Seite 3 von 4

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 21:32
von -wolf-
@ Gewo:

mir fehlt die Zeit, noch Ergebnislisten ranzuschaffen und die Behörde macht da auf stur. Und ich brauch den Pass am besten vorgestern für die Arbeit (hängt mit der Entlohnung zusammen. Pass = neuer/besserer Dienstposten = mehr Marie im Börsel. Und bei selbiger fehlts grad extrem). Ich denk, ich nehms jetzt einfach mal so wies kommt und dann seh ich weiter. Die WBK will ich eh mal erweitern wenn mehr Zeit da ist und das mit der Passerweiterung... das werd ich im Fall der Fälle dann einfach mal ausprobieren ;)

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: Sa 15. Jan 2011, 12:33
von Warnschuss
Es steht zwar nirgendwo im WaffG, dass ein WP nicht mit mehr als 2 Plätzen ausgestellt werden darf, aber de facto ist das die Höchstgrenze. Wenn Du wirklich 2 Plätze haben willst, dann musst Du begründen können, weshalb Du 2 B-Waffen gleichzeitig führen musst und das ist schwierig. Bei Jägern vielleicht als Begründung: HA für die Jagd + FFW für Fangschuss.

Egal wie Du es machst, ob Du nun die WBK vorerst opferst für den 2. WP-Platz, so wie gewo rät (was gar nicht so dumm klingt), oder auch nicht, so achte auf jeden Fall darauf, dass sie Dir keine unzulässige Einschränkung in den WP reinschreiben, das heißt, wenn das Führen auf einen bestimmten Ort (z.B. Revier oder Arbeitsplatz) und/oder auf bestimmte Zeiten (z.B. Arbeitszeit MO-FR 6.00 - 18:00) begrenzt wird. Das wäre zwar rechtswidrig, doch wäre es rechtswirksam, würde man nicht dagegen innerhalb der Frist berufen (Vermerk im WP gilt wie ein Bescheid). Also vielleicht lieber vor der Ausstellung diskret anmerken lassen, dass Du Dich da auskennst.
Schon zulässig wäre ein solcher Vermerk, wenn er Deinen WP auf die Dauer des Bestehens Deines Grundes einschränkt. Beispiel: WP gilt solange der Inhaber Jäger ist (d.h. eine gültige Jagdkarte besitzt) oder solange er den Beruf des Taxifahrers, Wachmanns etc. ausübt.

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: Sa 15. Jan 2011, 13:51
von -wolf-
Das mit den Beschränkungen ist mir bereits bekannt, da habe ich auch ein waches Auge drauf. Habe den Runderlass da und mir auch schon rausgeschrieben, wo ich die entsprechenden Vorschriften finde.

Ach, das wird schon. Ich werd einfach positiv denken :dance:

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: Sa 15. Jan 2011, 18:29
von Stickhead
Leg die WBK zurück und nimm den WP mit 2 Stück. Dann beantrag wieder die WBK.

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: Sa 15. Jan 2011, 21:58
von Wiking-76
...wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, die WBK verweigert zu bekommen, weil mann ja eh einen WP hat?

MfG,

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: Sa 15. Jan 2011, 21:59
von gewo
Wiking-76 hat geschrieben:...wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, die WBK verweigert zu bekommen, weil mann ja eh einen WP hat?

MfG,

null

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: So 16. Jan 2011, 05:13
von Vintageologist
Und nicht vergessen, wenn du dann mit deinen zwei WP Plätzen links und rechts je eine Brügger & Thomet TSP führst, auf die Stoppuhr zu drücken, wie lang es dauert, bis die Cobra anrückt.

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: So 16. Jan 2011, 08:56
von BigBen
gewo hat geschrieben:
Wiking-76 hat geschrieben:...wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, die WBK verweigert zu bekommen, weil mann ja eh einen WP hat?

MfG,

null
es soll exekutivbeamte geben, die aufgrund ihres WP keine WBK bekommen - kenne persönlich einen fall und halte es für eine frechheit und ich glaube auch, dass man dagegen vorgehen könnte und recht bekommen würde.

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: So 16. Jan 2011, 11:18
von Wiking-76
Ich hab ja schon mancherlei Blödsinnigkeiten mit diversen Ämtern erlebt, aber das wär das erste mal, dass sich das Beamtenwesen so leicht überlisten lässt - deswegen wär ich da äusserst vorsichtig.
WBK 2 Plätze + WP 2 Plätze = :naughty: :snooty:
WP 2 + WBK 2 = :clap: ....?
Nee, nee Herr KaLeun.

Nachdem bei mir in absehbarer Zukunft der gleiche Zirkus (WBK + Antrag auf WP) ansteht würde ich gerne wissen, wie so ein Einspruch auszusehen hat, sollte sich keine zufriedenstellende Lösung finden.
Sollte der Behalt der WBK und der WP für eine (1) Waffe ausgehandelt werden - was ja entgegen der derzeitigen Bestimmungen ist - muss ich dann gleich während der Herumfeilscherei am Amt aufstehen, laut "Betrug!" schreien, den Sachbearbeiter wild gestikulierend beschimpfen und mich unter Protest von der Exekutive abführen lassen, oder reicht es, diesen Bescheid (WP) nach Erhalt dann schriftlich (innerhalb welcher Frist) anzufechten (bei welcher Stelle)?
Ich nehme an, das Dokument behält während des laufenden Einspruches seine Gültigkeit?

MfG,

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: So 16. Jan 2011, 11:21
von -wolf-
@BigBen:

Mit welcher Begründung denn das? Ich war jetzt schon fast soweit, morgen beim Amt anzurufen und zu fragen, ob man den Antrag noch abändern kann, sprich, ich geb die WBK ab und bekomme zwei Plätze auf den Pass. Nur die Aussage lässt mich da eher davor zurückschrecken :shock:

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: So 16. Jan 2011, 12:37
von Incite
BigBen hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Wiking-76 hat geschrieben:...wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, die WBK verweigert zu bekommen, weil mann ja eh einen WP hat?

MfG,

null
es soll exekutivbeamte geben, die aufgrund ihres WP keine WBK bekommen - kenne persönlich einen fall und halte es für eine frechheit und ich glaube auch, dass man dagegen vorgehen könnte und recht bekommen würde.
Warum oder mit welcher Begründung soll einem Beamten verwehrt werden, einen Sport auszuüben?

lg

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: So 16. Jan 2011, 16:13
von gewo
BigBen hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Wiking-76 hat geschrieben:...wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, die WBK verweigert zu bekommen, weil mann ja eh einen WP hat?
MfG,
null
es soll exekutivbeamte geben, die aufgrund ihres WP keine WBK bekommen - kenne persönlich einen fall und halte es für eine frechheit und ich glaube auch, dass man dagegen vorgehen könnte und recht bekommen würde.
hi

ja logisch
wenn der bemate sich weigert ergebnislisten abzugeben ....
so einen fall kenn ich auch ;-)

vor dem AB sind alle gleich

ohne jede weitere begreundung hast du ein anrecht auf zwei waffen.
nicht mehr

also entweder
2 auf der WBK
1 auf WBK und eine auf WP
oder 2 auf WP

fuer jede weitere waffe musst du begruenden warum die sie willst

also ergebnisslisten sammel
mit passenden kalibern/waffenarten
ggf - in wien - sogar mitgliedschaft in einem verein damit der vereinshaeuptling dann bestaetigen kann dass du regelmaessig trainierst
und dann geht es ganz genauso wie beim "normalen" buerger

vier plaetze sind - auch in wien - auf die tour kein problem, mit vielen ergebnisslisten bis zu fuenf stueck
am ende also zb:
2 am WP und
3 auf der WBK

OHNE begruedung erhaeltst du in den allermeisten faellen keine WBK wenn du bereits waffen am WP hast
auch als polizist oder als jaeger ned

und ja, es gibt regionen in oesterreich wo das ganz anders gehandhabt wird
da gibts auch 50 plaetze auf WBK und so geiles zeug

aber der regelfall ist der oben von mir zitierte

und im gegenstaendlichen fall:

die 2 plaetze auf dem WP sind hoeherwertig als auf WBK
und WBK bekommst - mit ergebnisslisten - immer wieder
einen zusaetzlichen platz am WP aber sicher nicht so leicht ...

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 17:05
von Wiking-76
Wiking-76 hat geschrieben: Nachdem bei mir in absehbarer Zukunft der gleiche Zirkus (WBK + Antrag auf WP) ansteht würde ich gerne wissen, wie so ein Einspruch auszusehen hat, sollte sich keine zufriedenstellende Lösung finden.
Sollte der Behalt der WBK und der WP für eine (1) Waffe ausgehandelt werden - was ja entgegen der derzeitigen Bestimmungen ist - soll ich diesen Bescheid (WP) nach Erhalt dann schriftlich (innerhalb welcher Frist) anfechten (bei welcher Stelle)?
Ich nehme an, das Dokument behält während des laufenden Einspruches seine Gültigkeit?
War 'ne ernste Frage...

MfG,

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 17:46
von gewo
Wiking-76 hat geschrieben: Nachdem bei mir in absehbarer Zukunft der gleiche Zirkus (WBK + Antrag auf WP) ansteht würde ich gerne wissen, wie so ein Einspruch auszusehen hat, sollte sich keine zufriedenstellende Lösung finden.
Sollte der Behalt der WBK und der WP für eine (1) Waffe ausgehandelt werden - was ja entgegen der derzeitigen Bestimmungen ist - muss ich dann gleich während der Herumfeilscherei am Amt aufstehen, laut "Betrug!" schreien, den Sachbearbeiter wild gestikulierend beschimpfen und mich unter Protest von der Exekutive abführen lassen, oder reicht es, diesen Bescheid (WP) nach Erhalt dann schriftlich (innerhalb welcher Frist) anzufechten (bei welcher Stelle)?
Ich nehme an, das Dokument behält während des laufenden Einspruches seine Gültigkeit?
MfG,
hi

ich weiss ned was du mit "...- was ja entgegen der derzeitigen Bestimmungen ist -..." meinst

dein grundrecht auf zwei waffen bleibt unberuehrt
du hast das recht auf zwei waffen

eben zwei am WP
oder eine am WP und eine auf der WBK
wenn du mit gewalt zwei auf der WBK haben willst musst du halt auf den waffenpass verzichten
oder entsprechend vereinsmitglied werden und ergebnisslisten abliefern

Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 17:53
von Wiking-76
...dann hab ich wohl die Geschichte, dass WP und WBK zwei verschiedene Paar Schuhe sind falsch aufgefasst.

MfG,