Seite 3 von 5

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 14:34
von Oberguru
Ja ist schon klar. Ich seh das Problem immer noch nicht.
Das Haus/die Wohung ist bewohnt die Waffen sind sicher versperrt.
Wenn sie jemanden antreffen werdens irgendwann fragen wann der Waffenbesitzer wiederkommt.

Was ist die Option? Suche per internationalen Haftbefehl?

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 15:14
von AUG-andy
Warum machen sich so viele hier die kompliziertesten Gedanken?
Einfach und förmlich der Behörde mitteilen warum und weshalb man nicht da ist und fertig! Alles Eingeschrieben schicken und warten was passiert. Dann können sie vorher oder nachher kommen . Oder sie melden sich eh gleich nach Erhalt des Schreibens. Der Aufwand mit allen Teilen abmelden wäre mir zu umständlich. Sie können dann auch nicht sagen sie hätten nichts gewusst .

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 16:03
von Yukon
Ich war noch nie in dieser Situation und habe auch nicht vor in so eine Situation zu kommen, aber ergibt sich nicht aus dem Meldegesetz nicht die Verpflichtung, dass Du Deine Übersiedlung ins Ausland bekanntgeben muss? Ich würde jetzt annehmen, da ja die BH's Zugriff auf das ZMR haben, dass sie daher von Deiner Abwesenheit informiert sind und die Verwahrungskontrolle behördlicherseits damit obsolet wird.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 17:20
von gewo
Oberguru hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 14:34 Ich seh das Problem immer noch nicht.
das problem ist dass du ohne mittelpunkt des lebensinteresses im inland kein recht auf besitz einer WBK hast

wenn du deiner waffenbehoerde mitteilst dass du 6, 9, 12 monate nicht im inland bist .... und du erwischt einen kreativen sachbearbeiter ... dann stellt der dir einen bescheid zu in dem drinnen steht dass die voraussetzung zum besitz der WBK oder des WP damit weggefallen sind und du sollst sie abgeben kommen ...

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 17:58
von susi
...wen wir den gewo nicht hätten!

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 17:58
von IT Guy
gewo hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 17:20
Oberguru hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 14:34 Ich seh das Problem immer noch nicht.
das problem ist dass du ohne mittelpunkt des lebensinteresses im inland kein recht auf besitz einer WBK hast

wenn du deiner waffenbehoerde mitteilst dass du 6, 9, 12 monate nicht im inland bist .... und du erwischt einen kreativen sachbearbeiter ... dann stellt der dir einen bescheid zu in dem drinnen steht dass die voraussetzung zum besitz der WBK oder des WP damit weggefallen sind und du sollst sie abgeben kommen ...
Ähm, er übersiedelt ja nicht ins Ausland, er wird "Entsendet". ;-)
Entsendung in einen Nichtvertragsstaat
Dienstnehmer, die zur Dienstleistung ins Ausland entsendet werden, gelten als im Inland beschäftigt, sofern ihre Beschäftigung im Ausland die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigt; das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) kann über Antrag, wenn die Art der Beschäftigung es begründet, diese Frist entsprechend verlängern (§ 3 Abs. 2 lit. d Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG))
(http://dienstgeber.wgkk.at/cdscontent/? ... de=content)

Ich würde da jetzt nicht bei der Waffenbehörde anfragen, sondern beim Meldeamt. Die sollten Dir sagen können, wem Du was melden solltst/musst.
Zusätzlich würde ich auch bei der Post eine "Abwesenheitsmeldung" (https://www.post.at/privat_empfangen_br ... eilung.php) machen. Weil ein RSa/RSb gilt ja mit dem ersten Zustellversuch als Zugestellt.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 18:06
von gewo
susi hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 17:58 ...wen wir den gewo nicht hätten!
dann haettet ihr wen anderen
;-)

ich bin kein orakel
ich lieg auch manchmal daneben

was ich damit sagen wollte ist eigentlich nur
dass ICH sicher nicht bei der waffenbehoerde anfragen wuerde dazu

es gibt keine bestimmung die das verlangt

und machiavelli hatte in vielen dogmen nicht unrecht
vor allem in dem wo es um das gehen zum fuersten geht ....

PS:
ich glaube nicht das der lebensmittelpunkt was mit beruflichen oder privaten gruenden, mit freiwiligem aufenthalt oder entsendung usw irgendwas zu tun hat
bist du monatelang nicht im inland dann ist die frage nach dem lebensmittelpunkt legitim
und die antwort kann so oder so lauten ...

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 18:12
von AUG-andy
Bei jedem längeren Auslandsaufenthalt bist du zwischendurch mal auf Heimaturlaub.
Lebensmittelpunkt ist nach wie vor dein Hauptsitz in Österreich.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 19:07
von tom72
Servus,
An einem Samstag im Jahre 2005 fährt die Polizei vor.
Ich tausche gerade die Glühstifte von meinem Mercedes.

Polizist: Grüß Gott. Wir kommen wegen der Waffenüberprüfung.
Ich: Aha. Wollts an Kaffee?
Polizist. Na danke.
Ich: Ich hab keine Faustfeuerwaffen.
Polizist: Wissen wir.
Ich: Was wollts denn dann überprüfen?
Polizist: Mhhhh? Na Sie haben ja a Waffenbesitzkarte.
Ich: Ja.
Polizist: Na dann derf ma die sehn?
Ich: Ja sicher (Ich geh suchen und bring sie)
Polizist: Danke, und die Verwahrung tät ma sie gern anschaun.
Ich: Wenn i keine FFW hab, brauchts Euch a keine Verwahrung anschaun.
Polizist: Mhhhhh. Na, dann danke und schönen Tag.
Ich: Danke, wünsch ich auch.
Sache erledigt...
Hab ich geglaubt.

Am folgenden Montag (ich wieder im Bergwerk) kommt die Polizei wieder und wollen die Verwahrung sehen.
Meine Gattin läßt sie rein und zeigt den Polizisten meinen Möbeltresor.
Polizei geht wieder und die Überprüfung war erledigt.
Das is anscheinend überall individuell.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 19:23
von Alex87
tom72 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 19:07 Servus,
An einem Samstag im Jahre 2005 fährt die Polizei vor.
Ich tausche gerade die Glühstifte von meinem Mercedes.

Polizist: Grüß Gott. Wir kommen wegen der Waffenüberprüfung.
Ich: Aha. Wollts an Kaffee?
Polizist. Na danke.
Ich: Ich hab keine Faustfeuerwaffen.
Polizist: Wissen wir.
Ich: Was wollts denn dann überprüfen?
Polizist: Mhhhh? Na Sie haben ja a Waffenbesitzkarte.
Ich: Ja.
Polizist: Na dann derf ma die sehn?
Ich: Ja sicher (Ich geh suchen und bring sie)
Polizist: Danke, und die Verwahrung tät ma sie gern anschaun.
Ich: Wenn i keine FFW hab, brauchts Euch a keine Verwahrung anschaun.
Polizist: Mhhhhh. Na, dann danke und schönen Tag.
Ich: Danke, wünsch ich auch.
Sache erledigt...
Hab ich geglaubt.

Am folgenden Montag (ich wieder im Bergwerk) kommt die Polizei wieder und wollen die Verwahrung sehen.
Meine Gattin läßt sie rein und zeigt den Polizisten meinen Möbeltresor.
Polizei geht wieder und die Überprüfung war erledigt.
Das is anscheinend überall individuell.
Gut, und was hat das jetzt mit seiner Situation zu tun? :doh:

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 19:35
von tom72
Alex87 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 19:23
Gut, und was hat das jetzt mit seiner Situation zu tun? :doh:
Ah ja! Jetzt wo Du es sagst...
Du hast recht.
Jedoch kommt das Wort "Verwahrung" drei mal vor.
Aber ich lösch gerne mein G´schichtl, wenns Dich richtig stört.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 19:36
von Steppenwolf
Wahrscheinlich meint tom72 ...als wbk besitzer kommen sie egal ob du kat. B waffen hast oder nicht.

das problem ist dass du ohne mittelpunkt des lebensinteresses im inland kein recht auf besitz einer WBK hast

wenn du deiner waffenbehoerde mitteilst dass du 6, 9, 12 monate nicht im inland bist .... und du erwischt einen kreativen sachbearbeiter ... dann stellt der dir einen bescheid zu in dem drinnen steht dass die voraussetzung zum besitz der WBK oder des WP damit weggefallen sind und du sollst sie abgeben kommen ...
Interessant, wie sieht es dann aus wenn man beim händler für den zeitraum die waffen auf depot stellt? Hättest ja somit auch keine berechtigung? Oder? Kommt wahrscheinleich auch drauf an welchen grund man bei der behörde für die ausstelung der wbk angibt?!


@diver99 ...red doch mit deiner frau sie möge die wbk machen dann ersparrst du dir den ganzen käse :D

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 19:39
von Alex87
tom72 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 19:35
Alex87 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 19:23
Gut, und was hat das jetzt mit seiner Situation zu tun? :doh:
Ah ja! Jetzt wo Du es sagst...
Du hast recht.
Jedoch kommt das Wort "Verwahrung" drei mal vor.
Aber ich lösch gerne mein G´schichtl, wenns Dich richtig stört.
Na, ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen. Nicht, dass dann noch andere ihre normalen Erlebnisse der Verwahrungskontrolle hier posten, denn dafür gibt es schon einen eigenen Thread. Sonst wird es gleich mal unübersichtlich.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 19:45
von tom72
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 19:36 Wahrscheinlich meint tom72 ...als wbk besitzer kommen sie egal ob du kat. B waffen hast oder nicht.
......
Danke steppenwolf.

Und ausserdem geht es um den Umgang mit Behörden...

...und! Behörden kontaktiert man, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
Die haben einen Haufen an wichtig-wesentlicher Arbeit zu erfüllen und Waffenüberprüfungssachen hindern sie an der Ausführung dieser wichtig-wesentlichen Arbeiten.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 19:49
von tom72
Alex87 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 19:39 .....
Na, ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen. Nicht, dass dann noch andere ihre normalen Erlebnisse der Verwahrungskontrolle hier posten, denn dafür gibt es schon einen eigenen Thread. Sonst wird es gleich mal unübersichtlich.
Oh, den hatte ich nicht auf meinem Radar. Danke.
Aber in der Hitze des Gefechts...
Vielleicht kannst ja drüber hinwegseh´n...