Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Verfasst: Fr 22. Aug 2014, 10:26
Alles klar, vielen dank!
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1. Ja, bekommst eine Rechnung so rund 35 EuroMagnum828 hat geschrieben:2 Fragen dazu:
Wenn der antrag abgelehnt wird, muss man ihn dann bezahlen?
Wer ist in diesem Fall die Berufungsbehörde?
Für den Fall das dein Antrag abgelehnt wird, solltest du beim Abgeben deines Antrages ein Duplikat dabei haben, wo du dir jede Seite abstempeln (Sachbearbeiter, erhalten am....)Magnum828 hat geschrieben: 2 Fragen dazu:
Wenn der antrag abgelehnt wird, muss man ihn dann bezahlen?
Ist aber "nur" das Landesverwaltungsgericht. ehemals UVS mit jetzt mehr kompetenzensepp hat geschrieben:1. Ja, bekommst eine Rechnung so rund 35 EuroMagnum828 hat geschrieben:2 Fragen dazu:
Wenn der antrag abgelehnt wird, muss man ihn dann bezahlen?
Wer ist in diesem Fall die Berufungsbehörde?
2. Das Verwaltungsgericht oder wie es genau bezeichnet wird
lg sepp
"inkompetenzen" past eher nach meiner erfahrung ...BlackAce hat geschrieben: Ist aber "nur" das Landesverwaltungsgericht. ehemals UVS mit jetzt mehr kompetenzen
Eingeschrieben ist sicher auch 100% OK, aber ich habe mir gedacht ich gehe selber hin und rede mit der netten Damen, damit ich ihr das ganze auch erklären kann,.....warum, wieso, wie, sowieso......Magnum828 hat geschrieben:
Eingeschrieben schicken sollte auch passen oder?
Sowas würde ich nicht empfehlen, Korrespondenz in Schriftform ist immer am Besten. Kann man bei Bedarf nämlich vorlegen.bullsEyE408 hat geschrieben:Eingeschrieben ist sicher auch 100% OK, aber ich habe mir gedacht ich gehe selber hin und rede mit der netten Damen, damit ich ihr das ganze auch erklären kann,.....warum, wieso, wie, sowieso......Magnum828 hat geschrieben:
Eingeschrieben schicken sollte auch passen oder?
Hatte da ein recht gutes Gefühl dabei!
Darum abstempeln lassen! kommt dann aufs gleiche!Floody hat geschrieben:Sowas würde ich nicht empfehlen, Korrespondenz in Schriftform ist immer am Besten. Kann man bei Bedarf nämlich vorlegen.bullsEyE408 hat geschrieben:Eingeschrieben ist sicher auch 100% OK, aber ich habe mir gedacht ich gehe selber hin und rede mit der netten Damen, damit ich ihr das ganze auch erklären kann,.....warum, wieso, wie, sowieso......Magnum828 hat geschrieben:
Eingeschrieben schicken sollte auch passen oder?
Hatte da ein recht gutes Gefühl dabei!
Stimmt genau so, habe ich heute auf einer BH in NÖ so erfahren.tarrian hat geschrieben:Der Absatz 2 des §23 räumt jedem Nicht-Sportschützen und Nicht-Jäger der nach Absatz 2 keinen Bedarf rechtfertigen kann ein, eine "um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl" zu bewilligen.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Ich nehme an Deine Sachbearbeiterin bezog sich auf diesen Pkt. 1.