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Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 23. Jul 2013, 21:18
von Starfox
Ein billiger (und auch total pseudohafter) Versuch Waffenbesitzer vor der Wahl weichzukochen. Indem man wieder einmal ein Gesetz so formuliert dass es schön klingt (weil man es als Betroffener natürlich positiv liest) aber in Wahrheit es eher schlimmer wird. Dieser Paragraph wird genauso restriktiv ausgelegt wie die bisherigen. Bisher haben einige Behörden quasi durch Amtsmißbrauch irgendwelche Hürden erfunden ("Ermessen") um Leuten die Erweiterung vorzuenthalten. Durch diesen Paragraphen wird man dann die bisher liberalen Behörden an die Kette nehmen können. Denn warum ohne Listen 8 neue Plätze geben? Nach 5 Jahren sind eh 3 vorgesehen. Leichter kannst eine BH nicht zurückpfeifen. :clap:

Und realisieren hier eigentlich alle wie lange 5 Jahre sind? Das ist beinahe eine ganze Legislaturperiode. Mit der oben beschriebenen Kombinatorik an "Auslegung" und "Ermessen" beider Paragraphen stellt die Regierung sicher, dass, wenn sie will, es beinahe unter der gesamten Regierungszeit kein neuer WBK-Besitzer zu einer Erweiterung schafft. Und das wird vor der Wahl noch als Verbesserung verkauft?

Ich geh lieber im September zur Wahl anstatt mich für so eine Finte zu bedanken.

Grüße,
Starfox

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 23. Jul 2013, 22:56
von MDKrauser
Ich mag da jetzt nicht in den offenen Wunden mit dem Salzstreuer sekkieren aber d.h. für so Leute wie moa, die dieses Hobby eher als "Spaß" ausleben, hab die Chance in 5 Jahren ohne Begründung um nen Platz zu erweitern richtig?

Ein leises Juhuuu kommt mir da über die Lippen.

Für alle Sportler ändert sich im Prinzip ja nichts oder? Bleibt alles beim alten quasi...

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 23. Jul 2013, 23:24
von DerSchwede
is das jetzt schon so oder kommt das erst ?

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 00:25
von Mr 47
Laut dem Link ist es jetzt schon so:
(16) §§ 11 Abs. 5, 23 Abs. 2b und 58 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xxx/2013 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 01:31
von waldemar
MDKrauser hat geschrieben:Ich mag da jetzt nicht in den offenen Wunden mit dem Salzstreuer sekkieren aber d.h. für so Leute wie moa, die dieses Hobby eher als "Spaß" ausleben, hab die Chance in 5 Jahren ohne Begründung um nen Platz zu erweitern richtig?

Ein leises Juhuuu kommt mir da über die Lippen.

Für alle Sportler ändert sich im Prinzip ja nichts oder? Bleibt alles beim alten quasi...
Sehe ich genauso.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 05:50
von Kapselpracker
Fünf Jahre, Realisiert das überhaupt jemand wie lange das ist? So manch ein älteres Semester erlebt das unter Umständen gar nicht mehr, das ist doch ein Witz.
Im schlimmsten Fall wenn sich die Behörde Querlegt, würde es 15 Jahre !! dauern bis man die 5 Stk. bewilligt bekommen hat.

"Normalerweise sollte man dagegen klagen, das ist eine Diskriminierung aller älteren Semester, diese Änderung spekuliert darauf das so manch einer das sowieso nicht mehr erleben wird ."
Ich würde mir ja noch einreden lassen, ein Erweiterungen alle Jahre oder von mir aus alle 2 Jahre bewilligt zu bekommen, aber 15! Jahre, .. Das ist doch eine Verarsche hoch drei...

Außerdem was soll das überhaupt mit der depaten Stückzahlenbeschränkung, es gibt doch absolut keinen Grund dafür.
Haben die Angst das jemand weg dreht?
Da ist es doch vollkommen egal wie viele Waffen einer Besitzt, mit zwei Händen kann sowieso nur mit zwei Waffen gleichzeitig Geschossen werden und nachgeladen ist es genauso schnell wie ein Waffe zu wechseln.
Und "für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen zu haben.“ braucht man auch keine 15 Jahre, das kann man auch in ein paar Tagen erledigen.

...gschissenes Sommerloch... :tipphead: Danke!

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 06:27
von Teal'c
MDKrauser hat geschrieben:Ich mag da jetzt nicht in den offenen Wunden mit dem Salzstreuer sekkieren aber d.h. für so Leute wie moa, die dieses Hobby eher als "Spaß" ausleben, hab die Chance in 5 Jahren ohne Begründung um nen Platz zu erweitern richtig?

Ein leises Juhuuu kommt mir da über die Lippen.

Für alle Sportler ändert sich im Prinzip ja nichts oder? Bleibt alles beim alten quasi...
Juhu würde ich da eher ironisch oder sarkastisch sagen. Weil viel Spass wenn du 5 Jahre auf die Erweiterung warten willst, das wird eine laaaaaaaange Zeit....

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 07:23
von Fangschuss
.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 07:33
von Fangschuss
.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 07:40
von Stickhead
Mit Ergebnislisten etc. erweitert man ja wie bisher. Nur ohne kann man jetzt nach 5 Jahren "einfach so" erweitern. So les ich das jetzt..

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 07:46
von bratwurstlego
Stickhead hat geschrieben:Mit Ergebnislisten etc. erweitert man ja wie bisher. Nur ohne kann man jetzt nach 5 Jahren "einfach so" erweitern. So les ich das jetzt..
Genau so ist es. Für alle die mit Ergebnislisten und Schützenmeisterschreiben erweitert haben und erweitern bleibt alles wie gehabt. Nur für den Hobbyschützen, der in keinem Verein ist und einfach mal 5 Waffen haben will und blöderweise eine A....loch-BH hat wirds einfacher, denn man kann die Erweiterung einfach aussitzen. Ich brauche das zwar nicht finde es aber gut für jene die keine freundliche Waffenbehörde haben.

Einmal ein Salami-Scheiberl in die richtige Richtung, deshalb versteh ich das Geplärre mancher hier nicht.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 07:46
von Fangschuss
Stickhead hat geschrieben:Mit Ergebnislisten etc. erweitert man ja wie bisher. Nur ohne kann man jetzt nach 5 Jahren "einfach so" erweitern. So les ich das jetzt..
Das bezieht sich offenbar gerade auf Sportschützen...

§23 (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an
Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.

Edit

für die Ausübung des Schießsports ->

§ 23. (2): ...Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports... ->

-> Rechtfertigung für den Schießsport -> Ergebnislisten -> Keine Rede von Erweiterung für SV bei Habenwollen...

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 07:57
von Stickhead
Fangschuss hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Mit Ergebnislisten etc. erweitert man ja wie bisher. Nur ohne kann man jetzt nach 5 Jahren "einfach so" erweitern. So les ich das jetzt..
Das bezieht sich offenbar gerade auf Sportschützen...

§23 (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an
Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Ich dachte am Anfang das selbe wie du.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 08:00
von Fangschuss
Stickhead hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Mit Ergebnislisten etc. erweitert man ja wie bisher. Nur ohne kann man jetzt nach 5 Jahren "einfach so" erweitern. So les ich das jetzt..
Das bezieht sich offenbar gerade auf Sportschützen...

§23 (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an
Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Ich dachte am Anfang das selbe wie du.
Edit:

-> Es präzisiert eigentlich den Begriff "Bedarf" für Sportschützen mit Nachweisen. Sollte der Bedarf nicht anerkannt werden, so kann man mit der neuen Regelung offenbar zu weiteren Plätzen kommen. Bin gespannt, wie dann §23 (2) in der Zukunft ausgelegt wird.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mi 24. Jul 2013, 08:15
von Rhino
MDKrauser hat geschrieben:Ich mag da jetzt nicht in den offenen Wunden mit dem Salzstreuer sekkieren aber d.h. für so Leute wie moa, die dieses Hobby eher als "Spaß" ausleben, hab die Chance in 5 Jahren ohne Begründung um nen Platz zu erweitern richtig?

Ein leises Juhuuu kommt mir da über die Lippen.

Für alle Sportler ändert sich im Prinzip ja nichts oder? Bleibt alles beim alten quasi...
Grad du, der Mr. Übermotiviert, will lieber 5 Jahre (in Worten: FÜNF) warten für eine Erweiterung auf MAXIMAL 4 Plätze (immer nur um maximal 2!), statt ein paar Bewerbe mitzuschiessen, um dann nach einem Jahr die 5 Plätze zu haben, über denen der Absatz sowieso gegenstandslos ist? Echt jetzt?