Der Vorteil ist, dass man beim Chamber-Flag rausnehmen nicht rumfummeln muss da das der Ausstoßen für einen macht



das muss man bei dem dicken, außen liegenden Griff vermutlich so oder so nichtzeroflow hat geschrieben:rumfummeln
Absolut. Nur manchmal gibt es Punkte wo es nicht darum geht ob man soll, sondern nur ob man kann bzw willPolaris hat geschrieben:das muss man bei dem dicken, außen liegenden Griff vermutlich so oder so nichtzeroflow hat geschrieben:rumfummelnscheint wie die antwort auf eine frage, die keiner stellt
Ich schmeiß mal 15€ in den Raum falls es dich interessiert.Lexman1 hat geschrieben:Gefällt mir sehr gut! Was kostet sowas?
Grundsätzlich gibts davon 2 Versionen.gunlove hat geschrieben:Ob man "rumfummeln" muss oder nicht ist in dem Fall für mich zweitrangig. Rein optisch gefällt mir das Teil.
Nur zur Info. Falls jemand die Version mit dem Hülsenboden für IPSC einsetzten will, sollte sich das nochmal überlegen.zeroflow hat geschrieben:
Chamber Safety Flag ..........A brightly colored device, no part of which resembles a round or any part thereof. The flag
must be incapable of being inserted into a firearm which has a loaded chamber and must,
while fitted, prevent a round from being inserted into the chamber. The flag must have an
integral tab or ribbon clearly protruding from the firearm.
Danke für die Klarstellung. Ich hatte schon die Vermutung, dass das für IPSC oder div. andere Bewerbe nicht unbedingt erlaubt ist da man ja "nur" durch repetieren der Waffe eine Patrone laden könnte.pastrana199 hat geschrieben: Nur zur Info. Falls jemand die Version mit dem Hülsenboden für IPSC einsetzten will, sollte sich das nochmal überlegen.
In dem Fall kann man statt einer Hülse eine Pufferpatrone einsetzten.BigBen hat geschrieben:Es geht nicht ums Repetieren, es geht um "no part of which resembles a round or any part thereof." - also da einen Patronenboden mit Ausziehrille einarbeiten ist ned optimal, außer man steht auf DQs
Dabei bin ich mir recht sicher, dass die Form eines Hülsenbodens sicher darunter fällt."no part of which resembles a round or any part thereof."