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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 20:44
von Yukon
Papa Bär hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:39
Yukon hat geschrieben: Di 28. Jan 2020, 16:44
Und ob die Glock Kat A oder Kat B ist hängt ausschließlich davon ab, welches (und ob) ein Magazin eingesetzt ist und nicht was im ZWR steht.
Angenommen:
Hab eine WBK mit 2 Plätzen.
Melde jetzt ein AR15 mit HiCaps und eine Glock mit +20 mag... landen also beide in 17/1/7(bzw 8)
Was passiert mit den B Plätzen? wenn ich keine mehr hab und ich verkauf die Glock und will einen Revolver....wie mach ich das dann ohne B Plätze?
Wenns nach der Meinung der Ministeriumsjuristen geht, schaust durch die Finger. Die einzige Möglichkeit die dir bleiben würde, wäre eine Erweiterung um einen B Platz.
Aber sie wollen ja nicht in bestehende "wohlerworbene Rechte" eingreifen, diese PIIIEEEP

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 20:48
von eriochromcyanin
Yukon hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:44
Papa Bär hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:39
Yukon hat geschrieben: Di 28. Jan 2020, 16:44
Und ob die Glock Kat A oder Kat B ist hängt ausschließlich davon ab, welches (und ob) ein Magazin eingesetzt ist und nicht was im ZWR steht.
Angenommen:
Hab eine WBK mit 2 Plätzen.
Melde jetzt ein AR15 mit HiCaps und eine Glock mit +20 mag... landen also beide in 17/1/7(bzw 8)
Was passiert mit den B Plätzen? wenn ich keine mehr hab und ich verkauf die Glock und will einen Revolver....wie mach ich das dann ohne B Plätze?
Wenns nach der Meinung der Ministeriumsjuristen geht, schaust durch die Finger. Die einzige Möglichkeit die dir bleiben würde, wäre eine Erweiterung um einen B Platz.
Aber sie wollen ja nicht in bestehende "wohlerworbene Rechte" eingreifen, diese PIIIEEEP
Laut meinem Sachbearbeiter kann man die wbk dann einfach umschreiben lassen. Wobei der altbestands-A-platz dann permanent weg ist.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 20:52
von bino71
Wieder 1xx Euro investieren und die WBK umschreiben, dann kannst den Revolver kaufen.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 20:52
von Emil
Yukon hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:44
Papa Bär hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:39
Yukon hat geschrieben: Di 28. Jan 2020, 16:44
Und ob die Glock Kat A oder Kat B ist hängt ausschließlich davon ab, welches (und ob) ein Magazin eingesetzt ist und nicht was im ZWR steht.
Angenommen:
Hab eine WBK mit 2 Plätzen.
Melde jetzt ein AR15 mit HiCaps und eine Glock mit +20 mag... landen also beide in 17/1/7(bzw 8)
Was passiert mit den B Plätzen? wenn ich keine mehr hab und ich verkauf die Glock und will einen Revolver....wie mach ich das dann ohne B Plätze?
Wenns nach der Meinung der Ministeriumsjuristen geht, schaust durch die Finger. Die einzige Möglichkeit die dir bleiben würde, wäre eine Erweiterung um einen B Platz.
Aber sie wollen ja nicht in bestehende "wohlerworbene Rechte" eingreifen, diese PIIIEEEP
Einen Antrag bei deiner Behörde stellen, dass dir statt des (dann unbelegtem) Z. 7/8/11 Platz eine neue WBK/WP mit einem Kat B Platz stattdessen ausgestellt wird - das ist zwar im Gesetz nicht vorgesehen aber auch nicht ausgeschlossen.
Wurde jetzt auch niemand daran gehindert einen Antrag zu stellen dass er statt seines Kat A Platzes für seine VSRF bei Verzicht auf diesen einen Kat B Platz bekommt.
NUR: Ob das durchgeht liegt im Ermessen der Behörde - Rechtsanspruch hast du keinen darauf!
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 21:14
von Yukon
eriochromcyanin hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:48
Yukon hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:44
Papa Bär hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:39
Angenommen:
Hab eine WBK mit 2 Plätzen.
Melde jetzt ein AR15 mit HiCaps und eine Glock mit +20 mag... landen also beide in 17/1/7(bzw 8)
Was passiert mit den B Plätzen? wenn ich keine mehr hab und ich verkauf die Glock und will einen Revolver....wie mach ich das dann ohne B Plätze?
Wenns nach der Meinung der Ministeriumsjuristen geht, schaust durch die Finger. Die einzige Möglichkeit die dir bleiben würde, wäre eine Erweiterung um einen B Platz.
Aber sie wollen ja nicht in bestehende "wohlerworbene Rechte" eingreifen, diese PIIIEEEP
Laut meinem Sachbearbeiter kann man die wbk dann einfach umschreiben lassen. Wobei der altbestands-A-platz dann permanent weg ist.
Find ich toll, wenn er das für dich macht, sofern das in deinem Sinne ist.
Im Gesetz oder Erlass find ich aber keine dementsprechende Regelung (oder ich habs übersehen).
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 21:19
von Yukon
Emil hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:52
Yukon hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:44
Papa Bär hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:39
Angenommen:
Hab eine WBK mit 2 Plätzen.
Melde jetzt ein AR15 mit HiCaps und eine Glock mit +20 mag... landen also beide in 17/1/7(bzw 8)
Was passiert mit den B Plätzen? wenn ich keine mehr hab und ich verkauf die Glock und will einen Revolver....wie mach ich das dann ohne B Plätze?
Wenns nach der Meinung der Ministeriumsjuristen geht, schaust durch die Finger. Die einzige Möglichkeit die dir bleiben würde, wäre eine Erweiterung um einen B Platz.
Aber sie wollen ja nicht in bestehende "wohlerworbene Rechte" eingreifen, diese PIIIEEEP
Einen Antrag bei deiner Behörde stellen, dass dir statt des (dann unbelegtem) Z. 7/8/11 Platz eine neue WBK/WP mit einem Kat B Platz stattdessen ausgestellt wird - das ist zwar im Gesetz nicht vorgesehen aber auch nicht ausgeschlossen.
Wurde jetzt auch niemand daran gehindert einen Antrag zu stellen dass er statt seines Kat A Platzes für seine VSRF bei Verzicht auf diesen einen Kat B Platz bekommt.
NUR: Ob das durchgeht liegt im Ermessen der Behörde - Rechtsanspruch hast du keinen darauf!
Jepp, es wäre eine Gefälligkeit....und das nur deswegen, weil die "Abwärtskompatibilität" von A zu B wegdiskutiert wurde, was ich für einen imposanten Schwachsinn halte.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 21:20
von Emil
Yukon hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 21:14
eriochromcyanin hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:48
Yukon hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:44
Wenns nach der Meinung der Ministeriumsjuristen geht, schaust durch die Finger. Die einzige Möglichkeit die dir bleiben würde, wäre eine Erweiterung um einen B Platz.
Aber sie wollen ja nicht in bestehende "wohlerworbene Rechte" eingreifen, diese PIIIEEEP
Laut meinem Sachbearbeiter kann man die wbk dann einfach umschreiben lassen. Wobei der altbestands-A-platz dann permanent weg ist.
Find ich toll, wenn er das für dich macht, sofern das in deinem Sinne ist.
Im Gesetz oder Erlass find ich aber keine dementsprechende Regelung (oder ich habs übersehen).
Nein es gibt derzeit auch keine entsprechende Regelung nach meinem Kenntnisstand.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 21:27
von Papa Bär
Gibts WBKs mit weniger wie 2 Kat. B Plätzen überhaupt? Weil dann wärs in meinem Beispiel ja recht eindeutigt.
Yukon hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 21:19
..und das nur deswegen, weil die "Abwärtskompatibilität" von A zu B wegdiskutiert wurde, was ich für einen imposanten Schwachsinn halte.
gibt ja echt viel Schwachsinn im Waffg. aber DAS haut einem doch den Vogel runter..

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 21:48
von Emil
Papa Bär hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 21:27
Gibts WBKs mit weniger wie 2 Kat. B Plätzen überhaupt? Weil dann wärs in meinem Beispiel ja recht eindeutigt.
Yukon hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 21:19
..und das nur deswegen, weil die "Abwärtskompatibilität" von A zu B wegdiskutiert wurde, was ich für einen imposanten Schwachsinn halte.
gibt ja echt viel Schwachsinn im Waffg. aber DAS haut einem doch den Vogel runter..
Ja gibt es (und gab es - selten aber doch - auch schon immer) es gibt sogar welche ohne einen einzigen Kat B Platz, User "TheCursedBaron" hier im Forum hat gerade neu eine solche:
TheCursedBaron hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 12:22
Hello Burschen und Mädls,
hab heute meine neue WBK bekommen.
117€ dafür, dass ein Satz mehr drauf steht.
Da ich anscheinend der erste/einer der ersten Österreicher war, der seine Sachen schon gemeldet hat, gabs natürlich noch keine Erfahrungswerte und es war noch immer so viel unklar. Die Damen meinten selbst, es ist ein Chaos sondergleichen. Da steht in der Verordnung vom Innenministerium was anderes als in den Unterlagen der Arbeitsgruppen. So darf das nicht sein, wenn ein neues Gesetz kommt, ist aber wahrscheinlich der österreichische Standard. Früher schulen, gscheit schulen.
Kleiner Tipp von mir: Eine schöne, reinschriftliche Auflistung der Magazine mit Kaliber, Hersteller und Bezeichnung und zu welcher Waffe sie dazugehören. Das macht es den Beamten gleich um einiges leichter. Keines meiner Magazine hat eine Seriennummer, aber das kann von der Behörde umgangen werden, indem sie im System statt der Nummer ein paar Nullen eintragen. Wenn's noch Fragen gibt, immer her damit.
viewtopic.php?f=2&t=48303
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 22:11
von Maddin
1 B Platz war früher möglich wennst nicht Selbstverteidigung UND Sport/Jagd beim Antragsformular angegeben hast . Haben auch wenige Behörden tatsächlich so gemacht, dürfte aber mittlerweile keine Rolle mehr spielen nachdem jetzt der SB nur mehr am PC mit den Schaltflächen wählen kann.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Do 30. Jan 2020, 05:05
von Pregarten
Emil hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 21:20
Yukon hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 21:14
eriochromcyanin hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:48
Laut meinem Sachbearbeiter kann man die wbk dann einfach umschreiben lassen. Wobei der altbestands-A-platz dann permanent weg ist.
Find ich toll, wenn er das für dich macht, sofern das in deinem Sinne ist.
Im Gesetz oder Erlass find ich aber keine dementsprechende Regelung (oder ich habs übersehen).
Nein es gibt derzeit auch keine entsprechende Regelung nach meinem Kenntnisstand.
Lt. Auskunft auf der Roadshow wäre es genau so gedacht: 17/1/x wieder auf B zu konvertieren. Rechtsanspruch besteht derzeit nicht. Die BHs dürfen und sollen es aber so handhaben.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Do 30. Jan 2020, 09:28
von rupi
naja warum auch nicht ?
ist ja immerhin eine Verschlechterung für den Bürger wenn er auf seinen Kat A Rechtsanspruch verzichtet
also wird das der Staat sicher gerne machen
va weil er dann wieder eine neue WBK kassieren darf
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Do 30. Jan 2020, 09:49
von KGR84
Und wo/wie ist/wird festgehalten was dann auf einen §17/1/7 Platz darf?
Ok ein Revolver ist klar, der fällt dann nicht darunter. Aber wer weis ob es für eine PPK oder für eine Glock 43 Magazine gibt, die mehr als 20 Schuss fassen?
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Do 30. Jan 2020, 10:10
von Promo
Ich sehe grundsätzlich kein Problem darin eine WBK die "nur" zum Besitz von § 17 Waffen berechtigt um 2 Plätze Kat.B zu erweitern. Schließlich ist gem. § 23 Abs. 2 "die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, [..] mit zwei festzusetzen." Theoretisch müsste dies eigentlich beim "Umschreiben" auch funktionieren, da es keine kann-Bestimmung sondern eigentlich eine muss-Bestimmung für Behörden ist.
Jemand der sich 1996 eine Pumpgun genehmigen hat lassen und daher eine WBK/WP mit Berechtigung nach § 17 Abs. 1 Z. 4 hat, kann schließlich auch jederzeit WBK/WP auch um Kat.B Plätze erweitern lassen.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Do 30. Jan 2020, 10:40
von gewo
Papa Bär hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:39
Yukon hat geschrieben: Di 28. Jan 2020, 16:44
Und ob die Glock Kat A oder Kat B ist hängt ausschließlich davon ab, welches (und ob) ein Magazin eingesetzt ist und nicht was im ZWR steht.
Angenommen:
Hab eine WBK mit 2 Plätzen.
Melde jetzt ein AR15 mit HiCaps und eine Glock mit +20 mag... landen also beide in 17/1/7(bzw 8)
Was passiert mit den B Plätzen? wenn ich keine mehr hab und ich verkauf die Glock und will einen Revolver....wie mach ich das dann ohne B Plätze?
entweder
- du weiss darauf hin, dass laut gesetzeskommentar (der halt eigentlich nix zaehlt) "im allgemeinen niemandem ein Berechtigungsumfang reduziert werden soll" und beantragst den Freitext Zusatz "anstelle waffen gem. 17/1/7 bzw. 17/1/8, waffen kat B zulässig",
oder
- du weisst auf das Waffengesetz hin, in dem ausdrücklich steht, dass die stueckzahl auf der WBK mit zwei waffen der kat B festzulegen ist. das ist eine sehr konkrete Formulierung die eigentlich kaum Spielraum laesst. sag ihnen sie sollen dir eben zusaetzlich 2 kat B Palette eintragen deshalb
viel erfolg
edit:
ich hab von unten nach oben gelesen
sorry
promo hats eh schon geschrieben ...