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Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 13:08
von burggraben
gewo hat geschrieben:howa308 hat geschrieben:
WBK und Transport, wenn man in so einer Zone Wohnt?
das ist allerdings tatsaechlich ein thema ....
spannned
Sind nicht in Innsbruck gleich gegenüber den Bögen ein paar Wohnungen? Da soll so eine Verbotszone hinkommen.
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 15:18
von silverstar
Und somit gilt für mich : Ich meide Waffenverbotszonen auf jeden Fall ! Beruflich wie auch Privat !
Meine Chefs und die Gewerbetreibenden und Gastronomen können sich ja dann bei den verantwortlichen Stellen über diesen Wahnsinn der nur Rechtschaffende Bürger schikaniert und den wohlbekannten Messerstechern Kulturbefruchtern Rechtgläubigen und Fachkräften für Vermögensverteilung ausliefert bedanken!
Für mich eine Aushebelung des Notwehrrechts nicht mehr und nicht weniger !
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 15:39
von Glock1768
silverstar hat geschrieben:
Für mich eine Aushebelung des Notwehrrechts nicht mehr und nicht weniger !
ich muss dir hier leider vollkommen zustimmen ... ich finde das ist WAHNSINN

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 09:49
von SSG308
Schaut für Anrainer usw. nach einem weiten Umweg aus:
https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1348.pdf
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 17:21
von gewo
burggraben hat geschrieben:gewo hat geschrieben:howa308 hat geschrieben:
WBK und Transport, wenn man in so einer Zone Wohnt?
das ist allerdings tatsaechlich ein thema ....
spannned
Sind nicht in Innsbruck gleich gegenüber den Bögen ein paar Wohnungen? Da soll so eine Verbotszone hinkommen.
da steht "mit führen"
das hat mit "fuehren" im sinne des WaffG nix zu tun
ich denke du kannst da mit WBK genauso durch wie mit WP
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 18:41
von Papa Bär
Verstehe die ganze Diskussion überhaupt nicht, denn dann rennen die Leute eben mit Schraubenziehern durch die Gegend. Um jemanden damit ernsthaft zu verletzen, indem ich ihm in den Hals steche, reicht das völlig.
Wozu also das alles?
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 19:01
von Glock1768
Kontrolle und Einschränkung der Freiheit der Bürger ...
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 19:23
von Papa Bär
Glock1768 hat geschrieben:Kontrolle und Einschränkung der Freiheit der Bürger ...
Sei mir nicht bös, ich mag deine Beiträge hier im Forum generell ja, aber diese Aussage ist einfach saublöd.
Auf diesem Niveau zu diskutieren hat keinen Sinn. Wenn der Staat vor hätte, was du da schreibst, dann würde er nicht Waffenverbotszonen auf ~200m² einführen und wir hätte da wohl auch ein völlig anderes neues Waffg.
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 21:35
von 1911
Genau meine Meinung.
Diese Regelung trifft im Grunde nur die rechtstreuen Bürger, die somit wehrlos gemacht werden. Ein Waffenpass ist für normale Bürger praktisch unerreichbar.
Wer von den Kriminellen soll sich denn an dieses Gesetz halten?
Wer Innsbruck kennt, weiß dass die Polizei in vielen Fällen machtlos ist und Verdächtige oft nach der Einvernahme wieder laufen lassen muss (Marokkanerszene ...)
Aus den USA weiß man schon lange, dass derartige Waffenverbotszonen wie eine Einladung für Kriminelle wirken.
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: So 2. Dez 2018, 08:08
von cas81
Der Sinn und Zweck ist, dass auch - oder sogar besonders - die Gauner keinen Bock darauf haben, quasi nach Willkür aus der Menge gefischt und durchsucht zu werden. Die gehen dann lieber woanders hin. Wer natürlich vorsätzlich großen Schaden anrichten will, geht hingegen genau dorthin. Theoretisch zumindest, denn erstens sind die Amokläufer und Terroristen in Österreich zum Glück eher selten und zweitens schreckt die Waffenpassdichte in Österreich wohl niemanden ab. Der gemeine Pulverdampfler mit dem Messer wohl erst recht nicht. Schlussendlich besteht die Gefahr, diese Zonen regelmäßig auszunutzen und wenn dann in diesen Zonen tatsächlich weniger passiert - eben weil sie den Kleinkriminellen womöglich wirklich fernhalten, der dann halt woanders wütet - kann man ja vielleicht mal eine fixe Zone rund um die Uhr versuchen, danach die Zone ausweiten...
Der durchschnittliche LWB, den man in Foren, im Waffengeschäft und regelmäßig auf dem Schießstand antrifft, ist so fixiert auf SEINE Bedürfnisse, SEINE Vereinsmauer und (meist missverstandenen) "GRUNDRECHTE!!!!!!!!!", dass er gar nicht erkennt, dass man den legalen Waffenbesitz überhaupt nicht einschränken braucht, um IHM oder - wenn er ein bisserl weiter denkt - "uns" das Leben schwer zu machen und dass aber andererseits auch nicht jede Einschränkung als Nebenerscheinung dazu dient, um gerade Ihn und schon gar nicht uns fertig zu machen. Die Einschränkung als Nebenerscheinung ist halt leider trotzdem ein Resultat mit Konsequenz. Von Polizeistaat und Aushebeln der Notwehr zu schreiben, sowie die USA mit ins Boot zu holen, halte ich hingegen für sehr fragwürdig.
"!!!!"!!!!!!!!!!!! "!!!!"!!!!!!!!!!!!!!"
(Rufzeichen kann man leider nicht auch noch groß schreiben, aber das hab ich ja oben schon erledigt)
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:11
von neuwertig
Papa Bär hat geschrieben:Verstehe die ganze Diskussion überhaupt nicht, denn dann rennen die Leute eben mit Schraubenziehern durch die Gegend. Um jemanden damit ernsthaft zu verletzen, indem ich ihm in den Hals steche, reicht das völlig.
Wozu also das alles?
Das Verbot betrifft Waffen und "Gegenstände ..." (siehe weiter oben). Der Schraubenzieher ist daher grundsätzlich also auch davon betroffen.
Und der Kern der Kritik an den vertrottelten Waffenverbotszonen ist, dass sich rechtstreue Bürger (das sind in der Regel die Opfer) grundsätzlich an Gesetze halten und Kriminelle (also die Täter) sowieso auf Gesetze und auch auf Waffenvebotszonen pfeifen.
=> auf deutsch: Nachteile für die Normalos, Vorteil für die Banditen.
Die Argumentation von cas81 ist zwar theoretisch korrekt, allerdings braucht es dazu schlicht Polizeipräsenz (also für die Kontrollen). Diese Polizeipräsenz (ohne Waffenverbotszone) alleine würde aber im Normalfall schon genügen um das "Gsindel" zu vertreiben. Und das ohne Nachteile für uns alle.
All das natürlich mit der gleichen nur symptombekämpfen Folge, dass die dann eben woanders hingehen.
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: So 2. Dez 2018, 10:53
von silverstar
Da Ich auch keinen Bock darauf habe, quasi nach Willkür aus der Menge gefischt und durchsucht zu werden und nicht bereit bin meine Gewohnheiten (Messer am Mann ) zu ändern werde ich diese Zonen meiden Beruflich wie auch Privat so wie meine Fam. und unsere Freunde auch! (Einhellige Meinung) Für die daraus entstehenden Einbussen für Gewerbetreibende Kunden usw Beschwerden bitte an:
https://tirol.gruene.at/georg-willi-1
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: So 2. Dez 2018, 11:59
von cas81
Kasperltheater das Ganze. Und mehr Polizeipräsenz führt nur wieder zur Verminderung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Zum Verrücktwerden, diesen Breitengraden ist glaub ich nicht mehr zu helfen. Am besten mit deutlich erkennbaren riesigen Schaumstoffspielzeugwaffenn und einem T- Shirt mit der Aufschrift "Gangters Paradise" durchmarschieren und dabei laut lachen.
... oder lieber doch nicht, sonst steht im Artikel nur "... war im Besitz einer Waffenbesitzkarte". Reine Schadensverlagerung, falls überhaupt. Aber vielleicht ist das auch bloß Taktik: die Zonen ausweiten und das einzige freie Fleckerl beherbergt dann alle Waffenträger und DANN kann man zuschlagen. Erst recht wenn sich einer mit WP, der aus Prinzip die "gute neue Gegend" meidet, gegen so einen Ganoven wehrt, dann hamma die LWB auch gleich entwaffnet. Super.
I muss echt aufhören darüber nachzudenken, die Fantasie nimmt schon wieder überhand. Augen zu und "durch"

Wie gut, dass es in Wien so viel Bedarf für solche Zonen gibt, des wird die sicherste Stadt der Welt und weil sich jeder so brav an die Zone hält, können wir die Cops ja gleich irgendwo anders abstellen, wo sie dringender gebraucht werden! Schöne, neue (alte?) Welt.
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: So 2. Dez 2018, 18:38
von fast12
Gibt es jetzt eigentlich eine klare Definition von "mit sich führen"?
"Führen" im Sinne des Waffengesetztes ist es wohl nicht. "Transportieren" aber wohl auch nicht. Wann "führt man etwas mit sich"?
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: So 2. Dez 2018, 20:21
von Steelman
cas81 hat geschrieben:Kasperltheater das Ganze
Schöne, neue (alte?) Welt.
Da hast absolut recht
Denn:
Wo gibt es
gar keine Terrorüberfälle, Raubüberfälle, Messerstecherein, Drogenverkäufe, Schägerein, Sexualstrafdelikte, usw, usw,........
Richtig geraten (werter Hr Innenminister, falls sie gnädigerweise hier mal a bissl zwecks Weiterbildung hereinschauen)
Auf Schießplätzen!
LG Steelman