
Sorry, aber was ist denn das für ein Typ ?




Na du bist mir ja ein Herzerl.Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 30. Mär 2019, 13:14Wie kommt man auf die Idee einen Mann anzustellen der seinen Wehrdienst noch nicht abgeleistet hat?
Selber schuld wenn man so einen kapitalen Bock schießt!
Du hast aber gute Karten in der Hand :
Er hat dir einen Grund für eine fristlose Entlassung geliefert- Frist schuldhaft versäumt!!
Ersatz für einen Mann mit derartig schluddriger Einstellung zur Pflichterfüllung wird es wohl geben.
Tipp für ihn:
Reinbeißen und in Zukunft mehr Pflichtbewusstsein zeigen.
Das Leben sollte nicht ein ewiger Versuch sein Dinge zu hintertreiben und alle anderen für sich sorgen zu lassen.
LG Wolfgang
Hermann hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2019, 17:12Hallo !
Das erste mal was mit dem Zivildienst zu tun und schon ein voller Griff ins Klo !
Bisher waren alle beim Heer.
Einer meiner Mitarbeiter hat einen Bescheid zum Zivildienst erhalten. 9 Monate
statt 6 Monate beim Heer. OK kann man nix machen.
Die Zeit zum Zivildienst Antritt passt mir und ihm nicht ins Programm. Na super
Einspruchsfrist 4 Wochen versäumt. Verschiebung auf ein Jahr beantragt. Ablehnung
Bescheid ist gültig und Arbeitgeber hat kein Recht Verschiebung zu beantragen.
( Beim Heer war das nie ein Problem ) Grund kein Ersatz für ihn und einzuschulender
Mitarbeiter würde noch ca. 1 Jahr brauchen. Interessiert ihnen nicht was ist wenn
der Mitarbeiter krank würde ? Krank neun Monate ! OK hatte ich noch nie !
Mails ans Innenministerium OK Interessiert niemanden. Telefonate ja leider
kann man nichts machen.
Der Mitarbeiter hat einen Kredit monatlich zu bedienen. Die Rate kann er sich beim
Zivildienst nicht leisten.
Was kann er machen ?
Er sagt er habe das mitgeteilt und die Antwort war das dass sein Problem sei.
Ja das finde ich auch aber helfen tuts ihm nicht !
Kennt sich von Euch jemand da aus ?
Soll er jetzt neben dem Zivildienst noch Rauschgift handeln oder Betteln gehen ?!?
LG
Hey Gewo,gewo hat geschrieben: ↑Sa 30. Mär 2019, 12:25uebrigens - was ich nicht wusste - das ist auch beim heeresdienst so der fall
wennst 21 tage krank bist schicken sie dich heim ... und du wirst beim naechsten einruecktermin NEUERLICH eingezogen
war mir so nicht bekannt
jetzt gilt genau diese regelung auch fue die zivis
hatte wir auchArmata hat geschrieben: ↑So 31. Mär 2019, 14:25Hey Gewo,
sollten 24 Tage sein und nur wenn Unfall/Erkrankung NICHT im Dienst passiert ist. Rest muss dann, wie von dir geschrieben, später abgeleistet werden. Hatten im letzten ET einen solchen Rekruten. Hat sich kurz nach Dienstantritt IN DER FREIZEIT etwas gebrochen - musste abrüsten und nach ca 2 Monaten die restlichen 5 Monate abdienen.
Lg
Bin absolut bei dir!Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 30. Mär 2019, 13:14Wie kommt man auf die Idee einen Mann anzustellen der seinen Wehrdienst noch nicht abgeleistet hat?
Selber schuld wenn man so einen kapitalen Bock schießt!
Du hast aber gute Karten in der Hand :
Er hat dir einen Grund für eine fristlose Entlassung geliefert- Frist schuldhaft versäumt!!
Ersatz für einen Mann mit derartig schluddriger Einstellung zur Pflichterfüllung wird es wohl geben.
Tipp für ihn:
Reinbeißen und in Zukunft mehr Pflichtbewusstsein zeigen.
Das Leben sollte nicht ein ewiger Versuch sein Dinge zu hintertreiben und alle anderen für sich sorgen zu lassen.
LG Wolfgang