Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:40
Ja, WP bleibt natuerlich in Kraft.
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Ja, aber sie müssen möglichweise auf Kat. A Waffen ausgedehnt werden, weil die HA ja (teilweise) Kat. A werden.Radetz hat geschrieben:Die "alten" Waffenpässe mit dem Vermerk: "Die Befugnis zum Führen von Schusswaffen gilt für die Dauer des Besitzes einer gültigen Jagdkarte." Bleiben ja jedenfalls in Kraft als WP wie bisher oder übersehe ich da etwas?
Genau da liegt das Problem, da für die Kat. A der WP neu ausgestellt werden muss, die B-Plätze sind dann weg.jagawirth hat geschrieben:Ja, aber sie müssen möglichweise auf Kat. A Waffen ausgedehnt werden, weil die HA ja (teilweise) Kat. A werden.Radetz hat geschrieben:Die "alten" Waffenpässe mit dem Vermerk: "Die Befugnis zum Führen von Schusswaffen gilt für die Dauer des Besitzes einer gültigen Jagdkarte." Bleiben ja jedenfalls in Kraft als WP wie bisher oder übersehe ich da etwas?
Das würde stimmen, wenn ich das OA mit dem 30er Stanitzel führen möchte....MikeD hat geschrieben:Genau da liegt das Problem, da für die Kat. A der WP neu ausgestellt werden muss, die B-Plätze sind dann weg.jagawirth hat geschrieben:Ja, aber sie müssen möglichweise auf Kat. A Waffen ausgedehnt werden, weil die HA ja (teilweise) Kat. A werden.Radetz hat geschrieben:Die "alten" Waffenpässe mit dem Vermerk: "Die Befugnis zum Führen von Schusswaffen gilt für die Dauer des Besitzes einer gültigen Jagdkarte." Bleiben ja jedenfalls in Kraft als WP wie bisher oder übersehe ich da etwas?
Hat man z.B. einen WP mit 2 Plätzen für HA und z.B. Glock + 33er Magazin und eine WBK für einen Revolver, darf man künftig zwar die Glock wie bisher führen, mit dem Revolver (Kat. B) muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).
Im schlimmsten Fall könnte einem sogar wegen unerlaubtem Führen des Revolvers ausserhalb der Jagdausübung die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden...
Da sag ich kraeftig WMDFriodur hat geschrieben:Wennst Material für deinen Antrag nächstes Jahr brauchst, kannst von mir die Unterlagen dazu haben.
Radetz hat geschrieben:Das würde stimmen, wenn ich das OA mit dem 30er Stanitzel führen möchte....MikeD hat geschrieben:Genau da liegt das Problem, da für die Kat. A der WP neu ausgestellt werden muss, die B-Plätze sind dann weg.jagawirth hat geschrieben: Ja, aber sie müssen möglichweise auf Kat. A Waffen ausgedehnt werden, weil die HA ja (teilweise) Kat. A werden.
Hat man z.B. einen WP mit 2 Plätzen für HA und z.B. Glock + 33er Magazin und eine WBK für einen Revolver, darf man künftig zwar die Glock wie bisher führen, mit dem Revolver (Kat. B) muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).
Im schlimmsten Fall könnte einem sogar wegen unerlaubtem Führen des Revolvers ausserhalb der Jagdausübung die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden...
Für Glock bzw. HA "Jagdlich" sehe ich keinen Bedarf für die Neuaustellung
Na ja, wenn der Wirt nix dagegen hat dann kannst ja die KW im Lokal bei dir haben. Auf eingefriedeten Liegenschaften und in seinen vier Waenden ist es ja kein fuehren. Und es steht ja nicht im Gesetz dass man sofort unmittelbar auf kuerzestem Weg nach Hause fahren muss. Es wird von einem zeitlichen und oertlichen Naeheverhaeltnis ausgegangen. Und das ist ja bei einem kurzen Zwischenstopp zum Schuesseltrieb durchaus gegeben.MikeD hat geschrieben:muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).
Was man zur Jagd führt ist nicht relevant (zumeist sowieso nur 2-Schuss Magazin zulässig), mit der Meldung der grossen Magazine wandert die zugehörige Waffe von Kat B in Kat A und als Jäger gibt´s dann keinen Bedarf mehr für WP für Kat B.Radetz hat geschrieben:Das würde stimmen, wenn ich das OA mit dem 30er Stanitzel führen möchte....MikeD hat geschrieben:Genau da liegt das Problem, da für die Kat. A der WP neu ausgestellt werden muss, die B-Plätze sind dann weg.jagawirth hat geschrieben: Ja, aber sie müssen möglichweise auf Kat. A Waffen ausgedehnt werden, weil die HA ja (teilweise) Kat. A werden.
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Für Glock bzw. HA "Jagdlich" sehe ich keinen Bedarf für die Neuaustellung
Genau da liegt das Problem in DE, die Polizei fängt häufig Jäger nach dem Gasthausbesuch ab (Alkotest) und wenn der Jäger dann die FFW führt, gibt´s Probleme (weil nicht mehr Heimweg von der Jagd sondern vom Gasthaus)...hari hat geschrieben:Na ja, wenn der Wirt nix dagegen hat dann kannst ja die KW im Lokal bei dir haben. Auf eingefriedeten Liegenschaften und in seinen vier Waenden ist es ja kein fuehren. Und es steht ja nicht im Gesetz dass man sofort unmittelbar auf kuerzestem Weg nach Hause fahren muss. Es wird von einem zeitlichen und oertlichen Naeheverhaeltnis ausgegangen. Und das ist ja bei einem kurzen Zwischenstopp zum Schuesseltrieb durchaus gegeben.MikeD hat geschrieben:muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).
Frage: Wie lässt sich Alkohol mit Waffen vereinbaren ? Oder wieso führt er auch im Gasthaus (Deutschland) ?MikeD hat geschrieben:Was man zur Jagd führt ist nicht relevant (zumeist sowieso nur 2-Schuss Magazin zulässig), mit der Meldung der grossen Magazine wandert die zugehörige Waffe von Kat B in Kat A und als Jäger gibt´s dann keinen Bedarf mehr für WP für Kat B.Radetz hat geschrieben:Das würde stimmen, wenn ich das OA mit dem 30er Stanitzel führen möchte....MikeD hat geschrieben: Genau da liegt das Problem, da für die Kat. A der WP neu ausgestellt werden muss, die B-Plätze sind dann weg.
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Für Glock bzw. HA "Jagdlich" sehe ich keinen Bedarf für die NeuaustellungGenau da liegt das Problem in DE, die Polizei fängt häufig Jäger nach dem Gasthausbesuch ab (Alkotest) und wenn der Jäger dann die FFW führt, gibt´s Probleme (weil nicht mehr Heimweg von der Jagd sondern vom Gasthaus)...hari hat geschrieben:Na ja, wenn der Wirt nix dagegen hat dann kannst ja die KW im Lokal bei dir haben. Auf eingefriedeten Liegenschaften und in seinen vier Waenden ist es ja kein fuehren. Und es steht ja nicht im Gesetz dass man sofort unmittelbar auf kuerzestem Weg nach Hause fahren muss. Es wird von einem zeitlichen und oertlichen Naeheverhaeltnis ausgegangen. Und das ist ja bei einem kurzen Zwischenstopp zum Schuesseltrieb durchaus gegeben.MikeD hat geschrieben:muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).
Waffe und Alkohol ist natürlich so eine Sache, lässt sich aber beim "Schüsseln" oft nicht ermeiden (solange man unter 0,5 Promille = Fahrtüchtig bleibt sehe ich darin aber kein Problem).Maddin hat geschrieben: Frage: Wie lässt sich Alkohol mit Waffen vereinbaren ? Oder wieso führt er auch im Gasthaus (Deutschland) ?
Muss halt jeder für sich selbst beantworten. Das Gesetz ist doch deutlich oder ? In Deutschland ergeben sich rechtlich halt ganz andere Frage als in Österreich.
Eben nicht, mit der Meldung des großen Magazins wandert die bisherige Kat. B Waffe in Kat. A (Übergangsregelung).Radetz hat geschrieben:Ich dachte nur mit eingebautem, eingelegtem Magazin >10 Schuss wird der HA kat A.
Ohne Verwendung dieses Magazins ist er doch Kat B.