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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 21:25
von rhodium
Diesbezügliche Anfragen hab ich nur mal bei einer kaliber 4 signalpistole bekommen. Die werden den grenznahen Händlern von den deutschen offenbar sowieso aus den Händen gerissen.
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 23:10
von birdofprey
Incite hat geschrieben:gewo hat geschrieben:hi
man benoetigt KEINEN kaufvertrag
Trotzdem verkaufe ich keine Waffe ohne KV

Ein KV gibt beiden GEschäftspartnern Sicherheit.
Im Internet muss man leider das schlimmste annehmen denn du weißt nicht wer am anderen Ende sitzt. Einige Deutsche fragten z.B. nach Versand ohne "Papierkram" zu "großzügigen Angeboten" etc. und das war kein Einzelfall -.-
ich habe einfach keine Lust wegen irgendwelchen Rotzn Probleme zu bekommen wenn der neue Eigentümer sich ein Körbergeld verdienen will und mein Name steht als Besitzer auf der Schiaßn
lg
Meine Rede - ich verkaufe NICHT ohne eindeutigen Kaufvertrag!!
Die massiven Probleme, die man sich damit event. einhandelt, stehen in keinem Verhältnis zum geringen Mehraufwand gleich beim Verkauf schon für klare Verhältnisse zu sorgen und damit eine entsprechende Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen.
Kann ich jedem Waffenbesitzer nur in seinem ureigensten Interesse anraten!
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 05:33
von Teal'c
birdofprey hat geschrieben:Incite hat geschrieben:gewo hat geschrieben:hi
man benoetigt KEINEN kaufvertrag
Trotzdem verkaufe ich keine Waffe ohne KV

Ein KV gibt beiden GEschäftspartnern Sicherheit.
Im Internet muss man leider das schlimmste annehmen denn du weißt nicht wer am anderen Ende sitzt. Einige Deutsche fragten z.B. nach Versand ohne "Papierkram" zu "großzügigen Angeboten" etc. und das war kein Einzelfall -.-
ich habe einfach keine Lust wegen irgendwelchen Rotzn Probleme zu bekommen wenn der neue Eigentümer sich ein Körbergeld verdienen will und mein Name steht als Besitzer auf der Schiaßn
lg
Meine Rede - ich verkaufe NICHT ohne eindeutigen Kaufvertrag!!
Die massiven Probleme, die man sich damit event. einhandelt, stehen in keinem Verhältnis zum geringen Mehraufwand gleich beim Verkauf schon für klare Verhältnisse zu sorgen und damit eine entsprechende Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen.
Kann ich jedem Waffenbesitzer nur in seinem ureigensten Interesse anraten!
Was denn für massive Probleme?
und selbst wenn man nen Kaufvertrag macht, was wenn der Käufer mit dem Teil nicht zufrieden ist und es nach ein oder zwei Wochen schon wieder an den nächsten verkauft ohne gemeldet zu haben. Der nächste Käufer aber auch nicht meldet, somit läuft das Gerät immer noch auf eigenen Namen obwohl man sowieso nicht mehr nachvollziehen kann wer denn jetzt überhaupt die Waffe hat.
Ganz ehrlich, dieses ZWR ist einfach nur bullsh*t, das funktioniert irgendwie überhaupt nicht so wie es sollte.
Könnte man Waffen bei Verkauf austragen dann ok, aber so wie es momentan ist...

Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 07:42
von hakkikt
MÜSSEN tut man also nicht viel - die Verantwortung liegt rechtlich beim Erwerber.
Viel potentieller Ärger liegt aber beim Verkäufer, weil man halt nicht weiß, was nach dem Verkauf mit der Waffe geschieht.
Meine Lösung, wenn ich eine ZWR-Waffe verkaufen würde: Dem Käufer sagen, daß ich z.B. in 14 Tagen eine Verkaufsmeldung an die BH machen werde. Und das dann auch machen.
Schon klar, daß man sich damit zum Gehilfen eines Systems macht, das man nicht unterstützt - aber es geht ja in erster Linie darum, potentielle Scheiße von sich abzuwenden und z.B. die behördliche Einstufung der eigenen Verläßlichkeit nicht zu gefährden.
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 09:17
von Incite
Teal'c hat geschrieben:birdofprey hat geschrieben:Incite hat geschrieben:gewo hat geschrieben:hi
man benoetigt KEINEN kaufvertrag
Trotzdem verkaufe ich keine Waffe ohne KV

Ein KV gibt beiden GEschäftspartnern Sicherheit.
Im Internet muss man leider das schlimmste annehmen denn du weißt nicht wer am anderen Ende sitzt. Einige Deutsche fragten z.B. nach Versand ohne "Papierkram" zu "großzügigen Angeboten" etc. und das war kein Einzelfall -.-
ich habe einfach keine Lust wegen irgendwelchen Rotzn Probleme zu bekommen wenn der neue Eigentümer sich ein Körbergeld verdienen will und mein Name steht als Besitzer auf der Schiaßn
lg
Meine Rede - ich verkaufe NICHT ohne eindeutigen Kaufvertrag!!
Die massiven Probleme, die man sich damit event. einhandelt, stehen in keinem Verhältnis zum geringen Mehraufwand gleich beim Verkauf schon für klare Verhältnisse zu sorgen und damit eine entsprechende Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen.
Kann ich jedem Waffenbesitzer nur in seinem ureigensten Interesse anraten!
Was denn für massive Probleme?
und selbst wenn man nen Kaufvertrag macht, was wenn der Käufer mit dem Teil nicht zufrieden ist und es nach ein oder zwei Wochen schon wieder an den nächsten verkauft ohne gemeldet zu haben. Der nächste Käufer aber auch nicht meldet, somit läuft das Gerät immer noch auf eigenen Namen obwohl man sowieso nicht mehr nachvollziehen kann wer denn jetzt überhaupt die Waffe hat.
Ganz ehrlich, dieses ZWR ist einfach nur bullsh*t, das funktioniert irgendwie überhaupt nicht so wie es sollte.
Könnte man Waffen bei Verkauf austragen dann ok, aber so wie es momentan ist...

Nein, du kannst mit dem Datum am KV den Verkauf nachweisen.
Das ist allemal besser als: "jo Herr Inspektor do is ana kumman der woitat des umbedingt haum. Nauman waß i kan mehr, i hob nur gschaut dass a eh 18 Johr wor"

Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 10:22
von Floody
Incite hat geschrieben:"jo Herr Inspektor do is ana kumman der woitat des umbedingt haum. Nauman waß i kan mehr, i hob nur gschaut dass a eh 18 Johr wor"

Und damit hast du alle gesetzlichen Anforderungen genüge getan. Fürchterlich dieser vorauseilende Gehorsam, ich hab C&D Waffen immer wie einen Hammer verkauft, natürlich nur an volljährige.
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 10:26
von BigBen
Ich bestehe auch auf einen Kaufvertrag...warum auch nicht. Im Regelfall ist es Stück Papier das in meinem Safe rumliegt und niemandem schadet. Falls mit der Waffe aber irgendjemand irgendwann irgendeinen Blödsinn anstellen sollte und ich der letzte brave Besitzer war der sie auch im ZWR eingetragen hatte, kann ich zumindest nachweisen dass das Ding nicht mehr bei mir rumliegt. Gibt mir ein bißchen Seelenfrieden.
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 12:40
von wallenstein
BigBen hat geschrieben:Ich bestehe auch auf einen Kaufvertrag...warum auch nicht. Im Regelfall ist es Stück Papier das in meinem Safe rumliegt und niemandem schadet. Falls mit der Waffe aber irgendjemand irgendwann irgendeinen Blödsinn anstellen sollte und ich der letzte brave Besitzer war der sie auch im ZWR eingetragen hatte, kann ich zumindest nachweisen dass das Ding nicht mehr bei mir rumliegt. Gibt mir ein bißchen Seelenfrieden.
+1
"Papierl" Herr X (Name, Geb.dat. Adresse) Ausweis, kauft die bereits im ZWR eingetragene Kat.C Waffe......
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von 6 Wochen die Waffe auf seinen Namen im ZWR registrieren muss.
Datum........... Käufer............. Verkäufer.......
und tschüss (Papierl aufheben)
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 15:07
von Mandella
BigBen hat geschrieben:Ich bestehe auch auf einen Kaufvertrag...warum auch nicht. Im Regelfall ist es Stück Papier das in meinem Safe rumliegt und niemandem schadet. Falls mit der Waffe aber irgendjemand irgendwann irgendeinen Blödsinn anstellen sollte und ich der letzte brave Besitzer war der sie auch im ZWR eingetragen hatte, kann ich zumindest nachweisen dass das Ding nicht mehr bei mir rumliegt. Gibt mir ein bißchen Seelenfrieden.
+1
Dem kann man nur zustimmen.
Sobald eine Waffe im ZWR drin ist, ist es sehr leichtsinnig keinen Kaufvertrag zu machen.
Wenns mal hart auf hart geht, sollte man in Österreich alles schriftlich nachweisen können, weil man sonst den schwarzen Peter hat.
Denn merke: Was man in Österreich nicht schriftlich hat, zählt bei Ämtern und Behörden nichts.
Da hilft dann auch die überzeugendste und ehrlichste Beteuerung nicht, daß man eine Waffe doch längst verkauft hätte.
Es wird nur die obligate Frage kommen: "Könnens das auch beweisen? Wo ist denn der Kaufvertrag?"
Und wehe dem, der dann keinen Kaufvertrag vorweisen kann...
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 19:16
von Hausmasta
Ja, genau - macht's einen Kaufvertrag, RENNT'S damit auf die BH, lasst die Waffe SOFORT austragen und fragt nach 6 Wochen nach, ob der Käufer ja eh schon gemeldet hat.
So sind's, die Österreicher in ihrem vorauseilenden Gehorsam...
Damit macht's die ganze Sache aufwändiger als beim Verkauf einer B-Waffe, weil da genügen zwei Meldungen an die BHs von Käufer und Verkäufer.
...ohne dass ich dort mit einem Kaufvertrag persönlich aufkreuzen muss.
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 19:30
von savage3000
@hausmasta...do host scho recht. Wenn aber eh jeder sagt , das System arbeitet ned gscheid, ist noch in Anfangsschwierigkeiten, dann will ich schon alleine wegen meiner Daten, dass wenn ich die Waffe verkaufe , sie auch ausgetragen ist, bzw irgendwie vermerkt wird dass ich sie nimma hab....
Dieser "vorauseilende Gehorsam" ist in meinem Fall damit begründet, dass ich einfach diesem Trottelsystem nicht traue und ich ausschl. MICH absichere.
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 19:40
von BigBen
Hausmasta hat geschrieben:Ja, genau - macht's einen Kaufvertrag, RENNT'S damit auf die BH, lasst die Waffe SOFORT austragen und fragt nach 6 Wochen nach, ob der Käufer ja eh schon gemeldet hat.
So sind's, die Österreicher in ihrem vorauseilenden Gehorsam...
Damit macht's die ganze Sache aufwändiger als beim Verkauf einer B-Waffe, weil da genügen zwei Meldungen an die BHs von Käufer und Verkäufer.
...ohne dass ich dort mit einem Kaufvertrag persönlich aufkreuzen muss.
Du scheinst die vorhergehenden Beiträge entweder nicht gelesen oder nicht verstanden zu haben...der Kaufvertrag ist ein Zettel der mich absichert falls mit der Waffe etwas passieren sollte und ich als letzter Besitzer aufscheine. Von Austragen etc. habe ich kein Wort geschrieben...
Natürlich kann man da auch von vorauseilendem Gehorsam schreiben. So ist er nunmal der Österreicher, hauptsache etwas zum Sudern und Jammern gefunden...
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 20:32
von savage3000
...vom Austragen habe eh nur ich gesprochen. Meine BH macht das so, und ich finde das sehr zu meinem Vorteil, weil ich auf jeden Fall aus dem Schneider bin sollt was sein.
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 20:43
von spareribs
sind wir froh, das es so ist.
z.b.: du findest am Dachboden, Keller des Onkels, Uropas o. ä. einen schönen Karabiner aus dem 2. Weltkrieg, oder ein altes Jagdgewehr, das du behaltet möchtest.
dann meldest du ganz einfach und es gehört dir..
findest du eine Pistole 08 oder Pi-38, Revolver oder sonstwas ....., dann wird es kompliziert und es kann dir passieren,
das du dir einen gurkerln kannst, sprich, du das gute Stück nicht offiziell behalten darfst, wenn du deinen
Fund meldest.
Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind
Verfasst: Do 5. Dez 2013, 21:09
von Hausmasta
Mit der Ausstellung eines Kaufvertrages kann ich mich (evtl.) noch anfreunden. Aber damit auf der Behörde das Austragen zu veranlassen werde ich sicher nicht tun. Auf der BH werden Sie auch keine Freude haben, wenn jeden Tag ein paar mit einem Kaufvertrag auf der Matte stehen und ihre Waffe ausgetragen haben wollen. Besonders in Wien möchte ich das Gesicht vom SB sehen...
Da wird immer gegen die Salamitaktik der Behörden gewettert und dann machen wir noch freiwillig mehr und bringen den Gesetzgeber damit auf blöde Gedanken.