Re: Wechselsystem, Kosten und Basiswaffen
Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 11:12
Wenn wir gerade bei dem Thema sind : Gibt es eine maximale Anzahl an Wechselsystemen die ich haben darf pro Waffe?
Das österreichische Waffenforum
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Das ist wieder was anderes. "Zubehör" auf der Karte brauchst sowieso bevor du überhaupt Zubehör kaufen darfst, deswegen musst aber noch keins kaufen. Gibt BHs die geben einem das Zubehör auf der Karte schon beim Erstantrag der WBK, andere machen das wiederrum nicht. Man brauchst wenn man dann Zubehör kauft aber zusätzlich noch einen eigenen Zubehörantrag für jedes Zubehör dass du kaufen willst und in der Regel muss dieser Antrag schon mit der Seriennummer erfolgen. Erst mit der Seriennummer kanns ins ZWR eingetragen werden, wenn ohne Seriennummer, dann wird nur ein Aktenvermerk gehen wie gewo geschrieben hat.Fr4gg3l hat geschrieben:Aber auf der Karte ist der Vermerk schon oben?
Wie schon von anderen gesagt: Nein zur Zeit nicht. Aber: Es waren hier im Forum schon Gerüchte zu lesen dass in Zukunft maximal 2 Zubehörteile erworben werden dürfen. Keine Ahnung ob pro Waffe, insgesamt und was passiert wenn man drei will und wie schwierig die Genehmigung für drei dann zu bekommen ist. Kann auch sein dass das nicht mehr kommt, weil jetzt ja anscheinend wieder alles am Verhandlungstisch liegt. Die Gerüchteküche hier hat das aber schonmal als quasi-fix angesehen. gewo?Nordi hat geschrieben:Wenn wir gerade bei dem Thema sind : Gibt es eine maximale Anzahl an Wechselsystemen die ich haben darf pro Waffe?
zwei ohne weitere rechtfertigung und ohne eintragserfordernis am waffendokumentburggraben hat geschrieben:...dass in Zukunft maximal 2 Zubehörteile erworben werden dürfen....
Hab ich beim Antrag damals auch versucht, wollte gleich mit +Zubehör beantragen. Geht bei meiner BH natürlich nichtmastercrash hat geschrieben:Noch besser wärs sie würden auf der Behörde direkt bei der Erstausstellung fragen, ob man irgendwann mal Zubehör haben will und den blöden Eintrag dann gleich auf der ersten WBK und allen Folge-WBKs nach Erweiterungen draufdrucken.woolf hat geschrieben:Zubehöreintrag ohne konkrete Seriennummer ist nicht unüblich und eigentlich auch die deutlich sinnvollere Variante und kommt dem Antragsteller mehr entgegen als die andere, unnötig komplizierte Vorgehensweise, wäre schon zu begrüßen, wenn das alle Behörden so handhaben würden.
Schaden tut der Eintrag ja im Prinzip nicht, ob man nun Zubehör hat oder nicht.
Ich wollte damals meine WBK auch gleich mit dem Zubehöreintrag beantragen.... Ging bei mir damals auch nicht......burggraben hat geschrieben: Das ist wieder was anderes. "Zubehör" auf der Karte brauchst sowieso bevor du überhaupt Zubehör kaufen darfst, deswegen musst aber noch keins kaufen. Gibt BHs die geben einem das Zubehör auf der Karte schon beim Erstantrag der WBK, andere machen das wiederrum nicht.
Also heute beim abholen von meinem Bescheid hat mir die Sachbearbeiterin auch das gleiche gesagt. Ist halt alles noch nicht fix, aber es schaut zumindest so aus, dass zu jedem Platz zwei bewilligungsfreie Zubehöre eingetragen werden können. Alles darüber braucht dann wieder den Bescheid.gewo hat geschrieben: zwei ohne weitere rechtfertigung und ohne eintragserfordernis am waffendokument
mehr als zwei mit dem bisherigen proceedere
aber ist offenbar eh alles geschichte
was halt deshalb bloedsinn ist denn wenn du - ohne freie plaetze zu haben - dir beim haendler zubehoer kaufst dann hast du deine zulaessige stueckzahl ueberzogenFr4gg3l hat geschrieben:...
Mir wurde das so erklärt, dass ich erst beim Händler "Zubehör" kaufen muss, damit ich überhaupt den Eintrag bekommen kann und dann wieder eine neue Karte brauche.... daher die Frage
der haken an der sache ist halt leider dass die eine vorinformation euber den entwurf erhalten hattenHellprayer hat geschrieben: Also heute beim abholen von meinem Bescheid hat mir die Sachbearbeiterin auch das gleiche gesagt. Ist halt alles noch nicht fix, aber es schaut zumindest so aus, dass zu jedem Platz zwei bewilligungsfreie Zubehöre eingetragen werden können. Alles darüber braucht dann wieder den Bescheid.
Und nein, sie hat mir auch nichts über die Novelle verraten können, war selber anscheinend schon etwas genervt, dass sie immer noch nichts schriftliches haben. Trotzdem ein netter Plausch gewesen
Ah ok, dann hab ich das falsch verstanden. Das wäre ja ein Erleichterung für die ersten zwei gewesen. Ich dachte das das dritte dann eine erweitere (schwerer zu bekommende) Rechtfertigung braucht, ähnlich zu Platzerweiterung. Aber wie du richtig sagst - eh egal.gewo hat geschrieben: zwei ohne weitere rechtfertigung und ohne eintragserfordernis am waffendokument
mehr als zwei mit dem bisherigen proceedere
Interessant dass der Entwurf schon so weit nach "unten" bis zur Sachbearbeiterebene kommuniziert wurde. Da drängt sich mir die Frage auf, wieso das gemacht wurde. Ein naiver Glaube dass man den Entwurf so 1:1 durchbringt oder eher Verhandlungstechnik um den Koalitionpartner vor vollendete Tatsachen zu stellen? Oder sie haben sich gar nix dabei gedacht und wollten nur schnell die neuen Regeln kommunizieren.gewo hat geschrieben:der haken an der sache ist halt leider dass die eine vorinformation euber den entwurf erhalten hatten
und zwar bevor klar war dass der entwurf definitiv nicht so kommen wird