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Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 10:45
von Bud Spencer
Old Sam hat geschrieben: Hmm, ich denke wenn ich einem - schon flüchtenden - Dieb nachschieße, kommen ich bei keinem Gericht hier bei uns mit Notwehr durch.
Einfach weil der Täter schon beim Abhauen ist und dadurch kein Angriff auf meine Person oder andere anwesende Personen ausgeübt wird. Es besteht also keine Gefahr mehr für Leib und Leben. Du hättest in eventuell Notwehr gehandelt, wenn du versucht hättest, den Täter am Raub zu hindern und er dich bedroht. Aber wenns schon vorbei ist hinterher zu schießen, da hast schlechte Karten.
Notwehr geht schon durch nur möglw. hast eben Notwehrüberschreitung am Hals.

@Musashi
Ich bitte dich nimm einsicht in die jur. Kommentare und Vergleichstexte.
Du bist eh Wiener nehm ich an.
Dozenten der rechtsphilosophie und Rechtsethik, allen voran Gerhard Luf ;) setzen sich mit derlei Fragen intensiv auseinander...

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 10:49
von BigBen
Fürs erste Semester gibst du aber fast a bissl zuviel Gas...

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 10:53
von Bud Spencer
BigBen hat geschrieben:Fürs erste Semester gibst du aber fast a bissl zuviel Gas...
In die Rechtsvergleichung bin I eh nur amoi kummen weil i mi verennt hab. :mrgreen: :lol:
Und glaub mir wir müssen in der STEOP Phase VIIIIIIIIIIIIEL können! :?

Edith: BTW nächstes Jahr soll ein Kurs österreichisches Jagd- und Waffenrecht stattfinden :dance: :whistle:

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 11:05
von Xandl
Jössas Buam, verrennt's euch nicht!

Mit den Instituten.... ich würde es im Strafrechtsinstitut versuchen, bei Staatsrecht und Rechtsvergleichung ist man falsch.

Zur Notwehr kann man stundenlange Vorträge genießen. Das ist kein Thema für ein Internetforum.

Alex

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 11:11
von Bud Spencer
Xandl hat geschrieben:Jössas Buam, verrennt's euch nicht!

Mit den Instituten.... ich würde es im Strafrechtsinstitut versuchen, bei Staatsrecht und Rechtsvergleichung ist man falsch.

Zur Notwehr kann man stundenlange Vorträge genießen. Das ist kein Thema für ein Internetforum.

Alex
Huch wie bin ich auf Staatsrecht kommen :headslap: aso weil... I was scho wieder. (war was anderes)...My bad:

Nix Institut! Bücherei! S Strafrecht institut is ja ned amal am juridicum. Das ist in der Schenkenstraße!

Wurscht... Ich hol mir heute "Grundfragen der Notwehr" - Helmut Fuchs Ö-1986

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 12:05
von Stickhead
Bud Spencer hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Fürs erste Semester gibst du aber fast a bissl zuviel Gas...
In die Rechtsvergleichung bin I eh nur amoi kummen weil i mi verennt hab. :mrgreen: :lol:
Und glaub mir wir müssen in der STEOP Phase VIIIIIIIIIIIIEL können! :?

Edith: BTW nächstes Jahr soll ein Kurs österreichisches Jagd- und Waffenrecht stattfinden :dance: :whistle:
Streber Bild

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 12:25
von Bud Spencer
Stickhead hat geschrieben: Streber Bild
Ja ihr :lol: , ihr mostschädeln ausn wilden westen! :mrgreen: Wir ham in einer der ersten vorlesungen öffentliches Recht schon über besonderheiten der Wiener Bauordnung in bezug auf nicht mit dem Boden verankerten Gebäuden und der Lizenzvergabe von Standeln am Weihnachstmarkt siniert! :D Kein Scherz! :o
Des beste war der Abschlusssatz: "Die einzeilheiten überlasse ich dann den Kollegen der Übungen. Das geht über die Einführungsvorlesung hinaus" :shock:

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 12:54
von trenck
Xandl hat geschrieben:Zur Notwehr kann man stundenlange Vorträge genießen. Das ist kein Thema für ein Internetforum.
Nachdem man die Frage in einem Ernstfall innerhalb von Sekunden entscheiden muss, hilft einem die theoretische Möglichkeit von stundenlangen Vorträgen nicht weiter. Insofern sehe ich die Möglichkeit, solche Fragen im Forum zu erörtern, als sehr positiv.

Trenck

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 12:59
von Musashi
Bud Spencer hat geschrieben: Ich bitte dich nimm einsicht in die jur. Kommentare und Vergleichstexte.
Du bist eh Wiener nehm ich an.
Dozenten der rechtsphilosophie und Rechtsethik, allen voran Gerhard Luf ;) setzen sich mit derlei Fragen intensiv auseinander...
Hab ich. Nur da verlasse ich mich nicht auf Rechtsphilosophen, sondern nur
auf Strafrechtler. Die Fuchs Lektüre ist eine gute Wahl.

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 13:10
von Stickhead
Bud Spencer hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben: Streber Bild
Ja ihr :lol: , ihr mostschädeln ausn wilden westen! :mrgreen: Wir ham in einer der ersten vorlesungen öffentliches Recht schon über besonderheiten der Wiener Bauordnung in bezug auf nicht mit dem Boden verankerten Gebäuden und der Lizenzvergabe von Standeln am Weihnachstmarkt siniert! :D Kein Scherz! :o
Des beste war der Abschlusssatz: "Die einzeilheiten überlasse ich dann den Kollegen der Übungen. Das geht über die Einführungsvorlesung hinaus" :shock:
Also wir haben mit der Verfassung begonnen :whistle:



BTW @all: Es gibt hier übrigens schon mehrere seitenlange Threads, die das Thema "Notwehr" behandeln. Einfach die Forensuche benutzen.

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 13:17
von Bud Spencer
Musashi hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben: Ich bitte dich nimm einsicht in die jur. Kommentare und Vergleichstexte.
Du bist eh Wiener nehm ich an.
Dozenten der rechtsphilosophie und Rechtsethik, allen voran Gerhard Luf ;) setzen sich mit derlei Fragen intensiv auseinander...
Hab ich. Nur da verlasse ich mich nicht auf Rechtsphilosophen, sondern nur
auf Strafrechtler. Die Fuchs Lektüre ist eine gute Wahl.
Fuchs definiert es in den Lehrskripten IMMER mit Verhältnismäßigkeit.
Bspw. im sinne der Unfugabwehr mit schubsen auf blanken boden und schubsen auf nägel... so od. so ähnlich :think:
Das eine wäre unfug und das andere zur Notwehr gerechtfertigt.

nach § 3 StGB-"Unfugabwehr" od "Bagatellnotwehr"
(1)...Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
Um bei unserem Beispiels des Millionärs zu bleiben. Ein 1000er ist für den eindeutig ein geringer nachteil und nicht existenzbedrohend. Für einen Arbeitslosen aber sehrwohl. Wie gesagt es gibt weder im Gesetz noch in der Lehrmeinung einheit. Daher ist vom Richter eine abwägung gefordert.

Anderer Aspekt was jur. nicht klar geregelt ist.: Jemand stiehlt dir eine ungeladene Schusswaffe und rennt weg. Da würde ich im Rahmen des öffentlichen Interesse und Sicherheit nachschießen. (Präventiv)

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 13:22
von Bud Spencer
Stickhead hat geschrieben:

BTW @all: Es gibt hier übrigens schon mehrere seitenlange Threads, die das Thema "Notwehr" behandeln. Einfach die Forensuche benutzen.

Ja eh und da wird immer wieder zum selben Ergebnis der nicht einheitlichen Lehrmeinung gekommen. :roll:
Tasache ist, dass Jurisprudenz und auch Judikatur bei Notwehr rein bezogen auf Vermögen eindeuting in richtung verhältnismäßigkeit zwischen höhe des Gutes/Schadens und des potentiellen Nachteil des Geschädigten tendiert.

Das sollte man deutlich machen.

OGH Rechtssatzentscheidung (28.11.1973) - Rechtssatznummer RS0088756
In einer Notwehrsituation kann unter Umständen auch der Gebrauch eines Messers (oder einer anderen Waffe) gegen einen unbewaffneten, aber physisch überlegenen Gegner dem Grundsatz der Angemessenheit (Proportionalität) der Abwehrhandlung entsprechen (JBl 1973,273).
Bestätigende Ürteile bezugnehmend auf diesen Text gibts bis 96. Inhaltlich bestätigende Urteile bis 2012.
Nachzulesen im ris. Soviel zu Judikatur.
Interessant ist ein fall aus 2000 (Notwehrüberschreitung) der sowohl putativnotwehr und verhältnismäßigkeit thematisiert

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... schreitung" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 15:36
von _Jack_
Bud Spencer hat geschrieben: Wenn du dir den thread genau durchgelesen hättest, würdest du sehen, dass es um notwehr bei einem angriff auf vermögen gegangen ist. In diesem fall kennt die judikatur sehr wohl eine gewisse verhältnismäßigkeit in bezug auf höhe des vermögens (geraubten guts) und den einkommens verhältnissen des opfers.
Ich hab den Thread bereits gründlich gelesen und bleibe dabei, eine Verhältnismäßigkeit an sich gibt es nicht. Entweder wird es mit der Unfugabwehr begründet (wenn die Höhe des bedrohten Vermögens nicht groß ist) oder man begründet es mit dem gelindesten Mittel (natürlich ist ein Kopfschuss nicht gedeckt wenns ein Warnschuss oder Beinschuss auch getan hätte, das hat aber mit Verhältnismäßigkeit nichts zu tun). Das mag sich manchmal anhören als ob Verhältnismäßigkeit geprüft werden würde aber in Wahrheit wirds fast immer anders sein. Fehlurteile gibts natürlich auch beim OGH. Strafrecht ist bei mir schon ne Weile vorbei und möglicherweise sehen das einige Wiener Profs anders aber richtig ist es dennoch nicht.

Natürlich kann aber abgewogen werden was für den einzelnen ein geringer Nachteil ist. Für den Millionär ist dies wohl auch bei 10000 € immer noch der Fall, beim Obdachlosen mag das schon bei 3 Wurstsemmeln nicht mehr der Fall sein. Insofern kann die Unfugabwehr schon ausgweitet werden, und bei Notwehr wegen Sachgütern im unteren Bereich manchmal doch zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung führt, aber alles im Rahmen der Unfugabwehr.
Bud Spencer hat geschrieben:Im stgb stehts nicht. Ist aber gängige Lehrmeinung der jur. Interpretation an universitäten und in einschlägigen publikationen. Die speziell im strafrecht und noch dazu in einem dehnbaren bereich sind die eindeutig teil einer urteilsfindung.
In Linz sicher nicht, auch keinerlei erwähnung dass das umstritten sein soll. Ich wäre über Nachweise dankbar wer das so sieht (bin schon gespannt wenns das überhaupt gibt dann warscheinlich vom Fuchs, wenn für alle anderen der Himmel blau ist dann ist er für ihn sicher gelb :D)
Bud Spencer hat geschrieben: Tasache ist, dass Jurisprudenz und auch Judikatur bei Notwehr rein bezogen auf Vermögen eindeuting in richtung verhältnismäßigkeit zwischen höhe des Gutes/Schadens und des potentiellen Nachteil des Geschädigten tendiert.
Ja, im Rahmen der Unfugabwehr.
Bud Spencer hat geschrieben:
OGH Rechtssatzentscheidung (28.11.1973) - Rechtssatznummer RS0088756
In einer Notwehrsituation kann unter Umständen auch der Gebrauch eines Messers (oder einer anderen Waffe) gegen einen unbewaffneten, aber physisch überlegenen Gegner dem Grundsatz der Angemessenheit (Proportionalität) der Abwehrhandlung entsprechen (JBl 1973,273).
[/quote][/quote]

Hier geht es zB um das gelindeste Mittel, nicht wirklich um Verhältnismäßigkeit. //Eine strafrechtliche Frage mit einem zivilrechtlichen Urteil zu begründen würd ich übrigens eher nicht machen ;)

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 15:45
von sepp
Hat ein neuer Troll im Forum Einzug gehalten :think:

lg sepp :at1:

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 15:49
von _Jack_
sepp hat geschrieben:Hat ein neuer Troll im Forum Einzug gehalten :think:

lg sepp :at1:
Hmmm
wikipedia hat geschrieben:Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die die Kommunikation im Internet fortwährend und auf destruktive Weise dadurch behindert, dass sie Beiträge verfasst, die sich auf die Provokation anderer Gesprächsteilnehmer beschränken und keinen sachbezogenen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion darstellen.
Ich würd sagen dass dein Post mehr dieser Definiton entspricht als meiner (sachbezogen, konstruktiv :roll:)