollegen noch auf einen Kaffee ein und danach fährst du heim. Transport von A nach B (mit Umweg).
Du nimmst die Waffe mit weil sie was hat und bringst sie zum Büchsner. Transport von A nach B.
Fällt dir was auf?!
Du packst die Glock im Glockkoffer in den Rucksack und gehst damit 10km laufen. Ausgangspunkt und Endpunkt ist A. Das wirst du ja kaum als Transport titulieren können. Mitnahme ins Kaffee. Was willst du dort damit?
Überleg mal wofür du eine WBK überhaupt bekommst!
WBK -> du darfst die Waffe haben um dich zu Hause damit zu verteidigen, oder zum Sportschießen, Sammeln etc. Du darfst die Waffe dort haben, wofür sie bestimmt ist bzw. damit sie der Büchsner repariert etc.
Was du willst ist die Waffe bei dir haben ohne einen Transport vorzuhaben. Dafür brauchst du einen Waffenpass!
Edit: Da waren wohl schon ein paar schneller.
Zuletzt geändert von Noldi am Fr 11. Jan 2013, 00:05, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Habe ein paar Fragen
@IT Guy
Ich verstehe sehr wohl was du mir sagen willst, worum es mir geht ist einzig und allein dass im Gesetzestext nirgendwo etwas von einem Zweck steht, es wird keiner verlangt, da steht nur Transport, ein Transport muss keinen Zweck haben, aber bevor ich mehr dazu sage werd ich mir erstmal den Runderlass ansehen den therion gepostet hat.
Ich verstehe sehr wohl was du mir sagen willst, worum es mir geht ist einzig und allein dass im Gesetzestext nirgendwo etwas von einem Zweck steht, es wird keiner verlangt, da steht nur Transport, ein Transport muss keinen Zweck haben, aber bevor ich mehr dazu sage werd ich mir erstmal den Runderlass ansehen den therion gepostet hat.
Re: Habe ein paar Fragen
Du bekommst hier von Leute die sich schon lange mit dem Waffengesetz und seinen Facetten beschäftigt haben eben die herrschende Meinung präsentiert. Das Gesetz ist meistens Auslegungssache und es gibt Interpretationsspielraum. Es gibt dafür nun verschiedene Interpretationsmethoden und die werden von einigen hier eben angewandt. Gehe davon aus, dass die Antworten hier stimmen (wenn nicht, wird nach einiger Zeit schon wer aufschreien).
Re: Habe ein paar Fragen
Du darfst die Waffe als WBK Inhaber ja nur für bestimmte Zwecke besitzen. Notwehr zu Hause, Sport, Sammeln ...
Wo sammelst du denn? Im Kaffee?!? Wo betreibt man Schießsport?!? Die Waffe wird kaputt oder es gehört wegen dem Sport was anders eingestellt, also nimmst du sie mit zu einem Freund der sich da gut auskennt und auch eine WBK hat oder bringst sie zum Büchsner. Der Grund ist hier Reaparatur, Sport etc.
Der Gesetzgeber gestattet einem WBK Inhaber die Waffen nur für aus eindeutig definierten Gründen. Und alle können nur an einem speziellen Ort stattfinden. Manches geht aber nur wenn du sie wo anders auch hin transportieren darfst. Also eine Ausnahme vom Verbot in der Öffentlichkeit eine Waffe bei sich zu haben. Ist die Waffe kaputt oder willst du schießen gehen, musst du sie ja transportieren können. Muni und Waffe müssen beim Transport getrennt sein, also die Waffe ungeladen. Schließlich hat dir der Gesetzgeber keinen WP ausgestellt, sondern dir eine WBK für ganz spezielle Anwendungsbereiche.
Das ist eindeutig, da gibts kein Schlupfloch.
Wo sammelst du denn? Im Kaffee?!? Wo betreibt man Schießsport?!? Die Waffe wird kaputt oder es gehört wegen dem Sport was anders eingestellt, also nimmst du sie mit zu einem Freund der sich da gut auskennt und auch eine WBK hat oder bringst sie zum Büchsner. Der Grund ist hier Reaparatur, Sport etc.
Der Gesetzgeber gestattet einem WBK Inhaber die Waffen nur für aus eindeutig definierten Gründen. Und alle können nur an einem speziellen Ort stattfinden. Manches geht aber nur wenn du sie wo anders auch hin transportieren darfst. Also eine Ausnahme vom Verbot in der Öffentlichkeit eine Waffe bei sich zu haben. Ist die Waffe kaputt oder willst du schießen gehen, musst du sie ja transportieren können. Muni und Waffe müssen beim Transport getrennt sein, also die Waffe ungeladen. Schließlich hat dir der Gesetzgeber keinen WP ausgestellt, sondern dir eine WBK für ganz spezielle Anwendungsbereiche.
Das ist eindeutig, da gibts kein Schlupfloch.
Re: Habe ein paar Fragen
Gesetze stehen immer in einem Zusammenhang. Bleib bei der Gesetzesauslegung nicht bloß an einem einzigen Paragraphen hängen. Sie dir auch immer den Zusammenhang an. In welchem Gesetz steht der Paragraph eigentlich? Was sagen die Paragraphen davor oder danach - stehen die in einem Bezug zu diesem Paragraphen? Was sagen Gerichtsurteile zu diesem Paragraphen? ...Serjo hat geschrieben:Aber eben das steht ja nirgends im Gesetz, auch nicht was für einen Zweck der Transport haben muss, es steht schlicht und einfach das Wort "Ort" drin. Da das Gesetz den Begriff "Ort" nicht definiert müsste somit eigentlich ein Cafe oder Ausflugsziel auch als Ort gelten und das was ich beschrieben habe müsste legal sein. Kann man sich mit solchen Fragen eigentlich an das BMI wenden?IT Guy hat geschrieben: Und jetzt einfach: Stehen der Zielort und die Waffe in einem Zusammenhang ist es kein Führen sondern ein Transportieren.
@therion
Meinst du die "Änderung der Waffengesetz-Durchführungsverordnung 1997 - 2007"? Das ist das aktuellste was ich auf der Verband-Seite finden kann.
Wofür gibt dir der Gesetzgeber die WBK? Ach nur um sie an ganz bestimmten Orten zu benutzen, keiner davon ist die Öffentlichkeit, denn dafür gibts den WP. Ach, wenn ich aber einen WP brauche um die Waffe zb. an den Schießstand mitzunehmen, ich aber nur eine WBK habe wie soll dass dann gehen? Dafür eben diese Ausnahme um sie von A nach B transportieren zu dürfen.
Der ZWECK des Transportes ist der Transport selbst. Transport von A nach B um sie in B bestimmungsgemäß zu benutzen, bzw. um den Bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen (zb. Reparatur). Das ist der Zweck.
Der Zweck dieses Paragraphen ist eine logische Ausnahme vom Verbot eine Waffe ohne Waffenpass oder Jagdkarte in der Öffentlichkeit bei sich zu haben. Denn sonst könnte ein WBK Besitzer die Waffe ja gar nicht bestimmungsgemäß nutzen. Er würde sie nicht legal auf den Schießplatz bringen, erstmal gar nicht nach Hause vom Büchsner ...
Bitte lies einfach nach, WOFÜR dir der Gesetzgeber die WBK überhaupt gibt.
Und wenn man die Antwort nicht hören will, wozu fragt man dann eigentlich?!?
Re: Habe ein paar Fragen
Wie kommst du denn darauf dass ich die Antworten nicht hören will? oO Ich kann mich nicht erinnern das irgendwo gesagt oder angedeutet zu haben. Gerade wegen den Antworten bin ich doch hier, es gab nur aus meiner Sicht an einigen Antworten etwas auszusetzen und das habe ich hier versucht auszudiskutieren, diskutieren heißt nicht "etwas nicht hören wollen".
Ps.: Auf diesen Post erwarte ich keine Antwort, sollte nur eine Klarstellung sein.
Ps.: Auf diesen Post erwarte ich keine Antwort, sollte nur eine Klarstellung sein.
- haunclesam
- .50 BMG
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
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Re: Habe ein paar Fragen
Du gehst das von der falschen Seite an; der Transport IST der Zweck.Serjo hat geschrieben: da steht nur Transport, ein Transport muss keinen Zweck haben
Ich versuch's nochmal so:
Weil du möchtest Gegenstand X (die gun) von A nach B bringen, weil sie momentan bei A ist, aber bei B sein sollte (zB weil du dort damit schießen willst). Du kannst die gun ja wohl schwer zu einem B bringen wo die gun nix verloren hat, bzw. du mit der gun garnicht sein darfst.
Wenn du die gun mit dir rumträgst ohne, dass mit ihr am Bestimmungsort des Transportes (bleiben wir beim Bsp Kaffeehaus) etwas gesetzeskonformes (zB der Privatverkauf) passieren soll ist es kein Transport sondern ein mit sich führen ... und das darf man nunmal nicht.
Die beschriebene Umweg Geschichte ist hier ein Sonderfall; vor allem weil man die Waffe (Kat B) ja zB garnicht im Auto lassen dürfte, also musst du sie ja wenn du deinen Transport von A (Schießstand/BüMA) nach B (Zu Hause zB) an einem Zwischenpunkt C (McDo) in dem dafür vorgesehenen geschlossenen Behältnis ungeladen mit hinein nehmen.,,
Re: Habe ein paar Fragen
Serjo hat geschrieben:Wie kommst du denn darauf dass ich die Antworten nicht hören will? oO Ich kann mich nicht erinnern das irgendwo gesagt oder angedeutet zu haben. Gerade wegen den Antworten bin ich doch hier, es gab nur aus meiner Sicht an einigen Antworten etwas auszusetzen und das habe ich hier versucht auszudiskutieren, diskutieren heißt nicht "etwas nicht hören wollen".
Ps.: Auf diesen Post erwarte ich keine Antwort, sollte nur eine Klarstellung sein.
Weil dir schon mehrere erklärt haben wies abläuft und du immer weiter fragst.
Meine, ich glaube 3 Antworten, haben die es wenigstens ausreichend erklärt?
Und: willkommen im Forum!
Re: Habe ein paar Fragen
Deshalb sagte ich ja "es gab nur aus meiner Sicht an einigen Antworten etwas auszusetzen", aber lassen wir das Transportthema lieber, ich sehe die Sache ein wenig anders als die meisten hier und wirkliche Klarheit kann sowieso nur das BMI bringen, falls ich es für wichtig genug halte werde ich die vielleicht mal anschreiben.
Und danke, obwohl ich eh schon ein Weilchen hier registriert bin, nur nich besonders aktiv ^^
Und danke, obwohl ich eh schon ein Weilchen hier registriert bin, nur nich besonders aktiv ^^