Dann wird der Verein einen noch viel grösseren Salat haben, wenn ich erst mal Gas gebe. Nochmal: WENN das SO ist wie hier dargelegt.Jo_Kux hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:Jo_Kux hat geschrieben:Das Hausrecht mag dem Verein das Recht geben, diese Maßnahme zu setzen, wer sich nicht daran hält, wird wohl ein Hausverbot ernten.
Klares Nein.
Das Hausrecht ist kein Allheilmittel, so wie es im Forum hier immer tönt. Die Wegnahme von Eigentum wäre nach allgemeinem Zivilrecht vermutlich sittenwidrig und darüber hinaus ggf strafrechtlich relevant. Ohne Kenntnis der genauen Umstände kann man darüber allerdings kein seriöses Urteil fällen.
Es is jetzt Wortklauberei, aber ein Hausverbot wirst ernten, das muss der Verein nicht mal begründen, dann hast den Salat.
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