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Re: Sportschütze (Pistole)
Verfasst: Di 10. Jun 2014, 17:01
von Stickhead
Richtig wäre:
Ausstellung ist in Ordnung, da alle Kriterien erfüllt sind und es keinen Zivildienstbescheid gibt, der den Besitz von Waffen verbietet.
Würdest du dann zum Zivildienst gehen, würde mit Eintritt des Waffenverbotes wegen des Zivildienstes die WBK entzogen werden.
Re: Sportschütze (Pistole)
Verfasst: Mo 16. Jun 2014, 09:28
von bergler
Rhino hat geschrieben:Glock 1965 hat geschrieben:
Also ich denke das es mit der WBK nix werden wird bis du deinen Präsenzdienst abgeleistet hast.
Grüße
Werd mich auch mal kurz dazu äußern, bin zwar beim ÖBH gewesen, mich hat aber nie jemand gefragt ob ich meinen
Präsenzdienst abgeleistet habe, hab auch nie meinen Wehrdienstausweis herzeigen müssen.
Hab dann mal neugierigerweise auf der Bh nachgefragt ob ich eine Wehrdienstbestätigung zum Antrag beilegen soll,
darauf hat es geheißen " Dies ist Aufgabe der Polizei und die würden es dann beim Hausbesuch kontrollieren", die Polizei hat dann zu mir gesagt "Das ist Aufgabe der BH "
Ich lasse das mal hier so im raum stehen..........
Bergler
Re: AW: Sportschütze (Pistole)
Verfasst: Mo 16. Jun 2014, 11:54
von Cerakote
bergler hat geschrieben:Rhino hat geschrieben:Glock 1965 hat geschrieben:
Also ich denke das es mit der WBK nix werden wird bis du deinen Präsenzdienst abgeleistet hast.
Grüße
Werd mich auch mal kurz dazu äußern, bin zwar beim ÖBH gewesen, mich hat aber nie jemand gefragt ob ich meinen
Präsenzdienst abgeleistet habe, hab auch nie meinen Wehrdienstausweis herzeigen müssen.
Hab dann mal neugierigerweise auf der Bh nachgefragt ob ich eine Wehrdienstbestätigung zum Antrag beilegen soll,
darauf hat es geheißen " Dies ist Aufgabe der Polizei und die würden es dann beim Hausbesuch kontrollieren", die Polizei hat dann zu mir gesagt "Das ist Aufgabe der BH "
Ich lasse das mal hier so im raum stehen..........
Bergler
Was für ne Pfusch BH war denn das?

Heutzutage braucht man die Wehrdienstbestätigung eh nichtmehr mit, mir wurde damals gesagt, "das liegt eh alles auf, das seh ich im Computer ob Sie beim BH waren".
Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
Re: Sportschütze (Pistole)
Verfasst: Mo 16. Jun 2014, 11:56
von Floody
Stickhead hat geschrieben:Ausstellung ist in Ordnung, da alle Kriterien erfüllt sind und es keinen Zivildienstbescheid gibt, der den Besitz von Waffen verbietet.
Würdest du dann zum Zivildienst gehen, würde mit Eintritt des Waffenverbotes wegen des Zivildienstes die WBK entzogen werden.
Dies. Und nichts anderes - auch wenn es vielleicht woanders so gehandhabt wird.
Re: AW: Sportschütze (Pistole)
Verfasst: Di 17. Jun 2014, 10:56
von swerdeofwar
Cerakote hat geschrieben:bergler hat geschrieben:Rhino hat geschrieben:Glock 1965 hat geschrieben:
Also ich denke das es mit der WBK nix werden wird bis du deinen Präsenzdienst abgeleistet hast.
Grüße
Werd mich auch mal kurz dazu äußern, bin zwar beim ÖBH gewesen, mich hat aber nie jemand gefragt ob ich meinen
Präsenzdienst abgeleistet habe, hab auch nie meinen Wehrdienstausweis herzeigen müssen.
Hab dann mal neugierigerweise auf der Bh nachgefragt ob ich eine Wehrdienstbestätigung zum Antrag beilegen soll,
darauf hat es geheißen " Dies ist Aufgabe der Polizei und die würden es dann beim Hausbesuch kontrollieren", die Polizei hat dann zu mir gesagt "Das ist Aufgabe der BH "
Ich lasse das mal hier so im raum stehen..........
Bergler
Was für ne Pfusch BH war denn das?

Heutzutage braucht man die Wehrdienstbestätigung eh nichtmehr mit, mir wurde damals gesagt, "das liegt eh alles auf, das seh ich im Computer ob Sie beim BH waren".
Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
Also ich hab meine WBK vor der Inkrafttretung des WaffG 96 beantragt und hatte da noch einen Aufschub zur Ableistung des Präsenzdienstes.
Es war damals absolut kein Problem.