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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Di 14. Dez 2010, 09:46
von Maggo
Revierler hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Projektil

Ein Pfeil ist kein Projektil
Ein Diabolo aus einem LG schon.
Ein Armbrustbolzen nicht.
Ein Pfeil aus einem Blasrohr schon.
Revierler hat geschrieben:
Maggo hat geschrieben:.
Ein Blasrohr ist auch keine Schusswaffe.
Ah so? Ist es doch, außer es ist ein Spielzeug.
Worauf stützt du diese Aussage?
Doch nicht aus einen Wikipedia Artikel wo es zu 99,9% um Deutsches Recht geht?
Ich möchte bitte eine Judikatur,Gesetzestext,Verordnung oder ähnliches sehen wo diese Definition nach Österreichischen Recht aufgelistet ist.
Mir ist zumindest keine bekannt.

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Di 14. Dez 2010, 10:40
von Revierler_old
Die Definition eines Projektils ist bitte keine Judikatur. Und da ist es wurscht, ob das ein deutscher Artikel ist oder nicht.

Gegenfrage: Worauf stützt du deine Aussage, dass ein Blasrohr keine Schusswaffe ist? Doch nicht auf dein Bauchgefühl, wo es zu 99,9%... ;)

Ich stütze meine Aussage auf Fakten (und Schulungen des BMI):
§ 2. (1) Schußwaffen sind Waffen, mit denen feste Körper(Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;

Blasrohr = Lauf
Bolzen, Pfeil, Keramikkugel, Curareträger = Fester Körper
Bestimmbare Richtung muss ich dir nicht näher erklären. :)

Das gilt natürlich nicht für Spielzeuge.

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Di 14. Dez 2010, 11:21
von Schnittbrot
Revierler hat geschrieben: Ich stütze meine Aussage auf Fakten (und Schulungen des BMI):
§ 2. (1) Schußwaffen sind Waffen, mit denen feste Körper(Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;

Blasrohr = Lauf
Bolzen, Pfeil, Keramikkugel, Curareträger = Fester Körper
Bestimmbare Richtung muss ich dir nicht näher erklären. :)

Das gilt natürlich nicht für Spielzeuge.
Klingt für mich nachvollziehbar.
Allerdings war mir nicht bewusst, dass erstens ein Blasrohr generell als Waffe eingestuft ist (denn z.B. ein Bogen gilt meines Wissens als Sportgerät) und zweitens, dass die Schusswaffendefinition auch dann gilt, wenn das Verschießen ausschließlich durch eigene Körper- bzw. Muskelkraft (Lunge) vonstatten geht. Ich dachte, die aufgebrachte Schussenergie muss technisch gespeichert sein (Feder, Gasdruck, etc.).

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Di 14. Dez 2010, 14:19
von Revierler_old
... und wo soll denn das stehen, dass die gespeichert sein muss. 8-)

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Di 14. Dez 2010, 16:02
von Schnittbrot
Revierler hat geschrieben:... und wo soll denn das stehen, dass die gespeichert sein muss. 8-)
wahrscheinlich nirgends :lol:
Und dass ein Blasrohr eine Waffe ist und kein Sportgerät? Vermutung deinerseits oder weißt du's? Wenn's nämlich keine Waffe ist, dann ist es folglich auch keine Schusswaffe. Aber genau genommen ist das schon offtopic ;)

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Di 14. Dez 2010, 22:10
von eXistenZ
Marc hat geschrieben:Hallo!
sandman hat geschrieben:
Allerdings darf man es nicht führen, da es ja eindeutig als Waffe konzipiert ist.
Laut der Verband und nach einer WIRKLICH erschöpfenden Diskussion in deren Forum (vor etwas einem Jahr, ich suche mal den Link, könnte aber dauern) gibt kein Führverbot bei Messern in Österreeich.
Manche Messer gelten zwar als Waffe aufgrund bestimmter Eigenschaften, das hat aber nichts mit dem Führen derselben zu tun.

Aber falls jemand da doch eine etwas andere Infos hat bitte mit dem entsprechenden Beleg hier einstellen.


Alles Gute,

Marc
Ausnahme sind Messer die einen anderen Gegenstand vortäuschen (bspw. "Spazierstockmesser")

Man darf zB. auch ein Spyderco Civilian führen das ganz klar als Waffe konzipiert wurde.

Tante Edith:
WICHTIG ist bestimmte Einschränkungen zu beachten.
zB. Hausrecht, Versammlungsgesetz
Lt. Versammlungsgesetz ist bei einer Versammlung das führen von Waffen verboten. (gilt zB. auch für WP-Inhaber)
Ein zB. Spyderco Civilian darfst du bei einer Versammlung vermutlich nicht führen.
Sofern ich das richtig verstanden haben (falls nicht bitte ich um Korrektur) darf man ein Glock Feldmesser bei einer Versammlung führen da dieses durch richterlichen Beschluss als Werkzeug und nicht als Waffe eingestuft wurde. Was allerdings bedeuten würde das man theoretisch auch mit einer Kettensäge auf eine Versammlung gehen könnte. :mrgreen: Aber wenn bereits "waffenähnlich" ausreichen würde wäre dann auch eine Nagelfeile verboten?
Ich vermute das "waffenähnlich" (was das auch immer genau heißen könnte) nicht ausreicht.

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 09:34
von Georg K
Die Erkenntnis des VwGH besagt explizit, dass bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers die Pfeffersprayfunktion nicht ersichtlich sei, und zweifelsfrei die Tatbestandsvoraussetzung des § 17 Abs 1 Z 1 WaffG bestünde [...] In der gesamten Erkenntnis wird zweimal darauf hingewiesen, dass diese Waffe illegal ist, weil sie aussieht wie ein Elektroschocker, aber zusätzlich eine verdeckte Funktion als Pfefferspray hat.
Das hast zu völlig Recht, das gehört zu den Dingen, die, auch für den Laien ersichtlich, explizit dastehen. Aber wie kommt der VwGH zu dieser Ansicht? Welche allgemeine Regel sieht er durch diese Waffe erfüllt? Wir wollen nicht davon ausgehen, dass der VwGH sich hier aus unilateral selbstkonferierter Machtvollkommenheit Legislativbefugnisse angemaßt hat, oder? Könnte es vielleicht sein, dass die Parenthese "Kombinationswaffe: Kontakt- und Distanzwaffe" und die Wendung "bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers nicht erkennbar" uns einen Hinweis darauf geben, welches Prinzip der VwGH hier zur Anwendung bringt?

Wenn du den Schlüsselstellen nachgehst und herausfindest, in welchen hier interessanten Fachpublikationen von Kontakt- und Distanzwaffen die Rede ist und worauf der VwGH mit dieser Wortwahl hier Bezug genommen hat, wirst du diese Fragen beantwortet sehen, da bin ich ganz, ganz zuversichtlich. Nur zu, du schaffst das.
Das Problem ist, dass Du etwas (genauso, wie oben) hinein interpretierst, was schlicht und einfach nicht vorhanden ist.
Ich habe einen groben Überblick über die einschlägige Spruchgeschichte, kenne die (vermutlich) wesentlichsten rechtswissenschaftlichen Lehrmeinungen zu diesem Thema, zumindest oberflächlich, und vermeine, den Formulierungen des VwGH ansehen zu können, welche davon er sich in diesem Urteil zu eigen gemacht hat. Meinem bescheidenen Dafürhalten nach hat das nichts mit Hineininterpretieren zu tun, sondern mit Gelernthaben.

"Unkonventionelle[r] Bauart" und "für den durchschnittlich verständigen Betrachter unerwartbare[r] Funktion" sind zwei direkte, wörtliche Zitate aus zwei der bekannteren Texte zu diesem Thema. Ich schlage vor, du identifizierst und liest diese Texte, bevor du mir das nächste Mal mit Pampfigkeiten von wegen sinnerfassendem Lesen kommst.

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 09:37
von Georg K
Schnittbrot hat geschrieben:Und dass ein Blasrohr eine Waffe ist und kein Sportgerät?
Das eine schließt das andere nicht aus.

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 09:38
von Revierler_old
Ein Biathlongewehr ist auch ein Sportgerät und eine Waffe...

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 10:05
von Georg K
Revierler hat geschrieben:Ein Pfeil ist kein Projektil. [...] Können wir uns darauf einigen?
Sorry, nein.

Der alte Bertelsmann in meinem Regal definiert Projektil als Synonym für Geschoss, also für einen festen Körper auf einer ballistischen Flugbahn, von einer Einschränkung auf Kugeln in nicht die Rede. Der aktuelle Bertelsmann im Internet definiert Projektil einschränkungsfrei als Geschoss beliebiger Art. Der aktuelle Wahrig definiert Projektil einschränkungsfrei als Geschoss beliebiger Art. Der aktuelle Duden definiert Projektil als Geschoss, inbesondere aber nicht nur als Geschoss aus einer Handfeuerwaffe [sic]. Der aktuelle Merriam-Webster definiert Projektil einschränkungsfrei als Geschoss beliebiger Art. Wikipedia definiert Projektil einschränkungsfrei als Geschoss beliebiger Art.

Die europäische Patentdatenbank enthältüber 20,000 Einträge, in denen es um Projektile geht. In weniger als 1000 davon geht es um Kugeln und in weniger als 4000 überhaupt irgendwie um Waffen. In einigen, in denen es um Waffen geht, geht es im Pfeile. in den anderern werden unter anderem Ionen, subatomare Partikel, Proteinmoleküle, Meteoriten, Raumfahrzeuge und Weltraumschrott im Umlaufbahnen als Projektile bezeichnet. PubMed enthält knapp 1200 Publikationen, in denen es um Projektile geht. In weniger als 200 davon ist von Kugeln oder sonst wie von Waffen die Rede. In neun davon sind die Projektile, um die es geht, Pfeile. In den anderen werden wiederum Ionen, subatomare Partikel und Moleküle als Projektile bezeichnet.

Und dann haben wir da noch Schrotflinten, Sturmgewehre und Kanonen, deren Geschosse Pfeile sind, aber trotzdem von aller Welt ganz selbstverständlich als Projektile bezeichnet werden.

Ja, ich weiß, dass solche Posts mör-de-risch öde Besserwisserei sind, aber ich hab nicht angefangen.

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 10:20
von Schnittbrot
Georg K hat geschrieben:
Schnittbrot hat geschrieben:Und dass ein Blasrohr eine Waffe ist und kein Sportgerät?
Das eine schließt das andere nicht aus.
stimmt!
Revierler hat geschrieben:Ein Biathlongewehr ist auch ein Sportgerät und eine Waffe...
stimmt auch!

Aber dennoch beweisen beide Aussagen nicht, dass ein Blasrohr eine Waffe ist. Wenn es tatsächlich so ist, ist's auch gut ... hätte mich nur gewundert. Letztendlich KANN ziemlich viel eine Waffe sein (Bierflasche, Draht, Gabel, Schraubendreher, Eishockyschläger,...). Aber IMO es geht es juristisch ja um das Wesen des Gegenstandes. Meines Wissens ist ein Bogen KEINE Waffe (bitte jetzt nicht einwenden, dass dieser ja keinen Lauf hat, denn darum geht's nicht).

Ob die Schusswaffen-Definition "Lauf, fester Körper etc." auch auf ein Blasrohr zutrifft? Wenn es grundsätzlich eine Waffe ist, dann ja. Wenn nicht, denn vermutlich nein.

Na jedenfalls scheint ein Ballistic Knife in AT legal zu sein ;)

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 11:06
von Georg K
Schnittbrot hat geschrieben:IMO es geht es juristisch ja um das Wesen des Gegenstandes.
Ja, ichtig. Waffen sind alle Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, Menschen außer Gefecht zu setzen oder auf der Jagd und im Sport Schüsse abzugeben. Es kommt also nicht darauf an, ob ein bestimmtes einzelnen Gerät mit der Absicht angefertig worden ist, dass mit diesem bestimmten einzelnen Gerät jemandem weh getan werden soll, es kommt vielmehr darauf an, ob Geräte dieser allgemeinen allgemeinen Bauart und dieser ungefähren Dimensionierung ursprünglich im Hinblick auf diese Möglichkeit entwickelt worden sind.

Ein Guaduinarohr indianischer Herkunft zur Abgabe von Curareträgern ((c) Revierler) ist eine Waffe, ein Plastikstrohhalm zur Abgabe von Schlatzkugerln nicht. Das physikalische Prinzip ist das Gleiche, aber der Unterschied in der Wirksamkeit ist so drastisch und so offensichtlich, dass er zwingend auf einen Unterschied in der Absicht schließen lässt.
Ob die Schusswaffen-Definition "Lauf, fester Körper etc." auch auf ein Blasrohr zutrifft? Wenn es grundsätzlich eine Waffe ist, dann ja. Wenn nicht, denn vermutlich nein.
Ganz genau. Ein Blasrohr, das eine Waffe ist, ist auch eine Schusswaffe, das hat der Revierler ja schon dargelegt. Ein blasrohrähnlicher Gegenstand, der keine Waffe ist, ist natürlich auch keine Schusswaffe, ganz klar.
Na jedenfalls scheint ein Ballistic Knife in AT legal zu sein ;)
Nope. ;)

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 11:11
von Expat
Gründen wir die "Ballistisches Messer Traditionspräzisionsweitwirken"-Liga & schon ist es nicht mehr seines Wesens nach dafür bestimmt die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (ich mag die Formulierung des Gesetzestextes) sondern ein Sportgegenstand.
Würde mich interessieren wie präzise man damit sein kann ;)

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 11:23
von Georg K
Expat hat geschrieben:& schon ist es nicht mehr seines Wesens nach dafür bestimmt die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (ich mag die Formulierung des Gesetzestextes) sondern ein Sportgegenstand.
Aber insofern, als es Schüsse abgibt, natürlich immer noch eine Waffe. §1 Z 2.
Würde mich interessieren wie präzise man damit sein kann ;)
Den Fotos nach ziemlich miese Visierung, zumindest ab Werk. Müssen wohl erst Rails dran. 8-)

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 11:26
von Expat
Ja, das muss natürlich klar sein - eine Armbrust hat ja auch keinen Lauf und ist heutzutage Sportgerät, aber dennoch schiesst sie (nonaned heisst das doch hierzulande, oder? ;) ).
Rails, Laser und natürlich schwarz muss es sein - dann hat jeder Zombie Preparedness Geek bald jeder eines daheim (und ich müsste mich beherrschen).