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Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 20:15
von panhandle
iMunition hat geschrieben: So 2. Feb 2020, 19:55
Es handelt sich um altbestand Kat D...
Also nochmal zur Sicherheit:
Meine altbestand Kat D sind seit 12/2019 nun Kat C und ich habe 2 Jahre Zeit diese nachzumelden?
Grade geschaut:
Im aktuellen ZWR sind nur meine Kat B eingetragen.
Hi...
Ja....da Du ja Deine Kat D Waffen "vemutlich" schon vor 2012 besessen hast, und damit unter den Altbestandsschutz gefallen bist, wird da auch no nix im ZWR stehen können.
Du hast nun 2 Jahre Zeit diese Waffen - auch bei einem Händler - nach §33 Waffg. zu registrieren.
g
Willi
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 20:20
von AUG-andy
Hier steht schon einiges
viewtopic.php?f=20&t=47782
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Beitrag von gewo » Mo 18. Nov 2019, 17:27
NACHMELDEN VON KAT C und D
nur mehr unter angabe des Vorbesitzers
es ist jetzt fix
Meldungen von Kat C und Kat D ins ZWR sind ab dem 14.12.2019 nur mehr unter Angabe des Vorbesitzers moeglich
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 20:35
von panhandle
Und hier wurde das nochmals geklärt.....
Mo. 09.12.2019 15:38
viewtopic.php?f=50&t=21928&p=755433#p755433
g
Willi
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 20:39
von Yukon
AUG-andy hat geschrieben: So 2. Feb 2020, 20:20
Hier steht schon einiges
viewtopic.php?f=20&t=47782
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Beitrag von gewo » Mo 18. Nov 2019, 17:27
NACHMELDEN VON KAT C und D
nur mehr unter angabe des Vorbesitzers
es ist jetzt fix
Meldungen von Kat C und Kat D ins ZWR sind ab dem 14.12.2019 nur mehr unter Angabe des Vorbesitzers moeglich
Stimmt, falls es sich um eine Überlassungsmeldung iSd Paragraph 33 geht.
Bei der Meldung der ehemaligen Altbestandsflinten (Erwerb vor August??? 2012) handelt es sich nicht um eine Überlassung, die Flinte hat ja nicht den Besitzer gewechselt.
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 20:42
von fast12
Wie panhandle schon richtig gesagt hat - das gilt natürlich nicht für Altbestandsmeldungen, da gibts ja keinen Vorbesitzer.
Auch wenn es in der ganzen Diskussion ein wenig untergegangen ist: Durch die Novelle sind zigtausende bisher legal unregistrierte Flinten registrierungspflichtig geworden. Und weil das kaum jemand weiß, gibt es ab Dezember 2021 wieder tausende neue illegale Waffenbesitzer
Damit ist übrigens die letzte Möglichkeit beseitigt worden legal eine unregistrierte Waffe zu besitzen - eigentlich ziemlich zach...
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 20:55
von Yukon
fast12 hat geschrieben: So 2. Feb 2020, 20:42
Wie panhandle schon richtig gesagt hat - das gilt natürlich nicht für Altbestandsmeldungen, da gibts ja keinen Vorbesitzer.
Auch wenn es in der ganzen Diskussion ein wenig untergegangen ist: Durch die Novelle sind zigtausende bisher legal unregistrierte Flinten registrierungspflichtig geworden. Und weil das kaum jemand weiß, gibt es ab Dezember 2021 wieder tausende neue illegale Waffenbesitzer
Damit ist übrigens die letzte Möglichkeit beseitigt worden legal eine unregistrierte Waffe zu besitzen - eigentlich ziemlich zach...
Bei der nächsten Novelle stürzen sie sich dann über Steinschloss- und Luntenschlosspistolen, weil nur durch staatliche Registrierung kann uns allumfassende Sicherheit ereilen....
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 21:05
von fast12
Yukon hat geschrieben: So 2. Feb 2020, 20:55
Bei der nächsten Novelle stürzen sie sich dann über Steinschloss- und Luntenschlosspistolen, weil nur durch staatliche Registrierung kann uns allumfassende Sicherheit ereilen....
Ich tippe darauf dass Luftdruck Kategorie C wird. Aber schaun wir mal...
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 21:11
von AUG-andy
fast12 hat geschrieben: So 2. Feb 2020, 20:42
Wie panhandle schon richtig gesagt hat - das gilt natürlich nicht für Altbestandsmeldungen, da gibts ja keinen Vorbesitzer.
Auch wenn es in der ganzen Diskussion ein wenig untergegangen ist: Durch die Novelle sind zigtausende bisher legal unregistrierte Flinten registrierungspflichtig geworden. Und weil das kaum jemand weiß, gibt es ab Dezember 2021 wieder tausende neue illegale Waffenbesitzer
Damit ist übrigens die letzte Möglichkeit beseitigt worden legal eine unregistrierte Waffe zu besitzen - eigentlich ziemlich zach...
Glaubst du nicht , das es etliche derzeitige Kategorie D Altbestandbesitzer genau darauf anlegen?
Im Ernstfall eine unregistrierte Waffe in der Hinterhand zu haben?
Siehe Pumpguns . Ist nur so ein Bauchgefühl .
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 21:16
von fast12
AUG-andy hat geschrieben: So 2. Feb 2020, 21:11
Glaubst du nicht , das es etliche derzeitige Kategorie D Altbestandbesitzer genau darauf anlegen?
Im Ernstfall eine unregistrierte Waffe in der Hinterhand zu haben?
Siehe Pumpguns . Ist nur so ein Bauchgefühl .
Bisher war es möglich legal eine unregistriere Waffe zu haben. In Zukunft ist das nicht mehr möglich, sondern illegal. Das ist gelinde gesagt unerfreulich. Mehr gibts dazu wohl nicht zu sagen.
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 21:17
von gewo
fast12 hat geschrieben: So 2. Feb 2020, 21:05
Yukon hat geschrieben: So 2. Feb 2020, 20:55
Bei der nächsten Novelle stürzen sie sich dann über Steinschloss- und Luntenschlosspistolen, weil nur durch staatliche Registrierung kann uns allumfassende Sicherheit ereilen....
Ich tippe darauf dass Luftdruck Kategorie C wird. Aber schaun wir mal...
ist schon C wenn über 6mm durchmesser
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: So 2. Feb 2020, 21:21
von fast12
Touché!123
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 09:43
von raptor
Verstehe ich da was falsch?
Für Kat. C gibt's ja keine Magazinkapazitätsbeschränkung. Solange man *keine* Kat. B hat, wo das auch reinpassen würde, muss man original nix melden, herzeigen oder was auch immer. Oder?
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 10:09
von iMunition
Glaubst du nicht , das es etliche derzeitige Kategorie D Altbestandbesitzer genau darauf anlegen?
Im Ernstfall eine unregistrierte Waffe in der Hinterhand zu haben?
Ich nehme einmal an dass die Waffen im Waffen Buch des Händlers aufscheinen und irgendwann die Händler verpflichtet werden diese Informationen digital mit dem ZWR ab zu gleichen.
Ob das jetzt eine Nebenwirkung der Bürokratie ist die immer neue Dinge sucht die es zu erfassen und verwalten gilt, oder ob da irgendwelche absoluten politischen Ideen dahinter stehen mag ich nicht beurteilen. Ich werde meinen Altbestand jedenfalls innerhalb der zwei Jahre melden.
Spätestens wenn ‚sie‘ vor der Tür stehen und die Dinger ein kassieren Wird diese Frage dann hoffentlich beantwortet sein.
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 10:11
von HowlingWolf
raptor hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 09:43
Verstehe ich da was falsch?
Für Kat. C gibt's ja keine Magazinkapazitätsbeschränkung. Solange man *keine* Kat. B hat, wo das auch reinpassen würde, muss man original nix melden, herzeigen oder was auch immer. Oder?
Doch. Sofern du Magazine >10 Schuss hast, die in IRGENDEINEN (nicht zwingend deinen) LW-HA passen, sind diese seit 14.12.2019 verbotene Waffen gem. WaffG §17 Abs. 1 Z10. Müssen binnen 2 Jahren gemeldet werden, du bekommst eine WBK mit entsprechenden §17/1/10-Plätzen und die Magazine werden im ZWR eingetragen. Die Kat. C selbst bleibt auch mit dem eingesetzten "großen" Magazin Kat. C, da kein HA.
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 10:17
von gewo
iMunition hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 10:09
Ich nehme einmal an dass die Waffen im Waffen Buch des Händlers aufscheinen und irgendwann die Händler verpflichtet werden diese Informationen digital mit dem ZWR ab zu gleichen.
vergiss das
voellig unmöglich ....