Re: Transportsicherung im KFZ
Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 13:04
Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!
sagt wer?sauersigi hat geschrieben:Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!
Sprengstoff ist rechtlich bedenklich, bei Waffen, speziell schießfreier Natur, bin ich aber nicht deiner Meinung.sauersigi hat geschrieben:Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!
Was wiederum nur geht weils kein öffentlich zugänglicher Ort ist, was beim Elektrohändler eben der Fall ist, da is dann AGB/Hausordnung/Wunschzettel fürn Weihnachtsmann wieder egal, da sind solche Klauseln nicht möglich. Aus nem ähnlichen Grund sind ja viele Discos als Privatklub ausgelegt.Blaine hat geschrieben:DA stehts auch in den AGB und die akzeptiert man mit dem ticketkauf...
In meinem Mietvertrag des Bankschliessfaches und des Tresorfaches ist die Lagerung von Waffen ausgeschlossen....oJo hat geschrieben:Sprengstoff ist rechtlich bedenklich, bei Waffen, speziell schießfreier Natur, bin ich aber nicht deiner Meinung.sauersigi hat geschrieben:Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!
Kann mir vorstellen das auf Grund der speziellen Natur einer Bank das trotzdem möglich wäre, weil ja der Bankmitarbeiter keinen "erlaubten" Zugriff hat und das bei Banken auch so umgesetzt werden muss. Aber das ist jetzt rein spekulativ.sauersigi hat geschrieben:In meinem Mietvertrag des Bankschliessfaches und des Tresorfaches ist die Lagerung von Waffen ausgeschlossen....oJo hat geschrieben:Sprengstoff ist rechtlich bedenklich, bei Waffen, speziell schießfreier Natur, bin ich aber nicht deiner Meinung.sauersigi hat geschrieben:Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!
Aber es kann ja bei anderen Instituten anders sein...
Edit: weils ja immer auch Notöffnungsschlüssel gibt die dann einen ev. Unberechtigten Zugiff auf die Waffen ermöglichen könnten...
sauersigi hat geschrieben:In meinem Mietvertrag des Bankschliessfaches und des Tresorfaches ist die Lagerung von Waffen ausgeschlossen....oJo hat geschrieben:Sprengstoff ist rechtlich bedenklich, bei Waffen, speziell schießfreier Natur, bin ich aber nicht deiner Meinung.sauersigi hat geschrieben:Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!
Aber es kann ja bei anderen Instituten anders sein...
Edit: weils ja immer auch Notöffnungsschlüssel gibt die dann einen ev. Unberechtigten Zugiff auf die Waffen ermöglichen könnten...
Wechseln nö! Hab meine Waffen ja nicht in der Bank...tousibaer hat geschrieben:sauersigi hat geschrieben:In meinem Mietvertrag des Bankschliessfaches und des Tresorfaches ist die Lagerung von Waffen ausgeschlossen....oJo hat geschrieben: Sprengstoff ist rechtlich bedenklich, bei Waffen, speziell schießfreier Natur, bin ich aber nicht deiner Meinung.
Aber es kann ja bei anderen Instituten anders sein...
Edit: weils ja immer auch Notöffnungsschlüssel gibt die dann einen ev. Unberechtigten Zugiff auf die Waffen ermöglichen könnten...
Morgen.
In einem Bankschließfach zu dem die Bank einen "Notschlüssel" oder wie auch immer verfügt tät ich persönlich überhaupt nichts verwaren![]()
Bei mir schaut es lt. Bank so aus: wenn ich meine beiden Schlüssel zum Safe verloren habe kommt auf meine Kosten der Schlosser und öffnet.
In den Mietbedingungen für mein Fach steht übrigens nur:
"Der Mieter darf den Safe nicht zur Aufbewahrung von verderblichen, feuergefährlichen oder sonst für fremdes Eigentum oder die Sicherheit von Personen gefährliche Sachen benutzen."
Ist vielleicht an der Zeit die Bank zu wechseln![]()
Lg Alex
Wie ist den das gemeint?Christoph_WAT hat geschrieben:...
Also alles nach Vorschrift, auch wenn manche in diesem Forum meinen, dass wir in Österreich das Deutsche recht haben bezüglich Verwahrung und Transport....
Also wozu zeigt man bei einer Verkehrskontrolle grundlos die WBK her?Christoph_WAT hat geschrieben:...
Hab auch schon mehrere Verkehrskontrollen hinter mir auf diesen Strecken, WBK, Führerschein und Zulassungsschein rausgegeben, gesagt wo ich herkomme, wo ich hinfahre und was ich mithabe, war noch bei keinem Inspektor ein Problem.
Ich würds erst sagen wenns zu einer echten Kontrolle kommt, aber kann man halten wie man will.bino71 hat geschrieben:Wenn ich die Tasche mit den Waffen im Kofferraum habe, ist es für mich selbstverständlich, wenn ich aufgehalten werde, die WBK gleich zu überreichen, da zB der Erste Hilfe Kasten im Kofferraum ist. Hat überhaupt nichts mit "vorauseilender gehorsam" zu tun.
Warum soll ich bis zur letzten Sekunde warten oder das der Polizist selber herausfindet, daß ich Waffen im Kofferraum habe?
So ist es klar, was sie erwartet und keiner hat einen Stress. Ich finde Wahrheit und Transparenz immer besser, den ich habe nichts zu verstecken
und transportiere die Waffen nach den gesetzlichen Vorgaben.